Veröffentlichtes Profil

Rolf Kasselmann

Dr. Rolf Kasselmann – Familienrecht, Erbrecht und Mediation in Osnabrück

Zuletzt aktualisiert am 25. September 2026

Rechtsanwalt, Mediator und Fachanwalt für Familienrecht und Erbrecht · Dr. Rolf Kasselmann

Johannisstr. 92-93, 49074 Osnabrück

Telefon: +49 541 9114811

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Dr. Rolf Kasselmann
Profilstand
31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 25. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Rechtsanwalt Dr. Rolf Kasselmann berät und vertritt Mandantinnen und Mandanten seit vielen Jahren schwerpunktmäßig im Familienrecht und Erbrecht in Osnabrück. Er ist Fachanwalt in beiden Rechtsgebieten und als Mediator tätig. Seine Kanzlei befindet sich in der Villa Hoberg im Zentrum der Osnabrücker Neustadt. Zu den genannten Themen seiner Tätigkeit gehören Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht, Testament, Erbvertrag, Testamentsvollstreckung und Unternehmensnachfolge. Das Beratungsangebot richtet sich an Mandantinnen und Mandanten mit familiären Konflikten, einer anstehenden Trennung oder Fragen zur Erbfolge und Nachlassgestaltung. Seine Arbeitsweise umfasst die sorgfältige Analyse der jeweiligen Situation, eine verständliche Darstellung rechtlicher Optionen und die gemeinsame Entwicklung einer passenden Strategie. Dabei begleitet er Anliegen sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht. Wo möglich, nutzt er Mediation zur außergerichtlichen Konfliktlösung und zur Erarbeitung tragfähiger Einigungen. Beratungstermine können telefonisch oder über das Kontaktformular angefragt werden; Termine sind auch nach individueller Vereinbarung möglich.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 25.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: rechtsanwalt-kasselmann.de, rechtsanwalt-kasselmann.de

Beratung in Osnabrück – Einordnung der Redaktion

Rolf Kasselmann ist mit der Kanzlei Dr. Rolf Kasselmann Rechtsanwalt in der Johannisstraße 92–93, 49074 Osnabrück, ansässig. Das Profil nennt Familienrecht als Hauptschwerpunkt sowie Erbrecht. Beide Rechtsgebiete betreffen persönliche Lebenssituationen, in denen familiäre Beziehungen und wirtschaftliche Fragen eng miteinander verbunden sein können. Für Ratsuchende geht es dabei häufig zunächst darum, den eigenen Klärungsbedarf zu beschreiben und vorhandene Unterlagen einzuordnen. Eine anwaltliche Befassung kann sowohl die Gestaltung rechtlicher Verhältnisse als auch die Auseinandersetzung mit bereits entstandenen Konflikten betreffen. Im Familienrecht stehen typischerweise Fragen rund um Trennung und Scheidung, Unterhalt sowie die finanziellen Folgen einer beendeten Ehe im Mittelpunkt. Sind Kinder betroffen, können auch elterliche Sorge und Umgang eine Rolle spielen. Diese Themen folgen unterschiedlichen rechtlichen Maßstäben und werden nicht zwangsläufig in einem einzigen Verfahren geklärt. Mandantinnen und Mandanten erwartet deshalb regelmäßig eine Betrachtung ihrer familiären Situation, bestehender Vereinbarungen und wirtschaftlicher Verhältnisse. Welche Aspekte zusammengehören und welche gesondert behandelt werden müssen, hängt vom jeweiligen Anliegen ab. Das Erbrecht umfasst unter anderem die gesetzliche Erbfolge, Testamente, Pflichtteilsfragen und das Verhältnis zwischen mehreren Erben. Typische Anlässe für eine Anfrage sind ein eingetretener Erbfall, Unklarheiten über eine letztwillige Verfügung oder der Wunsch, die spätere Vermögensnachfolge zu ordnen. Berührungspunkte zum Familienrecht ergeben sich etwa durch Ehe, Verwandtschaft oder eine Trennung. Für die erste Einordnung können deshalb sowohl familiäre Beziehungen als auch Dokumente zum Nachlass wichtig sein. Dabei ist zwischen vorsorgender Gestaltung, nachlassgerichtlichen Angelegenheiten und streitigen Ansprüchen zu unterscheiden. Die Kanzleianschrift liegt in der Osnabrücker Innenstadt. Damit besteht ein konkreter örtlicher Bezug sowohl für Menschen aus der Innenstadt als auch aus Schinkel oder Westerberg. Am Standort befinden sich das Amtsgericht Osnabrück und das Landgericht Osnabrück. Familiengerichtliche Verfahren sind grundsätzlich beim Amtsgericht angesiedelt; erbrechtliche Streitigkeiten können abhängig von den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln vor dem Amts- oder Landgericht geführt werden. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die beim Profil bereitgestellten Kontaktangaben nutzen. Eine kurze Beschreibung des Anliegens, Hinweise auf bereits laufende Verfahren und bekannte Termine erleichtern die erste Zuordnung. Ob ein Mandat übernommen wird und wie ein Gespräch stattfindet, ist anschließend mit der Kanzlei abzustimmen.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 21.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Osnabrück

