Veröffentlichtes Profil

Stefan Arnst

Stefan Arnst – Fachanwalt für Familienrecht in Düsseldorf

Zuletzt aktualisiert am 26. September 2026

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht · Rechtsanwalt Stefan Arnst

Kaiser-Wilhelm-Ring 39, 40545 Düsseldorf

Telefon: +49 211 6008577-0

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwalt Stefan Arnst
Profilstand
31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 21. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Stefan Arnst ist seit 1994 als Rechtsanwalt in Düsseldorf tätig und seit 1999 Fachanwalt für Familienrecht. Seine Fachkanzlei befindet sich im Stadtteil Oberkassel. Ein besonderer Fokus liegt auf komplexen Vermögensauseinandersetzungen und der Scheidung binationaler Ehen. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten gehören vorsorgende Eheverträge, Scheidungsfolgenvereinbarungen und die Vermögensauseinandersetzung aus Anlass von Trennung und Scheidung. Hinzu kommen der Zugewinnausgleich einschließlich Fragen der Immobilien- und Unternehmensbewertung sowie die Ermittlung und Vollstreckung von Unterhaltsansprüchen, insbesondere bei Selbständigen. Er übernimmt auch Rechtsmittelverfahren bei den Familiensenaten des OLG Düsseldorf. Seine Beratung und Vertretung stellt die Interessen und die persönliche Situation der Mandanten in den Vordergrund. Vorrangiges Ziel ist die Konfliktlösung und Vermeidung eines Rechtsstreits durch einvernehmliche Vereinbarungen der Ehegatten, insbesondere wenn minderjährige Kinder betroffen sind. Gelingt dies nicht, vertritt er die Interessen auch im gerichtlichen Verfahren. Für ein persönliches Beratungsgespräch können Interessierte einen Termin vereinbaren oder ihr Anliegen über das Kontaktformular übermitteln.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: ra-arnst.de, ra-arnst.de

Beratung in Düsseldorf – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwalt Stefan Arnst ist seit 1994 in Düsseldorf tätig und führt seit 1999 die Bezeichnung Fachanwalt für Familienrecht. Seine Kanzlei befindet sich am Kaiser-Wilhelm-Ring 39 in Düsseldorf-Oberkassel. Das Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Erbrecht und Familienrecht als weitere Rechtsgebiete. Die belegte Tätigkeitsbeschreibung erläutert vor allem die familienrechtliche Arbeit: Dazu zählen vorsorgende Eheverträge, Scheidungsfolgenvereinbarungen und die Aufteilung von Vermögen nach einer Trennung. Im Mittelpunkt stehen dabei die Interessen und die persönliche Situation der Mandantinnen und Mandanten. Im Arbeitsrecht betreffen typische Anliegen die Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen, Kündigungen, Aufhebungsvereinbarungen oder Arbeitszeugnissen. Auch Fragen zu Vergütung und Arbeitszeit können Anlass für eine anwaltliche Kontaktaufnahme sein. Im Erbrecht geht es häufig um die rechtliche Einordnung von Testamenten, die Stellung von Erben und Pflichtteilsberechtigten oder die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft. Welche Unterstützung im einzelnen Fall in Betracht kommt, hängt vom Sachverhalt und den vorhandenen Unterlagen ab. Konkrete Spezialisierungen innerhalb dieser beiden Rechtsgebiete sind in der vorliegenden Kanzleibeschreibung nicht näher ausgeführt. Im Familienrecht liegt ein besonderer Fokus von Stefan Arnst auf komplexen Vermögensauseinandersetzungen und der Scheidung binationaler Ehen. Zum beschriebenen Tätigkeitsfeld gehören der Zugewinnausgleich mit Fragen der Immobilien- und Unternehmensbewertung sowie die Ermittlung und Vollstreckung von Unterhaltsansprüchen, insbesondere bei Selbständigen. Hier können umfangreiche Einkommens- und Vermögensunterlagen sowie internationale Bezüge eine Rolle spielen. Angestrebt werden vorrangig einvernehmliche Vereinbarungen zur Konfliktlösung und zur Vermeidung eines Rechtsstreits, insbesondere bei minderjährigen Kindern. Kommt eine Einigung nicht zustande, umfasst die Tätigkeit auch die gerichtliche Vertretung und Rechtsmittelverfahren vor den Familiensenaten des Oberlandesgerichts Düsseldorf. Der Standort Oberkassel liegt im linksrheinischen Düsseldorfer Stadtgebiet. Für Ratsuchende aus Stadtmitte, Pempelfort, Bilk oder Derendorf führt der Weg zur Kanzlei damit auf die andere Rheinseite. Die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw lässt sich anhand der Kanzleianschrift planen. Je nach Gegenstand kommen das Arbeitsgericht Düsseldorf, das Amtsgericht Düsseldorf, das Landgericht Düsseldorf oder das Oberlandesgericht Düsseldorf als zuständiges Gericht in Betracht; maßgeblich bleiben die jeweiligen Zuständigkeitsregeln. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Interessierte ihr Anliegen im Kontaktformular schildern und um einen Gesprächstermin bitten. Eine kurze Darstellung des Konflikts, beteiligter Personen und möglicher Fristen erleichtert die erste Einordnung; der Umfang einer möglichen Beauftragung wird anschließend geklärt.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 23.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Düsseldorf

