Veröffentlichtes Profil

Thomas Winkelmeier

Thomas Winkelmeier: Rechtsanwalt für Mietrecht, Verkehrsrecht und Strafrecht

Zuletzt aktualisiert am 25. September 2026

Rechtsanwalt · Kanzlei Thomas Winkelmeier

Weißenburgstraße 3, 93055 Regensburg

Telefon: +49 941 5841-542

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Kanzlei Thomas Winkelmeier
Profilstand
27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 24. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Thomas Winkelmeier ist Rechtsanwalt in Regensburg. In seiner Kanzlei betreut er Mandanten bei ihren rechtlichen Anliegen. Als Schwerpunkte nennt er Mietrecht, Verkehrsrecht und Strafrecht. Die Kanzlei befindet sich in der Weißenburgstraße 3 nahe der Nibelungenbrücke. Für die Kontaktaufnahme stehen Telefon und E-Mail zur Verfügung. Termine werden nach Vereinbarung angeboten, auf Wunsch auch am Abend oder am Wochenende. Die Bürozeiten sind montags, mittwochs und donnerstags von 9 bis 12 Uhr sowie von 14 bis 17 Uhr, dienstags und freitags von 9 bis 12 Uhr. Parkplätze sind vorhanden. Auf seiner Webseite veröffentlicht die Kanzlei unter anderem aktuelle Beiträge und Urteile zu mietrechtlichen und verkehrsrechtlichen Themen. Genannt werden beispielsweise Beiträge zu vereinbarten Kosten im Mietvertrag, zum Wegfall des Eigenbedarfs und zu einer Geschwindigkeitsbegrenzung für Fahrräder.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 24.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: ra-winkelmeier.de, ra-winkelmeier.de

Beratung in Regensburg – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwalt Thomas Winkelmeier ist mit seiner Kanzlei in der Weißenburgstraße 3 in 93055 Regensburg ansässig. Das Profil auf Anwalt-Seiten.de führt Verkehrsrecht, Strafrecht und Familienrecht auf, wobei Familienrecht als Hauptschwerpunkt ausgewiesen ist. Die vorliegende Kanzleibeschreibung nennt daneben Mietrecht sowie Verkehrsrecht und Strafrecht als Schwerpunkte. Für Ratsuchende empfiehlt es sich deshalb, das konkrete Anliegen bereits bei der ersten Anfrage zu benennen und zu klären, ob dessen Bearbeitung übernommen werden kann. Die unterschiedlichen Rechtsgebiete betreffen persönliche Lebenssituationen ebenso wie Konflikte im Straßenverkehr oder rund um eine Wohnung. Im Familienrecht stehen häufig Trennung, Scheidung, Unterhalt und Fragen zur elterlichen Sorge oder zum Umgang mit Kindern im Mittelpunkt. Mandantinnen und Mandanten erwartet dabei grundsätzlich eine Auseinandersetzung mit familiären Beziehungen, finanziellen Verhältnissen und gegebenenfalls gerichtlichen Verfahren. Verkehrsrechtliche Anliegen können aus einem Unfall, einer streitigen Schadensregulierung oder einem Bußgeldvorwurf entstehen. Zwischen Verkehrsrecht und Strafrecht gibt es Überschneidungen, etwa bei strafrechtlichen Vorwürfen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr. Im Strafrecht sind insbesondere der Tatvorwurf, der Stand des Ermittlungsverfahrens und bereits eingegangene behördliche Schreiben für die erste Einordnung bedeutsam. Das zusätzlich in der Kanzleibeschreibung genannte Mietrecht betrifft typischerweise Fragen zu Mietverträgen, Betriebskosten oder zur Beendigung eines Mietverhältnisses. Auf ihrer Webseite veröffentlicht die Kanzlei Beiträge und Urteile unter anderem zu mietrechtlichen und verkehrsrechtlichen Themen. Genannt werden vereinbarte Kosten im Mietvertrag, der Wegfall des Eigenbedarfs und eine Geschwindigkeitsbegrenzung für Fahrräder. Solche Veröffentlichungen geben einen Einblick in behandelte Themen, ersetzen aber keine Prüfung des individuellen Sachverhalts. Der örtliche Bezug liegt in Regensburg; die Kanzlei befindet sich nach der Beschreibung nahe der Nibelungenbrücke. Altstadt, Stadtamhof und Kumpfmühl gehören zum genannten städtischen Umfeld, ohne dass die Kanzlei damit einem dieser Stadtteile zugeordnet wird. Als Gerichte am Standort sind das Amtsgericht Regensburg und das Landgericht Regensburg relevant. Parkplätze sind vorhanden. Termine werden nach Vereinbarung angeboten, auf Wunsch auch am Abend oder am Wochenende. Die Bürozeiten sind montags, mittwochs und donnerstags von 9 bis 12 Uhr sowie von 14 bis 17 Uhr, dienstags und freitags von 9 bis 12 Uhr. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de dient dieses Profil als Ausgangspunkt. Zur Verfügung stehen Telefon und E-Mail. Eine kurze Beschreibung des Anliegens, Hinweise auf mögliche Fristen und die Bitte um einen Termin erleichtern die erste Abstimmung. Ob ein Mandat übernommen wird und welche Unterlagen dafür benötigt werden, ist anschließend unmittelbar mit der Kanzlei zu klären.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 25.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Regensburg

