- Mandanten
- Privatpersonen · Unternehmen
- Beratung
- vor Ort · telefonisch
- Kanzlei
- Rubarth & Krieger
- Profilstand
- 23% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 21. September 2026
Schwerpunkte
- StrafrechtHauptschwerpunktStrafrecht in Bonn vergleichen
Kanzleiprofil im Überblick
Dr. Peter Krieger wird auf der Webseite der Kanzlei Rubarth & Krieger in Bonn genannt. Die Kanzlei stellt sich dort als Fachanwälte für Strafrecht und Steuerrecht vor. Ihre Anschrift lautet Kasernenstraße 14, 53111 Bonn. Als Kontaktmöglichkeiten nennt die Webseite eine Telefonnummer und die E-Mail-Adresse kanzlei@rubarth-krieger.de. Auf der Kontaktseite beschreibt die Kanzlei außerdem eine telefonische Erreichbarkeit für Notfälle außerhalb der Bürozeiten. Diese gilt bei Durchsuchungen durch Polizei, Staatsanwaltschaft, Steuerfahndung oder andere Behörden sowie bei drohender Festnahme, Verhaftung oder unvorbereiteter Vernehmung. Für diese Situationen wird die gesonderte Rufnummer (02 28) 33 88 28 22 angegeben, unter der die Kanzlei nach eigener Angabe jederzeit erreichbar ist. Ein bestimmter Mandantenkreis, individuelle Tätigkeitsschwerpunkte von Dr. Peter Krieger oder weitere Einzelheiten seiner Arbeitsweise werden in den vorliegenden Seiteninhalten nicht beschrieben.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: rubarth-krieger.de, rubarth-krieger.de
Beratung in Bonn – Einordnung der Redaktion
Dr. Peter Krieger ist auf der Webseite der Kanzlei Rubarth & Krieger in Bonn genannt. Sein Profil führt Strafrecht als Hauptschwerpunkt. Die Kanzlei hat ihre Anschrift in der Kasernenstraße 14, 53111 Bonn, und stellt sich als Kanzlei für Strafrecht und Steuerrecht vor. Daraus lassen sich keine zusätzlichen persönlichen Spezialisierungen von Dr. Peter Krieger ableiten. Für Ratsuchende steht bei diesem Profil die strafrechtliche Einordnung eines Sachverhalts im Mittelpunkt: etwa wenn ein Ermittlungsverfahren bekannt wird, eine polizeiliche Vorladung eingeht oder eine Anklageschrift zugestellt worden ist. Strafrechtliche Anliegen können unterschiedliche Verfahrensstadien betreffen. Zu Beginn geht es häufig darum, den erhobenen Vorwurf, die eigene Verfahrensstellung und den bisherigen Ablauf zu verstehen. Im weiteren Verlauf können die Prüfung von Ermittlungsunterlagen, Fragen zu einem Strafbefehl oder die Vorbereitung auf eine Hauptverhandlung Bedeutung gewinnen. Strafverteidigung umfasst allgemein die Wahrnehmung der Rechte beschuldigter Personen gegenüber Ermittlungsbehörden und Gerichten. Welche Schritte im Einzelfall infrage kommen, hängt unter anderem vom Tatvorwurf, vom Akteninhalt und von bereits laufenden Fristen ab. Konkrete Aussagen zu einer Verteidigungsstrategie sind ohne Kenntnis dieser Umstände nicht möglich. Einen ausdrücklich beschriebenen Kontaktanlass bilden bei Rubarth & Krieger strafrechtliche Eilsituationen. Die Kanzlei nennt auf ihrer Kontaktseite Durchsuchungen durch Polizei, Staatsanwaltschaft, Steuerfahndung oder andere Behörden sowie drohende Festnahmen, Verhaftungen und unvorbereitete Vernehmungen. Für solche Fälle gibt sie eine telefonische Erreichbarkeit außerhalb der Bürozeiten an. Die gesonderte Nummer lautet (02 28) 33 88 28 22 und ist nach eigener Angabe der Kanzlei jederzeit erreichbar. Diese Angabe beschreibt das Kontaktangebot der Kanzlei; sie erlaubt keine Aussage über die persönliche Verfügbarkeit von Dr. Peter Krieger. Die Anschrift in der Kasernenstraße liegt im Bonner Zentrum. Der Standort ist damit auch für Anfragen aus Bad Godesberg, Beuel, Hardtberg und Poppelsdorf ein örtlicher