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- Melzer Penteridis Kampe Rechtsanwälte PartGmbB
- Profilstand
- 35% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 21. September 2026
Schwerpunkte
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Kanzleiprofil im Überblick
Ines Kampe, LL.M., ist Rechtsanwältin und Partnerin bei Melzer Penteridis Kampe Rechtsanwälte in Paderborn. Sie ist Fachanwältin für Arbeitsrecht, Sozialrecht und Versicherungsrecht. Die Kanzlei berät und vertritt Privatpersonen, Patienten, Versicherungsnehmer, Versicherte und Sozialversicherungsträger sowie Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Betriebsräte. Zu den angebotenen Leistungen im Arbeitsrecht gehören die Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen sowie die Vertretung bei Fragen und Problemen im Zusammenhang mit Abmahnungen. Im Sozialrecht behandelt die Kanzlei unter anderem Erwerbsminderung, Arbeitsunfälle, Krankenversicherung und Schwerbehinderung. Im Versicherungsrecht gehören Berufsunfähigkeitsversicherung, private Unfallversicherung sowie private Krankenversicherung und Krankentagegeld zu den genannten Themen. Die Interessenvertretung erfolgt bundesweit vorgerichtlich und vor Gericht, bei Bedarf auch im Hintergrund. Die Kommunikation ist über Telefon, Video-Konferenz, Fax, E-Mail und persönlich möglich. Gerichtstermine nehmen die Rechtsanwälte grundsätzlich persönlich wahr. Nach einer Ersteinschätzung teilt die Kanzlei mit, welche Unterlagen benötigt werden, und erarbeitet ein individuelles Konzept. Termine werden nach Vereinbarung vergeben.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: melzer-penteridis.de, melzer-penteridis.de
Beratung in Paderborn – Einordnung der Redaktion
Ines Kampe, LL.M., ist Rechtsanwältin und Partnerin bei Melzer Penteridis Kampe Rechtsanwälte PartGmbB in Paderborn. Ihr im Profil ausgewiesener Hauptschwerpunkt ist das Arbeitsrecht. Daneben ist sie Fachanwältin für Arbeitsrecht, Sozialrecht und Versicherungsrecht. Diese Verbindung betrifft Rechtsfragen, die im Berufsleben auch zusammen auftreten können: etwa wenn eine längere Erkrankung Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis hat und zugleich Leistungen einer Sozialversicherung oder einer privaten Versicherung zum Thema werden. Die Kanzlei berät und vertritt unter anderem Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betriebsräte sowie Versicherte, Versicherungsnehmer und Sozialversicherungsträger. Im Arbeitsrecht gehören die Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen sowie die Vertretung bei Fragen zu Abmahnungen zu den ausdrücklich genannten Leistungen. Für Mandantinnen und Mandanten geht es dabei beispielsweise um die Bedeutung vertraglicher Regelungen oder um Beanstandungen des Verhaltens am Arbeitsplatz. Weitere typische arbeitsrechtliche Anliegen sind Kündigungen, Vergütungsfragen und Arbeitszeugnisse. Welche rechtlichen Fragen sich stellen, hängt regelmäßig von den Vertragsunterlagen, dem bisherigen Verlauf und dem konkreten Anliegen ab. Allgemeine Informationen können eine individuelle Prüfung dieser Umstände nicht ersetzen. Im Sozialrecht nennt die Kanzlei Erwerbsminderung, Arbeitsunfälle, Krankenversicherung und Schwerbehinderung als Themen. Hier stehen häufig Entscheidungen von Leistungsträgern und die Voraussetzungen sozialrechtlicher Ansprüche im Mittelpunkt. Im Versicherungsrecht werden unter anderem Berufsunfähigkeitsversicherung, private Unfallversicherung, private Krankenversicherung und Krankentagegeld behandelt. Typische Ausgangspunkte sind Fragen zum vereinbarten Versicherungsschutz oder zur Prüfung und Ablehnung von Leistungen. Die Kanzlei beschreibt ihre Interessenvertretung als bundesweit, vorgerichtlich und gerichtlich sowie bei Bedarf auch im Hintergrund. Die Kanzlei befindet sich am Technologiepark 32 in 33100 Paderborn. Für Ratsuchende aus der Kernstadt, Schloß Neuhaus und Elsen ist damit eine Adresse im Paderborner Stadtgebiet benannt; eine genaue Stadtteilzuordnung ergibt sich aus den vorliegenden Angaben nicht. Vor Ort bestehen das Amtsgericht Paderborn und das Landgericht Paderborn. