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- Rechtsanwaltskanzlei Advoleo
- Profilstand
- 23% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 21. September 2026
Schwerpunkte
- VerkehrsrechtHauptschwerpunktVerkehrsrecht in Dresden vergleichen
Kanzleiprofil im Überblick
Die Rechtsanwaltskanzlei Advoleo hat Standorte in Dresden und Kesselsdorf. Der Dresdner Standort befindet sich in der Nürnberger Str. 31A. Die Kanzlei konzentriert sich im Kern auf Verkehrsrecht, Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht, auch OWi-Recht genannt. In diesen Rechtsgebieten bietet sie ausführliche Beratung sowie außergerichtliche und gerichtliche Vertretung an. Das Verkehrsrecht beschreibt die Webseite als ein Gebiet mit Vorschriften des öffentlichen Rechts und des Privatrechts. Im Bereich des Ordnungswidrigkeitenrechts nennt sie unter anderem Geldbußen und Fahrverbote. Das Angebot richtet sich an Personen mit Anliegen in den genannten Tätigkeitsfeldern; bestimmte Mandantengruppen werden nicht näher bezeichnet. Bei Anliegen außerhalb ihres Tätigkeitsfelds bemüht sich die Kanzlei, einen kompetenten Kollegen zu empfehlen. Für Verhaftungen und Durchsuchungen ist eine Notfallnummer angegeben. Zur Kontaktaufnahme stehen ein Kontaktformular, eine Telefonnummer und eine E-Mail-Adresse zur Verfügung.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: advoleo.de, advoleo.de
Beratung in Dresden – Einordnung der Redaktion
Sebastian Föder ist im Profil der Rechtsanwaltskanzlei Advoleo mit dem Hauptschwerpunkt Verkehrsrecht aufgeführt. Der Dresdner Kanzleistandort befindet sich in der Nürnberger Str. 31A, 01187 Dresden; einen weiteren Standort unterhält Advoleo in Kesselsdorf. Die Kanzlei konzentriert sich auf Verkehrsrecht, Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht und bietet in diesen Bereichen Beratung sowie außergerichtliche und gerichtliche Vertretung an. Für Ratsuchende ist diese Verbindung insbesondere dann relevant, wenn ein Verkehrsvorgang mehrere rechtliche Fragen auslöst: Nach einem Unfall können beispielsweise Ansprüche auf Schadensersatz und zugleich ein Bußgeld- oder Strafverfahren im Raum stehen. Zum Verkehrsrecht gehören privatrechtliche und öffentlich-rechtliche Regelungen. Typische Anliegen betreffen die Haftung nach einem Verkehrsunfall, die Regulierung von Fahrzeugschäden oder die Auseinandersetzung mit einer Versicherung über einzelne Schadenspositionen. Auch Fragen zu Verletzungsfolgen und Schmerzensgeld können dazugehören. Mandantinnen und Mandanten erwartet dabei regelmäßig eine Prüfung des Sachverhalts anhand vorhandener Unterlagen, etwa Unfallberichten, Fotos, Gutachten und Korrespondenz. Welche Ansprüche oder Einwendungen tatsächlich bestehen, hängt von den Umständen des jeweiligen Falls ab und lässt sich nicht allein aus der Unfallschilderung ableiten. Ein weiterer Berührungspunkt ist das Ordnungswidrigkeitenrecht, etwa bei Vorwürfen wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen oder anderer Verkehrsverstöße. Die Kanzleibeschreibung nennt hierzu ausdrücklich Geldbußen und Fahrverbote. Strafrechtliche Fragen können beispielsweise bei einem Vorwurf der Unfallflucht entstehen. Dabei unterscheiden sich Verfahrensablauf, mögliche Folgen und zuständige Stellen von einer zivilrechtlichen Schadensregulierung. Für eine erste Einordnung sind deshalb die Art des erhaltenen Schreibens, der konkrete Vorwurf und mitgeteilte Termine oder Fristen von Bedeutung. Allgemeine Informationen ersetzen hier keine Prüfung des Einzelfalls. Innerhalb Dresdens liegt die Nürnberger Straße im Bereich der Südvorstadt im Stadtbezirk Plauen. Der Standort ist damit auch für die räumliche Orientierung aus Altstadt, Neustadt, Blasewitz oder Pieschen einzuordnen, ohne dass daraus feste Anfahrtszeiten folgen. Die Anreise lässt sich grundsätzlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw planen; konkrete Verbindungen und Abstellmöglichkeiten sind vorab zu prüfen. Bei verkehrsrechtlichen Streitigkeiten kommen insbesondere das Amtsgericht Dresden und das Landgericht Dresden in Betracht, in bestimmten Rechtsmittelverfahren auch das Oberlandesgericht Dresden. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de kann die Anfrage anhand der dort verfügbaren Kontaktangaben vorbereitet werden. Laut Kanzleibeschreibung stehen ein Kontaktformular, eine Telefonnummer und eine E-Mail-Adresse zur Verfügung. Hilfreich sind eine kurze Sachverhaltsschilderung, Angaben zu Beteiligten und Hinweise auf bereits laufende Verfahren. Anschließend können die Annahme des Anliegens, benötigte Unterlagen und das weitere Vorgehen geklärt werden. Die bloße Anfrage ist dabei noch nicht mit einer bestätigten Mandatsübernahme gleichzusetzen.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 28.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Dresden
- Amtsgericht Dresden
- Landgericht Dresden
- Arbeitsgericht Dresden
- Oberlandesgericht Dresden
