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- Rechtsanwaltskanzlei Susanne Eichinger
- Profilstand
- 23% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 24. September 2026
Schwerpunkte
Kanzleiprofil im Überblick
Rechtsanwältin Susanne Eichinger gründete ihre Kanzlei im Jahr 2006 und ist seither in Regensburg tätig. Als Tätigkeitsbereiche nennt die Kanzlei Arbeitsrecht, Versicherungsrecht, Verkehrsunfallregulierung und Sozialversicherungsrecht. Auf der Webseite wird außerdem Versicherungs- und Verkehrsrecht aufgeführt. Die Kanzlei bietet ihren Mandanten eine ganzheitliche und individuelle rechtliche Beratung. Bei den Lösungswegen berücksichtigt sie die jeweilige Lebenssituation und die Bedürfnisse der Mandanten. Ihre Arbeitsweise beschreibt sie als menschlich und mandantenorientiert. Die Kanzlei befindet sich in Bürogemeinschaft mit QJS Queck Jobst Schäfer Partnerschaft Steuerberatungsgesellschaft in der Prinz-Ludwig-Str. 9 in Regensburg. Besprechungstermine finden dort nach Vereinbarung statt. Briefpost soll ausschließlich an die Rechtsanwaltskanzlei Eichinger, Postzentrum Buchhausen 44, 84069 Schierling, gerichtet werden. Für den Fall, dass die Kanzlei telefonisch nicht erreichbar ist, bittet sie um eine E-Mail an verteiler@kanzlei-eichinger-regensburg.de und kündigt einen zeitnahen Rückruf an.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 24.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: kanzlei-eichinger-regensburg.de, kanzlei-eichinger-regensburg.de
Beratung in Regensburg – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwältin Susanne Eichinger gründete ihre Kanzlei 2006 und ist seither in Regensburg tätig. Das Profil auf Anwalt-Seiten.de nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Verkehrsrecht und Familienrecht. In der eigenen Kanzleibeschreibung werden daneben Versicherungsrecht, Verkehrsunfallregulierung und Sozialversicherungsrecht aufgeführt. Diese Bereiche können sich im Alltag überschneiden, etwa wenn ein Unfall zugleich Fragen zum Versicherungsschutz und zu den Folgen für die Berufstätigkeit auslöst. Die Kanzlei beschreibt ihren Beratungsansatz als individuell und auf die jeweilige Lebenssituation sowie die Bedürfnisse der Mandantinnen und Mandanten ausgerichtet. Im Arbeitsrecht stehen typischerweise Fragen zu Arbeitsverträgen, Kündigungen, Vergütung, Abmahnungen oder Arbeitszeugnissen im Mittelpunkt. Ratsuchende benötigen dabei häufig zunächst eine Einordnung ihres Anliegens und der dafür maßgeblichen Unterlagen. Im Verkehrsrecht gehören die Klärung von Haftungsfragen nach einem Verkehrsunfall und die Auseinandersetzung mit Versicherungen zu den üblichen Themen. Gerade bei der Unfallregulierung kommt es häufig auf eine nachvollziehbare Dokumentation des Geschehens und der entstandenen Schäden an. Die von der Kanzlei ausdrücklich genannte Verbindung von Versicherungsrecht und Verkehrsunfallregulierung ist hierfür ein sachlicher Anknüpfungspunkt. Das im Profil aufgeführte Familienrecht betrifft unter anderem Trennung, Scheidung, Unterhalt sowie Fragen der elterlichen Sorge und des Umgangs. Welche dieser Anliegen Susanne Eichinger im konkreten Fall übernimmt, lässt sich bei einer Anfrage klären. Für Familiensachen ist grundsätzlich das Familiengericht beim Amtsgericht zuständig; in Regensburg ist dies das Amtsgericht Regensburg, sofern die örtlichen Voraussetzungen vorliegen. Bei zivilrechtlichen Streitigkeiten aus Verkehrsunfällen oder Versicherungsverhältnissen können je nach Zuständigkeit das Amtsgericht Regensburg oder das Landgericht Regensburg in Betracht kommen. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören dagegen regelmäßig vor die Arbeitsgerichte. Besprechungen finden nach Vereinbarung in der Prinz-Ludwig-Str. 9, 93055 Regensburg, statt. Dort besteht eine Bürogemeinschaft mit QJS Queck Jobst Schäfer Partnerschaft Steuerberatungsgesellschaft. Für Ratsuchende aus der Altstadt, Stadtamhof oder Kumpfmühl ist diese Anschrift der Orientierungspunkt für die Anfahrt; eine Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile ist nicht belegt. Wer über Anwalt-Seiten.de auf das Profil aufmerksam wird, kann für eine Kontaktaufnahme das Rechtsgebiet und das Anliegen kurz benennen sowie vorhandene Fristen mitteilen. Bei telefonischer Nichterreichbarkeit bittet die Kanzlei um eine E-Mail an verteiler@kanzlei-eichinger-regensburg.de und kündigt einen zeitnahen Rückruf an. Briefpost ist ausschließlich an das Postzentrum Buchhausen 44, 84069 Schierling, zu richten.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 27.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Regensburg
- Amtsgericht Regensburg
- Landgericht Regensburg
