- Mandanten
- Privatpersonen · Unternehmen
- Beratung
- vor Ort · telefonisch
- Kanzlei
- Kanzlei Jahnke
- Profilstand
- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 21. September 2026
Schwerpunkte
- FamilienrechtHauptschwerpunktFamilienrecht in Mainz vergleichen
Kanzleiprofil im Überblick
Susann Jahnke ist seit 1999 als Rechtsanwältin tätig und führt die Kanzlei Jahnke in Mainz. Sie berät bei rechtlichen Problemen im Familienrecht. Ihre Tätigkeit umfasst Scheidungs- und Trennungsverfahren, Sorge- und Umgangsrecht sowie Unterhalt. Das Angebot richtet sich an Personen mit entsprechenden Anliegen, etwa Partner in Trennung oder Eltern mit Fragen zur Betreuung des gemeinsamen Kindes. Bei Unterhaltsfragen prüft sie anhand der finanziellen Lage und des Verwandtschaftsgrads den Bedarf oder die Leistungsfähigkeit. Nach telefonischer Terminvereinbarung ist ein persönliches Erstgespräch in der Kanzlei möglich. Dabei gibt sie eine Einschätzung des Falls und eine Empfehlung zum weiteren Vorgehen. Anschließend entscheiden die Ratsuchenden über die weitere Mandatserteilung. Auf die individuelle Einschätzung folgt die außergerichtliche Lösungsfindung; falls nötig, übernimmt sie die Prozessvertretung vor Gericht. Eine vollständig digitale Abwicklung und eine Online-Scheidung ohne persönlichen Kanzleibesuch sind möglich. Sie informiert über Veränderungen im Verfahren und legt Wert auf Diskretion und individuelle Betreuung.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Beratung in Mainz – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwältin Susann Jahnke führt die Kanzlei Jahnke in der Neubrunnenstraße 23 in 55116 Mainz und ist seit 1999 als Rechtsanwältin tätig. Ihr Hauptschwerpunkt ist das Familienrecht. Dazu gehören Scheidungs- und Trennungsverfahren, Sorge- und Umgangsrecht sowie Unterhaltsfragen. Das Profil richtet sich damit insbesondere an Menschen, die ihre Partnerschaft beenden oder nach einer Trennung die Betreuung und finanzielle Versorgung gemeinsamer Kinder klären möchten. Familienrechtliche Anliegen betreffen häufig mehrere dieser Themen gleichzeitig, die rechtlich dennoch getrennt zu betrachten sind. Bei Trennung und Scheidung geht es neben der Auflösung der Ehe oft um die Ordnung der wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse. Im Sorge- und Umgangsrecht stehen Entscheidungen für das gemeinsame Kind und dessen Kontakt zu den Eltern im Mittelpunkt. Unterhaltsfragen können sowohl Kinder als auch Ehepartner betreffen. Susann Jahnke prüft dabei anhand der finanziellen Lage und des Verwandtschaftsgrads den Bedarf beziehungsweise die Leistungsfähigkeit. Für Ratsuchende bedeutet dies, dass die familiäre Situation und die wirtschaftlichen Grundlagen für die Einordnung des Anliegens eine Rolle spielen. Der Kanzleistandort in der Mainzer Altstadt verbindet den familienrechtlichen Schwerpunkt mit einer innerstädtischen Lage. Für Ratsuchende aus der Altstadt, der Neustadt oder Gonsenheim ist die Neubrunnenstraße ein konkreter Anlaufpunkt in Mainz. Die Anfahrt lässt sich grundsätzlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw planen; konkrete Verbindungen und Parkmöglichkeiten sollten vor einem Besuch geprüft werden. Bei familiengerichtlichen Verfahren ist unter den genannten Gerichten insbesondere das Amtsgericht Mainz von Bedeutung, sofern die örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Das Landgericht Mainz ist dagegen nicht das übliche Eingangsgericht für Scheidungs-, Sorge-, Umgangs- oder Unterhaltsverfahren. Für