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- Rechtsanwaltskanzlei Susanne Gliech
- Profilstand
- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 22. September 2026
Schwerpunkte
Kanzleiprofil im Überblick
Susanne Gliech ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeits- und Familienrecht. Ihre Rechtsanwaltskanzlei wurde im Jahr 2003 gegründet und befindet sich in der Schenkstraße 7 in Jena. Die Kanzlei ist auf Arbeitsrecht, Sozialrecht und Familienrecht spezialisiert. Darüber hinaus können sich Ratsuchende mit anderen zivilrechtlichen Fragen an Susanne Gliech wenden. Als Beispiele nennt die Kanzlei die Vertragsgestaltung und die Vertragsbeendigung. Soweit Susanne Gliech die Beratung und Vertretung nicht selbst übernimmt, vermittelt sie an einschlägig versierte Kolleginnen und Kollegen. Für Fragen steht sie auch persönlich zur Verfügung. Mandate übernimmt die Kanzlei nur nach vorheriger persönlicher Rücksprache. Allein die Übersendung einer E-Mail begründet keine Pflicht zur Überprüfung oder Wahrung von Fristen. Für dringende Fälle verweist die Kontaktseite auf die Vereinbarung eines Besprechungstermins. Die Kanzlei ist telefonisch und per E-Mail erreichbar.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 22.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: kanzlei-gliech.de, kanzlei-gliech.de
Beratung in Jena – Einordnung der Redaktion
Susanne Gliech ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeits- und Familienrecht in Jena. Ihre im Jahr 2003 gegründete Rechtsanwaltskanzlei befindet sich in der Schenkstraße 7, 07749 Jena. Den Hauptschwerpunkt des Profils bildet das Arbeitsrecht; daneben steht das Familienrecht. Die Kanzleibeschreibung nennt außerdem das Sozialrecht sowie weitere zivilrechtliche Fragen, etwa zur Vertragsgestaltung und Vertragsbeendigung. Damit umfasst das Tätigkeitsspektrum sowohl Fragen aus dem Berufsleben als auch rechtliche Anliegen im familiären und privaten Umfeld. Im Arbeitsrecht geht es typischerweise um die Begründung, Durchführung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Ratsuchende beschäftigen beispielsweise Regelungen im Arbeitsvertrag, Vergütungsfragen, Arbeitszeiten, Abmahnungen oder eine Kündigung. Auch Aufhebungsverträge und Arbeitszeugnisse gehören zu den wiederkehrenden Themen dieses Rechtsgebiets. Eine anwaltliche Prüfung dient allgemein dazu, den Sachverhalt anhand der vorhandenen Unterlagen einzuordnen und mögliche außergerichtliche oder gerichtliche Schritte zu besprechen. Gerade bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses können kurze gesetzliche Fristen eine Rolle spielen. Im Familienrecht stehen häufig Trennung, Scheidung und die damit verbundenen persönlichen sowie wirtschaftlichen Fragen im Mittelpunkt. Dazu zählen Unterhalt, die Aufteilung bestimmter Vermögenspositionen und der Versorgungsausgleich. Bei gemeinsamen Kindern können Sorge- und Umgangsfragen hinzukommen. Welche Themen zusammenhängen und welche gesondert behandelt werden, richtet sich nach der jeweiligen Lebenssituation. Für eine erste Besprechung ist deshalb eine nachvollziehbare Darstellung der familiären Verhältnisse ebenso hilfreich wie ein Überblick über bereits vorhandene Vereinbarungen oder gerichtliche Schreiben. Der örtliche Bezug der Kanzlei liegt in Jena. Für Ratsuchende aus dem Zentrum, aus Lobeda oder Winzerla ist die Schenkstraße 7 die angegebene Kanzleiadresse; eine Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile ist nicht belegt. Familienrechtliche Verfahren werden bei entsprechender Zuständigkeit vor dem Amtsgericht Jena als Familiengericht geführt. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören dagegen grundsätzlich zur Arbeitsgerichtsbarkeit, nicht vor das ebenfalls genannte Landgericht Gera. Die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw lässt sich anhand der Anschrift planen. Für eine Kontaktaufnahme ausgehend vom Profil auf Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die Kontaktangaben der Kanzlei heranziehen. Die Kanzlei ist telefonisch und per E-Mail erreichbar. Eine kurze Beschreibung des Anliegens und Hinweise auf laufende Fristen erleichtern die erste Rücksprache. Mandate übernimmt Susanne Gliech nur nach vorheriger persönlicher Rücksprache; eine E-Mail allein begründet keine Pflicht zur Fristenprüfung oder Fristwahrung. Für dringende Fälle verweist die Kanzlei auf die Vereinbarung eines Besprechungstermins. Übernimmt sie ein Anliegen nicht selbst, vermittelt sie nach ihrer Beschreibung an entsprechend versierte Kolleginnen und Kollegen.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 25.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Jena
- Amtsgericht Jena
- Landgericht Gera
