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- Privatpersonen · Unternehmen
- Beratung
- vor Ort · telefonisch
- Kanzlei
- Rechtsanwalt Thorsten Jawinski
- Profilstand
- 35% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 21. September 2026
Schwerpunkte
Kanzleiprofil im Überblick
Thorsten Jawinski ist seit Mai 2004 als Rechtsanwalt in Deutschland zugelassen und hat an der Johannes-Gutenberg-Universität in Mainz Rechtswissenschaften studiert. Seit September 2007 berät er Privatpersonen, Gewerbetreibende und Unternehmen in seiner Kanzlei in der Kurt-Schumacher-Straße 41 B in Mainz-Gonsenheim. Seine Tätigkeit umfasst Rechtsberatung sowie die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung. Schwerpunkte sind Erbrecht, Familienrecht, Mietrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht. Im Erbrecht prüft und gestaltet er Testamente, befasst sich mit deren Anfechtung und macht Pflichtteils- sowie Pflichtteilsergänzungsansprüche geltend. Im Familienrecht vertritt er Mandanten in Scheidungsverfahren sowie bei Unterhalts- und Zugewinnausgleichsansprüchen. Mietrechtliche Tätigkeiten umfassen Kündigungen, Räumungsklageverfahren, die Prüfung von Mieterhöhungen und ausstehende Forderungen. Im Arbeitsrecht gehören Kündigungsschutzklagen sowie die Prüfung und Gestaltung von Arbeits- und Aufhebungsverträgen zu seinen Schwerpunkten. Im Verkehrsrecht macht er Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche nach Verkehrsunfällen geltend. Außerdem übernimmt er das außergerichtliche und gerichtliche Beitreiben ausstehender Forderungen. Besprechungstermine finden nach Vereinbarung statt. Nach Mandatserteilung kümmert er sich bei rechtsschutzversicherten Mandanten um die Einholung einer Deckungszusage.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Beratung in Mainz – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Thorsten Jawinski ist in Mainz-Gonsenheim tätig. Seine Kanzlei befindet sich in der Kurt-Schumacher-Straße 41 B, 55124 Mainz. Er hat Rechtswissenschaften an der Johannes-Gutenberg-Universität in Mainz studiert und ist seit Mai 2004 in Deutschland als Rechtsanwalt zugelassen. Seit September 2007 berät er an seinem Kanzleistandort Privatpersonen, Gewerbetreibende und Unternehmen. Seine Tätigkeit umfasst sowohl die rechtliche Beratung als auch die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung. Das Profil stellt Familienrecht als Hauptschwerpunkt sowie Erbrecht und Verkehrsrecht heraus. Im Familienrecht vertritt Thorsten Jawinski Mandantinnen und Mandanten in Scheidungsverfahren sowie bei Unterhalts- und Zugewinnausgleichsansprüchen. Dahinter stehen häufig Fragen zur wirtschaftlichen Neuordnung nach einer Trennung: Welche Einkommensverhältnisse sind relevant, welche Vermögensunterlagen werden benötigt und welche Punkte müssen getrennt voneinander betrachtet werden? Allgemein dienen Beratung und Vertretung in diesem Bereich dazu, die rechtlichen Folgen einer veränderten familiären Situation einzuordnen. Für die Vorbereitung einer Besprechung können insbesondere vorhandene Vereinbarungen, Einkommensnachweise und Unterlagen zum Vermögen von Bedeutung sein. Im Erbrecht gehören die Prüfung und Gestaltung von Testamenten, deren Anfechtung sowie die Geltendmachung von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen zu seiner Tätigkeit. Typische Anliegen betreffen damit sowohl die eigene Nachlassplanung als auch Streitfragen nach einem Todesfall. Im Verkehrsrecht macht er Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche nach Verkehrsunfällen geltend. Hier stehen regelmäßig die Unfallumstände, die Dokumentation entstandener Schäden und die Kommunikation mit Versicherungen im Mittelpunkt. Weitere belegte Tätigkeitsbereiche sind Mietrecht, Arbeitsrecht und das außergerichtliche sowie gerichtliche Beitreiben offener Forderungen. Die Lage in Gonsenheim verortet die Kanzlei außerhalb der Mainzer Altstadt und Neustadt. Für eine Anfahrt aus diesen oder