Veröffentlichtes Profil

Reißer Wolfgang Dr.jur.

Dr. Wolfgang Reißer: Fachanwalt für Arbeitsrecht in Augsburg

Zuletzt aktualisiert am 16. Oktober 2026

Fachanwalt für Arbeitsrecht · Kanzlei Dr. jur. Wolfgang Reißer

Wertachstraße 21, 86153 Augsburg

Telefon: +49 821 24411490

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Kanzlei Dr. jur. Wolfgang Reißer
Profilstand
23% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 21. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Die Kanzlei Dr. jur. Wolfgang Reißer in Augsburg ist auf die ausschließliche Vertretung von Arbeitnehmern spezialisiert. Dr. Wolfgang Reißer ist Fachanwalt für Arbeitsrecht. Aus persönlicher Überzeugung richtet sich die Kanzlei gezielt an die rechtlich und wirtschaftlich schwächere Seite. Zu den auf der Webseite genannten Schwerpunkten gehören Kündigungen und drohende Kündigungen, Arbeitszeugnisse, Arbeitsverträge sowie Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz. Bei Arbeitsverträgen werden insbesondere Klauseln zu Überstunden und Befristungen angesprochen. Weitere Themen sind leitende Angestellte und Geschäftsführer bei der Beendigung ihres Dienstvertrages, Betriebsübergänge und Outsourcing sowie das Betriebsverfassungsgesetz als Grundlage der Arbeit von Betriebsräten. Die sozialrechtliche Beratung wird als Ergänzung der arbeitsrechtlichen Beratung beschrieben. Die Kanzlei befindet sich in der Wertachstraße 21 gegenüber dem Arbeitsamt Augsburg. In der Umgebung stehen kostenlose Parkplätze zur Verfügung; die Haltestelle Senkelbach liegt wenige Meter entfernt. Eine Kontaktaufnahme ist telefonisch oder per E-Mail möglich.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: reisser-arbeitsrecht.de, reisser-arbeitsrecht.de

Beratung in Augsburg – Einordnung der Redaktion

Dr. jur. Wolfgang Reißer ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und führt die Kanzlei Dr. jur. Wolfgang Reißer in Augsburg. Die Kanzlei ist auf die ausschließliche Vertretung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausgerichtet. Nach ihrer eigenen Beschreibung beruht diese Ausrichtung auf der bewussten Entscheidung, die rechtlich und wirtschaftlich schwächere Seite zu vertreten. Im Mittelpunkt stehen Fragen, die während eines Arbeitsverhältnisses entstehen oder mit dessen Beendigung zusammenhängen. Ratsuchende finden damit ein fachlich auf die Arbeitnehmerseite ausgerichtetes Profil, dessen Hauptschwerpunkt das Arbeitsrecht ist. Zu den genannten Themen gehören ausgesprochene und drohende Kündigungen, Arbeitszeugnisse sowie Arbeitsverträge. Bei Kündigungen geht es typischerweise um die Voraussetzungen einer Beendigung, mögliche Fristen und die damit verbundenen Folgen. Arbeitszeugnisse werfen häufig Fragen zur Leistungsbewertung und zu einzelnen Formulierungen auf. Bei Arbeitsverträgen nennt die Kanzlei insbesondere Regelungen zu Überstunden und Befristungen. Auch Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz zählen zu den aufgeführten Schwerpunkten. Dahinter stehen unterschiedliche Konfliktlagen, bei denen unter anderem der zeitliche Ablauf, konkrete Vorfälle und vorhandene Unterlagen für die rechtliche Einordnung bedeutsam sein können. Weitere Themen des Profils sind Betriebsübergänge und Outsourcing. Solche Veränderungen können Fragen zum Fortbestand des Arbeitsverhältnisses und zu den bisherigen Arbeitsbedingungen auslösen. Hinzu kommt das Betriebsverfassungsgesetz als rechtliche Grundlage der Arbeit von Betriebsräten. Außerdem nennt die Kanzlei leitende Angestellte und Geschäftsführer bei der Beendigung ihres Dienstvertrages. Deren rechtliche Stellung ist nicht in jeder Hinsicht mit der anderer Beschäftigter vergleichbar. Sozialrechtliche Beratung wird als Ergänzung der arbeitsrechtlichen Beratung beschrieben, etwa als weiteres Themenfeld im Zusammenhang mit den Folgen einer Beschäftigungsbeendigung. Die Kanzlei liegt in der Wertachstraße 21 in 86153 Augsburg, gegenüber dem Arbeitsamt Augsburg. Als Orientierung für die Anreise nennt die Kanzleibeschreibung die wenige Meter entfernte Haltestelle Senkelbach und kostenlose Parkplätze in der Umgebung. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten ist am Standort insbesondere das Arbeitsgericht Augsburg relevant; die Zuständigkeit hängt vom Einzelfall ab. Wer aus der Innenstadt, Oberhausen, Lechhausen, Pfersee oder Göggingen Kontakt aufnehmen möchte, kann das Profil auf Anwalt-Seiten.de zur ersten Orientierung nutzen. Die Anfrage kann anschließend anhand der dort verfügbaren Kontaktangaben telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Eine kurze Beschreibung des Anliegens, wichtige Daten und Hinweise auf vorhandene Unterlagen erleichtern die erste Zuordnung. Ob ein Mandat übernommen wird, ist unmittelbar mit der Kanzlei zu klären.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 28.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Augsburg

