Veröffentlichtes Profil

Thorben Knoll

Björn-Thorben Knoll: Fachanwalt für Erbrecht und Vermögensnachfolge in Kiel

Zuletzt aktualisiert am 28. September 2026

Rechtsanwalt für Erbrecht · Kanzlei Björn-Thorben Knoll, LL.M.

Dänische Straße 11, 24103 Kiel

Telefon: +49 431 55698950

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Kanzlei Björn-Thorben Knoll, LL.M.
Profilstand
23% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 21. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Björn-Thorben Knoll, LL.M., ist Fachanwalt für Erbrecht und zertifizierter Testamentsvollstrecker. Seine Kanzlei hat ihren Hauptsitz in Kiel und eine Zweigniederlassung in Hamburg. Kanzlei Knoll arbeitet ausschließlich im Erbrecht und der Vermögensnachfolge. Sie berät Unternehmerfamilien, Landwirte und Privatpersonen mit nennenswertem Vermögen in allen Fragen der strategischen Vermögensnachfolge. Die Beratung reicht von der Testamentsgestaltung über die Hofnachfolge bis zur Testamentsvollstreckung. Zu den genannten Leistungen gehören Vermögensnachfolge und VermögensArchitektur 360°, Testamentsgestaltung und TestamentsArchitektur 360° sowie Pflichtteilsrecht und PflichtteilsCheck 360°. Weitere Schwerpunkte sind die Hofnachfolge nach Höfeordnung, Unternehmensnachfolge und Erbschaftsteuer. Die Kanzlei bezeichnet sich als Boutique-Kanzlei für Vermögensnachfolge. Ihre Beratung ist auf die individuellen Ziele von Unternehmerfamilien, Landwirten und vermögenden Privatpersonen zugeschnitten. Als Fachanwalt für Erbrecht verfügt Björn-Thorben Knoll laut Kanzleiwebseite über nachgewiesene Spezialkenntnisse. Der Kieler Hauptsitz befindet sich in der Dänischen Straße 11.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: btknoll-rechtsanwalt.de

Beratung in Kiel – Einordnung der Redaktion

Thorben Knoll ist im Profil als Rechtsanwalt für Erbrecht aufgeführt. Die Kanzlei Björn-Thorben Knoll, LL.M., hat ihren Hauptsitz in der Dänischen Straße 11 in 24103 Kiel und eine Zweigniederlassung in Hamburg. Nach der Kanzleibeschreibung ist Björn-Thorben Knoll Fachanwalt für Erbrecht und zertifizierter Testamentsvollstrecker. Die Kanzlei arbeitet ausschließlich im Erbrecht und in der Vermögensnachfolge. Ihre Beratung richtet sich an Unternehmerfamilien, Landwirte und Privatpersonen mit nennenswertem Vermögen. Im Mittelpunkt stehen damit sowohl persönliche Nachlassfragen als auch die Weitergabe von Unternehmen, landwirtschaftlichen Betrieben und anderen Vermögenswerten. Bei der Testamentsgestaltung geht es allgemein darum, Vorstellungen zur späteren Vermögensverteilung rechtlich zu ordnen. Typische Anliegen betreffen die Absicherung von Angehörigen, die Benennung von Erben oder die Zuwendung einzelner Vermögensgegenstände. Auch das Verhältnis zwischen testamentarischen Regelungen und gesetzlichen Pflichtteilsrechten spielt dabei eine Rolle. Die Kanzlei nennt Testamentsgestaltung, Vermögensnachfolge und Pflichtteilsrecht ausdrücklich als Leistungen. Ratsuchende können in diesen Bereichen insbesondere Fragen zur bestehenden Nachlassplanung, zu familiären Veränderungen oder zu Ansprüchen nach einem Todesfall klären lassen. Eine Testamentsvollstreckung betrifft dagegen die Umsetzung letztwilliger Anordnungen und die Verwaltung oder Verteilung des Nachlasses. Einen weiteren konkreten Bezug erhält das Profil durch die Hofnachfolge nach der Höfeordnung und die Unternehmensnachfolge. Hier treffen erbrechtliche Fragen auf betriebliche Strukturen und die Interessen verschiedener Familienmitglieder. Allgemein können die Fortführung eines Betriebs, die Stellung weichender Angehöriger und die Abstimmung mit bereits bestehenden Verträgen bedeutsam sein. Die Erbschaftsteuer gehört ebenfalls zu den genannten Schwerpunkten. Welche Themen zusammen betrachtet werden müssen, hängt unter anderem von der Vermögensstruktur, den Familienverhältnissen und den persönlichen Nachfolgezielen ab. Der Kieler Hauptsitz liegt in der Dänischen Straße im zentralen Stadtbereich Mitte. Damit besteht ein örtlicher Bezug sowohl zur Innenstadt als auch zu Ratsuchenden aus Gaarden, Wik, Holtenau und Elmschenhagen. Für erbrechtliche Angelegenheiten kommen insbesondere das Amtsgericht Kiel als Nachlassgericht sowie, bei entsprechender Zuständigkeit, das Landgericht Kiel für streitige Zivilverfahren in Betracht. Eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de kann mit einer knappen Beschreibung des Anliegens beginnen, beispielsweise einer geplanten Hofübergabe, einer Testamentsprüfung oder einer Pflichtteilsfrage. Hinweise auf vorhandene Unterlagen und laufende Fristen erleichtern die Einordnung. Ob ein Mandat übernommen wird und wie die weitere Abstimmung erfolgt, ist anschließend mit der Kanzlei zu klären.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 28.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Kiel

