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- BECKER Rechtsanwaltskanzlei
- Profilstand
- 31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 25. September 2026
Schwerpunkte
Kanzleiprofil im Überblick
Björn Becker ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht bei der BECKER Rechtsanwaltskanzlei mit Büros in Mainz und Wiesbaden. Die Kanzlei konzentriert sich ausschließlich auf das Arbeitsrecht. Ein Schwerpunkt liegt in der Beratung und Vertretung bei bevorstehenden oder bereits ausgesprochenen Kündigungen sowie beim Abschluss von Aufhebungsvereinbarungen. Dabei werden auch Abfindungen, Zeugnisse und Freistellungen behandelt. Zum Mandantenkreis gehören Arbeitnehmer, leitende Angestellte, Manager, Geschäftsführer, Arbeitgeber, Handelsvertreter sowie Betriebs- und Personalräte und Existenzgründer. Die Tätigkeit umfasst Beratung, außergerichtliche Vertretung und Vertretung vor den Arbeitsgerichten. Hinzu kommen die dauerhafte Betreuung von Unternehmen sowie Beratung und rechtliche Vertretung rund um die Soka Bau. Zu Beginn der Zusammenarbeit werden das Ziel und die strategische Vorgehensweise in einem persönlichen Gespräch erörtert. Auf Wunsch kann dieser Termin telefonisch oder per Videokonferenz stattfinden. Die Kanzlei beschreibt ihre Arbeitsweise als individuelle Betreuung unter Berücksichtigung rechtlicher, wirtschaftlicher und steuerlicher Aspekte. Die voraussichtlichen Kosten werden direkt zu Beginn kalkuliert. Das Mainzer Büro befindet sich im Fort-Malakoff-Park in der Rheinstr. 4i.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 25.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: becker-leupolt.de, becker-leupolt.de
Beratung in Mainz – Einordnung der Redaktion
Björn Becker ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht mit Kanzleianschrift in der Rheinstraße 4I, 55116 Mainz. Das Arbeitsrecht bildet den Hauptschwerpunkt seines Profils; daneben sind Erbrecht und Familienrecht als Tätigkeitsgebiete aufgeführt. Diese Kombination betrifft unterschiedliche Lebenssituationen: Konflikte im Berufsleben, die rechtliche Ordnung eines Nachlasses und Veränderungen innerhalb einer Familie. Für Ratsuchende ist zunächst wichtig, das eigene Anliegen einem dieser Bereiche zuzuordnen und die wesentlichen Umstände für eine erste Anfrage nachvollziehbar zusammenzufassen. Im Arbeitsrecht stehen häufig Fragen zu Arbeitsverträgen, Kündigungen, Vergütung, Arbeitszeit oder Arbeitszeugnissen im Mittelpunkt. Auch Abmahnungen und die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch eine Vereinbarung gehören zu den typischen Themen. Hinter einer arbeitsrechtlichen Anfrage kann sowohl ein bereits entstandener Konflikt als auch der Wunsch nach einer rechtlichen Einordnung vor einer Entscheidung stehen. Bei manchen Anliegen sind kurze gesetzliche Fristen zu beachten. Für eine erste Sichtung sind deshalb neben dem betreffenden Schriftstück insbesondere dessen Zugangsdatum und der zeitliche Ablauf von Bedeutung. Das Erbrecht umfasst unter anderem Fragen zur gesetzlichen Erbfolge, zu Testamenten, Pflichtteilsansprüchen und zur Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft. Häufig müssen zunächst vorhandene Unterlagen und familiäre Beziehungen geordnet werden. Im Familienrecht zählen Trennung, Scheidung, Unterhalt sowie Sorge- und Umgangsfragen zu den typischen Anliegen. Wirtschaftliche und persönliche Aspekte können dabei eng miteinander verbunden sein. Welche Informationen für eine rechtliche Prüfung benötigt werden, richtet sich nach dem konkreten Gegenstand der Anfrage; eine bloße Schilderung des Konflikts ersetzt noch keine Prüfung der Unterlagen. Die Kanzlei liegt an der Rheinstraße im innerstädtischen Mainz mit Bezug zur Altstadt. Auch für Ratsuchende aus der Neustadt oder Gonsenheim ist damit ein Standort im Mainzer Zentrum benannt. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw empfiehlt sich eine aktuelle Routenplanung. Am Standort befinden sich das Amtsgericht Mainz und das Landgericht Mainz. Während familiengerichtliche und bestimmte nachlassgerichtliche Verfahren beim Amtsgericht angesiedelt sind, können streitige erbrechtliche Ansprüche je nach Zuständigkeit vor Amts- oder Landgericht gehören. