Veröffentlichtes Profil

Sven Markuske

Sven Markuske – Rechtsanwalt in Nürnberg

Zuletzt aktualisiert am 25. September 2026

Rechtsanwalt · Rechtsanwalt Sven Markuske

Schlotfegergasse 26-30, 90402 Nürnberg

Telefon: +49 911 230770

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwalt Sven Markuske
Profilstand
27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 21. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Sven Markuske ist Rechtsanwalt in Nürnberg. Seine Rechtsanwaltskanzlei befindet sich in der Schlotfegergasse 26-30, 90402 Nürnberg. Auf der Kanzleiwebseite werden Strafrecht, Familienrecht, Arbeitsrecht und Vertragsrecht als Rechtsgebiete genannt. Hinzu kommen Adhäsionsrecht beziehungsweise Opferrecht sowie Verkehrsrecht. Diese Tätigkeitsbereiche sind sowohl auf der Startseite als auch auf der Kontaktseite aufgeführt. Die Webseite enthält außerdem die Rubriken „Über mich“, „Kanzlei“, „Aktuelles“ und „Downloads“. Für Nachrichten an die Kanzlei steht auf der Kontaktseite ein Formular mit den Feldern Name, E-Mail und Nachricht zur Verfügung. Dort wird auf die Datenschutzerklärung und das Ausfüllen der gekennzeichneten Pflichtfelder hingewiesen. Als weitere Kontaktangaben sind eine Telefonnummer und eine Telefaxnummer veröffentlicht. Konkrete Angaben zum Mandantenkreis oder zur anwaltlichen Arbeitsweise enthalten die vorliegenden Seiteninhalte nicht. Auch Sprechzeiten werden in den vorliegenden Texten nicht genannt.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: rechtsanwalt-markuske.de, rechtsanwalt-markuske.de

Beratung in Nürnberg – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwalt Sven Markuske ist mit seiner Kanzlei in der Schlotfegergasse 26-30, 90402 Nürnberg, ansässig. Das Profil nennt Familienrecht als Hauptschwerpunkt sowie Strafrecht. Beide Rechtsgebiete betreffen häufig persönliche Situationen, in denen rechtliche Fragen und private Belastungen zusammentreffen. Während das Familienrecht die rechtlichen Beziehungen innerhalb einer Familie und die Folgen ihrer Veränderung erfasst, geht es im Strafrecht um den Umgang mit strafrechtlichen Vorwürfen und die Rechte der Beteiligten. Auf der Kanzleiwebseite werden außerdem Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Adhäsionsrecht beziehungsweise Opferrecht und Verkehrsrecht als Tätigkeitsbereiche aufgeführt. Im Familienrecht suchen Ratsuchende beispielsweise Orientierung zu Trennung und Scheidung, Unterhalt, elterlicher Sorge oder Umgang. Auch die vermögensrechtlichen Folgen einer Ehe können Gegenstand anwaltlicher Befassung sein. Welche Fragen zusammenhängen und welche gesondert zu betrachten sind, richtet sich nach der familiären und wirtschaftlichen Ausgangslage. Für eine erste Einordnung können vorhandene Vereinbarungen, gerichtliche Schreiben und Angaben zu den familiären Verhältnissen von Bedeutung sein. Nicht jedes familienrechtliche Anliegen führt unmittelbar zu einem Gerichtsverfahren; auch die Klärung rechtlicher Rahmenbedingungen oder die Vorbereitung einer Vereinbarung kann Anlass einer Anfrage sein. Im Strafrecht können ein Ermittlungsverfahren, eine Vorladung, eine Anklageschrift oder ein Strafbefehl den Ausgangspunkt bilden. Dabei unterscheiden sich die rechtlichen Fragestellungen danach, ob jemand beschuldigt wird, als Zeugin oder Zeuge beteiligt ist oder durch eine Straftat verletzt wurde. Der zusätzlich genannte Bereich Opferrecht betrifft die Stellung verletzter Personen im Verfahren. Das Adhäsionsverfahren ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen, vermögensrechtliche Ansprüche aus einer Straftat innerhalb des Strafverfahrens geltend zu machen. Welche Verfahrensform einschlägig ist, bedarf stets einer Betrachtung des jeweiligen Sachverhalts. Die Kanzleianschrift liegt im Nürnberger Innenstadtbereich mit Bezug zur Altstadt. Für Ratsuchende aus Gostenhof, Johannis, der Südstadt oder Langwasser bildet sie damit einen zentral gelegenen Anlaufpunkt im Stadtgebiet. Je nach Angelegenheit kommen insbesondere das Amtsgericht Nürnberg, das Landgericht Nürnberg-Fürth oder das Oberlandesgericht Nürnberg als zuständige Gerichte in Betracht. Die Anfahrt lässt sich grundsätzlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw planen; konkrete Verbindungen und Zugangsmöglichkeiten sollten vor einem Termin geprüft werden. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de dient das Profil als Ausgangspunkt, um die Rechtsgebiete und die verfügbaren Kontaktmöglichkeiten zu prüfen. Eine erste Nachricht kann das Anliegen knapp beschreiben und auf bereits vorliegende Schreiben sowie erkennbare Termine hinweisen. Auf der Kanzleiwebseite ist ein Kontaktformular mit Feldern für Name, E-Mail und Nachricht belegt; außerdem sind Telefon- und Telefaxnummer veröffentlicht. Ob eine Mandatsübernahme möglich ist und welche Unterlagen benötigt werden, ist anschließend mit der Kanzlei abzustimmen. Die Anfrage allein bedeutet noch keine Mandatsübernahme.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 24.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Nürnberg

