Veröffentlichtes Profil

Stefan Heßler

Stefan Heßler – Rechtsanwalt bei der Kanzlei am Schillerplatz in Wetzlar

Zuletzt aktualisiert am 27. September 2026

Rechtsanwalt · Kanzlei am Schillerplatz

Nauborner Straße 13, 35578 Wetzlar

Telefon: +49 6441 381870

Qualifikation
Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main
Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Kanzlei am Schillerplatz

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Rechtsanwalt Stefan Heßler ist auf der Webseite der Kanzlei am Schillerplatz in Wetzlar als Ansprechpartner genannt. Die Kanzlei befindet sich am Rande der Wetzlarer Altstadt in der Nauborner Straße 13. Ihr Team bietet Rechtsberatung in einem breiten Spektrum von Rechtsgebieten an. Als Schwerpunkte nennt die Kanzlei Baurecht, Arbeitsrecht, Wirtschaftsrecht, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht, Bankenrecht und Kapitalmarktrecht, Steuerrecht sowie Sozialrecht und Sozialversicherungsrecht. Darüber hinaus führt die Webseite unter anderem Wettbewerbsrecht, Verwaltungsrecht, Mietrecht, Erbrecht, Reiserecht und Verkehrsrecht auf. Die Kanzlei beschreibt ihren Beratungsansatz mit umsetzbaren Lösungen und der Berücksichtigung der wirtschaftlichen Interessen ihrer Mandanten. Nähere Angaben zu bestimmten Mandantengruppen macht der Quelltext nicht. Für die Kontaktaufnahme werden telefonische Anfragen und persönliche Termine vor Ort angeboten; ein Terminwunsch kann auch online übermittelt werden. Die Bürozeiten sind montags bis freitags von 09.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr. Parkplätze befinden sich im Hof der Kanzlei.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 27.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: kanzlei-schillerplatz.de, kanzlei-schillerplatz.de

Beratung in Wetzlar – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwalt Stefan Heßler ist auf der Webseite der Kanzlei am Schillerplatz als Ansprechpartner genannt. Die Kanzlei befindet sich in der Nauborner Straße 13 in 35578 Wetzlar, am Rande der Altstadt. Sein Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Familienrecht. Diese beiden Rechtsgebiete betreffen unterschiedliche, häufig aber miteinander verbundene Lebensbereiche: die berufliche Tätigkeit und die rechtliche Gestaltung familiärer Beziehungen. Als zuständige Rechtsanwaltskammer ist die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main angegeben. Im Arbeitsrecht stehen regelmäßig Fragen rund um die Begründung, Durchführung und Beendigung eines Arbeitsverhältnisses im Mittelpunkt. Typische Anliegen betreffen Arbeitsverträge, Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub, Abmahnungen oder Kündigungen. Auch Aufhebungsverträge und Arbeitszeugnisse können Gegenstand einer Anfrage sein. Mandantinnen und Mandanten erwartet in diesem Rechtsgebiet zunächst die Einordnung der vertraglichen Grundlagen und des bisherigen Geschehens. Schriftstücke und deren Zugangsdaten sind dabei häufig wesentlich, weil arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen von gesetzlichen oder vertraglichen Fristen geprägt sein können. Für Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern sind typischerweise die Arbeitsgerichte zuständig. Im Familienrecht können Trennung, Scheidung, Unterhalt sowie Sorge- und Umgangsfragen Anlass für eine Kontaktaufnahme sein. Je nach Anliegen sind persönliche Verhältnisse, Einkommen, bestehende Vereinbarungen und die Situation gemeinsamer Kinder von Bedeutung. Nicht jede familienrechtliche Frage führt zu einem gerichtlichen Verfahren; auch die Klärung von Regelungsbedarf und die Einordnung vorhandener Unterlagen gehören zum allgemeinen Gegenstand anwaltlicher Beratung. Gerichtliche Familiensachen werden grundsätzlich vor den Familiengerichten als Abteilungen der Amtsgerichte behandelt. Welches Gericht örtlich zuständig ist, hängt vom jeweiligen Verfahren und den maßgeblichen Anknüpfungspunkten ab. Die Lage am Altstadtrand verortet die Kanzlei im innerstädtischen Umfeld von Wetzlar. Für die Anfahrt mit dem Pkw sind Parkplätze im Kanzleihof belegt; bei öffentlichen Verkehrsmitteln empfiehlt sich eine aktuelle Verbindungsabfrage zur Kanzleianschrift. Wer über Anwalt-Seiten.de auf Stefan Heßler aufmerksam wird, kann die Profilangaben als Ausgangspunkt für eine Anfrage nutzen und den Terminwunsch über die angebotenen Kontaktwege an die Kanzlei richten. Belegt sind telefonische Anfragen, persönliche Termine und die Onlineübermittlung eines Terminwunsches. Hilfreich sind eine kurze Schilderung des Anliegens und Hinweise auf laufende Fristen. Die Bürozeiten liegen montags bis freitags zwischen 09.00 und 12.30 Uhr sowie zwischen 14.00 und 18.00 Uhr; ein persönlicher Termin sollte vorab abgestimmt werden.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 27.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Wetzlar