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten ist allerdings regelmäßig die Arbeitsgerichtsbarkeit zuständig, für sozialrechtliche Streitigkeiten die Sozialgerichtsbarkeit. Persönliche Termine werden nach Vereinbarung vergeben. Daneben sind Telefon, Videokonferenz, Fax und E-Mail als Kommunikationswege genannt. Bei einer Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende ihr Anliegen zunächst knapp schildern und den Bezug zum Arbeits-, Sozial- oder Versicherungsrecht erläutern. Hilfreich sind Angaben zu beteiligten Stellen, bereits eingegangenen Schreiben und möglichen Fristen. Nach einer Ersteinschätzung teilt die Kanzlei mit, welche Unterlagen benötigt werden, und erarbeitet ein individuelles Konzept. Die weitere Abstimmung kann über die genannten Kommunikationswege erfolgen. Gerichtstermine nehmen die Rechtsanwälte der Kanzlei grundsätzlich persönlich wahr.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 22.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Paderborn
- Amtsgericht Paderborn
- Landgericht Paderborn
Die Kanzleianschrift von Ines Kampe lautet Technologiepark 32, 33100 Paderborn. Damit liegt der örtliche Bezug im Paderborner Stadtgebiet. Kernstadt, Schloß Neuhaus und Elsen sind als Stadtteile am Standort genannt, ohne dass die vorliegenden Angaben die Kanzlei einem dieser Stadtteile ausdrücklich zuordnen. Ebenso ist eine Innenstadtlage nicht belegt. Für eine persönliche Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw ist deshalb eine aktuelle Routenplanung anhand der vollständigen Anschrift sinnvoll. Konkrete Haltestellen, Verbindungen oder Parkmöglichkeiten lassen sich aus den Angaben nicht ableiten. Persönliche Besprechungen erfolgen nach Terminvereinbarung; Telefon und Videokonferenz ermöglichen daneben einen Austausch ohne Anfahrt. Am Standort befinden sich das Amtsgericht Paderborn und das Landgericht Paderborn. Für den Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht sind diese Gerichte bei typischen Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern jedoch nicht zuständig. Verfahren etwa über Kündigungen, Abmahnungen oder Arbeitsvergütung gehören regelmäßig vor die Arbeitsgerichte. Auch betriebsverfassungsrechtliche Streitigkeiten werden dort behandelt, allerdings in einer anderen Verfahrensart. Streitigkeiten über sozialrechtliche Leistungsentscheidungen, beispielsweise zu Erwerbsminderung oder gesetzlicher Krankenversicherung, fallen grundsätzlich in die Sozialgerichtsbarkeit. Für das ebenfalls genannte Versicherungsrecht können hingegen Amtsgericht oder Landgericht Paderborn in Betracht kommen, sofern die örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Streitigkeiten aus privaten Versicherungsverträgen werden grundsätzlich vor den Zivilgerichten geführt. Welches Gericht sachlich zuständig ist, richtet sich insbesondere nach dem Streitwert und gesetzlichen Sonderregelungen. Das betrifft beispielsweise Verfahren über Leistungen einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder privaten Unfallversicherung. Allein die Lage der Kanzlei in Paderborn bestimmt den zuständigen Gerichtsort nicht; die Kanzlei vertritt Interessen nach ihren Angaben bundesweit.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 22.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Schildern Sie der Kanzlei Ihr Problem. Im Kontaktformular werden Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Anfrage abgefragt; Anlagen können als PDF oder JPEG mit maximal 20 Mb übermittelt werden. Welche Unterlagen benötigt werden, teilt die Kanzlei Ihnen mit.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Nach Schilderung des Problems erhalten Sie eine objektive und verbindliche Ersteinschätzung. Weitere Kosten fallen erst an, wenn Sie die Kanzlei beauftragen. Termine finden nach Vereinbarung statt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Nach Schilderung des Problems erhalten Sie eine objektive und verbindliche Ersteinschätzung. Weitere Kosten fallen erst an, wenn Sie die Kanzlei beauftragen. Termine finden nach Vereinbarung statt.