eine Kontaktaufnahme können Ratsuchende das Profil auf Anwalt-Seiten.de als Ausgangspunkt nutzen und anhand der dort verfügbaren Kontaktdaten einen Termin anfragen. Nach telefonischer Terminvereinbarung ist ein persönliches Erstgespräch in der Kanzlei möglich. Dabei gibt Susann Jahnke eine Einschätzung des Falls und eine Empfehlung zum weiteren Vorgehen; anschließend entscheiden die Ratsuchenden über die weitere Mandatserteilung. Auf die individuelle Einschätzung folgt die außergerichtliche Lösungsfindung, erforderlichenfalls übernimmt sie die gerichtliche Vertretung. Auch eine vollständig digitale Abwicklung und eine Online-Scheidung ohne persönlichen Kanzleibesuch sind möglich. Das ersetzt jedoch nicht automatisch einen gegebenenfalls erforderlichen Gerichtstermin. Über Veränderungen im Verfahren informiert sie; Diskretion und individuelle Betreuung gehören zu ihrer beschriebenen Arbeitsweise.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 24.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Mainz
- Amtsgericht Mainz
- Landgericht Mainz
Die Kanzlei Jahnke befindet sich in der Neubrunnenstraße 23 in 55116 Mainz und damit in der Altstadt. Der innerstädtische Standort ist für die räumliche Orientierung von Ratsuchenden aus Mainz, etwa aus der Altstadt, der Neustadt und Gonsenheim, relevant. Für einen persönlichen Besuch kommen grundsätzlich öffentliche Verkehrsmittel oder die Anfahrt mit dem Pkw infrage. Welche Verbindung geeignet ist und welche Parkmöglichkeiten zur Verfügung stehen, hängt vom Ausgangspunkt und der aktuellen Verkehrssituation ab. Eine konkrete Route sollte daher vor dem vereinbarten Termin geprüft werden. Persönliche Erstgespräche sind nach telefonischer Terminvereinbarung möglich; daneben ist nach den Profilangaben auch eine vollständig digitale Abwicklung vorgesehen. Für den familienrechtlichen Schwerpunkt von Susann Jahnke ist unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Mainz relevant. Dort werden durch das Familiengericht bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit unter anderem Scheidungsverfahren, Unterhaltssachen sowie Verfahren zum Sorge- und Umgangsrecht geführt. Welches Familiengericht im Einzelfall zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und nicht allein nach dem Sitz der beauftragten Kanzlei. Je nach Verfahrensart können beispielsweise der gewöhnliche Aufenthalt eines Kindes oder die Wohnverhältnisse der Ehepartner maßgeblich sein. Das ebenfalls am Standort vorhandene Landgericht Mainz bearbeitet insbesondere bestimmte Zivil- und Strafsachen, ist aber für die hier beschriebenen Familiensachen regelmäßig weder Eingangsgericht noch Beschwerdegericht. Beschwerden gegen familiengerichtliche Entscheidungen werden grundsätzlich vom zuständigen Oberlandesgericht geprüft.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 24.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Ein Termin für ein persönliches Gespräch in der Kanzlei wird telefonisch vereinbart. In der Erstberatung erläutern Sie Ihren Fall und erhalten eine Einschätzung sowie eine Empfehlung für das weitere Vorgehen. Danach entscheiden Sie, ob Sie das Mandat langfristig erteilen möchten.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Ein Termin für ein persönliches Gespräch in der Kanzlei wird telefonisch vereinbart. In der Erstberatung erläutern Sie Ihren Fall und erhalten eine Einschätzung sowie eine Empfehlung für das weitere Vorgehen. Danach entscheiden Sie, ob Sie das Mandat langfristig erteilen möchten.
