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- Rechtsanwälte Bartholomé Schwarzhoff Eskowitz
- Profilstand
- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 21. September 2026
Schwerpunkte
- FamilienrechtHauptschwerpunktFamilienrecht in Dortmund vergleichen
Kanzleiprofil im Überblick
Philipp Bartholome wird auf der Webseite der Rechtsanwälte Bartholomé Schwarzhoff Eskowitz in Dortmund als Rechtsanwalt geführt. Die Kanzlei hat ihren Sitz in der Arndtstr. 55 und berät und vertritt Mandanten bundesweit. Zu den genannten Tätigkeitsfeldern gehören Arbeitsrecht, Familienrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht und Inkasso. Im Familienrecht nennt die Webseite Ehescheidung, Unterhalt, Sorgerecht und Kindesumgang. Im Arbeitsrecht werden unter anderem Kündigung, Abmahnung, Kurzarbeit, Arbeitsvertrag und Kündigungsschutzklage aufgeführt. Das verkehrsrechtliche Angebot umfasst Themen wie Verkehrsunfall, Haftpflichtversicherung, Bußgeld und Fahrverbot. Im Bereich Inkasso nennt die Kanzlei Mahnwesen, Forderungsbeitreibung, Mahnbescheid und Zwangsvollstreckung. Eine persönliche Zuordnung dieser Rechtsgebiete zu Philipp Bartholome enthält der vorliegende Quelltext nicht. Besprechungstermine sollen mit dem Sekretariat vorzugsweise telefonisch vereinbart werden. Für Besprechungen über größere Distanz bietet die Kanzlei Beratung per Videoanruf über Jitsi Meet an. Auf dem Kanzleigrundstück stehen Parkplätze zur Verfügung.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: dortmund-anwalt.de, dortmund-anwalt.de
Beratung in Dortmund – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Philipp Bartholome wird auf der Webseite der Rechtsanwälte Bartholomé Schwarzhoff Eskowitz in Dortmund als Rechtsanwalt geführt. Sein Profil auf Anwalt-Seiten.de nennt Familienrecht als Hauptschwerpunkt. Die Kanzlei befindet sich in der Arndtstr. 55, 44135 Dortmund, und berät und vertritt Mandantinnen und Mandanten bundesweit. Für Ratsuchende stehen im Familienrecht häufig Veränderungen der persönlichen Lebenssituation im Mittelpunkt: eine Trennung, die Vorbereitung einer Scheidung oder die Neuordnung des Zusammenlebens mit gemeinsamen Kindern. Dabei können rechtliche, wirtschaftliche und organisatorische Fragen eng miteinander verbunden sein. Die Kanzleiwebseite nennt im Familienrecht ausdrücklich Ehescheidung, Unterhalt, Sorgerecht und Kindesumgang. Bei einer Scheidung geht es allgemein um die rechtliche Auflösung der Ehe und gegebenenfalls um damit zusammenhängende Folgesachen. Unterhaltsfragen betreffen beispielsweise die finanzielle Versorgung von Kindern oder eines Ehepartners. Sorge- und Umgangsrecht behandeln unterschiedliche Aspekte elterlicher Verantwortung und des Kontakts zwischen Kindern und ihren Bezugspersonen. Welche Themen im konkreten Fall zusammenkommen, hängt von der familiären Situation ab. Eine erste Besprechung kann dazu dienen, das Anliegen einzuordnen, offene Fragen zu sammeln und den weiteren Klärungsbedarf festzustellen. Neben Familienrecht führt die Kanzlei auch Arbeitsrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht und Inkasso als Tätigkeitsfelder auf. Der vorliegende Kanzleitext ordnet diese Bereiche Philipp Bartholome jedoch nicht persönlich zu. Für sein hier dargestelltes Profil bleibt deshalb das Familienrecht maßgeblich. Bei Anfragen zu mehreren Rechtsgebieten lässt sich zunächst klären, wer innerhalb der Kanzlei für die jeweiligen Themen zuständig ist und welche Unterlagen für eine Besprechung benötigt werden. Der örtliche Bezug ergibt sich aus dem Kanzleisitz in Dortmund. Für Menschen aus Innenstadt-West, Innenstadt-Ost, Hörde, Aplerbeck und Hombruch ist die Arndtstr. 