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen fallen dagegen regelmäßig in die Arbeitsgerichtsbarkeit. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de bildet das Profil den Ausgangspunkt. Über die dort bereitgestellten Kontaktinformationen oder Kontaktmöglichkeiten lässt sich eine Anfrage an Björn Becker richten. Sinnvoll sind eine kurze Beschreibung des Anliegens, Angaben zu möglichen Fristen und eine Rückfragemöglichkeit. Ob ein Mandat übernommen wird, welche Unterlagen erforderlich sind und wie die weitere Abstimmung erfolgt, ist anschließend unmittelbar mit der Kanzlei zu klären.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 21.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Mainz
- Amtsgericht Mainz
- Landgericht Mainz
Die Anschrift von Björn Becker in der Rheinstraße 4I, 55116 Mainz, liegt im innerstädtischen Umfeld der Mainzer Altstadt. Damit hat das Profil einen konkreten Bezug zum Zentrum der Landeshauptstadt. Neustadt und Gonsenheim sind weitere Mainzer Stadtteile, aus denen eine Kontaktaufnahme in Betracht kommt; zusätzliche Kanzleistandorte sind damit nicht bezeichnet. Für eine Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln lässt sich die Verbindung anhand der vollständigen Adresse planen. Bei einer Fahrt mit dem Pkw sollten die aktuelle Verkehrsführung und verfügbare Parkmöglichkeiten vorab geprüft werden. Konkrete Haltestellen, Stellplätze oder Angaben zur Barrierefreiheit sind aus den vorliegenden Informationen nicht ableitbar. Für den Schwerpunkt Arbeitsrecht ist die Abgrenzung der Gerichtsbarkeiten wesentlich: Kündigungsschutzklagen und viele Streitigkeiten über Vergütung oder Zeugnisse werden regelmäßig vor den Arbeitsgerichten geführt, nicht vor dem Amtsgericht Mainz oder Landgericht Mainz. Das Amtsgericht Mainz kommt im Familienrecht als Familiengericht insbesondere für Scheidungen, Unterhaltsverfahren sowie Sorge- und Umgangssachen in Betracht. In Nachlassangelegenheiten gehören beispielsweise Erbscheinsverfahren und Testamentseröffnungen zu den Aufgaben des Nachlassgerichts beim Amtsgericht. Streitige erbrechtliche Zahlungsansprüche, etwa wegen eines Pflichtteils, können hingegen vor die ordentliche Zivilgerichtsbarkeit gehören. Ob dafür das Amtsgericht oder das Landgericht Mainz zuständig ist, hängt unter anderem vom Streitgegenstand und Streitwert ab. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach gesetzlichen Anknüpfungspunkten und folgt nicht allein aus dem Kanzleisitz.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 21.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Name und E-Mail als Pflichtfelder gekennzeichnet. Weitere Felder sind Unternehmen, Telefon, Fax und Nachricht.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Zu Beginn der Zusammenarbeit werden in einem persönlichen Gespräch in der Kanzlei das Ziel und die strategische Vorgehensweise erörtert; auf Wunsch kann der Termin telefonisch oder per Video-Konferenz erfolgen. Die voraussichtlichen Kosten der gewünschten und notwendigen Leistungen werden direkt zu Beginn kalkuliert.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Zu Beginn der Zusammenarbeit werden in einem persönlichen Gespräch in der Kanzlei das Ziel und die strategische Vorgehensweise erörtert; auf Wunsch kann der Termin telefonisch oder per Video-Konferenz erfolgen. Die voraussichtlichen Kosten der gewünschten und notwendigen Leistungen werden direkt zu Beginn kalkuliert.
Für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Name und E-Mail als Pflichtfelder gekennzeichnet. Weitere Felder sind Unternehmen, Telefon, Fax und Nachricht.
Werdegang und Engagement
Auszeichnungen
- Deutschlands beste Anwälte, Handelsblatt in Kooperation mit dem US-Verlag „Best Lawyers“
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Informationen sind bei einer Anfrage wegen einer Kündigung wichtig?