  • Amtsgericht Augsburg
  • Landgericht Augsburg
  • Arbeitsgericht Augsburg
  • Oberlandesgericht München (Zweigstelle Augsburg)

Für den arbeitsrechtlichen Schwerpunkt von Dr. jur. Wolfgang Reißer ist unter den genannten Gerichten vor allem das Arbeitsgericht Augsburg von Bedeutung. Arbeitsgerichte verhandeln typischerweise Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen, Vergütung, Arbeitszeugnisse oder die Wirksamkeit einer Befristung. Auch betriebsverfassungsrechtliche Angelegenheiten werden dort behandelt, regelmäßig im Beschlussverfahren. Ob gerade das Arbeitsgericht Augsburg örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und den Umständen des Arbeitsverhältnisses. Der Kanzleisitz allein legt den Gerichtsstand nicht fest. Das Amtsgericht Augsburg und das Landgericht Augsburg gehören zur ordentlichen Gerichtsbarkeit. Für gewöhnliche Streitigkeiten aus einem Arbeitsverhältnis sind sie nicht die typischen Anlaufstellen. Bei Auseinandersetzungen über Geschäftsführer-Dienstverträge kann dagegen je nach rechtlicher Stellung und Streitgegenstand die ordentliche Gerichtsbarkeit zuständig sein. Das Oberlandesgericht München mit seiner Zweigstelle Augsburg ist kein Rechtsmittelgericht für Entscheidungen des Arbeitsgerichts. Rechtsmittel in arbeitsgerichtlichen Verfahren werden innerhalb der Arbeitsgerichtsbarkeit behandelt. Die am Standort vorhandenen Gerichte erfüllen somit unterschiedliche Aufgaben, die bei der Einordnung eines Anliegens auseinanderzuhalten sind. Die Kanzleiadresse Wertachstraße 21 liegt im Augsburger Stadtgebiet; als unmittelbarer Orientierungspunkt wird das gegenüberliegende Arbeitsamt Augsburg genannt. Eine genaue Zuordnung der Adresse zu einem der aufgeführten Stadtteile ist in den Angaben nicht enthalten. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist die nahe gelegene Haltestelle Senkelbach belegt. Wer mit dem Pkw aus der Innenstadt, Oberhausen, Lechhausen, Pfersee oder Göggingen kommt, findet laut Kanzleibeschreibung kostenlose Parkplätze in der Umgebung. Daraus lässt sich jedoch keine jederzeitige Verfügbarkeit ableiten.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 28.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Angaben sind bei einer Anfrage wegen einer Kündigung oder drohenden Kündigung wichtig?
Für eine erste Einordnung sind insbesondere der Arbeitsvertrag, ein gegebenenfalls bereits erhaltenes Kündigungsschreiben und das Datum seines Zugangs bedeutsam. Auch die Dauer der Beschäftigung, Angaben zum Betrieb und vorausgegangene Schreiben können relevant sein. Bei einer erst angekündigten Kündigung hilft eine sachliche Darstellung der bisherigen Gespräche. Im Kündigungsrecht können kurze gesetzliche Fristen gelten, weshalb eine zeitnahe Klärung sinnvoll ist. Ob eine Kündigung wirksam ist und welche Handlungsmöglichkeiten bestehen, lässt sich erst anhand der konkreten Umstände beurteilen.
Worauf kommt es bei Fragen zu Überstunden und Befristungen im Arbeitsvertrag an?
