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- Hattig und Dr. Leupolt Rechtsanwälte
- Profilstand
- 31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 21. September 2026
Schwerpunkte
- StrafrechtHauptschwerpunktStrafrecht in Köln vergleichen
Kanzleiprofil im Überblick
Dr. iur. Söhnke Leupolt ist Rechtsanwalt in der Sozietät Hattig und Dr. Leupolt Rechtsanwälte in Köln. Die Kanzlei nennt ihn als persönlichen Ansprechpartner für Ausländerrecht, Migrationsrecht und Asylrecht. Zum Tätigkeitsbereich der Sozietät im Ausländerrecht und Migrationsrecht gehören Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Visum und Einbürgerung. Die Kanzlei legt Wert auf individuelle Beratung. Weitere Tätigkeitsgebiete der Sozietät sind Hochschulrecht, Prüfungsrecht und Studienplatzklagen sowie Vergaberecht. Im Vergaberecht ist Rechtsanwalt Oliver Hattig der Ansprechpartner; die Kanzlei ist dort für öffentliche Auftraggeber und private Unternehmen in Vergabe- und Nachprüfungsverfahren tätig. Die Kanzlei befindet sich am Ebertplatz 14-16 in Köln. Für die Vereinbarung eines Termins in der Kanzlei stehen das Kontaktformular und die telefonische Kontaktaufnahme zur Verfügung. Über das Kontaktformular können Nachrichten an die Sozietät gesendet werden. Beim Absenden erhalten Absender per E-Mail eine Kopie ihrer versendeten Nachricht.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: hattig-leupolt.de, hattig-leupolt.de
Beratung in Köln – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Dr. iur. Söhnke Leupolt ist in der Sozietät Hattig und Dr. Leupolt Rechtsanwälte am Ebertplatz 14-16 in 50668 Köln tätig. Sein Profil auf Anwalt-Seiten.de führt Strafrecht als Hauptschwerpunkt auf. Die Kanzleibeschreibung benennt ihn zugleich als persönlichen Ansprechpartner für Ausländerrecht, Migrationsrecht und Asylrecht. Diese Angaben betreffen unterschiedliche rechtliche Aufgaben: Im Strafrecht geht es um strafrechtliche Vorwürfe und die damit verbundenen Verfahren, während aufenthaltsrechtliche und asylrechtliche Fragen den rechtlichen Status und die Lebensperspektive ausländischer Staatsangehöriger in Deutschland betreffen. Typische Anlässe für eine strafrechtliche Mandatsanfrage sind ein Ermittlungsverfahren, eine Vorladung, ein Strafbefehl oder eine Anklage. Ratsuchende möchten häufig zunächst verstehen, welche Bedeutung ein erhaltenes Schreiben hat, in welchem Verfahrensstadium sie sich befinden und welche Rolle eine anwaltliche Vertretung übernehmen kann. Strafrechtliche Arbeit kann die Prüfung des Tatvorwurfs und der Verfahrensunterlagen sowie die Begleitung im Ermittlungsverfahren und vor Gericht umfassen. Welche Unterstützung im konkreten Fall in Betracht kommt, lässt sich erst nach Kenntnis des Sachverhalts und der Unterlagen einordnen. Im Ausländerrecht und Migrationsrecht nennt die Sozietät ausdrücklich Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Visum und Einbürgerung als Tätigkeitsbereiche. Dabei können etwa Voraussetzungen eines Aufenthalts, behördliche Entscheidungen oder Fragen zum weiteren Verfahrensablauf Anlass einer Anfrage sein. Im Asylrecht stehen dagegen Schutzbegehren und die damit zusammenhängenden behördlichen und gerichtlichen Verfahren im Mittelpunkt. Treffen strafrechtliche Vorwürfe und ein ausländerrechtlicher Status aufeinander, können sich rechtliche Berührungspunkte ergeben. Die Kanzlei beschreibt ihren Beratungsansatz als individuell; Art und Umfang einer möglichen Beauftragung sind im persönlichen Austausch zu klären. Die Kanzlei liegt am Ebertplatz im Bereich der Kölner Innenstadt. Damit besteht ein konkreter örtlicher Bezug sowohl