  • Amtsgericht Regensburg
  • Landgericht Regensburg

Die Kanzlei Thomas Winkelmeier liegt in der Weißenburgstraße 3 in Regensburg, nach der vorliegenden Beschreibung nahe der Nibelungenbrücke. Die genannten Stadtteile Altstadt, Stadtamhof und Kumpfmühl bilden Bezugspunkte innerhalb des Stadtgebiets; eine Lage der Kanzlei in einem dieser Stadtteile ist damit nicht belegt. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist eine aktuelle Verbindungsauskunft anhand der Kanzleiadresse sinnvoll. Wer mit dem Pkw kommt, kann berücksichtigen, dass nach den Kanzleiangaben Parkplätze vorhanden sind. Konkrete Haltestellen, Linien oder Fahrzeiten sind nicht angegeben. Eine Terminvereinbarung ermöglicht die Abstimmung des Besuchs mit den Bürozeiten beziehungsweise einem gesondert vereinbarten Termin. Für familienrechtliche Anliegen ist typischerweise das Familiengericht als Abteilung des Amtsgerichts zuständig. Beim Amtsgericht Regensburg werden daher bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit beispielsweise Scheidungs-, Unterhalts- und Kindschaftssachen geführt. Auch Streitigkeiten aus Wohnraummietverhältnissen fallen grundsätzlich in die sachliche Zuständigkeit der Amtsgerichte. Im Verkehrsrecht kommen am Amtsgericht unter anderem Bußgeldverfahren sowie zivilrechtliche Streitigkeiten über Unfallfolgen in Betracht. Umfangreichere zivilrechtliche Verkehrssachen können je nach Zuständigkeitsregeln vor das Landgericht Regensburg gehören. Strafverfahren werden abhängig von Art und Gewicht des Vorwurfs beim Amtsgericht oder beim Landgericht geführt. Das Landgericht Regensburg kann außerdem für Rechtsmittel gegen bestimmte Entscheidungen des Amtsgerichts zuständig sein. Nicht jedes Anliegen einer Person aus Regensburg wird automatisch vor einem dieser Gerichte verhandelt: Neben dem Rechtsgebiet bestimmen insbesondere gesetzliche Regeln zur örtlichen und sachlichen Zuständigkeit den Verfahrensort.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 25.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Werdegang und Engagement

Publikationen

  • Neue Kosten sind umlegbar, wenn sie im Mietvertrag vereinbart sind
  • Eigentümer darf Gehweg nicht mit Pflanztrögen schmücken
  • Über schikanösen Nachbarn muss nicht aufgeklärt werden
  • Tempobegrenzung 10 km/h für Fahrräder: Eilantrag gescheitert
  • Fluggastrechte: Entschädigung bei Vorverlegung des Flugs
  • Auf Wegfall des Eigenbedarfs ist hinzuweisen