Die Rechtsanwaltskanzlei Susanne Eichinger hat ihre Besprechungsanschrift in der Prinz-Ludwig-Str. 9 in Regensburg. Dort arbeitet sie in Bürogemeinschaft mit QJS Queck Jobst Schäfer Partnerschaft Steuerberatungsgesellschaft; Termine werden vereinbart. Altstadt, Stadtamhof und Kumpfmühl gehören zum genannten städtischen Umfeld, ohne dass eine Lage der Kanzlei in einem dieser Stadtteile belegt ist. Ebenso liegen keine gesicherten Angaben zu einer unmittelbaren Innenstadtlage, konkreten Haltestellen oder Parkmöglichkeiten vor. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw dient deshalb die vollständige Anschrift als Ausgangspunkt einer aktuellen Routenplanung. Die gesonderte Postanschrift in Schierling ist von der Regensburger Besprechungsadresse zu unterscheiden. Für das im Profil genannte Familienrecht ist unter den aufgeführten Gerichten insbesondere das Amtsgericht Regensburg relevant: Sein Familiengericht führt bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit beispielsweise Scheidungsverfahren und Verfahren zu Unterhalt, Sorge oder Umgang. Zivilrechtliche Auseinandersetzungen nach Verkehrsunfällen, etwa über Schadensersatz, können vor dem Amtsgericht Regensburg oder dem Landgericht Regensburg geführt werden. Auch Streitigkeiten über Leistungen aus Versicherungsverträgen können in die Zuständigkeit dieser Gerichte fallen. Welches Gericht zuständig ist, hängt unter anderem vom Streitgegenstand, vom Streitwert und den örtlichen Anknüpfungspunkten ab. Für den Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht sind hingegen regelmäßig die Arbeitsgerichte zuständig, nicht Amts- oder Landgericht. Streitigkeiten im ebenfalls genannten Sozialversicherungsrecht werden grundsätzlich der Sozialgerichtsbarkeit zugeordnet. Der Kanzleisitz allein bestimmt somit nicht den Verfahrensort.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 27.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
- Für die erste Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag, mögliche Nachträge und das Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben wichtig. Je nach Anliegen können außerdem Gehaltsabrechnungen, einschlägiger Schriftverkehr und eine kurze zeitliche Übersicht hilfreich sein. Bei einer Kündigung spielt insbesondere eine Rolle, wann und auf welchem Weg sie zugegangen ist, weil arbeitsrechtliche Fristen kurz sein können. Eine Anfrage sollte deshalb das Datum und das wesentliche Anliegen erkennen lassen. Welche weiteren Unterlagen benötigt werden und ob ein Mandat übernommen wird, ist anschließend gesondert zu klären.
- Welche Informationen werden nach einem Verkehrsunfall für die rechtliche Einordnung benötigt?
- Hilfreich sind eine sachliche Schilderung des Unfallhergangs, Angaben zu den Beteiligten und Versicherungen sowie vorhandene Fotos, Zeugenkontakte und gegebenenfalls ein polizeiliches Aktenzeichen. Auch Schreiben der Versicherung, Kostenvoranschläge, Gutachten oder Rechnungen können für die Prüfung relevant sein. Bei Verletzungen kommen medizinische Unterlagen hinzu. Verkehrsunfallregulierung umfasst häufig sowohl die Frage der Haftung als auch die Bewertung einzelner Schadenspositionen. Ob und in welchem Umfang Ansprüche bestehen, lässt sich nicht allein aus der Schadenshöhe ableiten, sondern erfordert eine Betrachtung der konkreten Umstände.
- Kann eine familienrechtliche Anfrage schon vor einer geplanten Scheidung sinnvoll sein?
- Familienrechtliche Fragen entstehen häufig bereits während einer Trennung. Typische Themen sind die Betreuung gemeinsamer Kinder, Unterhalt, die Nutzung der bisherigen Wohnung und die Ordnung gemeinsamer finanzieller Verpflichtungen. Für eine erste Anfrage genügt zunächst eine übersichtliche Darstellung der familiären Situation und der offenen Fragen. Vorhandene Vereinbarungen oder gerichtliche Schreiben können ebenfalls bedeutsam sein. Nicht jedes Anliegen erfordert sofort ein Gerichtsverfahren. Welche außergerichtlichen oder gerichtlichen Schritte grundsätzlich in Betracht kommen, hängt von der jeweiligen Situation ab und wird im Rahmen einer individuellen Prüfung eingeordnet.
- Was ist wichtig, wenn eine Versicherung nach einem Unfall nicht oder nur teilweise zahlt?
- Zunächst ist zu unterscheiden, ob es um Ansprüche gegen die Versicherung der anderen Unfallseite oder um Leistungen aus einem eigenen Versicherungsvertrag geht. Davon hängen die rechtlichen Grundlagen und die benötigten Unterlagen ab. Für eine erste Prüfung sind insbesondere das Ablehnungsschreiben, die bisherige Korrespondenz und die Nachweise zum Schaden relevant; bei der eigenen Versicherung kommen die Vertragsunterlagen hinzu. Eine verzögerte oder gekürzte Zahlung kann unterschiedliche Gründe haben. Ob die Begründung rechtlich trägt und welche Möglichkeiten bestehen, lässt sich erst anhand des Einzelfalls beurteilen.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 27.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Susanne Eichinger
Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.
Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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Google-Bewertungen der Kanzlei
4,9 von 5 · 30 Bewertungen
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Kritische Stimmen
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Kanzlei und Anfahrt
Prinz-Ludwig-Str. 9, 93055 Regensburg
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Hinweise zum DatenschutzWeiterführende Informationen
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Kontaktdaten geprüft am 24.9.2026 · Quelle: kanzlei-eichinger-regensburg.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 27.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %
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