Bezugspunkt. Im Strafrecht sind insbesondere das Amtsgericht Bonn und das Landgericht Bonn relevant; welches Gericht ein Verfahren behandelt, richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de bietet das Profil eine erste Orientierung. Eine Anfrage lässt sich anhand des strafrechtlichen Anliegens, vorhandener Behördenschreiben und möglicher Termine vorbereiten und über die angegebenen Kanzleikontakte weiterführen. Als E-Mail-Adresse ist kanzlei@rubarth-krieger.de genannt. Ob ein Mandat übernommen wird und wie die weitere Abstimmung erfolgt, ist unmittelbar mit der Kanzlei zu klären.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 28.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Bonn
- Amtsgericht Bonn
- Landgericht Bonn
- Arbeitsgericht Bonn
- Bundesgerichtshof (Dienstgerichtshof-Bezirk Köln)
Für das strafrechtliche Profil von Dr. Peter Krieger sind unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Bonn und das Landgericht Bonn von Bedeutung. Am Amtsgericht werden Strafsachen je nach gesetzlicher Zuständigkeit vor dem Strafrichter oder dem Schöffengericht verhandelt. Außerdem können dort etwa Strafbefehlsverfahren und richterliche Entscheidungen im Ermittlungsverfahren eine Rolle spielen. Das Landgericht behandelt unter anderem schwerwiegendere Strafsachen in erster Instanz sowie Berufungen gegen strafrechtliche Urteile des Amtsgerichts. Die örtliche Zuständigkeit ergibt sich nicht allein aus dem Kanzleisitz. Maßgeblich können beispielsweise der Tatort und weitere gesetzliche Anknüpfungspunkte sein. Das ebenfalls genannte Arbeitsgericht Bonn ist grundsätzlich für arbeitsrechtliche Streitigkeiten zuständig und kein Strafgericht. Der Bundesgerichtshof hat im Strafrecht insbesondere Aufgaben als Revisionsgericht, etwa bei erstinstanzlichen Strafurteilen eines Landgerichts. Er ist jedoch kein Bonner Ortsgericht. Die in den Standortangaben enthaltene Bezeichnung „Dienstgerichtshof-Bezirk Köln“ beschreibt keine allgemeine strafrechtliche Zuständigkeit des Bundesgerichtshofs für Bonn. Für Ratsuchende ist deshalb die Unterscheidung zwischen örtlicher Gerichtsbarkeit, Rechtsmittelinstanzen und anderen Gerichtszweigen wichtig. Die Kanzlei Rubarth & Krieger befindet sich in der Kasernenstraße 14 im Bonner Zentrum. Diese Innenstadtlage bildet den räumlichen Bezug auch für Personen aus Beuel, Bad Godesberg, Hardtberg oder Poppelsdorf. Eine Anreise lässt sich grundsätzlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw planen. Konkrete Verbindungen, aktuelle Verkehrsbedingungen und verfügbare Parkmöglichkeiten sollten vor einem vereinbarten Termin geprüft werden; belegte Angaben zu einzelnen Haltestellen, Stellplätzen oder barrierefreien Zugängen liegen nicht vor.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 28.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Informationen sind für eine erste Anfrage wegen eines Strafverfahrens hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind vor allem der Anlass der Anfrage, die absendende Behörde und der bisher bekannte Verfahrensstand hilfreich. Behördliche Schreiben enthalten häufig ein Aktenzeichen, einen bezeichneten Tatvorwurf sowie Termine oder Fristen. Auch die Information, ob bereits eine Vernehmung, Durchsuchung oder gerichtliche Entscheidung stattgefunden hat, kann wichtig sein. Umfangreiche Schilderungen und sensible Unterlagen müssen nicht ungefragt versandt werden. Über welchen Kommunikationsweg Dokumente übermittelt werden sollen und welche Unterlagen benötigt werden, lässt sich zunächst mit der angefragten Kanzlei abstimmen.
