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- Kanzlei
- Petry & Kolb - Rechtsanwälte & Notar
- Profilstand
- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 27. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Thomas Kolb ist Rechtsanwalt bei Petry & Kolb in Wetzlar. Die Kanzlei befindet sich in der Brühlsbachstraße 2b in 35578 Wetzlar und stellt auf ihrer Website Rechtsberatung und Notariat als Leistungsbereiche vor. Neben Thomas Kolb wird Michael Petry als Rechtsanwalt und Notar sowie als Fachanwalt für Verkehrsrecht genannt. Die Kanzlei beschreibt rechtliche Beratung im Zusammenhang mit einer komplexen und sich stetig wandelnden Rechtslandschaft und der Wahrung eigener Interessen. Zum Notariat erläutert sie die gesetzlich vorgeschriebene notarielle Beurkundung bestimmter Rechtsgeschäfte zum Schutz von Bürgern oder Unternehmen. Für die Kontaktaufnahme stehen die Telefonnummer 06441 / 45060, die E-Mail-Adresse hallo@pk-wetzlar.de und ein Kontaktformular zur Verfügung. Im Formular lässt sich RA Kolb ausdrücklich als Ansprechpartner auswählen. Alternativ sind RA Petry und eine allgemeine Anfrage auswählbar. Die Kontaktseite weist darauf hin, keine sensiblen Daten über das Formular zu senden.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 27.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: pk-wetzlar.de, pk-wetzlar.de
Beratung in Wetzlar – Einordnung der Redaktion
Thomas Kolb ist Rechtsanwalt bei Petry & Kolb – Rechtsanwälte & Notar in Wetzlar. Sein im Profil ausgewiesener Hauptschwerpunkt ist das Arbeitsrecht; als weiteres Rechtsgebiet ist Familienrecht genannt. Die Kanzlei befindet sich in der Brühlsbachstraße 2b, 35578 Wetzlar. Damit bietet das Profil einen örtlichen Bezug für Ratsuchende, die arbeitsrechtliche oder familienrechtliche Fragen mit einer anwaltlichen Ansprechperson in Wetzlar klären möchten. Die beiden Rechtsgebiete betreffen häufig Veränderungen im beruflichen oder privaten Alltag, deren rechtliche Einordnung von den jeweiligen Umständen abhängt. Im Arbeitsrecht stehen die Beziehungen zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern im Mittelpunkt. Typische Anliegen sind die Gestaltung und Auslegung von Arbeitsverträgen, Abmahnungen, Kündigungen und Aufhebungsverträge. Auch Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub oder Arbeitszeugnisse können Anlass für eine Anfrage sein. Mandantinnen und Mandanten erwartet in diesem Rechtsgebiet regelmäßig eine Auseinandersetzung mit vertraglichen Vereinbarungen, dem bisherigen Geschehensablauf und einschlägigen gesetzlichen Regelungen. Bei manchen arbeitsrechtlichen Anliegen spielen kurze Fristen eine Rolle, weshalb der Zeitpunkt des Zugangs eines Schreibens für die erste Einordnung bedeutsam sein kann. Im Familienrecht geht es insbesondere um die rechtlichen Folgen von Trennung und Scheidung sowie um Unterhalt, Sorge- und Umgangsfragen. Je nach Anliegen stehen persönliche Lebensverhältnisse, Einkommensunterlagen oder bereits bestehende Vereinbarungen im Vordergrund. Arbeitsrecht und Familienrecht können sich im Alltag berühren, etwa wenn eine Veränderung des Einkommens auch für Unterhaltsfragen Bedeutung hat. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden und welche Fragen vorrangig zu klären sind, hängt vom einzelnen Sachverhalt ab. Aus der Nennung dieser Rechtsgebiete ergibt sich keine Aussage über den Ausgang eines Verfahrens. Die Anschrift in der Brühlsbachstraße ermöglicht eine konkrete Planung eines Besuchs in Wetzlar; ein Stadtteil oder Einzelheiten zur Verkehrsanbindung sind nicht belegt. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten kommen grundsätzlich Arbeitsgerichte, für viele familienrechtliche Verfahren die Familiengerichte bei den Amtsgerichten in Betracht. Eine Kontaktaufnahme kann vom Profil auf Anwalt-Seiten.de aus vorbereitet werden, indem Ratsuchende das Anliegen knapp zusammenfassen und vorhandene Kontaktangaben nutzen. Als Kontaktwege sind die Telefonnummer 06441 / 45060, die E-Mail-Adresse hallo@pk-wetzlar.de und ein Kanzlei-Kontaktformular angegeben. Dort lässt sich RA Kolb ausdrücklich auswählen. Die Kontaktseite bittet darum, keine sensiblen Daten über das Formular zu versenden. Ob ein Mandat übernommen wird, ist anschließend mit der Kanzlei zu klären.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 27.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Wetzlar
Der Kanzleistandort von Thomas Kolb liegt in der Brühlsbachstraße 2b im Stadtgebiet von Wetzlar, Postleitzahl 35578. Eine nähere Zuordnung zu einem Stadtteil oder eine gesicherte Einordnung als Innenstadtlage enthalten die vorliegenden Angaben nicht. