Veröffentlichtes Profil

Tobias Goldmann

Tobias Goldmann – Fachanwalt für Strafrecht in Ilmenau bei Erfurt

Zuletzt aktualisiert am 25. September 2026

Rechtsanwalt (BRD) · Fachanwalt für Strafrecht · Rechtsanwalt Tobias Goldmann

Talstraße 43, 98694 Erfurt

Telefon: +49 174 6950362

Qualifikation
Rechtsanwaltskammer Thüringen
Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwalt Tobias Goldmann

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Tobias Goldmann ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht in Ilmenau bei Erfurt und Weimar. Er berät und vertritt Betroffene in strafrechtlichen Verfahren, von der ersten Einlassung bis zur Hauptverhandlung. Als Tätigkeitsschwerpunkte nennt er Strafverteidigung, Pflichtverteidigung, Ermittlungsverfahren, Hauptverhandlung, Haftsachen sowie Durchsuchung und Beschlagnahme. Seine Tätigkeit richtet sich an Menschen, für die ein Strafverfahren häufig eine erhebliche persönliche Ausnahmesituation bedeutet. Auf seiner Webseite stellt er persönliche Verteidigung und diskrete Beratung heraus. Er betont die Bedeutung einer frühzeitigen und besonnenen Verteidigung für den weiteren Verlauf eines Verfahrens. Bei der Beratung und Vertretung legt er Wert auf den Blick für Details und Strategie. Die Kanzleianschrift lautet Talstraße 43 in 98694 Ilmenau. Besprechungen finden ausschließlich nach telefonischer Terminvereinbarung statt. Als Kontaktmöglichkeiten sind eine Mobiltelefonnummer und eine E-Mail-Adresse angegeben. Zuständig ist die Rechtsanwaltskammer Thüringen.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: rechtsanwalt-erfurt.de

Beratung in Erfurt – Einordnung der Redaktion

Tobias Goldmann ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht. Sein Profil konzentriert sich auf die Beratung und Vertretung von Menschen, die von einem Strafverfahren betroffen sind. Die belegte Kanzleibeschreibung nennt als Anschrift Talstraße 43, 98694 Ilmenau, und stellt einen regionalen Bezug zu Erfurt und Weimar her. Die abweichende Ortsangabe Erfurt im Adressfeld lässt sich damit nicht eindeutig vereinbaren. Eine Zuordnung der Kanzlei zu den Erfurter Stadtteilen Altstadt, Krämpfervorstadt oder Hochheim ist deshalb nicht belegt. Zuständige Berufskammer ist die Rechtsanwaltskammer Thüringen. Zu den ausdrücklich genannten Tätigkeitsschwerpunkten gehören Strafverteidigung, Pflichtverteidigung und die Begleitung im Ermittlungsverfahren. Typische Anlässe für eine Kontaktaufnahme sind eine polizeiliche Vorladung, ein Schreiben der Staatsanwaltschaft oder die Nachricht, dass wegen eines strafrechtlichen Vorwurfs ermittelt wird. In diesem Verfahrensabschnitt geht es allgemein darum, den Tatvorwurf und den Verfahrensstand zu erfassen, die verfügbaren Informationen einzuordnen und die Rechte der betroffenen Person zu erläutern. Akteneinsicht durch die Verteidigung kann eine Grundlage für die weitere Auseinandersetzung mit dem Vorwurf bilden. Ob und wie eine Einlassung erfolgt, ist eine Frage des jeweiligen Einzelfalls. Weitere Schwerpunkte von Tobias Goldmann sind Hauptverhandlungen, Haftsachen sowie Durchsuchung und Beschlagnahme. Dahinter stehen unterschiedliche Situationen: die Vorbereitung auf einen Gerichtstermin, Fragen im Zusammenhang mit Untersuchungshaft oder der Umgang mit sichergestellten Gegenständen und Unterlagen. Bei einer Pflichtverteidigung richtet sich die Bestellung nach gesetzlichen Voraussetzungen; sie ist nicht allein von den finanziellen Verhältnissen abhängig. Goldmann beschreibt seine Tätigkeit als persönliche Verteidigung und diskrete Beratung mit Aufmerksamkeit für Details und Strategie. Seine Vertretung umfasst nach der Kanzleibeschreibung den Zeitraum von der ersten Einlassung bis zur Hauptverhandlung. Für den regionalen Bezug sind das Amtsgericht Erfurt und das Landgericht Erfurt relevant, die je nach Zuständigkeit unterschiedliche Strafsachen bearbeiten. Der Kanzleisitz bestimmt jedoch nicht automatisch, welches Gericht ein Verfahren führt. Wer über Anwalt-Seiten.de auf das Profil aufmerksam wird, kann für eine Anfrage auf die dort verfügbaren Kontaktangaben zurückgreifen. Laut Kanzleibeschreibung bestehen Kontaktmöglichkeiten per Mobiltelefon und E-Mail; Besprechungen erfolgen ausschließlich nach telefonischer Terminvereinbarung. Für die erste Anfrage können eine kurze Beschreibung des Anlasses, der aktuelle Verfahrensstand und Hinweise auf bereits angesetzte Termine hilfreich sein. Die konkrete Anfahrt sollte anhand der bestätigten Kanzleianschrift geplant werden.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 23.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Erfurt