- Was unterscheidet eine polizeiliche Vorladung von einer Anklageschrift oder einem Strafbefehl?
- Eine polizeiliche Vorladung betrifft regelmäßig eine beabsichtigte Vernehmung im Ermittlungsverfahren. Dabei ist wesentlich, ob die angeschriebene Person als beschuldigte Person oder als Zeugin beziehungsweise Zeuge geführt wird. Mit einer Anklageschrift legt die Staatsanwaltschaft einen Tatvorwurf dem Gericht zur Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens vor. Ein Strafbefehl ist dagegen eine gerichtliche Entscheidung, die zunächst ohne Hauptverhandlung ergeht und ohne rechtzeitigen Einspruch rechtskräftig werden kann. Die Dokumente haben somit unterschiedliche Funktionen und Folgen. Für eine anwaltliche Anfrage sind ihre genaue Bezeichnung und das Zustellungsdatum relevant.
- Welche Rolle spielt die Akteneinsicht bei der Strafverteidigung?
- Ermittlungsakten dokumentieren den von den Behörden zusammengetragenen Verfahrensstoff. Dazu können Anzeigen, Vernehmungsprotokolle, Gutachten und weitere Beweismittel gehören. Akteneinsicht ermöglicht es der Verteidigung, den Vorwurf nicht nur anhand einzelner Schreiben oder der eigenen Erinnerung einzuordnen. Sie ist deshalb häufig eine wichtige Grundlage für die Besprechung des weiteren Vorgehens. Umfang und Zeitpunkt des Zugangs richten sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und dem Verfahrensstand. Aus einer ersten Kontaktaufnahme allein folgt weder, dass die Akte bereits vorliegt, noch dass eine abschließende Bewertung des Falls möglich ist.
- Warum sind Durchsuchungen oder Festnahmen besondere Anlässe für eine kurzfristige Kontaktanfrage?
- Durchsuchungen und Festnahmen betreffen unmittelbare staatliche Eingriffe und können mit zeitnahen Verfahrensschritten verbunden sein. Bei einer Kontaktanfrage ist deshalb die Unterscheidung wichtig, ob eine Maßnahme gerade stattfindet, angekündigt wurde oder bereits abgeschlossen ist. Für die erste organisatorische Einordnung können die handelnde Behörde, der Aufenthaltsort der betroffenen Person und vorhandene Beschlüsse oder Schriftstücke bedeutsam sein. Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, hängt von der konkreten Maßnahme und ihrer Grundlage ab. Allgemeine Informationen ersetzen hier keine fallbezogene Prüfung; auch eine kurzfristige Anfrage bedeutet noch keine bestätigte Mandatsübernahme.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 28.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Peter Krieger
Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.
Bewertungen auf anwalt-seiten.de
Für Peter Krieger liegen hier noch keine geprüften Bewertungen vor.
Google-Bewertungen der Kanzlei
4,5 von 5 · 29 Bewertungen
Bei Google ansehenDiese Google-Bewertungen beziehen sich auf Rubarth & Krieger insgesamt und nicht auf Peter Krieger persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.
Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de
Hier liegen noch keine eigenen Bewertungen vor. Die Balken füllen sich, sobald die erste geprüfte Bewertung veröffentlicht ist.