Bei Überstunden können sowohl die vertraglichen Regelungen als auch die tatsächlich geleisteten Arbeitszeiten eine Rolle spielen. Typische Fragen betreffen die Anordnung zusätzlicher Arbeit, deren Dokumentation und einen möglichen Ausgleich. Bei Befristungen sind unter anderem der Vertragsinhalt, der Zeitpunkt der Vereinbarung und frühere Beschäftigungsverhältnisse von Bedeutung. Daneben können Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen maßgeblich sein. Für eine Mandatsanfrage ist deshalb regelmäßig der vollständige Vertrag einschließlich Nachträgen hilfreicher als eine einzelne herausgelöste Klausel. Eine verbindliche Bewertung erfordert die Betrachtung des jeweiligen Zusammenhangs.
Was sollte vor einer Anfrage zu einem Arbeitszeugnis zusammengestellt werden?
Neben dem vollständigen Zeugnis sind eine Beschreibung der ausgeübten Tätigkeit und Angaben zur Beschäftigungsdauer hilfreich. Gibt es frühere Zwischenzeugnisse oder dokumentierte Beurteilungen, können diese den Vergleich erleichtern. Ratsuchende können außerdem benennen, welche Aussagen unklar erscheinen oder welche Aufgaben aus ihrer Sicht fehlen. Bei der Beurteilung eines Arbeitszeugnisses kommt es nicht nur auf einzelne Wörter, sondern auch auf den Gesamtzusammenhang an. Ob eine Formulierung rechtlich zu beanstanden ist, lässt sich daher nicht zuverlässig allein anhand allgemeiner Listen vermeintlicher Zeugniscodes entscheiden.
Wie lassen sich Mobbing und Diskriminierung für eine erste Anfrage sachlich beschreiben?
Hilfreich ist eine chronologische Darstellung konkreter Vorfälle: Was ist geschehen, wann fand es statt, wer war beteiligt und gibt es Zeugen oder vorhandene Nachrichten? Auch bereits erfolgte Beschwerden und Reaktionen darauf können für die Einordnung bedeutsam sein. Mobbing und Diskriminierung sind rechtlich nicht gleichzusetzen; nicht jeder Arbeitsplatzkonflikt erfüllt dieselben Voraussetzungen. Bei Diskriminierung können insbesondere gesetzlich geschützte Merkmale eine Rolle spielen. Da je nach Anspruch Fristen zu beachten sein können, ist eine frühzeitige fachliche Klärung sinnvoll. Die rechtliche Bewertung hängt von den einzelnen Umständen ab.
Welche Fragen entstehen bei einem Betriebsübergang oder beim Outsourcing?
Beschäftigte möchten häufig wissen, wer künftig ihr Arbeitgeber ist, ob bisherige Arbeitsbedingungen fortgelten und welche Bedeutung erhaltene Informationsschreiben haben. Ob eine organisatorische Veränderung rechtlich einen Betriebsübergang darstellt, hängt von ihrer tatsächlichen Ausgestaltung ab; die Bezeichnung als Outsourcing allein beantwortet diese Frage nicht. Für eine erste Anfrage sind deshalb Schreiben des Arbeitgebers, der Arbeitsvertrag und Informationen über die geplanten Veränderungen hilfreich. Daneben können Beteiligungsrechte des Betriebsrats berührt sein. Individuelle Arbeitnehmerrechte und betriebsverfassungsrechtliche Fragen müssen dabei getrennt betrachtet werden, auch wenn sie denselben Veränderungsprozess betreffen.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 28.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Reißer Wolfgang Dr.jur.

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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: reisser-arbeitsrecht.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 28.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %

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