Für den Erstkontakt: Schildern Sie der Kanzlei Ihr Problem. Im Kontaktformular werden Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Anfrage abgefragt; Anlagen können als PDF oder JPEG mit maximal 20 Mb übermittelt werden. Welche Unterlagen benötigt werden, teilt die Kanzlei Ihnen mit.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine Anfrage zu einem Arbeitsvertrag oder einer Abmahnung hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag einschließlich späterer Änderungen, einschlägige Schreiben und eine kurze zeitliche Darstellung wichtig. Bei einer Abmahnung gehören das vollständige Schreiben und Informationen zum darin beschriebenen Vorgang dazu. Je nach Fragestellung können auch Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder Abrechnungen relevant sein. Ratsuchende müssen vor einer Anfrage nicht selbst entscheiden, welche Regelung rechtlich ausschlaggebend ist. Eine geordnete Übersicht erleichtert die Orientierung. Welche weiteren Unterlagen tatsächlich benötigt werden, hängt vom konkreten Anliegen ab und wird im Austausch geklärt.
- Worauf sollte ich bei einer Mandatsanfrage nach einer Kündigung hinweisen?
- Bei einer Kündigung sind vor allem das Datum des Zugangs, die Form des Schreibens und der darin genannte Beendigungstermin wichtige Angaben. Für gerichtliche Schritte bestehen im Arbeitsrecht teilweise kurze gesetzliche Fristen; bei einer Kündigungsschutzklage beträgt die Frist grundsätzlich drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung. Eine bloße Kontaktanfrage ersetzt keine fristwahrende Handlung. Hilfreich sind außerdem Informationen zur Beschäftigungsdauer, zum Betrieb und zu etwaigen besonderen Umständen. Ob und welche Schritte im Einzelfall in Betracht kommen, bedarf einer individuellen rechtlichen Prüfung.
- Wie unterscheiden sich Erwerbsminderung und private Berufsunfähigkeit?
- Erwerbsminderung ist ein Begriff aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Dabei geht es insbesondere darum, in welchem zeitlichen Umfang eine Person unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes noch arbeiten kann; weitere versicherungsrechtliche Voraussetzungen kommen hinzu. Die private Berufsunfähigkeitsversicherung knüpft dagegen an die vereinbarten Versicherungsbedingungen und regelmäßig an den zuletzt ausgeübten Beruf an. Eine Entscheidung in einem Bereich führt deshalb nicht automatisch zu einem entsprechenden Anspruch im anderen. Für eine Anfrage sind vorhandene Bescheide, Versicherungsbedingungen und medizinische Unterlagen je nach Fragestellung von Bedeutung.
- Welche Informationen sind bei einem abgelehnten Antrag auf Sozialleistungen wichtig?
- Ausgangspunkt ist gewöhnlich der vollständige Bescheid einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung. Wichtig sind außerdem das Zugangsdatum, der ursprüngliche Antrag und die bisherige Korrespondenz mit dem Leistungsträger. Je nach Thema können medizinische Befunde, Angaben zur beruflichen Tätigkeit oder Unterlagen zu einem Arbeitsunfall hinzukommen. In sozialrechtlichen Angelegenheiten ist häufig zunächst ein Widerspruchsverfahren vorgesehen, bevor ein gerichtliches Verfahren möglich ist. Dafür können Fristen gelten. Welche Verfahrensschritte einschlägig sind, richtet sich nach der Art der Entscheidung und den gesetzlichen Vorgaben, nicht allein nach der Bezeichnung der beantragten Leistung.
- Was ist für eine Anfrage wegen verweigerter privater Versicherungsleistungen relevant?
- Bei Streitigkeiten mit einer privaten Versicherung bilden der Versicherungsschein, die maßgeblichen Versicherungsbedingungen und der Schriftwechsel zur Leistungsprüfung eine wichtige Grundlage. Hinzu kommen die Leistungsanzeige und gegebenenfalls das Ablehnungsschreiben mit seiner Begründung. Bei Berufsunfähigkeit, privater Unfallversicherung, privater Krankenversicherung oder Krankentagegeld können jeweils unterschiedliche Nachweise erforderlich sein. Eine kurze Übersicht über den zeitlichen Ablauf hilft, den Sachverhalt einzuordnen. Ob Versicherungsschutz besteht, hängt insbesondere vom vereinbarten Vertrag und den tatsächlichen Umständen ab. Die Ablehnung allein erlaubt daher noch keine verlässliche Aussage über mögliche Ansprüche.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 22.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Ines Kampe
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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: melzer-penteridis.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 26.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %
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