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- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 21. September 2026
Schwerpunkte
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Kanzleiprofil im Überblick
Die Kanzlei am Hochgericht in Mainz-Finthen bietet Rechtsberatung und Vertretung mit einem besonderen Schwerpunkt im Zivilrecht. Dort arbeiten die Rechtsanwälte Peter H. Dinckels, Jan-Christoph Zettler und Dorian A. Bergenroth. Die Kanzlei richtet sich an Mandanten, die bereits mit rechtlichen Herausforderungen konfrontiert sind oder präventiv rechtliche Sicherheit suchen. Zu den genannten Tätigkeitsgebieten gehören Familienrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Versicherungsrecht und Verkehrsrecht. Hinzu kommen Inkasso- und Zwangsvollstreckungsrecht, Schadenersatzrecht sowie Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Die Anwälte setzen Ansprüche durch und verteidigen Mandanten gegen unberechtigte Forderungen. Bei komplexen Fragestellungen arbeitet das Team interdisziplinär zusammen und richtet die Beratung an den individuellen Anliegen der Mandanten aus. Termine sind sowohl persönlich in der Kanzlei als auch telefonisch oder per Videokonferenz möglich. Die Kanzlei befindet sich in der Jean-Pierre-Jungels-Straße 4. Vor Ort stehen kostenfreie Parkmöglichkeiten zur Verfügung. Die Haltestelle Atrium Hotel Mainz liegt rund 100 Meter entfernt.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: hochgericht.de, hochgericht.de
Beratung in Mainz – Einordnung der Redaktion
Unter der Bezeichnung Dinckels Zettler Bergenroth sind die Rechtsanwälte Peter H. Dinckels, Jan-Christoph Zettler und Dorian A. Bergenroth in der Kanzlei am Hochgericht in Mainz tätig. Der im Profil ausgewiesene Hauptschwerpunkt ist das Familienrecht. Dahinter stehen rechtliche Fragen, die häufig mit Veränderungen des persönlichen Lebens verbunden sind: Trennung und Scheidung, Unterhalt, elterliche Sorge oder der Umgang mit gemeinsamen Kindern. Eine anwaltliche Begleitung kann dabei helfen, die rechtlichen Themen voneinander abzugrenzen, Unterlagen einzuordnen und mögliche außergerichtliche oder gerichtliche Schritte zu besprechen. Welche Fragen im Vordergrund stehen, hängt von der jeweiligen familiären und wirtschaftlichen Situation ab. Typische familienrechtliche Anliegen betreffen neben der Auflösung einer Ehe auch die finanziellen Folgen einer Trennung. Dazu können der Versorgungsausgleich, vermögensrechtliche Fragen und die Nutzung der bisherigen Ehewohnung gehören. Bei Eltern stehen häufig die Betreuung der Kinder und die Ausgestaltung des Kontakts zu beiden Elternteilen im Mittelpunkt. Mandantinnen und Mandanten erwartet in diesem Rechtsgebiet regelmäßig eine Auseinandersetzung mit persönlichen Umständen, Einkommensnachweisen und bestehenden Vereinbarungen. Allgemeine Informationen ersetzen dabei nicht die Prüfung des einzelnen Falls; auch die Möglichkeiten einer einvernehmlichen Regelung müssen anhand der konkreten Ausgangslage betrachtet werden. Die Kanzleibeschreibung nennt über das Familienrecht hinaus Erbrecht, Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Versicherungsrecht und Verkehrsrecht. Hinzu kommen Inkasso- und Zwangsvollstreckungsrecht, Schadenersatzrecht sowie Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Diese zivilrechtliche Ausrichtung betrifft sowohl die Durchsetzung von Ansprüchen als auch die Abwehr unberechtigter Forderungen. Berührungspunkte können etwa entstehen, wenn familiäre Veränderungen zugleich Fragen zu einem Mietvertrag oder zur erbrechtlichen Gestaltung aufwerfen. Nach der Kanzleibeschreibung arbeitet das Team bei komplexen Fragestellungen interdisziplinär zusammen und orientiert die Beratung an den individuellen Anliegen. Der Kanzleisitz liegt in der Jean-Pierre-Jungels-Straße 4, 55126 Mainz, im Stadtteil Finthen. Persönliche Termine sind ebenso möglich wie telefonische Besprechungen oder Videokonferenzen. Vor Ort stehen kostenfreie Parkmöglichkeiten zur Verfügung; die Haltestelle Atrium Hotel Mainz liegt nach den vorliegenden Angaben rund 100 Meter entfernt. Für familienrechtliche Gerichtsverfahren kommt bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit insbesondere das Amtsgericht Mainz mit seinem Familiengericht in Betracht. Bei einer Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende zunächst das Anliegen, mögliche laufende Verfahren und bekannte Fristen knapp beschreiben. Anschließend lassen sich die Übernahme des Mandats, benötigte Unterlagen und die gewünschte Form eines Termins mit der Kanzlei klären.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 24.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Mainz
- Amtsgericht Mainz
- Landgericht Mainz