Gesamtbild bei Google (Kanzlei)
Google veröffentlicht zu diesen 29 Bewertungen nur die Gesamtnote und die Anzahl, keine Aufschlüsselung nach Sternen und höchstens 0 einzelne Bewertungstexte. Eine Sterneverteilung wäre deshalb nicht belegbar. Die vollständige Verteilung sehen Sie direkt bei Google.
Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Beleidigende, anonyme Schmähkritik und Beiträge ohne erkennbaren Mandatsbezug werden nicht veröffentlicht.
Positive Stimmen
Noch keine positiven Bewertungen veröffentlicht.
Kritische Stimmen
Bislang liegen keine kritischen Bewertungen vor.
Kanzlei und Anfahrt
Kasernenstraße 14, 53111 Bonn
Standortkarte anzeigen
Mit Ihrer Einwilligung wird Google Maps geladen. Dabei können Daten an Google übertragen werden.
Hinweise zum DatenschutzWeiterführende Informationen
Ratgeber zu diesen Rechtsgebieten
- WhatsApp-Chat-Daten vor Gericht: Beweiswert, Verwertbarkeit und rechtliche Grenzen
Strafrecht
WhatsApp-Nachrichten können private Absprachen, geschäftliche Verhandlungen, Konflikte am Arbeitsplatz und strafrechtlich relevante Vorgänge dokumentieren.
- Digitale Beweise vor Gericht: Beweiswert, Verwertbarkeit und rechtssichere Sicherung
Strafrecht
E-Mails, Messenger-Nachrichten, Videoaufnahmen und technische Protokolldaten können in gerichtlichen Auseinandersetzungen erhebliche Bedeutung erlangen. Sie dokumentieren möglicherweise Vertragsverhandlungen, stützen Zahlungsforderungen oder geben Hinweise auf Pflichtverletzungen und Straftaten.
- Alkoholsteuer und rechtliche Konsequenzen: Steuerpflicht, Haftung und Strafbarkeit im deutschen Recht
Strafrecht
Alkoholische Getränke unterliegen in Deutschland keinem einheitlichen Steuerregime. Wer nach den rechtlichen Konsequenzen der „Alkoholsteuer“ fragt, muss zwischen verschiedenen Verbrauchsteuern, der Umsatzsteuer und möglichen Einfuhrabgaben unterscheiden.
- Betrug durch vermeintliche Gewinnspiele: Rechtliche Einordnung, Ansprüche und Handlungsmöglichkeiten
Strafrecht
Vermeintliche Gewinnspiele verbinden die Aussicht auf einen unerwarteten Vorteil mit der Aufforderung, Geld zu zahlen, persönliche Daten preiszugeben oder einen Vertrag abzuschließen.
- Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr: Voraussetzungen, Rechtsprechung und Rechtsfolgen
Strafrecht
Ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr ist keine bloße Steigerungsform eines Verkehrsverstoßes. Der Straftatbestand des § 315b Strafgesetzbuch (StGB) erfasst bestimmte Eingriffe in die Sicherheit des Straßenverkehrs, durch die Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von …
- Strafbarkeit von Sexting: Rechtliche Grenzen beim Austausch intimer Nachrichten und Bilder
Strafrecht
Sexting bezeichnet den digitalen Austausch sexuell geprägter Nachrichten, Fotografien oder Videos. Rechtlich reicht das Spektrum vom grundsätzlich erlaubten Austausch zwischen einverstandenen Erwachsenen bis zu Straftaten im Zusammenhang mit pornografischen Darstellungen Minderjähriger.
Weitere Anwältinnen und Anwälte in Bonn
- Ingo Frieters · Arbeitsrecht
- Wolfgang Bramer · Arbeitsrecht
- Dr. Drees · Arbeitsrecht
- Herbert Kaupert · Arbeitsrecht
- Kubilay Seçme · Strafrecht
- Wolfgang Palm · Arbeitsrecht
Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.
Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: rubarth-krieger.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 28.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %
Angaben stammen von der Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen. Betroffene können der Veröffentlichung jederzeit widersprechen (Datenschutz). Fehler melden · Profil übernehmen