  • Amtsgericht Düsseldorf
  • Landgericht Düsseldorf
  • Arbeitsgericht Düsseldorf
  • Oberlandesgericht Düsseldorf

Die Kanzlei von Rechtsanwalt Stefan Arnst liegt am Kaiser-Wilhelm-Ring 39 in 40545 Düsseldorf im Stadtteil Oberkassel. Dieser gehört zum linksrheinischen Stadtgebiet und ist räumlich von den rechtsrheinischen Stadtteilen Stadtmitte, Pempelfort, Bilk und Derendorf zu unterscheiden. Bei der Anreise aus diesen Stadtteilen ist daher eine Rheinquerung einzuplanen. Für die Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw bietet die vollständige Anschrift einen verlässlichen Ausgangspunkt zur Routenplanung. Konkrete Verbindungen, Fahrzeiten und Parkmöglichkeiten sollten vor dem vereinbarten Termin anhand aktueller Informationen geprüft werden; hierzu liegen keine näheren Kanzleiangaben vor. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern ist bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit typischerweise das Arbeitsgericht Düsseldorf die erste gerichtliche Anlaufstelle. Dort werden unter anderem Kündigungsschutzverfahren sowie Auseinandersetzungen über Vergütung oder Zeugnisse geführt. Familienrechtliche Verfahren wie Scheidungen, Unterhaltssachen und Zugewinnausgleich gehören grundsätzlich vor das Familiengericht beim Amtsgericht Düsseldorf, soweit dieses örtlich zuständig ist. Die Familiensenate des Oberlandesgerichts Düsseldorf befassen sich insbesondere mit Beschwerden gegen familiengerichtliche Entscheidungen. Stefan Arnst übernimmt laut Kanzleibeschreibung auch solche Rechtsmittelverfahren. Im Erbrecht ist zwischen Nachlassangelegenheiten und streitigen Ansprüchen zu unterscheiden. Das Amtsgericht Düsseldorf nimmt als Nachlassgericht bei entsprechender Zuständigkeit etwa Aufgaben rund um Testamentseröffnungen und Erbscheine wahr. Streitigkeiten über Pflichtteils- oder Erbansprüche können abhängig von Gegenstand und Streitwert vor das Amtsgericht oder das Landgericht Düsseldorf gehören. Der Kanzleisitz allein bestimmt nicht, welches Gericht im Einzelfall zuständig ist.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 23.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Im Kontaktformular werden Vor- und Nachname, Straße und Hausnummer, Postleitzahl und Ort, Telefonnummer sowie E-Mail-Adresse als Pflichtangaben abgefragt. Für das Anliegen steht das Feld „Ihre Nachricht“ zur Verfügung.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Für ein persönliches Beratungsgespräch wird um Terminvereinbarung oder Übermittlung des Anliegens über das Kontaktformular gebeten.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Für ein persönliches Beratungsgespräch wird um Terminvereinbarung oder Übermittlung des Anliegens über das Kontaktformular gebeten.

