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- Rechtsanwalt Richard Uhle
- Profilstand
- 31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 24. September 2026
Schwerpunkte
- FamilienrechtHauptschwerpunktFamilienrecht in Paderborn vergleichen
Kanzleiprofil im Überblick
Richard Uhle ist seit 2009 als Rechtsanwalt zugelassen und führt seine Kanzlei seit Juli 2021 in der Westernstraße 12 in Paderborn. Er ist Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Familienrecht. Im Strafrecht verteidigt er Beschuldigte im Ermittlungsverfahren sowie nach Erhalt einer Anklageschrift. Zu den genannten Verteidigungsbereichen gehören unter anderem Gewaltverbrechen, Diebstahl und Betrug, Sexualdelikte, Jugendstraftaten, Verkehrsstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafsachen. Auch die Strafvollstreckung zählt zu seinem Angebot. Im Familienrecht berät er bei Trennung und Scheidung, Unterhaltsfragen, Zugewinn und Vermögensteilung sowie Versorgungsausgleich. Weitere Bereiche sind Sorgerecht, Umgang mit einem Kind, Adoptionssachen und Vaterschaftsfeststellung. Er unterstützt betroffene Familien auch in Kindschaftssachen. Bei Trennungen mit gemeinsamen Kindern legt er Wert auf frühzeitige Lösungen zur Vermeidung weiterer Streitigkeiten. Eine Online-Scheidung kann per E-Mail vorbereitet werden; auf seiner Webseite empfiehlt er dafür ein persönliches Gespräch. Beratungstermine werden über das Sekretariat vereinbart. Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind nach Vereinbarung möglich.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 24.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: ra-uhle.de, ra-uhle.de
Beratung in Paderborn – Einordnung der Redaktion
Richard Uhle ist mit seiner Kanzlei in der Westernstraße 12, 33098 Paderborn, ansässig. Als Hauptschwerpunkt nennt das Profil das Familienrecht. Dieses Rechtsgebiet betrifft die rechtliche Gestaltung familiärer Beziehungen ebenso wie die Folgen einer Trennung. Für Mandantinnen und Mandanten können dabei persönliche, finanzielle und organisatorische Fragen zusammenkommen. Eine familienrechtliche Anfrage kann beispielsweise darauf gerichtet sein, die eigene Ausgangssituation einordnen zu lassen, offene Streitpunkte zu benennen und den möglichen Ablauf einer außergerichtlichen Klärung oder eines gerichtlichen Verfahrens zu verstehen. Typische Anliegen im Familienrecht sind Scheidung, Unterhalt, elterliche Sorge und der Umgang mit Kindern. Bei einer Trennung können außerdem die Nutzung der gemeinsamen Wohnung, die Aufteilung von Haushaltsgegenständen und vermögensrechtliche Folgen eine Rolle spielen. Im Zusammenhang mit einer Scheidung ist häufig auch der Versorgungsausgleich relevant, der grundsätzlich dem Ausgleich während der Ehe erworbener Versorgungsanrechte dient. Welche Themen gemeinsam betrachtet werden müssen, hängt von der jeweiligen familiären Situation ab. Nicht jede Meinungsverschiedenheit führt zu einem Gerichtsverfahren; auch Vereinbarungen und außergerichtliche Abstimmungen gehören zum allgemeinen familienrechtlichen Spektrum. Die Anschrift in der Westernstraße liegt in der Paderborner Kernstadt und damit im innerstädtischen Umfeld. Neben der Kernstadt gehören auch Schloß Neuhaus und Elsen zum örtlichen Bezug dieses Profils. Für familienrechtliche Verfahren ist von den genannten Gerichten insbesondere das Amtsgericht Paderborn von Bedeutung: Dort werden Familiensachen durch das Familiengericht bearbeitet, soweit die örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Das ebenfalls am Standort vorhandene Landgericht Paderborn ist dagegen nicht das übliche Eingangsgericht für Scheidungs-, Sorge- oder Unterhaltsverfahren. Für einen Besuch aus den verschiedenen Stadtteilen lässt sich die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw anhand der konkreten Anschrift planen; Zugangs- und Parkmöglichkeiten sollten vorab geklärt werden. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende das Profil von Richard Uhle aufrufen und die dort tatsächlich angegebenen Kontaktmöglichkeiten nutzen. Eine erste Nachricht kann das familienrechtliche Thema, die beteiligten Personen und gegebenenfalls bereits laufende Verfahren knapp beschreiben. Bestehende Termine oder gerichtliche Fristen sind dabei wichtige Angaben. Anschließend lässt sich klären, ob eine Mandatsübernahme in Betracht kommt, welche Unterlagen benötigt werden und wie ein erstes Gespräch vereinbart werden kann. Die bloße Kontaktanfrage ersetzt weder eine individuelle Prüfung noch die Bestätigung einer Mandatsübernahme.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 22.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Paderborn
- Amtsgericht Paderborn
- Landgericht Paderborn
Die Kanzlei Richard Uhle befindet sich in der Westernstraße 12 in der Kernstadt von Paderborn. Damit liegt die angegebene Adresse im innerstädtischen Umfeld. Für Ratsuchende aus der Kernstadt sowie aus Schloß Neuhaus und Elsen bildet sie einen konkreten Anlaufpunkt für eine familienrechtliche Anfrage. Die Anfahrt kann grundsätzlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw geplant werden. Welche Verbindung geeignet ist und welche Zufahrts- oder Parkmöglichkeiten bestehen, sollte anhand aktueller Informationen geprüft werden. Aus der Adresse allein lassen sich keine Aussagen zur Barrierefreiheit, zu eigenen Stellplätzen oder zum Zugang zu den Kanzleiräumen ableiten. Solche Fragen können vor einem persönlichen Termin angesprochen werden. Für den im Profil genannten Hauptschwerpunkt Familienrecht ist insbesondere das Amtsgericht Paderborn relevant. Als Familiengericht befasst sich das Amtsgericht unter anderem mit Scheidungen, Versorgungsausgleich, Unterhaltsfragen sowie Verfahren zur elterlichen Sorge und zum Umgang. Ob ein konkretes Verfahren in Paderborn geführt wird, richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und den Umständen des Einzelfalls, etwa dem gewöhnlichen Aufenthalt beteiligter Personen oder eines Kindes. Der Kanzleisitz allein bestimmt die gerichtliche Zuständigkeit nicht. Das Landgericht Paderborn bearbeitet insbesondere allgemeine Zivil- und Strafsachen innerhalb seiner gesetzlichen Zuständigkeit, ist aber regelmäßig nicht für die genannten familiengerichtlichen Verfahren zuständig. Beschwerden gegen familiengerichtliche Entscheidungen führen grundsätzlich zum zuständigen Oberlandesgericht und nicht zum Landgericht.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 22.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Ein Beratungstermin soll mit dem Sekretariat vereinbart werden. Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind nach Vereinbarung möglich.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Ein Beratungstermin soll mit dem Sekretariat vereinbart werden. Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind nach Vereinbarung möglich.