  • Amtsgericht Nürnberg
  • Landgericht Nürnberg-Fürth
  • Arbeitsgericht Nürnberg
  • Oberlandesgericht Nürnberg

Die Kanzlei von Rechtsanwalt Sven Markuske befindet sich in der Schlotfegergasse 26-30 in 90402 Nürnberg und damit im Innenstadtbereich mit Bezug zur Altstadt. Für Menschen aus den ebenfalls genannten Stadtteilen Gostenhof, Johannis, Südstadt und Langwasser liegt die Adresse in einem zentralen Teil Nürnbergs. Die Innenstadt ist grundsätzlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln und dem Pkw erreichbar. Welche Verbindung oder Anfahrtsroute zweckmäßig ist, hängt vom Ausgangspunkt und der aktuellen Verkehrssituation ab. Angaben zu eigenen Stellplätzen, barrierefreiem Zugang oder konkreten Haltestellen liegen nicht vor. Für den Hauptschwerpunkt Familienrecht ist unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Nürnberg relevant: Dort werden am Familiengericht unter anderem Scheidungs-, Unterhalts-, Sorge- und Umgangsverfahren geführt, sofern die örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Das Oberlandesgericht Nürnberg kann in Familiensachen insbesondere über Beschwerden gegen erstinstanzliche Entscheidungen befinden. Die Zuständigkeit ergibt sich nicht allein aus der Lage der Kanzlei, sondern aus den gesetzlichen Regeln und den Umständen des Verfahrens, etwa dem gewöhnlichen Aufenthalt der Beteiligten. Im Strafrecht verhandelt das Amtsgericht Nürnberg insbesondere Strafsachen, die nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln in seinen Aufgabenbereich fallen. Das Landgericht Nürnberg-Fürth ist unter anderem für bestimmte schwerwiegendere Strafsachen in erster Instanz sowie für Berufungen gegen strafrechtliche Urteile des Amtsgerichts zuständig. Das Oberlandesgericht Nürnberg nimmt in gesetzlich bestimmten Fällen Aufgaben als Rechtsmittelgericht wahr. Das ebenfalls genannte Arbeitsgericht Nürnberg betrifft dagegen den zusätzlich auf der Kanzleiwebseite aufgeführten Bereich Arbeitsrecht, beispielsweise Streitigkeiten über Kündigungen oder Arbeitsentgelt, nicht die familien- und strafrechtlichen Schwerpunkte.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 24.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Das Kontaktformular enthält die Felder Name, E-Mail und Nachricht. Mit * gekennzeichnete Felder sind auszufüllen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Für den Erstkontakt: Das Kontaktformular enthält die Felder Name, E-Mail und Nachricht. Mit * gekennzeichnete Felder sind auszufüllen.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen können für eine erste Anfrage zu Trennung oder Scheidung hilfreich sein?
Für eine erste familienrechtliche Einordnung sind eine kurze Darstellung der familiären Situation und das angestrebte Klärungsziel hilfreich. Je nach Anliegen können Heiratsurkunde, vorhandene Vereinbarungen, gerichtliche Schreiben sowie Angaben zu Einkommen und gemeinsamen Vermögenswerten relevant werden. Bei Fragen zu Kindern spielen deren Lebenssituation und bestehende Regelungen zu Betreuung oder Umgang eine Rolle. Nicht sämtliche Unterlagen werden schon für die erste Anfrage benötigt. Welche Dokumente tatsächlich erforderlich sind und wie sie übermittelt werden sollen, lässt sich vor einer ausführlichen Besprechung mit der angefragten Kanzlei klären.
Werden Sorge, Umgang und Unterhalt automatisch gemeinsam mit einer Scheidung geklärt?