für Ratsuchende aus der Innenstadt als auch aus Ehrenfeld, Lindenthal, Nippes oder Rodenkirchen. Für Strafverfahren kommen insbesondere das Amtsgericht Köln und das Landgericht Köln in Betracht; das Oberlandesgericht Köln übernimmt bestimmte übergeordnete Aufgaben. Die zentrale Lage lässt eine Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw grundsätzlich zu, wobei die Route vom Ausgangspunkt abhängt. Für eine Kontaktaufnahme dient das Profil auf Anwalt-Seiten.de zunächst der Orientierung über Person, Rechtsgebiete und Kanzleianschrift. Zur Terminvereinbarung nennt die Kanzlei die telefonische Kontaktaufnahme und ihr Kontaktformular. Eine kurze Schilderung des Anliegens sowie Hinweise auf bereits vorliegende Schreiben und Termine erleichtern die erste Zuordnung. Beim Absenden des Kanzleiformulars erhalten Absender per E-Mail eine Kopie ihrer Nachricht. Eine Anfrage allein bedeutet noch keine bestätigte Mandatsübernahme.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 23.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Köln
- Amtsgericht Köln
- Landgericht Köln
- Arbeitsgericht Köln
- Oberlandesgericht Köln
Die Anschrift Ebertplatz 14-16 liegt im Bereich der Kölner Innenstadt. Für Ratsuchende aus Köln bildet dieser Standort einen zentralen Bezugspunkt, auch wenn sie aus Ehrenfeld, Lindenthal, Nippes oder Rodenkirchen anreisen. Öffentliche Verkehrsmittel kommen für die Anfahrt ebenso in Betracht wie der Pkw. Welche Verbindung geeignet ist und welche Möglichkeiten zum Abstellen eines Fahrzeugs bestehen, hängt von Ausgangspunkt und aktueller Verkehrssituation ab. Konkrete Fahrzeiten oder Parkmöglichkeiten sind durch die vorliegenden Angaben nicht belegt. Für einen Besuch ist eine vorherige Terminabstimmung per Telefon oder Kontaktformular vorgesehen. Für den im Profil genannten Hauptschwerpunkt Strafrecht sind unter den aufgeführten Gerichten vor allem das Amtsgericht Köln und das Landgericht Köln relevant. Am Amtsgericht werden unter anderem Strafbefehlsverfahren und erstinstanzliche Strafverfahren vor dem Strafrichter oder Schöffengericht geführt. Das Landgericht verhandelt insbesondere gewichtigere Strafsachen in erster Instanz und Berufungen gegen strafrechtliche Urteile des Amtsgerichts. Das Oberlandesgericht Köln ist unter anderem für Revisionen gegen bestimmte strafgerichtliche Urteile sowie für weitere gesetzlich zugewiesene Strafsachen zuständig. Die konkrete Zuständigkeit richtet sich nach gesetzlichen Kriterien, nicht allein nach dem Kanzleistandort. Das ebenfalls genannte Arbeitsgericht Köln entscheidet arbeitsrechtliche Streitigkeiten und ist kein reguläres Strafgericht. Für die in der Kanzleibeschreibung angesprochenen aufenthaltsrechtlichen und asylrechtlichen Streitigkeiten ist dagegen regelmäßig die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig; Einbürgerungsstreitigkeiten gehören ebenfalls grundsätzlich dorthin. Die aufgeführten Gerichte bilden diese Rechtsgebiete daher nicht vollständig ab.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 23.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Bei der Kontaktaufnahme über das Kontaktformular sollen alle mit Stern markierten Pflichtfelder ausgefüllt werden. Das Formular enthält Felder für Betreff, Nachricht, Firma, Name, Straße, PLZ, Ort, E-Mail-Adresse und Telefon.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Über das Kontaktformular oder telefonisch kann ein Termin in der Kanzlei in Köln vereinbart werden.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Über das Kontaktformular oder telefonisch kann ein Termin in der Kanzlei in Köln vereinbart werden.