Die Rechtsanwaltskanzlei Susanne Gliech hat ihren Standort in der Schenkstraße 7 in 07749 Jena. Als Stadtteile am Standort sind Zentrum, Lobeda und Winzerla genannt; aus den vorliegenden Angaben ergibt sich jedoch nicht, dass die Kanzlei in einem dieser Stadtteile liegt. Für Ratsuchende aus diesen und anderen Teilen Jenas bildet die vollständige Anschrift den Ausgangspunkt für die Anfahrtsplanung. Ob sich öffentliche Verkehrsmittel oder der Pkw für einen Termin anbieten, hängt vom jeweiligen Ausgangsort ab. Konkrete Angaben zu Haltestellen, Fahrzeiten oder Parkmöglichkeiten sind nicht belegt. Die genaue Verbindung und die örtlichen Zugangsmöglichkeiten sollten daher vor einem Besuch geprüft werden. Für den Schwerpunkt Familienrecht ist unter den genannten Gerichten insbesondere das Amtsgericht Jena relevant. Dort werden als Familiengericht bei bestehender örtlicher Zuständigkeit beispielsweise Scheidungen, Unterhaltsverfahren sowie Sorge- und Umgangsverfahren geführt. Die Zuständigkeit hängt nicht allein vom Kanzleisitz ab, sondern unter anderem von der Verfahrensart und den maßgeblichen Wohn- oder Aufenthaltsorten. Das Landgericht Gera ist für gewöhnliche Familienverfahren und arbeitsrechtliche Streitigkeiten nicht das erstinstanzliche Gericht. Es kann bei anderen zivilrechtlichen Streitigkeiten, etwa aus Vertragsverhältnissen, nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln in Betracht kommen. Für den Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist dagegen grundsätzlich die gesonderte Arbeitsgerichtsbarkeit zuständig. Dort werden etwa Kündigungsschutzverfahren, Vergütungsstreitigkeiten oder Auseinandersetzungen über Arbeitszeugnisse geführt. Welches Arbeitsgericht örtlich zuständig ist, bestimmt sich nach den Umständen des jeweiligen Arbeitsverhältnisses.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 25.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Mandate können nur nach vorheriger persönlicher Rücksprache übernommen werden. In dringenden Fällen soll sofort ein Besprechungstermin vereinbart werden. Allein die Übersendung einer E-Mail löst keine Pflicht zur Wahrung von Fristen aus.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Mandate können nur nach vorheriger persönlicher Rücksprache übernommen werden. In dringenden Fällen soll sofort ein Besprechungstermin vereinbart werden. Allein die Übersendung einer E-Mail löst keine Pflicht zur Wahrung von Fristen aus.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen einer Kündigung hilfreich?
- Für die erste Einordnung sind typischerweise der Arbeitsvertrag, das Kündigungsschreiben und Angaben dazu wichtig, wann und wie die Kündigung zugegangen ist. Ergänzend können Nachträge zum Vertrag, Abmahnungen, aktuelle Entgeltabrechnungen und einschlägiger Schriftverkehr hilfreich sein. Eine kurze zeitliche Übersicht erleichtert das Verständnis des Ablaufs. Im Kündigungsrecht können kurze gesetzliche Fristen gelten. Deshalb sollte bei einer Anfrage deutlich werden, ob bereits eine Kündigung vorliegt und wann sie eingegangen ist. Die bloße Kontaktaufnahme ersetzt weder eine bestätigte Mandatsübernahme noch eine gesicherte Fristenbearbeitung.
- Was unterscheidet einen Aufhebungsvertrag von einer Kündigung?
- Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ein Aufhebungsvertrag beruht dagegen auf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und beschäftigter Person. Darin können neben dem Beendigungszeitpunkt beispielsweise Freistellung, Resturlaub, Zeugnis und weitere Abwicklungsfragen geregelt werden. Eine Abfindung ist dabei nicht automatisch vorgesehen. Aufhebungsverträge können außerdem sozialrechtliche Folgen haben, insbesondere im Zusammenhang mit Arbeitslosengeld. Bei einer anwaltlichen Besprechung werden deshalb üblicherweise nicht nur einzelne Klauseln, sondern auch die berufliche Ausgangslage, der zeitliche Ablauf und die möglichen Auswirkungen der Vereinbarung betrachtet.
- Welche Fragen werden bei einer Trennung oder Scheidung typischerweise geklärt?
- Zu den häufigen Themen gehören Trennungs- und gegebenenfalls nachehelicher Unterhalt, die Nutzung der gemeinsamen Wohnung sowie vermögensrechtliche Fragen. Bei einer Scheidung spielt regelmäßig auch der Versorgungsausgleich eine Rolle, also der Ausgleich bestimmter während der Ehe erworbener Versorgungsanrechte. Haben die Beteiligten gemeinsame Kinder, können Kindesunterhalt, elterliche Sorge und Umgang hinzukommen. Nicht sämtliche Fragen werden automatisch gemeinsam mit der Scheidung entschieden. Für eine erste Besprechung helfen eine Übersicht zur familiären Situation, wichtige Zeitpunkte und vorhandene Vereinbarungen. Welche Unterlagen zusätzlich benötigt werden, hängt von den konkreten Themen ab.
- Sind Sorgerecht, Umgang und Kindesunterhalt voneinander abhängig?
- Sorgerecht, Umgang und Kindesunterhalt betreffen unterschiedliche rechtliche Fragen. Die elterliche Sorge umfasst unter anderem Entscheidungen über wesentliche Angelegenheiten des Kindes. Beim Umgang geht es um den persönlichen Kontakt des Kindes zu seinen Bezugspersonen. Kindesunterhalt betrifft dagegen die Sicherung seines Lebensbedarfs. Die Bereiche können im Familienalltag eng zusammenhängen, werden rechtlich aber nicht einfach miteinander verrechnet. Maßgeblich sind die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen; bei Sorge und Umgang steht das Kindeswohl im Mittelpunkt. Vor einer Mandatsanfrage ist eine sachliche Übersicht über bestehende Regelungen, gerichtliche Entscheidungen und aktuelle Streitpunkte hilfreich.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 25.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Susanne Gliech
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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Google-Bewertungen der Kanzlei
3,0 von 5 · 10 Bewertungen
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Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.
Kontaktdaten geprüft am 22.9.2026 · Quelle: kanzlei-gliech.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 25.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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