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- Rechtsanwalt Markus Becker
- Profilstand
- 31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 25. September 2026
Schwerpunkte
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Kanzleiprofil im Überblick
Markus Becker ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Paderborn. Nach Angaben seiner Webseite verfügt er über mehr als 25 Jahre Berufserfahrung und ist seit über 15 Jahren auf Arbeitsrecht spezialisiert. Er vertritt sowohl Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber als auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten gehören Kündigungen, Aufhebungsverträge und Abmahnungen sowie die Prüfung und Erstellung von Arbeitsverträgen. Außerdem befasst er sich mit Abfindungen, ausstehenden Lohn- und Gehaltszahlungen, Sonderzahlungen, dem Ausgleich von Überstunden und der Durchsetzung von Urlaubsansprüchen. Arbeitszeugnisse prüft er auf unpassende Formulierungen. Einen Kern seiner anwaltlichen Tätigkeit bildet die Durchsetzung rechtlicher Ansprüche vor Gericht; seit Beginn seiner Tätigkeit ist er bundesweit gerichtlich tätig. Seine Arbeitsweise beschreibt er als persönliche Beratung auf Augenhöhe. Die Vertretung beider Seiten dient ihm dazu, die Denkweise der Gegenseite zu berücksichtigen. Zur Fortbildung nutzt er Fachpresse und Fortbildungsveranstaltungen. Termine werden gemeinsam vereinbart, in dringenden Fällen auch kurzfristig. Die Kanzlei befindet sich in der Kilianstraße 43.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 25.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: anwalt-arbeitsrecht-in-paderborn.de, anwalt-arbeitsrecht-in-paderborn.de
Beratung in Paderborn – Einordnung der Redaktion
Markus Becker ist mit der Kanzlei Markus Becker Rechtsanwalt in der Kilianstraße 43, 33098 Paderborn, ansässig. Sein Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt. Dieses Rechtsgebiet betrifft die rechtlichen Beziehungen zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern: vom Beginn eines Arbeitsverhältnisses über dessen laufende Gestaltung bis zur Beendigung. Für Ratsuchende geht es dabei häufig darum, Unterlagen einordnen zu lassen, offene Fragen zu klären und mögliche nächste Schritte zu besprechen. Welche Seite Markus Becker im einzelnen Fall vertritt und ob er die Angelegenheit übernimmt, ist bei der Anfrage zu klären. Typische arbeitsrechtliche Anliegen betreffen Arbeitsverträge, Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub und Arbeitszeugnisse. Auch Abmahnungen, Kündigungen oder angebotene Aufhebungsverträge können Anlass für eine anwaltliche Kontaktaufnahme sein. Hinter diesen Themen stehen unterschiedliche Prüfungsfragen: Welche Vereinbarungen bestehen, welche gesetzlichen Rahmenbedingungen gelten und welche Bedeutung haben bisherige Schreiben oder Gespräche? Neben dem Arbeitsvertrag können etwa Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen eine Rolle spielen. Nicht jede Auseinandersetzung führt zu einem Gerichtsverfahren; auch die außergerichtliche Klärung gehört zum allgemeinen Spektrum arbeitsrechtlicher Tätigkeit. Der örtliche Bezug des Profils liegt in Paderborn. Die Kanzleianschrift in der Kilianstraße bildet den konkreten Anlaufpunkt für Anfragen aus dem Stadtgebiet, etwa aus der Kernstadt, Schloß Neuhaus oder Elsen. Eine bestimmte Verkehrsanbindung oder Ausstattung der Kanzlei ist mit den vorliegenden Angaben nicht belegt. Für einen persönlichen Termin sollten deshalb die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw sowie mögliche Zugangsfragen vorab geprüft werden. Am Standort befinden sich das Amtsgericht Paderborn und das Landgericht Paderborn. Für typische Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern sind jedoch grundsätzlich die Arbeitsgerichte und nicht diese Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit zuständig. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil bereitgestellten Kontaktangaben beziehungsweise Kontaktmöglichkeiten nutzen. Eine erste Anfrage sollte das arbeitsrechtliche Thema, die beteiligten Parteien und den zeitlichen Hintergrund knapp beschreiben. Bei einer Kündigung oder einem anderen fristbezogenen Schreiben ist auch das Empfangsdatum für die erste Einordnung relevant. Anschließend lässt sich mit der Kanzlei klären, ob eine Übernahme möglich ist, welche Unterlagen benötigt werden und wie eine Besprechung stattfinden kann. Eine bloße Anfrage bedeutet noch nicht, dass ein Mandat übernommen oder eine laufende Frist überwacht wird.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 23.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Paderborn
- Amtsgericht Paderborn
- Landgericht Paderborn