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw dient deshalb die vollständige Anschrift als Ausgangspunkt der Routenplanung. Konkrete Haltestellen, Linien, Parkmöglichkeiten oder Angaben zur Barrierefreiheit sind nicht belegt. Die jeweils passende Verbindung und die Bedingungen vor Ort sollten anhand aktueller Informationen geprüft werden. Organisatorische Fragen zu einem Besuch lassen sich bei der Kontaktaufnahme klären. Für den arbeitsrechtlichen Hauptschwerpunkt ist die Arbeitsgerichtsbarkeit maßgeblich. Arbeitsgerichte führen insbesondere Verfahren über Kündigungen, Arbeitsentgelt oder Zeugnisse sowie weitere Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Ein arbeitsgerichtliches Urteilsverfahren beginnt regelmäßig mit einer Güteverhandlung, in der eine einvernehmliche Lösung erörtert wird. Welches Arbeitsgericht örtlich zuständig ist, richtet sich nicht allein nach dem Kanzleisitz in Wetzlar, sondern nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und dem jeweiligen Sachverhalt. Im Familienrecht sind für Scheidungen und zahlreiche Unterhalts-, Sorge- und Umgangsverfahren die Familiengerichte als Abteilungen der Amtsgerichte zuständig. Die örtliche Zuständigkeit kann unter anderem an Wohnorte oder den gewöhnlichen Aufenthalt von Beteiligten anknüpfen. In den vorliegenden Profilangaben werden keine konkreten Gerichte genannt. Ein bestimmtes Gericht lässt sich daher allein aus der Kanzleianschrift nicht für jede Anfrage ableiten.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 27.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Das Kontaktformular sieht Angaben zu Vorname und Name, Telefon, E-Mail-Adresse, Ansprechpartner und Nachricht vor. Die Kanzlei weist darauf hin: „Bitte senden Sie keine sensiblen Daten über das Kontaktformular“.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Für den Erstkontakt: Das Kontaktformular sieht Angaben zu Vorname und Name, Telefon, E-Mail-Adresse, Ansprechpartner und Nachricht vor. Die Kanzlei weist darauf hin: „Bitte senden Sie keine sensiblen Daten über das Kontaktformular“.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Informationen sind für eine erste Anfrage wegen einer Kündigung oder Abmahnung wichtig?
- Für eine erste Einordnung sind insbesondere die Art des Schreibens, sein Inhalt und das Datum des Zugangs relevant. Häufig gehören auch der Arbeitsvertrag, ergänzende Vereinbarungen und der bisherige Schriftwechsel zum sachlichen Hintergrund. Eine kurze zeitliche Übersicht kann helfen, die Vorgänge verständlich darzustellen. Bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen maßgeblich sein; eine bloße Kontaktanfrage wahrt solche Fristen nicht. Welche Unterlagen auf welchem Weg übermittelt werden sollen, lässt sich vorab klären. Sensible Beschäftigungs- oder Gesundheitsdaten gehören nicht ungeprüft in ein Kontaktformular.
- Was unterscheidet einen Aufhebungsvertrag von einer Kündigung?
- Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ein Aufhebungsvertrag beruht dagegen auf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und beschäftigter Person. Darin können neben dem Beendigungszeitpunkt beispielsweise Freistellung, Resturlaub oder ein Zeugnis geregelt werden. Auch mögliche Auswirkungen auf Sozialleistungen können eine Rolle spielen. Eine Abfindung ist weder bei jeder Kündigung noch bei jedem Aufhebungsvertrag automatisch vorgesehen. Für eine rechtliche Einordnung kommt es auf den konkreten Text und die Begleitumstände an. Entwurf und bereits unterschriebene Vereinbarung sind dabei unterschiedliche Ausgangslagen.
- Welche Unterlagen können bei Fragen zu Trennung, Scheidung und Unterhalt relevant sein?
- Welche Unterlagen benötigt werden, richtet sich nach dem Thema der Anfrage. Bei einer Scheidung können Angaben zur Eheschließung, zur Trennung und zu gemeinsamen Kindern bedeutsam sein. Für Unterhaltsfragen sind häufig Einkommensnachweise, Angaben zu finanziellen Verpflichtungen und bereits vorhandene Vereinbarungen oder gerichtliche Entscheidungen relevant. Nicht jede Unterlage muss schon bei der ersten Kontaktaufnahme vorliegen. Eine sachliche Zusammenfassung der Situation und des Klärungsbedarfs erleichtert die Vorbereitung. Familienrechtliche Dokumente enthalten oft besonders persönliche Informationen; ein geeigneter Übermittlungsweg sollte deshalb zunächst abgestimmt werden.
- Worin unterscheiden sich Sorgerecht und Umgangsrecht nach einer Trennung?
- Das Sorgerecht betrifft die Verantwortung für wesentliche Angelegenheiten eines Kindes, etwa Fragen der Gesundheit, Erziehung und des Aufenthalts. Das Umgangsrecht betrifft den persönlichen Kontakt des Kindes zu seinen Eltern und gegebenenfalls weiteren Bezugspersonen. Eine Trennung führt nicht automatisch dazu, dass eine bestehende gemeinsame elterliche Sorge endet. Bei Streitigkeiten steht das Kindeswohl im Mittelpunkt. Für eine erste Anfrage können bisherige Absprachen, der tatsächliche Betreuungsalltag und vorhandene gerichtliche Regelungen wichtig sein. Welche Klärung erforderlich ist, hängt von der jeweiligen familiären Situation ab.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 27.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Thomas Kolb
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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Google-Bewertungen der Kanzlei
4,5 von 5 · 24 Bewertungen
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Kanzlei und Anfahrt
Brühlsbachstraße 2b, 35578 Wetzlar
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Hinweise zum DatenschutzWeiterführende Informationen
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- Stefan Heßler · Arbeitsrecht, Familienrecht
- Egon Eckes · Arbeitsrecht, Familienrecht
- Romanus Schlemm · Arbeitsrecht, Familienrecht
Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.
Kontaktdaten geprüft am 27.9.2026 · Quelle: pk-wetzlar.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 27.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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