Der Dresdner Standort der Rechtsanwaltskanzlei Advoleo liegt in der Nürnberger Str. 31A im Bereich der Südvorstadt, die zum Stadtbezirk Plauen gehört. Damit befindet sich die Kanzlei nicht unmittelbar in der historischen Altstadt, sondern im südlichen Dresdner Stadtgebiet. Für Ratsuchende aus Altstadt, Neustadt, Blasewitz und Pieschen richtet sich die Anfahrt nach dem jeweiligen Ausgangspunkt. Öffentliche Verkehrsmittel und der Pkw kommen grundsätzlich für die Anreise in Betracht. Die passende Verbindung, die aktuelle Verkehrslage und mögliche Abstellmöglichkeiten sollten vor einem Besuch geprüft werden; konkrete Haltestellen, Parkangebote oder Fahrzeiten sind durch die vorliegenden Angaben nicht belegt. Für den verkehrsrechtlichen Schwerpunkt sind vor allem das Amtsgericht Dresden und das Landgericht Dresden relevant, sofern die örtliche Zuständigkeit in Dresden liegt. Zivilrechtliche Streitigkeiten nach Verkehrsunfällen, etwa über Schadensersatz oder Schmerzensgeld, werden abhängig von Streitwert und gesetzlichen Zuständigkeitsregeln vor dem Amtsgericht oder Landgericht geführt. Einsprüche gegen verkehrsrechtliche Bußgeldbescheide können zu einem Verfahren vor dem zuständigen Amtsgericht führen. Auch strafrechtliche Verkehrsverfahren werden häufig dort verhandelt; bei entsprechender gesetzlicher Zuständigkeit kommt das Landgericht in Betracht. Das Oberlandesgericht Dresden kann insbesondere in gesetzlich vorgesehenen Rechtsmittelverfahren mit Verkehrs-, Straf- oder Bußgeldsachen befasst sein. Nicht jedes Verfahren durchläuft jedoch sämtliche Gerichte. Das ebenfalls am Standort vorhandene Arbeitsgericht Dresden ist für typische Unfallregulierungen oder Bußgeldverfahren nicht zuständig. Es behandelt arbeitsrechtliche Streitigkeiten, auch wenn deren Ausgangspunkt ausnahmsweise ein Ereignis im Straßenverkehr ist. Der Kanzleisitz allein bestimmt die gerichtliche Zuständigkeit nicht.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 28.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine Anfrage nach einem Verkehrsunfall hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind eine nachvollziehbare Schilderung des Unfallhergangs sowie Angaben zu Ort, Zeitpunkt und Beteiligten hilfreich. Hinzukommen können Fotos, ein Unfallbericht, ein polizeiliches Aktenzeichen, Kontaktdaten von Zeugen und bereits vorhandene Gutachten oder Reparaturunterlagen. Auch Schreiben der beteiligten Versicherungen sind relevant. Bei Verletzungen können ärztliche Unterlagen eine Rolle spielen. Nicht alle Dokumente müssen bereits bei der ersten Anfrage vollständig vorliegen. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden und wie sie übermittelt werden sollen, lässt sich bei der Kontaktaufnahme klären.
- Was sollte ich bei einer Anfrage zu einem Bußgeldbescheid oder Fahrverbot angeben?
- Wichtig sind insbesondere die Art des Schreibens, die ausstellende Behörde, der vorgeworfene Verkehrsverstoß und das Datum der Zustellung. Ein Anhörungsbogen ist verfahrensrechtlich etwas anderes als ein Bußgeldbescheid. Aus dem Bescheid ergeben sich regelmäßig Angaben zu Geldbuße, möglichen Nebenfolgen und Rechtsbehelfen. Für die Anfrage ist außerdem hilfreich, ob bereits eine Stellungnahme abgegeben wurde oder ein Gerichtstermin feststeht. Da Fristen Bedeutung haben können, sollten diese Informationen frühzeitig mitgeteilt werden. Ob eine Überprüfung Ansatzpunkte bietet, hängt vom konkreten Vorgang und gegebenenfalls vom Akteninhalt ab.
- Können nach einem Verkehrsunfall mehrere Verfahren gleichzeitig entstehen?
- Ja, ein Verkehrsunfall kann unterschiedliche rechtliche Verfahren auslösen. Im Zivilrecht geht es beispielsweise um Ersatz von Fahrzeugschäden oder um Schmerzensgeld. Daneben kann eine Behörde einen Verkehrsverstoß als Ordnungswidrigkeit verfolgen. Bei einem strafrechtlichen Verdacht, etwa wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort, kann zusätzlich ein Ermittlungsverfahren entstehen. Diese Verfahren verfolgen unterschiedliche Zwecke und haben eigene Regeln. Für eine Mandatsanfrage ist deshalb hilfreich, sämtliche behördlichen, gerichtlichen und versicherungsbezogenen Schreiben zu benennen. So wird erkennbar, welche Themen zusammenhängen und welche Verfahrensstände getrennt zu betrachten sind.
- Muss eine Streitigkeit mit der Kfz-Versicherung vor Gericht geklärt werden?
- Nicht jede Auseinandersetzung mit einer Kfz-Versicherung führt zu einem Gerichtsverfahren. Häufig werden zunächst Unterlagen eingereicht, Haftungsfragen erörtert und einzelne Schadenspositionen außergerichtlich geprüft. Streit kann beispielsweise über den Unfallhergang, eine Haftungsquote oder die Höhe erforderlicher Reparaturkosten entstehen. Bleiben unterschiedliche Auffassungen bestehen, kommt grundsätzlich eine gerichtliche Klärung in Betracht. Ob dieser Weg im Einzelfall sinnvoll ist, hängt unter anderem von Beweislage, Streitgegenstand und Verfahrensrisiken ab. Für die erste Anfrage sind die bisherige Korrespondenz und eine Übersicht der noch offenen Forderungen hilfreich.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 28.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Sebastian Föder
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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: advoleo.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 28.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %
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