Eine Scheidung und die damit verbundenen familiären Fragen sind rechtlich nicht vollständig deckungsgleich. Sorge, Umgang und Unterhalt können eigenständige Gegenstände sein und teilweise unabhängig von einem Scheidungsverfahren behandelt werden. Bestimmte Folgesachen können unter gesetzlichen Voraussetzungen mit der Scheidung verbunden werden. Dabei unterscheiden sich die Anforderungen nach dem jeweiligen Thema und dem Verfahrensstand. Für eine Mandatsanfrage ist deshalb eine Übersicht sinnvoll, welche Fragen bereits geregelt sind, wo Uneinigkeit besteht und ob schon Anträge oder gerichtliche Entscheidungen vorliegen. Daraus lässt sich der Umfang des Klärungsbedarfs zunächst beschreiben.
Welche Informationen sind bei einer Anfrage wegen einer Vorladung oder eines Strafbefehls wichtig?
Bei einer strafrechtlichen Anfrage kommt es zunächst darauf an, welches Schriftstück vorliegt, welche Behörde es versandt hat und in welcher Rolle die betroffene Person angeschrieben wird. Eine Vorladung als beschuldigte Person wirft andere Fragen auf als eine Zeugenladung. Ein Strafbefehl ist wiederum eine gerichtliche Entscheidung, gegen die ein fristgebundener Rechtsbehelf vorgesehen ist. Für die erste Kontaktaufnahme sind deshalb insbesondere Dokumentart, Zugangsdatum, Aktenzeichen und mitgeteilte Termine relevant. Welche Rechte und Pflichten im konkreten Fall bestehen, hängt vom Inhalt des Schreibens und dem Verfahrensstand ab und sollte individuell eingeordnet werden.
Was unterscheidet Opferrecht und Adhäsionsverfahren im Strafrecht?
Opferrecht bezeichnet allgemein die Rechte von Personen, die durch eine Straftat verletzt wurden. Dazu können je nach Fall Informationsrechte, Möglichkeiten anwaltlicher Begleitung oder eine Beteiligung als Nebenklägerin beziehungsweise Nebenkläger gehören. Das Adhäsionsverfahren ist demgegenüber eine bestimmte Verfahrensmöglichkeit: Vermögensrechtliche Ansprüche aus einer Straftat, etwa auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld, können unter gesetzlichen Voraussetzungen im Strafverfahren geltend gemacht werden. Es ist nicht mit der strafrechtlichen Verfolgung selbst gleichzusetzen. Bei einer ersten Anfrage helfen Angaben zum Tatgeschehen, zu entstandenen Schäden und zum Stand eines bereits laufenden Ermittlungs- oder Gerichtsverfahrens.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 24.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Sven Markuske

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Sven Markuske: 4,6 von 5 Sternen bei 42 Bewertungen
4,6 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von Rechtsanwalt Sven Markuske aus 42 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Google-Bewertungen der Kanzlei

4,6 von 5 · 42 Bewertungen

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Rechtsanwalt Sven Markuske insgesamt und nicht auf Sven Markuske persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Beleidigende, anonyme Schmähkritik und Beiträge ohne erkennbaren Mandatsbezug werden nicht veröffentlicht.

Positive Stimmen

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Kritische Stimmen

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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: rechtsanwalt-markuske.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 24.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

Hinweis: Dieses Profil wurde nicht von der betroffenen Person selbst angelegt, sondern redaktionell aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Kanzleiwebseite, Impressum, Google) zusammengestellt. Die Aufnahme ist kostenlos und unabhängig von einer Mitgliedschaft. Sie sind betroffen? Sie können das Profil übernehmen und korrigieren, einen Fehler melden oder der Veröffentlichung widersprechen und die Löschung verlangen.

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