  • Amtsgericht Kiel
  • Landgericht Kiel
  • Arbeitsgericht Kiel
  • Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht (Bezirk)

Die Kanzlei Björn-Thorben Knoll, LL.M., befindet sich in der Dänischen Straße 11 in Kiel und damit im zentralen Stadtbereich Mitte. Der Hauptsitz ist räumlicher Anlaufpunkt für erbrechtliche Anliegen aus Kiel, darunter aus den Stadtteilen Gaarden, Wik, Holtenau und Elmschenhagen. Die Innenstadtlage lässt sich grundsätzlich sowohl bei einer Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln als auch mit dem Pkw berücksichtigen. Welche Verbindung oder Zufahrt geeignet ist, hängt vom Ausgangspunkt und der aktuellen Verkehrssituation ab. Konkrete Angaben zu Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder barrierefreiem Zugang liegen für dieses Profil nicht vor und sollten bei Bedarf vor einem Besuch geklärt werden. Für den Schwerpunkt Erbrecht ist unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Kiel relevant. Als Nachlassgericht befasst es sich bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit etwa mit Testamentseröffnungen und Erbscheinsverfahren. Maßgeblich ist dabei regelmäßig der letzte gewöhnliche Aufenthalt der verstorbenen Person, nicht der Kanzleisitz. Streitigkeiten über Pflichtteilsansprüche oder andere erbrechtliche Zahlungsansprüche werden als Zivilverfahren geführt; je nach sachlicher und örtlicher Zuständigkeit kommen das Amtsgericht Kiel oder das Landgericht Kiel in Betracht. Bei einer Hofnachfolge können besondere landwirtschaftsgerichtliche Zuständigkeiten zu prüfen sein. Das Arbeitsgericht Kiel ist dagegen für arbeitsrechtliche Streitigkeiten zuständig, nicht für gewöhnliche Nachlassverfahren. Auch das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht ist kein typisches Gericht für private Erbstreitigkeiten. Erbschaftsteuerliche Streitfragen gehören grundsätzlich zur Finanzgerichtsbarkeit.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 28.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine Anfrage zur Testamentsgestaltung oder Vermögensnachfolge hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind eine Übersicht über die familiären Verhältnisse, die wesentlichen Vermögensarten und die persönlichen Nachfolgeziele hilfreich. Bereits vorhandene Testamente, Erbverträge, Eheverträge oder frühere Übergabeverträge können ebenfalls Bedeutung haben. Bei Unternehmensvermögen kommen gesellschaftsrechtliche Unterlagen hinzu, bei landwirtschaftlichem Vermögen Angaben zum Betrieb und zu den Eigentumsverhältnissen. Für die erste Anfrage genügt häufig eine kurze Beschreibung, welche Regelungen bereits bestehen und was verändert werden soll. Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden und wie sie übermittelt werden können, sollte vorab abgestimmt werden.
Worin unterscheiden sich eine Erbenstellung und ein Pflichtteilsanspruch?