Bevorzugter Kontaktweg: phone
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für ein erstes Gespräch über Trennung oder Scheidung hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind meist Angaben zum Zeitpunkt der Trennung, zur Ehe und zu gemeinsamen Kindern hilfreich. Je nach Fragestellung können Heiratsurkunde, vorhandene Vereinbarungen, gerichtliche Schreiben sowie Unterlagen zu Einkommen und laufenden finanziellen Verpflichtungen relevant sein. Nicht jedes Dokument wird für jedes Anliegen benötigt. Eine kurze Übersicht über die aktuelle Wohn- und Betreuungssituation sowie die offenen Fragen kann das Gespräch strukturieren. Welche Unterlagen tatsächlich erforderlich sind, lässt sich bei der Terminabstimmung oder im Erstgespräch klären.
- Was ist der Unterschied zwischen Sorgerecht und Umgangsrecht?
- Das Sorgerecht betrifft die Verantwortung für ein Kind und umfasst unter anderem Entscheidungen über Gesundheit, Schule und Aufenthalt. Das Umgangsrecht betrifft dagegen den persönlichen Kontakt des Kindes zu seinen Eltern und gegebenenfalls weiteren Bezugspersonen. Beide Themen hängen im Alltag zusammen, sind rechtlich aber zu unterscheiden. Eine Trennung führt nicht automatisch dazu, dass gemeinsames Sorgerecht endet. Bei Fragen zur Betreuung und zu Kontakten steht das Kindeswohl im Mittelpunkt. Für eine erste Besprechung können die bisherige Betreuung, bestehende Absprachen und konkrete Meinungsverschiedenheiten beschrieben werden.
- Welche Informationen spielen bei der Prüfung von Unterhalt eine Rolle?
- Bei Unterhaltsfragen kommt es zunächst darauf an, wer von wem Unterhalt verlangt: etwa ein Kind von einem Elternteil oder ein Ehepartner vom anderen. Die rechtlichen Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Unterhaltsart. Regelmäßig sind Einkommen, finanzielle Belastungen, weitere Unterhaltspflichten und die persönliche Lebenssituation bedeutsam. Bei Kindern können außerdem Alter und Betreuungsmodell eine Rolle spielen. Vorhandene Unterhaltstitel oder Vereinbarungen sind ebenfalls wichtig. Eine belastbare Einordnung setzt daher in der Regel nachvollziehbare wirtschaftliche Angaben voraus; aus einzelnen Einkommenszahlen allein ergibt sich noch keine verlässliche Bewertung.
- Ist bei einer Online-Scheidung kein persönlicher Termin mehr nötig?
- Der Begriff Online-Scheidung bezeichnet üblicherweise die digitale Kommunikation und Vorbereitung mit der beauftragten Rechtsanwältin oder dem beauftragten Rechtsanwalt. Er beschreibt kein eigenständiges gerichtliches Verfahren mit anderen Scheidungsvoraussetzungen. Unterlagen und Informationen können digital ausgetauscht werden, sodass ein persönlicher Kanzleibesuch entfallen kann. Das Familiengericht ordnet im Scheidungsverfahren jedoch grundsätzlich das persönliche Erscheinen der Ehegatten an. Ob Ausnahmen oder eine Teilnahme per Bild- und Tonübertragung in Betracht kommen, hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen und der gerichtlichen Entscheidung ab. Digitale Mandatsbearbeitung bedeutet daher nicht automatisch eine Scheidung ohne Gerichtstermin.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 24.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Susann Jahnke
Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.
Bewertungen auf anwalt-seiten.de
Für Susann Jahnke liegen hier noch keine geprüften Bewertungen vor.
Google-Bewertungen der Kanzlei
4,5 von 5 · 17 Bewertungen
Bei Google ansehenDiese Google-Bewertungen beziehen sich auf Kanzlei Jahnke insgesamt und nicht auf Susann Jahnke persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.
Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de
Hier liegen noch keine eigenen Bewertungen vor. Die Balken füllen sich, sobald die erste geprüfte Bewertung veröffentlicht ist.