anderen Stadtteilen lässt sich die angegebene Anschrift zur individuellen Routenplanung mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw nutzen. Besprechungstermine finden nach Vereinbarung statt. Am Standort sind das Amtsgericht Mainz und das Landgericht Mainz für unterschiedliche Verfahren von Bedeutung; welches Gericht im Einzelfall zuständig ist, richtet sich nach der Art der Angelegenheit und den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten nutzen. Eine kurze Beschreibung des Anliegens, das betroffene Rechtsgebiet und Hinweise auf bereits laufende Fristen erleichtern die erste Einordnung. Anschließend lassen sich ein Besprechungstermin und die dafür benötigten Unterlagen abstimmen. Eine Anfrage allein ist noch keine Mandatserteilung. Nach erteiltem Mandat kümmert sich Thorsten Jawinski bei rechtsschutzversicherten Mandantinnen und Mandanten um die Einholung einer Deckungszusage.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 22.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Mainz
- Amtsgericht Mainz
- Landgericht Mainz
Die Kanzlei von Rechtsanwalt Thorsten Jawinski liegt in der Kurt-Schumacher-Straße 41 B in Mainz-Gonsenheim. Sie befindet sich damit nicht in der Altstadt oder Neustadt, sondern in einem anderen Mainzer Stadtteil. Für Ratsuchende aus dem Stadtgebiet bildet die vollständige Anschrift den Ausgangspunkt für die Anfahrtsplanung. Ob öffentliche Verkehrsmittel oder der Pkw für einen vereinbarten Termin zweckmäßig sind, hängt vom jeweiligen Startpunkt und der aktuellen Verkehrssituation ab. Konkrete Angaben zu Haltestellen, Verbindungen oder Parkmöglichkeiten liegen hier nicht vor. Besprechungstermine werden nach Vereinbarung durchgeführt. Für den Hauptschwerpunkt Familienrecht ist das Amtsgericht Mainz relevant: Familiengerichte sind Abteilungen der Amtsgerichte und befassen sich unter anderem mit Scheidungen, Unterhalt und Zugewinnausgleich. Voraussetzung für ein Verfahren in Mainz ist allerdings, dass auch die örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Im Erbrecht übernimmt das Nachlassgericht beim zuständigen Amtsgericht beispielsweise die Eröffnung von Testamenten und Verfahren zur Erteilung eines Erbscheins. Streitige Ansprüche auf Pflichtteil oder Pflichtteilsergänzung werden hingegen grundsätzlich vor den Zivilgerichten behandelt, nicht im Erbscheinsverfahren entschieden. Bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen aus dem Erbrecht oder nach einem Verkehrsunfall kommen je nach sachlicher und örtlicher Zuständigkeit das Amtsgericht Mainz oder das Landgericht Mainz in Betracht. Dort können etwa Zahlungsansprüche wegen eines Pflichtteils, Sachschäden oder Schmerzensgeld Gegenstand eines Verfahrens sein. Das Landgericht nimmt außerdem in gesetzlich vorgesehenen Fällen Aufgaben als Rechtsmittelgericht wahr. Allein der Kanzleisitz in Gonsenheim legt den Gerichtsstand einer Angelegenheit nicht fest; maßgeblich sind die jeweiligen gesetzlichen Anknüpfungspunkte.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 22.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Bei bestehender Rechtsschutzversicherung sollen zum Besprechungstermin die Kontaktdaten der Rechtsschutzversicherung einschließlich der Versicherungsscheinnummer mitgebracht werden.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Besprechungstermine finden nach Vereinbarung statt. Rechtsschutzversicherten wird empfohlen, bereits vor der Terminvereinbarung bei ihrer Versicherung zu klären, ob und in welchem Umfang die Kosten für eine Erstberatung und gegebenenfalls die weitere anwaltliche Vertretung übernommen werden.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Besprechungstermine finden nach Vereinbarung statt. Rechtsschutzversicherten wird empfohlen, bereits vor der Terminvereinbarung bei ihrer Versicherung zu klären, ob und in welchem Umfang die Kosten für eine Erstberatung und gegebenenfalls die weitere anwaltliche Vertretung übernommen werden.