Für den Erstkontakt: Im Kontaktformular werden Vor- und Nachname, Straße und Hausnummer, Postleitzahl und Ort, Telefonnummer sowie E-Mail-Adresse als Pflichtangaben abgefragt. Für das Anliegen steht das Feld „Ihre Nachricht“ zur Verfügung.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen einer Kündigung oder eines Aufhebungsvertrags hilfreich?
Für die erste Einordnung sind meist der Arbeitsvertrag einschließlich Nachträgen, das Kündigungsschreiben oder der angebotene Aufhebungsvertrag sowie einschlägige Korrespondenz hilfreich. Je nach Anliegen können auch Entgeltabrechnungen, Abmahnungen oder ein Arbeitszeugnis wichtig sein. Bei einer Kündigung spielt insbesondere der Zeitpunkt des Zugangs eine Rolle, weil für gerichtliche Schritte kurze gesetzliche Fristen gelten können. Eine Anfrage über ein Kontaktformular ersetzt keine fristwahrende Handlung. Allgemein empfiehlt sich eine übersichtliche zeitliche Darstellung mit Angaben dazu, welches Schreiben wann eingegangen ist und welches Ziel die Anfrage hat.
Welche Themen können bei einer Scheidung mit Immobilien, Unternehmensvermögen oder Auslandsbezug wichtig werden?
Bei einer Scheidung mit Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen stellen sich häufig Fragen zur Zuordnung und Bewertung des Vermögens sowie zu bestehenden Verbindlichkeiten. Für einen möglichen Zugewinnausgleich können unterschiedliche Bewertungsstichtage und die Entwicklung des Vermögens während der Ehe Bedeutung haben. Bei binationalen Ehen sind außerdem die internationale gerichtliche Zuständigkeit und das anwendbare Recht zu unterscheiden. Staatsangehörigkeit, gewöhnlicher Aufenthalt und vorhandene Vereinbarungen können dafür relevant sein. Welche Unterlagen benötigt werden, hängt von der konkreten Konstellation ab; häufig gehören Eigentumsnachweise, Finanzierungsunterlagen und bestehende Eheverträge dazu.
Worin unterscheiden sich Ehevertrag und Scheidungsfolgenvereinbarung, und wie wird Unterhalt bei Selbständigen eingeordnet?
Ein Ehevertrag dient häufig der vorsorgenden Gestaltung ehebezogener Vermögens- und Versorgungsfragen. Eine Scheidungsfolgenvereinbarung regelt dagegen typischerweise die Folgen einer bereits absehbaren oder erfolgten Trennung, etwa Unterhalt, Vermögensaufteilung oder den Umgang mit einer gemeinsamen Immobilie. Je nach Inhalt bestehen besondere Formanforderungen, insbesondere eine notarielle Beurkundung. Beim Unterhalt Selbständiger ist die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit oft nicht anhand einer einzelnen monatlichen Abrechnung erkennbar. Steuerunterlagen, Gewinnermittlungen und die Einkommensentwicklung über mehrere Jahre können deshalb wichtig sein. Einvernehmliche Regelungen setzen eine hinreichend geklärte Tatsachengrundlage voraus.
Welche Informationen helfen bei einer erbrechtlichen Anfrage zu Testament, Pflichtteil oder Erbengemeinschaft?
Hilfreich sind Angaben zum Todesfall, zu den familiären Beziehungen und zu bekannten letztwilligen Verfügungen. Liegen ein Testament, ein Erbvertrag oder Schreiben des Nachlassgerichts vor, können diese die erste Einordnung erleichtern. Bei Pflichtteilsfragen sind insbesondere die Verwandtschaftsverhältnisse und ein möglicher Ausschluss von der Erbfolge bedeutsam. Innerhalb einer Erbengemeinschaft geht es häufig um Verwaltung, Auskunft und die spätere Aufteilung des Nachlasses. Eine Übersicht über bekannte Vermögenswerte und Verbindlichkeiten schafft Orientierung. Ob Fristen oder besondere Verfahrensschritte relevant sind, lässt sich erst anhand des jeweiligen Sachverhalts beurteilen.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 23.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Stefan Arnst

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Stefan Arnst: 4,8 von 5 Sternen bei 39 Bewertungen
4,8 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von Rechtsanwalt Stefan Arnst aus 39 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

Für Stefan Arnst liegen hier noch keine geprüften Bewertungen vor.

Google-Bewertungen der Kanzlei

4,8 von 5 · 39 Bewertungen

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Rechtsanwalt Stefan Arnst insgesamt und nicht auf Stefan Arnst persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Beleidigende, anonyme Schmähkritik und Beiträge ohne erkennbaren Mandatsbezug werden nicht veröffentlicht.

Positive Stimmen

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Kritische Stimmen

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Angabenstatus

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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: ra-arnst.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 23.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %

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