Die Kanzlei am Schillerplatz liegt in der Nauborner Straße 13 am Rande der Wetzlarer Altstadt. Damit ist der Standort dem innerstädtischen Umfeld zuzuordnen, ohne dass aus den vorliegenden Angaben konkrete Wegezeiten oder Verbindungen abgeleitet werden können. Für Besucherinnen und Besucher, die mit dem Pkw anreisen, sind Parkplätze im Hof der Kanzlei angegeben. Wer öffentliche Verkehrsmittel nutzt, kann die aktuelle Verbindung anhand der vollständigen Anschrift in 35578 Wetzlar planen. Bestimmte Haltestellen, Linien oder Taktungen sind nicht belegt. Für einen Besuch bietet sich eine vorherige Terminabstimmung an, damit Anfahrt und persönliches Gespräch zeitlich aufeinander abgestimmt werden können. Konkrete Gerichte sind in den Profilangaben nicht genannt. Für den Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist allgemein die Arbeitsgerichtsbarkeit maßgeblich: Vor Arbeitsgerichten werden insbesondere Streitigkeiten über Kündigungen, Arbeitsentgelt, Arbeitszeugnisse oder andere Rechte und Pflichten aus Arbeitsverhältnissen geführt. Im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren steht üblicherweise zunächst eine Güteverhandlung an, in der eine einvernehmliche Beilegung versucht wird. Familienrechtliche Verfahren gehören grundsätzlich vor die Familiengerichte bei den Amtsgerichten. Dazu zählen beispielsweise Scheidungsverfahren sowie Verfahren über Unterhalt, elterliche Sorge und Umgang. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben und den Umständen des einzelnen Falles, etwa Wohnsitz, gewöhnlichem Aufenthalt oder Arbeitsort. Der Kanzleistandort Wetzlar allein legt deshalb nicht fest, vor welchem Gericht ein Anliegen zu behandeln wäre.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 27.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage im Arbeitsrecht hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind häufig der Arbeitsvertrag, ergänzende Vereinbarungen und die für den Streit relevanten Schreiben hilfreich. Je nach Thema können dazu Gehaltsabrechnungen, Arbeitszeitaufzeichnungen, eine Abmahnung, ein Kündigungsschreiben oder ein Arbeitszeugnis gehören. Eine kurze zeitliche Übersicht erleichtert es, den Sachverhalt zu erfassen. Wichtig sind außerdem bekannte Fristen und die Daten, an denen Schreiben zugegangen sind. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden, hängt vom konkreten Anliegen ab und lässt sich bei der Terminabstimmung klären.
Worin unterscheiden sich eine Kündigung und ein Aufhebungsvertrag?
Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung, mit der ein Arbeitsverhältnis beendet werden soll. Ein Aufhebungsvertrag beruht dagegen auf einer Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien. Beide können Fragen zum Beendigungszeitpunkt, zu offenen Vergütungsansprüchen, Urlaub und Zeugnis aufwerfen. Bei einem Aufhebungsvertrag können außerdem sozialrechtliche Folgen eine Rolle spielen. Für die rechtliche Einordnung sind der genaue Wortlaut und die Begleitumstände entscheidend. Da insbesondere nach einer Kündigung kurze gesetzliche Fristen relevant sein können, ist eine zeitnahe Klärung des Beratungsbedarfs allgemein sinnvoll.
Welche Themen können bei einer Trennung neben der Scheidung relevant werden?
Eine Trennung kann mehrere rechtlich eigenständige Fragen auslösen. Dazu gehören die Nutzung der gemeinsamen Wohnung, die Verteilung von Haushaltsgegenständen, Unterhalt und die wirtschaftlichen Verhältnisse der Beteiligten. Bei gemeinsamen Kindern können zusätzlich Betreuung, Umgang und elterliche Sorge zu klären sein. Diese Themen werden nicht automatisch sämtlich durch ein Scheidungsverfahren geregelt. Für eine erste Anfrage hilft deshalb eine Übersicht darüber, welche Punkte bereits vereinbart sind und wo noch Klärungsbedarf besteht. Vorhandene Vereinbarungen und gerichtliche Schreiben können die Einordnung unterstützen.
Wie unterscheiden sich elterliche Sorge und Umgang, und welche Angaben sind für eine Anfrage wichtig?
Die elterliche Sorge umfasst die Verantwortung für wesentliche persönliche und vermögensbezogene Angelegenheiten eines minderjährigen Kindes. Umgang betrifft insbesondere den Kontakt des Kindes zu seinen Eltern und gegebenenfalls weiteren Bezugspersonen. Beide Bereiche sind rechtlich zu unterscheiden; im Mittelpunkt steht das Kindeswohl. Für eine erste Anfrage können Angaben zur bisherigen Betreuung, zu bestehenden Sorgeverhältnissen und zu bereits getroffenen Vereinbarungen hilfreich sein. Auch laufende gerichtliche Verfahren oder vorhandene Beschlüsse sind von Bedeutung. Welche rechtlichen Fragen sich daraus ergeben, hängt von der jeweiligen familiären Situation ab.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 27.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Stefan Heßler

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Stefan Heßler: 4,9 von 5 Sternen bei 32 Bewertungen
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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4,9 von 5 · 32 Bewertungen

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Kanzlei und Anfahrt

Nauborner Straße 13, 35578 Wetzlar

Montag bis Freitag
09.00 - 12.30 Uhr, 14.00 - 18.00 Uhr

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Weiterführende Informationen

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Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.

Kontaktdaten geprüft am 27.9.2026 · Quelle: kanzlei-schillerplatz.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 27.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

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