55 die angegebene Anlaufadresse. Familiengerichtliche Verfahren werden bei entsprechender Zuständigkeit am Amtsgericht Dortmund geführt. Landgericht und Arbeitsgericht Dortmund haben andere Aufgaben und sind für die genannten familienrechtlichen Kernfragen regelmäßig nicht die zuständigen Eingangsgerichte. Auf dem Kanzleigrundstück stehen Parkplätze zur Verfügung; für die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln empfiehlt sich eine aktuelle Verbindungsauskunft zur Adresse. Wer über Anwalt-Seiten.de auf das Profil aufmerksam wird, kann die Kontaktaufnahme anhand der dort verfügbaren Kontaktangaben vorbereiten. Nach den Angaben der Kanzlei sollen Besprechungstermine vorzugsweise telefonisch mit dem Sekretariat vereinbart werden. Hilfreich sind eine kurze Beschreibung des Anliegens und ein Hinweis auf bereits laufende Verfahren oder bekannte Fristen. Für Besprechungen über größere Distanz bietet die Kanzlei Videoanrufe über Jitsi Meet an.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 25.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Dortmund
- Amtsgericht Dortmund
- Landgericht Dortmund
- Arbeitsgericht Dortmund
Die Kanzlei Rechtsanwälte Bartholomé Schwarzhoff Eskowitz hat ihren Sitz in der Arndtstr. 55 im Dortmunder Stadtgebiet, Postleitzahl 44135. Für das familienrechtlich ausgerichtete Profil von Philipp Bartholome bildet diese Adresse den örtlichen Bezugspunkt. Zum genannten städtischen Umfeld gehören Innenstadt-West, Innenstadt-Ost, Hörde, Aplerbeck und Hombruch. Eine eindeutige Zuordnung der Kanzleiadresse zu einem dieser Stadtteile geht aus den vorliegenden Angaben nicht hervor. Für persönliche Termine sind Parkplätze auf dem Kanzleigrundstück belegt. Die Anfahrt mit dem Pkw oder öffentlichen Verkehrsmitteln lässt sich anhand der genauen Anschrift planen; konkrete Linien, Haltestellen oder Fahrzeiten sind nicht angegeben. Für Besprechungen über größere Distanz steht nach Kanzleiangaben außerdem Jitsi Meet zur Verfügung. Unter den genannten Gerichten ist für familienrechtliche Anliegen typischerweise das Amtsgericht Dortmund relevant: Dort werden durch das Familiengericht unter anderem Scheidungsverfahren sowie Verfahren über Unterhalt, elterliche Sorge und Umgang geführt, sofern die örtliche und sachliche Zuständigkeit gegeben ist. Diese ergibt sich nicht allein aus dem Sitz der beauftragten Kanzlei, sondern richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben und der jeweiligen Verfahrensart. Das Landgericht Dortmund ist dagegen grundsätzlich kein Eingangsgericht für diese Familiensachen. Das Arbeitsgericht Dortmund befasst sich insbesondere mit Streitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen, etwa Kündigungsschutzverfahren. Es betrifft damit ein zusätzlich genanntes Tätigkeitsfeld der Kanzlei, nicht jedoch den familienrechtlichen Hauptschwerpunkt dieses Profils. Welche gerichtliche Zuständigkeit tatsächlich besteht, wird anhand des einzelnen Anliegens geprüft.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 25.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Bitte vereinbaren Sie einen Besprechungstermin mit dem Sekretariat – vorzugsweise telefonisch. Die Kanzlei bietet zudem eine Beratung per Videoanruf an.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Bitte vereinbaren Sie einen Besprechungstermin mit dem Sekretariat – vorzugsweise telefonisch. Die Kanzlei bietet zudem eine Beratung per Videoanruf an.