Die Kanzlei Markus Becker Rechtsanwalt hat ihre Anschrift in der Kilianstraße 43, 33098 Paderborn. Damit liegt der räumliche Bezug des Profils im Paderborner Stadtgebiet, zu dem unter anderem die Kernstadt, Schloß Neuhaus und Elsen gehören. Eine genaue Zuordnung der Anschrift zu einem dieser Stadtteile lässt sich aus den vorliegenden Angaben nicht ableiten. Für die Planung eines persönlichen Besuchs sind die konkrete Adresse und ein zuvor abgestimmter Termin maßgeblich. Die Anfahrt kann je nach Ausgangspunkt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw geplant werden; konkrete Verbindungen, Parkmöglichkeiten und die Zugänglichkeit des Gebäudes sollten vorab geprüft werden. Als Gerichte am Standort sind das Amtsgericht Paderborn und das Landgericht Paderborn genannt. Beide gehören zur ordentlichen Gerichtsbarkeit. Dort werden unter anderem Zivil- und Strafverfahren geführt, deren Verteilung sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln richtet. Für den arbeitsrechtlichen Hauptschwerpunkt von Markus Becker ist jedoch eine Abgrenzung wichtig: Kündigungsschutzverfahren, Streitigkeiten über Arbeitsentgelt oder Arbeitszeugnisse zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern gehören grundsätzlich vor die Arbeitsgerichte. Auch bestimmte kollektivrechtliche Streitigkeiten, etwa zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, werden dort behandelt. Keines der beiden genannten Paderborner Gerichte ist daher das typische Eingangsgericht für solche arbeitsrechtlichen Verfahren. Welches Gericht im Einzelfall örtlich und sachlich zuständig ist, hängt insbesondere vom Streitgegenstand, den Beteiligten und den gesetzlichen Anknüpfungspunkten ab.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 23.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Das Formular für eine Rückrufbitte sieht Angaben zu Name, E-Mail und Nachricht sowie optional zur Telefonnummer vor.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich telefonisch oder per E-Mail möglich. Gemeinsam wird ein passender Termin vereinbart, in dringenden Fällen auch kurzfristig. Im Beratungsgespräch erarbeitet Markus Becker eine Lösung für den Fall.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich telefonisch oder per E-Mail möglich. Gemeinsam wird ein passender Termin vereinbart, in dringenden Fällen auch kurzfristig. Im Beratungsgespräch erarbeitet Markus Becker eine Lösung für den Fall.
Für den Erstkontakt: Das Formular für eine Rückrufbitte sieht Angaben zu Name, E-Mail und Nachricht sowie optional zur Telefonnummer vor.
Bevorzugter Kontaktweg: phone
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage im Arbeitsrecht hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag und vorhandene Nachträge hilfreich. Je nach Anliegen kommen Gehaltsabrechnungen, Arbeitszeitaufzeichnungen, eine Abmahnung, ein Kündigungsschreiben oder ein Arbeitszeugnis hinzu. Auch einschlägiger Schriftverkehr kann den Verlauf verständlich machen. Eine kurze chronologische Übersicht hilft, wichtige Ereignisse und Daten voneinander zu unterscheiden. Bei empfangenen Schreiben sollte festgehalten werden, wann sie zugegangen sind. Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden und auf welchem Weg sie übermittelt werden sollen, lässt sich bei der Kontaktaufnahme klären.
- Warum ist bei einer Kündigung eine zeitnahe Kontaktaufnahme wichtig?
- Im Arbeitsrecht können kurze gesetzliche Fristen gelten. Für eine Kündigungsschutzklage sieht das Gesetz grundsätzlich eine Frist von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung vor. Daneben können weitere Fristen oder besondere Umstände relevant sein. Eine allgemeine Information ersetzt deshalb keine Prüfung des konkreten Falls. Für die erste Anfrage sind insbesondere das Kündigungsschreiben, das Empfangsdatum und Angaben zum Arbeitsverhältnis wichtig. Allein die Übersendung einer Anfrage an eine Kanzlei wahrt keine gerichtliche Frist und bestätigt noch keine Mandatsübernahme.
- Was unterscheidet einen Aufhebungsvertrag von einer Kündigung?
- Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung, mit der eine Vertragspartei das Arbeitsverhältnis beenden möchte. Ein Aufhebungsvertrag beruht dagegen auf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Er kann neben dem Beendigungszeitpunkt beispielsweise Freistellung, Zeugnis oder eine Abfindung regeln. Eine Abfindung ist dabei nicht automatisch vorgesehen. Solche Vereinbarungen können außerdem sozialrechtliche Folgen haben, insbesondere beim Arbeitslosengeld. Vor einer Mandatsanfrage hilft es, den vollständigen Vertragsentwurf und eine gegebenenfalls gesetzte Rückmeldefrist bereitzuhalten. Die individuelle Bewertung hängt vom gesamten Inhalt und den Umständen ab.
- Muss ein Streit über Lohn oder ein Arbeitszeugnis vor Gericht ausgetragen werden?
- Nicht jede arbeitsrechtliche Meinungsverschiedenheit erfordert ein Gerichtsverfahren. Zunächst können die bestehenden Vereinbarungen, die Unterlagen und die jeweiligen Standpunkte geklärt werden. Eine außergerichtliche Verständigung ist grundsätzlich möglich, hängt aber von der Angelegenheit und der Bereitschaft der Beteiligten ab. Kommt es zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zum Prozess über Vergütung oder ein Arbeitszeugnis, ist grundsätzlich die Arbeitsgerichtsbarkeit zuständig. In arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren erster Instanz ist regelmäßig zunächst eine Güteverhandlung vorgesehen. Auch während einer außergerichtlichen Klärung können Fristen weiterlaufen.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 23.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Markus Becker
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Kanzlei und Anfahrt
Kilianstraße 43, 33098 Paderborn
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Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.
Kontaktdaten geprüft am 25.9.2026 · Quelle: anwalt-arbeitsrecht-in-paderborn.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 25.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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