Die Kanzlei am Hochgericht befindet sich in Mainz-Finthen in der Jean-Pierre-Jungels-Straße 4. Sie liegt damit nicht in der Altstadt oder Neustadt; auch Gonsenheim ist vom tatsächlichen Kanzleistandort zu unterscheiden. Für Ratsuchende aus diesen und anderen Mainzer Stadtteilen richtet sich die Anfahrt nach dem Ausgangspunkt und dem gewählten Verkehrsmittel. Als Orientierung für die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist die Haltestelle Atrium Hotel Mainz genannt, die rund 100 Meter von der Kanzlei entfernt liegt. Vor Ort sind kostenfreie Parkmöglichkeiten vorhanden. Konkrete Linienverbindungen oder Fahrzeiten sind nicht angegeben. Neben dem Besuch in Finthen kommen nach der Kanzleibeschreibung auch telefonische Termine und Videokonferenzen infrage. Für den Hauptschwerpunkt Familienrecht ist unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Mainz relevant. Dort werden bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit vor dem Familiengericht beispielsweise Scheidungsverfahren, Unterhaltssachen sowie Verfahren zur elterlichen Sorge und zum Umgang geführt. Das Landgericht Mainz ist für solche Familiensachen grundsätzlich nicht das erstinstanzliche Gericht und auch nicht die reguläre Beschwerdeinstanz. Bei anderen zivilrechtlichen Tätigkeitsgebieten der Kanzlei, etwa Vertragsrecht, Versicherungsrecht oder Schadenersatzrecht, können dagegen sowohl Amtsgericht als auch Landgericht zuständig sein. Maßgeblich sind unter anderem Gegenstand und Wert des Streits sowie besondere gesetzliche Zuständigkeitsregeln. Wohnraummietsachen gehören grundsätzlich vor das Amtsgericht. Erbrechtliche Nachlassangelegenheiten werden beim zuständigen Amtsgericht als Nachlassgericht bearbeitet; für streitige erbrechtliche Ansprüche gelten andere Zuständigkeitsregeln. Der Kanzleisitz allein bestimmt nicht, welches Gericht einen konkreten Fall behandelt.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 24.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Für einen Rückruf können Sie im Kontaktformular Ihre Kontaktdaten hinterlassen. Das Formular fragt Name, E-Mail, Telefonnummer und Rechtsgebiet ab; Name, Telefonnummer und Rechtsgebiet sind als Pflichtfelder gekennzeichnet.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Für den Erstkontakt: Für einen Rückruf können Sie im Kontaktformular Ihre Kontaktdaten hinterlassen. Das Formular fragt Name, E-Mail, Telefonnummer und Rechtsgebiet ab; Name, Telefonnummer und Rechtsgebiet sind als Pflichtfelder gekennzeichnet.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen Trennung oder Scheidung hilfreich?
- Für eine erste Anfrage genügt meist eine knappe Beschreibung der familiären Situation und der offenen Fragen. Für die spätere Besprechung können Heiratsurkunde, vorhandene Eheverträge, Angaben zu gemeinsamen Kindern sowie Unterlagen zu Einkommen, Vermögen und Verbindlichkeiten relevant sein. Wenn bereits gerichtliche Schreiben oder Korrespondenz der anderen Seite vorliegen, können diese den Verfahrensstand und mögliche Fristen erkennen lassen. Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden, hängt vom Anliegen ab. Vertrauliche Unterlagen sollten erst über einen mit der Kanzlei abgestimmten Übermittlungsweg versendet werden.
- Worin unterscheiden sich elterliche Sorge und Umgangsrecht?
- Die elterliche Sorge umfasst die Verantwortung für das Kind, insbesondere für persönliche Angelegenheiten und sein Vermögen. Dazu gehören beispielsweise Entscheidungen über Gesundheit oder Schule. Das Umgangsrecht betrifft dagegen den Kontakt des Kindes zu seinen Eltern und unter bestimmten Voraussetzungen zu weiteren Bezugspersonen. Beide Themen sind rechtlich zu unterscheiden, können nach einer Trennung aber zusammenhängen. Maßgeblicher Orientierungspunkt ist das Kindeswohl. Ob eine Vereinbarung ausreicht oder eine gerichtliche Klärung erforderlich wird, lässt sich nur anhand der konkreten familiären Situation beurteilen.
- Welche Angaben spielen bei Unterhaltsfragen eine Rolle?
- Bei Unterhaltsfragen kommt es zunächst darauf an, ob es um Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt oder nachehelichen Unterhalt geht. Diese Ansprüche haben unterschiedliche Voraussetzungen. Häufig sind die Einkommensverhältnisse, bestehende Unterhaltspflichten, die Betreuung gemeinsamer Kinder und bestimmte finanzielle Belastungen relevant. Einkommensnachweise und bereits vorhandene Vereinbarungen oder Unterhaltstitel können deshalb für die Einordnung wichtig sein. Tabellen und Leitlinien bieten allgemeine Orientierung, ersetzen aber keine individuelle Berechnung. Auch der Zeitraum, für den Unterhalt verlangt wird, kann rechtlich bedeutsam sein.
- Lassen sich familienrechtliche Fragen ohne Gerichtsverfahren regeln?
- Viele Folgen einer Trennung können grundsätzlich Gegenstand außergerichtlicher Vereinbarungen sein, etwa bestimmte finanzielle Fragen oder praktische Absprachen zur Betreuung der Kinder. Ob eine solche Regelung rechtlich möglich und formwirksam ist, hängt von ihrem Inhalt ab. Für manche Vereinbarungen gelten besondere Formvorgaben, beispielsweise eine notarielle Beurkundung. Eine Scheidung selbst kann ausschließlich durch ein Gericht ausgesprochen werden. Außergerichtliche Verständigung und gerichtliches Verfahren schließen sich daher nicht aus. Auch bei weitgehender Einigkeit ist zu unterscheiden, welche Punkte verbindlich geregelt sind und welche noch einer Prüfung bedürfen.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 24.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Dinckels Zettler Bergenroth
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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Google-Bewertungen der Kanzlei
4,6 von 5 · 21 Bewertungen
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Kanzlei und Anfahrt
Jean-Pierre-Jungels-Straße 4, 55126 Mainz
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Hinweise zum DatenschutzWeiterführende Informationen
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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: hochgericht.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 24.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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