  • Amtsgericht Osnabrück
  • Landgericht Osnabrück

Die Kanzlei Dr. Rolf Kasselmann Rechtsanwalt befindet sich in der Johannisstraße 92–93 in der Innenstadt von Osnabrück. Diese Lage bildet den räumlichen Bezugspunkt des Profils; auch Schinkel und Westerberg gehören zu den genannten Stadtteilen am Standort. Die Anfahrt lässt sich grundsätzlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw planen. Welche Verbindung geeignet ist und welche Parkmöglichkeiten zur Verfügung stehen, sollte anhand der aktuellen örtlichen Informationen geprüft werden. Aus der Anschrift allein ergeben sich keine gesicherten Angaben zu Stellplätzen, Barrierefreiheit oder dem Zugang zu den Kanzleiräumen. Solche organisatorischen Fragen lassen sich vor einem persönlichen Termin klären. Für den Hauptschwerpunkt Familienrecht ist insbesondere das Amtsgericht Osnabrück von Bedeutung. Dort werden als Familiengericht unter anderem Scheidungsverfahren sowie Verfahren zu Unterhalt, elterlicher Sorge und Umgang geführt, sofern die örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Im Erbrecht übernimmt das Amtsgericht als Nachlassgericht beispielsweise Aufgaben bei der Testamentseröffnung und in Erbscheinsverfahren. Welche Nachlassabteilung örtlich zuständig ist, richtet sich regelmäßig nach dem letzten gewöhnlichen Aufenthalt der verstorbenen Person, nicht nach dem Kanzleisitz. Streitige erbrechtliche Ansprüche, etwa auf Zahlung eines Pflichtteils, gehören dagegen vor die Zivilgerichte. Hier können das Amtsgericht Osnabrück oder das Landgericht Osnabrück zuständig sein, insbesondere abhängig vom Streitwert und den weiteren gesetzlichen Voraussetzungen. Der Standort der Kanzlei bedeutet daher nicht automatisch, dass jedes familien- oder erbrechtliche Anliegen vor einem Osnabrücker Gericht verhandelt wird.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 21.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Über das Kontaktformular können Sie Ihr Anliegen jederzeit kurz schildern. Das Formular enthält Felder für Name, E-Mail, Telefon und Nachricht.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Für den Erstkontakt: Über das Kontaktformular können Sie Ihr Anliegen jederzeit kurz schildern. Das Formular enthält Felder für Name, E-Mail, Telefon und Nachricht.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Angaben sind für eine erste Anfrage wegen Trennung oder Scheidung hilfreich?
Für eine erste Anfrage genügt meist eine sachliche Übersicht zur familiären Situation und zu den offenen Fragen. Dazu können der Zeitpunkt der Trennung, gemeinsame Kinder, bestehende Vereinbarungen und bereits eingegangene gerichtliche Schreiben gehören. Wenn Unterhalt oder Vermögensfragen angesprochen werden sollen, sind Angaben zu Einkommen, Vermögen und Verbindlichkeiten häufig relevant. Nicht alle Unterlagen müssen ungefragt vollständig übermittelt werden. Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden und auf welchem Weg sensible Informationen ausgetauscht werden sollen, lässt sich bei der Kontaktaufnahme klären.
Werden Sorge, Umgang und Unterhalt gemeinsam mit einer Scheidung geklärt?
Scheidung, elterliche Sorge, Umgang und Unterhalt sind rechtlich unterschiedliche Themen. Bestimmte Folgesachen können unter gesetzlichen Voraussetzungen mit dem Scheidungsverfahren verbunden werden, andere Fragen werden eigenständig behandelt. Eine Scheidung führt insbesondere nicht automatisch zu einer Änderung der gemeinsamen elterlichen Sorge. Bei Sorge und Umgang steht das Kindeswohl im Mittelpunkt; Unterhaltsfragen betreffen dagegen die jeweiligen gesetzlichen Ansprüche und wirtschaftlichen Verhältnisse. Für eine Mandatsanfrage ist es deshalb hilfreich, die einzelnen Konfliktpunkte getrennt zu benennen und auf bereits bestehende Regelungen oder Verfahren hinzuweisen.
Welche Unterlagen können bei Fragen zu einem Erbfall wichtig sein?
Bei einem Erbfall können insbesondere vorhandene Testamente oder Erbverträge, Schreiben des Nachlassgerichts und Angaben zu den familiären Beziehungen wichtig sein. Je nach Fragestellung kommen Informationen über Vermögenswerte, Schulden, frühere Zuwendungen oder Forderungen anderer Beteiligter hinzu. Ein vollständiges Nachlassverzeichnis liegt zu Beginn nicht immer vor. Für die erste Anfrage hilft daher eine Übersicht darüber, welche Dokumente vorhanden sind und welche Informationen fehlen. Bereits erhaltene Schreiben mit Fristen oder angekündigten Terminen sollten ausdrücklich erwähnt werden, damit der zeitliche Rahmen erkennbar ist.
Worin unterscheiden sich ein Erbscheinsverfahren und ein Streit über den Pflichtteil?
Ein Erbscheinsverfahren dient dazu, die Erbenstellung und den Umfang des Erbrechts durch ein gerichtliches Zeugnis nachzuweisen. Es wird beim zuständigen Nachlassgericht geführt. Ein Pflichtteilsstreit betrifft dagegen grundsätzlich einen Geldanspruch bestimmter naher Angehöriger gegen die Erben, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Solche streitigen Ansprüche werden vor den Zivilgerichten verhandelt und nicht allein durch ein Erbscheinsverfahren entschieden. Für eine Anfrage ist daher die Unterscheidung wichtig, ob die Erbenstellung unklar ist, ein Nachweis benötigt wird oder Ansprüche zwischen Beteiligten geklärt werden sollen.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 21.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Rolf Kasselmann