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage zu Trennung, Scheidung oder Unterhalt hilfreich?
Welche Unterlagen benötigt werden, hängt vom konkreten familienrechtlichen Anliegen ab. Häufig helfen eine kurze zeitliche Übersicht, bereits vorliegende Vereinbarungen und Schreiben der anderen Seite oder eines Gerichts. Bei Unterhaltsfragen können Angaben zu Einkommen und familiären Verhältnissen wichtig sein; bei Sorge- oder Umgangsfragen stehen die Situation der Kinder und bisherige Regelungen im Vordergrund. Für die erste Kontaktaufnahme genügt zunächst eine knappe Beschreibung. Welche persönlichen Dokumente anschließend auf welchem Weg übermittelt werden sollen, sollte vorab abgestimmt werden.
Geht es nach einem Verkehrsunfall nur um Ansprüche gegen die Versicherung?
Ein Verkehrsunfall kann verschiedene rechtliche Fragen auslösen. Häufig geht es um die Haftung, die Höhe eines Schadens und die Regulierung durch Versicherungen. Daneben können ein Bußgeldverfahren oder strafrechtliche Ermittlungen eine Rolle spielen. Diese Verfahren verfolgen unterschiedliche Zwecke und sind voneinander zu unterscheiden. Für eine erste Einordnung sind meist Unfallzeitpunkt, Unfallhergang, Angaben zu Beteiligten sowie vorhandene Schreiben oder Aktenzeichen hilfreich. Fotos, Gutachten und die bisherige Versicherungskorrespondenz können später zur Sachverhaltsklärung beitragen. Ob diese Unterlagen erforderlich sind, richtet sich nach dem jeweiligen Anliegen.
Was ist für eine Mandatsanfrage wegen eines strafrechtlichen Vorwurfs wichtig?
Bei einer Anfrage im Strafrecht ist zunächst bedeutsam, in welcher Rolle die betroffene Person am Verfahren beteiligt ist, etwa als beschuldigte Person, Zeugin oder Zeuge. Ebenso wichtig sind die absendende Behörde, der bezeichnete Vorwurf und der aktuelle Verfahrensstand. Eine Vorladung, ein Strafbefehl und eine Anklageschrift haben unterschiedliche Bedeutungen. Enthalten Schreiben Fristen oder Termine, sollten diese bei der Anfrage ausdrücklich genannt werden. Eine belastbare Beurteilung setzt regelmäßig nähere Kenntnis des Sachverhalts und gegebenenfalls der Ermittlungsakte voraus; die Kontaktaufnahme allein klärt den Vorwurf noch nicht.
Kann eine Mietvertragsfrage bereits anhand eines einzelnen Schreibens eingeordnet werden?
Ein einzelnes Schreiben kann einen ersten Anhaltspunkt geben, bildet einen mietrechtlichen Konflikt aber häufig nicht vollständig ab. Je nach Thema sind der Mietvertrag, ergänzende Vereinbarungen, Abrechnungen und die bisherige Korrespondenz relevant. Bei einer Kündigung können außerdem deren Begründung und die zeitliche Abfolge wichtig sein. Allgemeine Beiträge zu Mietkosten oder Eigenbedarf erläutern rechtliche Zusammenhänge, beantworten jedoch nicht automatisch den Einzelfall. Vor einer Mandatsanfrage ist eine kurze Zusammenstellung des Anliegens hilfreich; welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden, lässt sich anschließend abstimmen.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 25.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Thomas Winkelmeier

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Thomas Winkelmeier: 4,8 von 5 Sternen bei 35 Bewertungen
4,8 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von Kanzlei Thomas Winkelmeier aus 35 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

Für Thomas Winkelmeier liegen hier noch keine geprüften Bewertungen vor.

Google-Bewertungen der Kanzlei

4,8 von 5 · 35 Bewertungen

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Kanzlei Thomas Winkelmeier insgesamt und nicht auf Thomas Winkelmeier persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Beleidigende, anonyme Schmähkritik und Beiträge ohne erkennbaren Mandatsbezug werden nicht veröffentlicht.

Positive Stimmen

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Kritische Stimmen

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Weißenburgstraße 3, 93055 Regensburg

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Angabenstatus

Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.

Kontaktdaten geprüft am 24.9.2026 · Quelle: ra-winkelmeier.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 25.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

Hinweis: Dieses Profil wurde nicht von der betroffenen Person selbst angelegt, sondern redaktionell aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Kanzleiwebseite, Impressum, Google) zusammengestellt. Die Aufnahme ist kostenlos und unabhängig von einer Mitgliedschaft. Sie sind betroffen? Sie können das Profil übernehmen und korrigieren, einen Fehler melden oder der Veröffentlichung widersprechen und die Löschung verlangen.

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