- Für eine erste arbeitsrechtliche Einordnung sind insbesondere das Kündigungsschreiben, das Datum seines Zugangs und der Arbeitsvertrag relevant. Ergänzend können Angaben zur Dauer der Beschäftigung, zur Tätigkeit und zu vorausgegangenen Abmahnungen hilfreich sein. Bei Kündigungen laufen häufig kurze Fristen; eine Kündigungsschutzklage muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung erhoben werden. Eine Kontaktanfrage allein wahrt diese Frist nicht. Ob weitere Besonderheiten zu berücksichtigen sind, lässt sich erst anhand des konkreten Sachverhalts beurteilen.
- Was sollte ich für eine Anfrage zu Arbeitsvertrag, Abmahnung oder Arbeitszeugnis zusammenstellen?
- Hilfreich sind der Arbeitsvertrag einschließlich späterer Änderungen und das Dokument, um das es konkret geht. Bei einer Abmahnung kommt es außerdem auf die zeitliche Abfolge und den beschriebenen Vorwurf an. Bei Zeugnisfragen können Angaben zu Aufgaben, Beschäftigungsdauer und beruflicher Position die Einordnung erleichtern. Geht es um Vergütung, sind Abrechnungen und einschlägige Vereinbarungen häufig wichtig. Eine kurze, sachliche Zusammenfassung sollte deutlich machen, welche Frage offen ist. Welche weiteren Unterlagen benötigt werden, hängt vom jeweiligen Anliegen ab.
- Welche Unterlagen helfen bei Fragen zu Erbschaft und Pflichtteil?
- Für eine erbrechtliche Anfrage können vorhandene Testamente, Erbverträge, gerichtliche Schreiben und Informationen zu den familiären Beziehungen relevant sein. Bei Pflichtteilsfragen spielen daneben Angaben zum Nachlass und zu möglichen Zuwendungen zu Lebzeiten eine Rolle. Nicht sämtliche Informationen müssen bereits vollständig vorliegen; erkennbare Lücken sollten jedoch benannt werden. Wichtig ist auch, ob bereits Erklärungen abgegeben wurden oder ein gerichtliches Verfahren läuft. Fristen und Zuständigkeiten unterscheiden sich nach dem Anliegen und sollten deshalb nicht aus anderen Erbfällen übertragen werden.
- Wie lässt sich eine erste Anfrage zu Trennung, Unterhalt oder Kindern vorbereiten?
- Eine erste familienrechtliche Anfrage wird übersichtlicher, wenn das zentrale Thema klar benannt wird: etwa Scheidung, Unterhalt, elterliche Sorge oder Umgang. Hilfreich sind Angaben zur familiären Situation, zum zeitlichen Verlauf und zu bereits bestehenden Vereinbarungen oder gerichtlichen Entscheidungen. Bei Unterhaltsfragen können Einkommensunterlagen relevant werden; bei Sorge- und Umgangsfragen stehen die Lebensumstände des Kindes im Vordergrund. Sensible Unterlagen sollten über einen zuvor abgestimmten Übermittlungsweg versandt werden. Welche nächsten Schritte infrage kommen, erfordert eine individuelle Prüfung und folgt nicht allein aus der Konfliktschilderung.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 21.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Björn Becker
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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4,7 von 5 · 28 Bewertungen
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Kritische Stimmen
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Kanzlei und Anfahrt
Rheinstr. 4i, 55116 Mainz
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Hinweise zum DatenschutzWeiterführende Informationen
Ratgeber zu diesen Rechtsgebieten
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Gespräche gehören zum gewöhnlichen Wohnen. Nachbarn dürfen sich unterhalten, Besuch empfangen, telefonieren und ihre Wohnung auch abends nutzen. Gleichzeitig müssen andere Hausbewohner nicht jede Geräuschbelastung hinnehmen.
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Familienrecht
Lebt ein minderjähriges unverheiratetes Kind nach der Trennung seiner Eltern überwiegend beim Vater, ist die Mutter grundsätzlich zum Barunterhalt verpflichtet. Das deutsche Unterhaltsrecht unterscheidet dabei nicht nach dem Geschlecht der Eltern.
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Kontaktdaten geprüft am 25.9.2026 · Quelle: becker-leupolt.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 25.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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