Für den Erstkontakt: Bei bestehender Rechtsschutzversicherung sollen zum Besprechungstermin die Kontaktdaten der Rechtsschutzversicherung einschließlich der Versicherungsscheinnummer mitgebracht werden.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Besprechung zu Scheidung, Unterhalt oder Zugewinnausgleich hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind häufig die Heiratsurkunde, vorhandene Eheverträge oder sonstige Vereinbarungen sowie bereits eingegangene gerichtliche Schreiben hilfreich. Bei Unterhaltsfragen können Einkommensnachweise und Angaben zu laufenden Verpflichtungen relevant sein. Für den Zugewinnausgleich spielen Unterlagen zu Vermögenswerten und Schulden sowie deren zeitlicher Zuordnung eine Rolle. Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden, hängt vom konkreten Anliegen ab. Eine kurze Übersicht zum bisherigen Verlauf und zu bekannten Terminen oder Fristen erleichtert die Vorbereitung. Nicht jede familienrechtliche Frage erfordert von Beginn an denselben Unterlagenumfang.
- Was unterscheidet einen Pflichtteilsanspruch von einer Erbenstellung?
- Wer Erbe wird, tritt grundsätzlich in die rechtliche Stellung der verstorbenen Person ein; dazu können Vermögenswerte ebenso wie Verbindlichkeiten gehören. Der Pflichtteil ist dagegen grundsätzlich ein Geldanspruch bestimmter naher Angehöriger, die von der Erbfolge ausgeschlossen wurden. Er verschafft nicht automatisch eine Beteiligung an einzelnen Nachlassgegenständen. Pflichtteilsergänzungsansprüche können zusätzlich eine Rolle spielen, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten Schenkungen vorgenommen hat. Ob solche Ansprüche bestehen, hängt unter anderem von den familiären Verhältnissen, letztwilligen Verfügungen und dem zeitlichen Ablauf ab.
- Worauf kommt es bei der Prüfung eines Testaments allgemein an?
- Bei einem Testament sind zunächst die gesetzlichen Formanforderungen und die Frage wichtig, ob es den Willen der verfügenden Person nachvollziehbar ausdrückt. Auch das Verhältnis zu früheren Testamenten, Erbverträgen und möglichen Pflichtteilsrechten kann bedeutsam sein. Nach einem Todesfall können Auslegungsfragen entstehen, etwa wenn Personen oder Vermögensgegenstände nicht eindeutig bezeichnet wurden. Eine Anfechtung ist von einer bloßen Meinungsverschiedenheit über den Inhalt zu unterscheiden und setzt gesetzliche Gründe voraus. Für die rechtliche Einordnung sind deshalb der vollständige Wortlaut und die bekannten Begleitumstände wesentlich.
- Welche Informationen sind nach einem Verkehrsunfall für die Prüfung von Schadensersatz und Schmerzensgeld wichtig?
- Die Prüfung knüpft regelmäßig an den Unfallhergang, die beteiligten Personen und Fahrzeuge sowie die dokumentierten Folgen an. Hilfreich können Fotos, Angaben zu Zeugen, ein vorhandenes polizeiliches Aktenzeichen und der bisherige Schriftwechsel mit Versicherungen sein. Sachschäden lassen sich beispielsweise anhand von Gutachten, Kostenvoranschlägen oder Rechnungen nachvollziehen. Bei Verletzungen sind ärztliche Befunde und die Dokumentation des Behandlungsverlaufs von Bedeutung. Ob und in welchem Umfang Ansprüche bestehen, hängt insbesondere von Haftung, Ursächlichkeit und Nachweisen ab. Eine bestimmte Zahlung lässt sich aus der bloßen Unfallbeteiligung nicht ableiten.
- Welche Rolle spielt eine Rechtsschutzversicherung bei einer Mandatsanfrage in diesen Rechtsgebieten?
- Ob eine Rechtsschutzversicherung eintritt, richtet sich nach dem vereinbarten Tarif, dem versicherten Lebensbereich und den Umständen des Falls. Verkehrsrechtliche Auseinandersetzungen können anders abgesichert sein als familien- oder erbrechtliche Anliegen. Gerade im Familien- und Erbrecht sehen manche Verträge nur begrenzte Beratungsleistungen oder besondere Zusatzbausteine vor. Für die Klärung sind Versicherungsschein, Versicherungsnummer und gegebenenfalls die Vertragsbedingungen hilfreich. Eine Deckungsanfrage dient dazu, den Umfang des Versicherungsschutzes für die konkrete Angelegenheit festzustellen. Mandatserteilung und Deckungszusage sind voneinander zu unterscheiden; aus einer bestehenden Police folgt nicht automatisch eine Kostenübernahme.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 22.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Thorsten Jawinski
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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: anwalt-jawinski-mainz.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 25.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %
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