Für den Erstkontakt: Bei der Kontaktaufnahme über das Kontaktformular sollen alle mit Stern markierten Pflichtfelder ausgefüllt werden. Das Formular enthält Felder für Betreff, Nachricht, Firma, Name, Straße, PLZ, Ort, E-Mail-Adresse und Telefon.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Informationen sind für eine erste Anfrage wegen eines strafrechtlichen Vorwurfs hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind vor allem die Art des Vorwurfs, die beteiligte Behörde und der aktuelle Verfahrensstand hilfreich. Vorliegende Schreiben, etwa eine Vorladung, ein Strafbefehl oder eine Anklageschrift, enthalten häufig Aktenzeichen, Termine und Fristen. Auch die Information, wann ein Schreiben zugegangen ist, kann bedeutsam sein. Eine zunächst knappe, sachliche Beschreibung ermöglicht die Zuordnung des Anliegens. Welche weiteren Unterlagen benötigt werden und auf welchem Weg sensible Dokumente übermittelt werden sollen, lässt sich bei der Kontaktaufnahme klären.
- Was unterscheidet ein Ermittlungsverfahren von einem Strafverfahren vor Gericht?
- Im Ermittlungsverfahren prüfen Staatsanwaltschaft und Polizei einen strafrechtlichen Anfangsverdacht und ermitteln belastende wie entlastende Umstände. Nicht jedes Ermittlungsverfahren führt zu einer gerichtlichen Verhandlung; es kann beispielsweise eingestellt werden. Erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage, prüft das Gericht zunächst, ob das Hauptverfahren eröffnet wird. Daneben gibt es das Strafbefehlsverfahren, das zunächst ohne Hauptverhandlung auskommen kann. Für eine anwaltliche Anfrage ist deshalb wichtig, welches Schreiben vorliegt und welche Stelle es versandt hat. Daraus ergeben sich erste Hinweise auf den Verfahrensstand.
- Können strafrechtliche Vorwürfe Auswirkungen auf einen Aufenthaltstitel oder eine Einbürgerung haben?
- Strafrechtliche und ausländerrechtliche Fragen können miteinander verbunden sein. Je nach Sachlage können ein laufendes Strafverfahren oder eine Verurteilung bei aufenthaltsrechtlichen Entscheidungen oder im Einbürgerungsverfahren eine Rolle spielen. Dabei sind unter anderem der Verfahrensausgang, Art und Gewicht des Vorwurfs sowie die jeweilige aufenthaltsrechtliche Situation relevant. Ein bloßer Vorwurf ist nicht mit einer rechtskräftigen Verurteilung gleichzusetzen. Für eine fachliche Einordnung müssen daher beide Bereiche betrachtet werden. Allgemeine Aussagen ersetzen keine Prüfung der strafrechtlichen Unterlagen und des konkreten ausländerrechtlichen Verfahrens.
- Welche Unterlagen sind bei Fragen zu Aufenthalt, Visum oder Asyl für eine Mandatsanfrage relevant?
- Je nach Anliegen können Identitätsdokumente, vorhandene Aufenthaltstitel, Anträge, behördliche Schreiben und bereits ergangene Bescheide für die erste Einordnung wichtig sein. Bei Visumfragen kommt es außerdem darauf an, zu welchem Zweck die Einreise erfolgen soll und wie weit das Verfahren fortgeschritten ist. Im Asylrecht können insbesondere Unterlagen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge und vorhandene Gerichtsunterlagen relevant sein. Angaben zum Zugang eines Bescheids sowie zu darin genannten Fristen helfen bei der zeitlichen Einordnung. Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden, hängt vom jeweiligen Anliegen ab.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 23.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Söhnke Leupolt
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4,6 von 5 · 88 Bewertungen
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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: hattig-leupolt.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 23.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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