Werdegang und Engagement
Mitgliedschaften
- Anwalt- und NotarVerein Paderborn e.V.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen können für ein erstes Gespräch über Trennung oder Scheidung hilfreich sein?
- Welche Unterlagen gebraucht werden, hängt von den offenen Fragen ab. Zur allgemeinen Vorbereitung können eine kurze Übersicht zur familiären Situation, das Datum der Trennung und bereits vorhandene Schreiben beitragen. Je nach Thema kommen Heiratsurkunde, Unterlagen zu gemeinsamen Kindern, Einkommensnachweise, Angaben zu Vermögen und Verbindlichkeiten sowie bestehende Vereinbarungen hinzu. Wenn bereits ein gerichtliches Verfahren läuft, sind gerichtliche Schreiben und darin genannte Termine besonders wichtig. Eine vollständige Sammlung ist nicht für jede erste Anfrage erforderlich; der konkrete Bedarf lässt sich bei der Terminabstimmung klären.
- Werden Scheidung, Unterhalt und Fragen zu den Kindern automatisch zusammen entschieden?
- Diese Themen gehören zwar zum Familienrecht, werden aber nicht ausnahmslos in einem einzigen Verfahren behandelt. Bei einer Scheidung wird der Versorgungsausgleich grundsätzlich von Amts wegen einbezogen, wobei gesetzliche Ausnahmen bestehen. Andere Angelegenheiten können unter bestimmten Voraussetzungen als Folgesachen im Scheidungsverbund behandelt werden oder Gegenstand eigenständiger Verfahren sein. Fragen zur elterlichen Sorge oder zum Umgang können unabhängig von einer Scheidung relevant werden. Für die Vorbereitung einer Anfrage ist deshalb hilfreich, die einzelnen offenen Punkte getrennt aufzulisten und mitzuteilen, ob hierzu bereits Anträge oder Vereinbarungen vorliegen.
- Worin unterscheiden sich elterliche Sorge und Umgangsrecht?
- Die elterliche Sorge umfasst insbesondere die Verantwortung für die Person und das Vermögen eines minderjährigen Kindes. Dazu gehören beispielsweise wesentliche Entscheidungen über Gesundheit, Schule und Aufenthalt. Das Umgangsrecht betrifft dagegen den Kontakt zwischen dem Kind und den umgangsberechtigten Personen, insbesondere den Eltern. Beide Bereiche stehen miteinander in Beziehung, sind rechtlich aber voneinander zu unterscheiden. Eine Trennung beendet eine bestehende gemeinsame Sorge nicht automatisch. Bei gerichtlichen Entscheidungen in diesen Bereichen ist das Kindeswohl maßgeblich. Welche Fragen konkret offen sind, lässt sich anhand der bisherigen Betreuung und bestehender Regelungen beschreiben.
- Ist für eine familienrechtliche Angelegenheit immer das Amtsgericht Paderborn zuständig?
- Nein. Das Amtsgericht Paderborn kommt als Familiengericht in Betracht, wenn die gesetzlichen Regeln seine örtliche Zuständigkeit begründen. Entscheidend können beispielsweise der gewöhnliche Aufenthalt eines Kindes, die Wohnorte der Ehegatten oder bereits anhängige Verfahren sein. Die genaue Anknüpfung unterscheidet sich nach der Art der Familiensache. Dass eine beauftragte Kanzlei in Paderborn ansässig ist, genügt dafür allein nicht. Für eine erste Anfrage sind deshalb Angaben zu den Wohnorten der Beteiligten und zu vorhandenen gerichtlichen Schreiben hilfreich. Das Landgericht ist für die üblichen Scheidungs-, Sorge- und Umgangsverfahren nicht das Eingangsgericht.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 22.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Richard Uhle
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Kanzlei und Anfahrt
Westernstraße 12, 33098 Paderborn
- Montag bis Freitag
- 08:30 - 13:00 Uhr
- Montag bis Donnerstag
- 14:00 - 17:30 Uhr
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Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.
Kontaktdaten geprüft am 24.9.2026 · Quelle: ra-uhle.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 24.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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