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Rolf Kasselmann: 4,6 von 5 Sternen bei 17 Bewertungen
4,6 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von Dr. Rolf Kasselmann aus 17 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

Für Rolf Kasselmann liegen hier noch keine geprüften Bewertungen vor.

Google-Bewertungen der Kanzlei

4,6 von 5 · 17 Bewertungen

Bei Google ansehen

Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Dr. Rolf Kasselmann insgesamt und nicht auf Rolf Kasselmann persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

5 Sterne0
4 Sterne0
3 Sterne0
2 Sterne0
1 Sterne0

Hier liegen noch keine eigenen Bewertungen vor. Die Balken füllen sich, sobald die erste geprüfte Bewertung veröffentlicht ist.

Gesamtbild bei Google (Kanzlei)

Ø 4,617

Google veröffentlicht zu diesen 17 Bewertungen nur die Gesamtnote und die Anzahl, keine Aufschlüsselung nach Sternen und höchstens 0 einzelne Bewertungstexte. Eine Sterneverteilung wäre deshalb nicht belegbar. Die vollständige Verteilung sehen Sie direkt bei Google.

Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Beleidigende, anonyme Schmähkritik und Beiträge ohne erkennbaren Mandatsbezug werden nicht veröffentlicht.

Positive Stimmen

Noch keine positiven Bewertungen veröffentlicht.

Kritische Stimmen

Bislang liegen keine kritischen Bewertungen vor.

Kanzlei und Anfahrt

Johannisstr. 92-93, 49074 Osnabrück

Mo - Do
9:00 - 17:00
Freitag
9:00 - 14:00
Sa - So
Geschlossen und nach Vereinbarung

Standortkarte anzeigen

Mit Ihrer Einwilligung wird Google Maps geladen. Dabei können Daten an Google übertragen werden.

Hinweise zum Datenschutz
Kanzleistandort von Rolf Kasselmann. Kartendaten: Google.

Weiterführende Informationen

Ratgeber zu diesen Rechtsgebieten

Weitere Anwältinnen und Anwälte in Osnabrück

Alle Profile in Osnabrück vergleichen
Angabenstatus

Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.

Kontaktdaten geprüft am 25.9.2026 · Quelle: rechtsanwalt-kasselmann.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 25.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %

Hinweis: Dieses Profil wurde nicht von der betroffenen Person selbst angelegt, sondern redaktionell aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Kanzleiwebseite, Impressum, Google) zusammengestellt. Die Aufnahme ist kostenlos und unabhängig von einer Mitgliedschaft. Sie sind betroffen? Sie können das Profil übernehmen und korrigieren, einen Fehler melden oder der Veröffentlichung widersprechen und die Löschung verlangen.

Angaben stammen von der Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen. Betroffene können der Veröffentlichung jederzeit widersprechen (Datenschutz). Fehler melden · Profil übernehmen