Bevorzugter Kontaktweg: phone
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Informationen sind für eine erste Anfrage wegen Trennung oder Scheidung hilfreich?
- Für eine erste Anfrage genügt zunächst eine übersichtliche Schilderung der familiären Situation und der Fragen, die geklärt werden sollen. Hilfreich können Angaben zur Eheschließung, zum Zeitpunkt der Trennung, zu gemeinsamen Kindern und zu bereits bestehenden Vereinbarungen sein. Wenn gerichtliche Schreiben vorliegen, sind auch bekannte Termine und Fristen wichtig. Welche Dokumente anschließend benötigt werden, hängt vom Anliegen ab. Eine erste Kontaktaufnahme dient insbesondere dazu, Zuständigkeit, Besprechungsbedarf und organisatorische Fragen zu klären; sie ersetzt noch keine individuelle Prüfung.
- Was wird bei Fragen zum Kindesunterhalt oder Ehegattenunterhalt betrachtet?
- Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt beruhen auf unterschiedlichen rechtlichen Voraussetzungen. Allgemein spielen unter anderem Einkommen, Bedarf, Leistungsfähigkeit und bestehende Unterhaltspflichten eine Rolle. Beim Kindesunterhalt können außerdem Alter und Betreuungssituation von Bedeutung sein. Für eine sachliche Einordnung werden häufig Einkommensnachweise sowie vorhandene Vereinbarungen, Auskünfte oder gerichtliche Entscheidungen benötigt. Pauschale Aussagen allein anhand des Familienstands sind meist nicht ausreichend. Vor einer Mandatsanfrage kann deshalb eine geordnete Übersicht über die wirtschaftlichen Verhältnisse und die bislang geführte Korrespondenz hilfreich sein.
- Worin unterscheiden sich Sorgerecht und Umgangsrecht?
- Das Sorgerecht betrifft die rechtliche Verantwortung für ein Kind, beispielsweise Entscheidungen über Gesundheit, Schule oder Aufenthalt. Das Umgangsrecht betrifft dagegen insbesondere den persönlichen Kontakt des Kindes zu seinen Eltern und unter bestimmten Voraussetzungen zu weiteren Bezugspersonen. Beide Themen können nach einer Trennung gleichzeitig relevant werden, sind rechtlich aber zu unterscheiden. Maßgeblicher Orientierungspunkt ist das Kindeswohl. Für eine erste Besprechung helfen Informationen zur bisherigen Betreuung, zu vorhandenen Regelungen und dazu, welche konkreten Fragen oder Meinungsverschiedenheiten aktuell bestehen.
- Ist bei einem familienrechtlichen Anliegen immer das Amtsgericht Dortmund zuständig?
- Nein. Für viele familienrechtliche Verfahren sind zwar die Familiengerichte bei den Amtsgerichten sachlich zuständig, die örtliche Zuständigkeit folgt jedoch eigenen gesetzlichen Regeln. Je nach Verfahrensart können beispielsweise der gewöhnliche Aufenthalt eines Kindes, die Wohnorte der Beteiligten oder bereits anhängige Verfahren maßgeblich sein. Der Kanzleisitz in Dortmund legt das zuständige Gericht daher nicht automatisch fest. Vor einer Mandatsanfrage sind Angaben zu Wohnorten und bestehenden Verfahren hilfreich. Auch bei Beteiligten an unterschiedlichen Orten lässt sich zunächst klären, wo das Anliegen verfahrensrechtlich einzuordnen ist.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 25.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Philipp Bartholome
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Rechtsanwälte Bartholomé Schwarzhoff Eskowitz · 2 Profile dieser Kanzlei auf einen Blick
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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: dortmund-anwalt.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 25.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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