Wer Erbe wird, tritt grundsätzlich in die rechtliche Stellung der verstorbenen Person ein und übernimmt damit nicht nur Vermögenswerte, sondern auch Nachlassverbindlichkeiten. Mehrere Erben bilden eine Erbengemeinschaft. Der Pflichtteil ist dagegen grundsätzlich ein Geldanspruch gegen die Erben, der bestimmten nahen Angehörigen bei einem Ausschluss von der Erbfolge zustehen kann. Er vermittelt nicht automatisch eine Beteiligung an einzelnen Nachlassgegenständen. Für die Einordnung sind unter anderem Verwandtschaftsverhältnisse, letztwillige Verfügungen und der Nachlasswert relevant. Auch frühere Schenkungen können eine Rolle spielen.
Warum benötigt die Nachfolge eines landwirtschaftlichen Hofes eine gesonderte Prüfung?
Bei landwirtschaftlichen Betrieben kann neben dem allgemeinen Erbrecht die Höfeordnung maßgeblich sein. Ob ihre besonderen Regeln eingreifen, hängt von den rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen des jeweiligen Hofes ab. Die Regelungen betreffen insbesondere die Hofnachfolge und die Stellung anderer Angehöriger. Zusätzlich können Wohnrechte, Versorgungsleistungen, betriebliche Verbindlichkeiten und frühere Übergabevereinbarungen relevant werden. Deshalb lässt sich die Nachfolge eines Hofes nicht ohne Weiteres wie die Verteilung sonstigen Privatvermögens behandeln. Eine Anfrage sollte erkennen lassen, ob eine Übergabe zu Lebzeiten oder eine Regelung für den Todesfall geplant ist.
Welche Funktion hat eine Testamentsvollstreckung bei der Nachlassabwicklung?
Eine Testamentsvollstreckung dient allgemein dazu, die im Testament oder Erbvertrag festgelegten Anordnungen umzusetzen. Zu den Aufgaben können die Verwaltung des Nachlasses, die Begleichung von Verbindlichkeiten und die Verteilung von Vermögenswerten gehören. Umfang und Dauer richten sich insbesondere nach den letztwilligen Vorgaben und den gesetzlichen Regeln. Sie kann etwa bei mehreren Erben, komplexen Vermögensverhältnissen oder einer längerfristigen Verwaltung vorgesehen werden. Von der Erbenstellung ist das Amt zu unterscheiden. Vor einer Anfrage ist hilfreich zu klären, ob eine Testamentsvollstreckung erst gestaltet werden soll oder bereits angeordnet wurde.
Wie hängen Unternehmensnachfolge und Erbschaftsteuer zusammen?
Bei der Unternehmensnachfolge müssen erbrechtliche Regelungen häufig mit Gesellschaftsverträgen und steuerlichen Rahmenbedingungen zusammenpassen. Ein Testament allein beantwortet beispielsweise nicht immer, wer Gesellschaftsanteile übernehmen darf oder wie andere Angehörige berücksichtigt werden. Steuerlich können sowohl Übertragungen zu Lebzeiten als auch Erwerbe von Todes wegen relevant sein. Für Betriebsvermögen bestehen besondere Regelungen, deren Anwendung von unterschiedlichen Voraussetzungen abhängt. Zur Vorbereitung einer Anfrage sind daher Angaben zur Unternehmensform, zur Beteiligungsstruktur und zum geplanten Übergabezeitpunkt hilfreich. Eine belastbare Einordnung setzt die Betrachtung der konkreten Verhältnisse voraus.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 28.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Thorben Knoll

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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: btknoll-rechtsanwalt.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 28.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %

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