Gesamtbild bei Google (Kanzlei)
Google veröffentlicht zu diesen 17 Bewertungen nur die Gesamtnote und die Anzahl, keine Aufschlüsselung nach Sternen und höchstens 0 einzelne Bewertungstexte. Eine Sterneverteilung wäre deshalb nicht belegbar. Die vollständige Verteilung sehen Sie direkt bei Google.
Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Beleidigende, anonyme Schmähkritik und Beiträge ohne erkennbaren Mandatsbezug werden nicht veröffentlicht.
Positive Stimmen
Noch keine positiven Bewertungen veröffentlicht.
Kritische Stimmen
Bislang liegen keine kritischen Bewertungen vor.
Kanzlei und Anfahrt
Neubrunnenstraße 23, 55116 Mainz
Standortkarte anzeigen
Mit Ihrer Einwilligung wird Google Maps geladen. Dabei können Daten an Google übertragen werden.
Hinweise zum DatenschutzWeiterführende Informationen
Ratgeber zu diesen Rechtsgebieten
- Hochzeit: Was bedeutet die Eheschließung rechtlich?
Familienrecht
Eine Hochzeit ist zunächst ein persönliches Ereignis. Rechtlich begründet die wirksame Eheschließung jedoch einen auf Dauer angelegten Personenstand mit erheblichen Folgen.
- Ruhestörung durch Nachbarn: Wann lautes Reden rechtlich unzulässig ist
Familienrecht
Gespräche gehören zum gewöhnlichen Wohnen. Nachbarn dürfen sich unterhalten, Besuch empfangen, telefonieren und ihre Wohnung auch abends nutzen. Gleichzeitig müssen andere Hausbewohner nicht jede Geräuschbelastung hinnehmen.
- Kind lebt beim Vater: Muss die Mutter Unterhalt zahlen?
Familienrecht
Lebt ein minderjähriges unverheiratetes Kind nach der Trennung seiner Eltern überwiegend beim Vater, ist die Mutter grundsätzlich zum Barunterhalt verpflichtet. Das deutsche Unterhaltsrecht unterscheidet dabei nicht nach dem Geschlecht der Eltern.
- Wer zahlt die Klassenfahrt bei getrennten Eltern? Unterhalt, Sonderbedarf und Kostenverteilung
Familienrecht
Eine Klassenfahrt gehört für viele Kinder zum Schulleben. Leben ihre Eltern getrennt, stellt sich häufig die Frage, wer die Kosten übernehmen muss: Sind sie aus dem monatlichen Kindesunterhalt zu bezahlen? Muss sich der barunterhaltspflichtige Elternteil zusätzlich beteiligen?
- Das Umgangsrecht des biologischen Vaters: Voraussetzungen, Kindeswohl und gerichtliche Durchsetzung
Familienrecht
Biologische Abstammung und rechtliche Elternschaft müssen nicht übereinstimmen. Ein Kind kann genetisch von einem Mann abstammen, während ein anderer Mann sein rechtlicher Vater ist.
- Unterhalt bei Trennung und Scheidung: Ansprüche, Berechnung und rechtliche Durchsetzung
Familienrecht
Eine Trennung beendet die gemeinsame Lebensführung, nicht jedoch sämtliche wirtschaftlichen Beziehungen. Gerade wenn ein Ehegatte überwiegend die Kinder betreut, seine Berufstätigkeit eingeschränkt oder den Haushalt geführt hat, stellt sich die Frage nach der finanziellen Absicherung.
Weitere Anwältinnen und Anwälte in Mainz
- Thorsten Jawinski · Verkehrsrecht, Erbrecht, Familienrecht
- Björn Becker · Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht
- Walter Mohr · Arbeitsrecht, Familienrecht
- Tamara Franz · Familienrecht
- Tarik Karabulut · Strafrecht
- Claudius Karbig · Arbeitsrecht, Verkehrsrecht
Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.
Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: kanzlei-jahnke-mainz.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 24.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
Angaben stammen von der Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen. Betroffene können der Veröffentlichung jederzeit widersprechen (Datenschutz). Fehler melden · Profil übernehmen