  • Amtsgericht Erfurt
  • Landgericht Erfurt

Der räumliche Bezug des Profils umfasst Ilmenau sowie das Umfeld von Erfurt und Weimar. Als Kanzleianschrift nennt die belegte Beschreibung Talstraße 43, 98694 Ilmenau. Demgegenüber enthält das gesonderte Adressfeld die Ortsangabe Erfurt. Diese Abweichung erlaubt keine gesicherte Einordnung als Erfurter Kanzleistandort. Insbesondere ist nicht belegt, dass sich die Kanzlei in der Altstadt, der Krämpfervorstadt oder Hochheim befindet. Auch eine Innenstadtlage lässt sich aus den Angaben nicht ableiten. Vor einer Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw ist daher die Bestätigung des Besprechungsorts sinnvoll. Konkrete Verkehrsanbindungen oder Parkmöglichkeiten sind nicht dokumentiert; Termine werden nach der Beschreibung ausschließlich telefonisch vereinbart. Für den strafrechtlichen Schwerpunkt sind von den genannten Gerichten sowohl das Amtsgericht Erfurt als auch das Landgericht Erfurt von Bedeutung. Am Amtsgericht werden Strafverfahren abhängig von ihrer gesetzlichen Zuordnung vor dem Strafrichter oder dem Schöffengericht verhandelt. Außerdem können dort im Ermittlungsverfahren richterliche Entscheidungen etwa über Durchsuchungen oder Untersuchungshaft anfallen, sofern die jeweilige Zuständigkeit besteht. Das Landgericht verhandelt bestimmte schwerwiegendere Strafsachen in erster Instanz und entscheidet über Berufungen gegen strafrechtliche Urteile des Amtsgerichts. Daneben können Strafkammern mit Beschwerden befasst sein. Welches Gericht tatsächlich zuständig ist, hängt unter anderem vom Tatvorwurf, dem Verfahrensstadium und den gesetzlichen Regeln zur örtlichen Zuständigkeit ab, nicht allein vom Wohnort oder Kanzleisitz.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 23.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Besprechungen ausschließlich nach telefonischer Terminvereinbarung.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Besprechungen ausschließlich nach telefonischer Terminvereinbarung.

Bevorzugter Kontaktweg: phone

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Informationen sind für eine erste Anfrage wegen eines Ermittlungsverfahrens hilfreich?
Für eine erste Anfrage sind vor allem der Anlass des Kontakts, die eigene Rolle im Verfahren und der bekannte Tatvorwurf hilfreich. Schreiben von Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht enthalten häufig ein Aktenzeichen und Angaben zum Verfahrensstand. Auch bereits mitgeteilte Termine oder Fristen sind für die organisatorische Einordnung wichtig. Eine ausführliche Schilderung sämtlicher Einzelheiten ist für die bloße Terminanfrage nicht zwingend erforderlich. Auf welchem Weg Unterlagen und sensible Informationen übermittelt werden sollen, lässt sich bei der Kontaktaufnahme abstimmen.
Was bedeutet Pflichtverteidigung und wann kommt sie in Betracht?
Pflichtverteidigung bedeutet, dass in gesetzlich geregelten Fällen notwendiger Verteidigung eine Verteidigerin oder ein Verteidiger bestellt wird. Maßgeblich können beispielsweise die Schwere des Vorwurfs, die zu erwartenden Rechtsfolgen, die Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage oder eine Inhaftierung sein. Fehlendes Einkommen allein begründet dagegen nicht automatisch einen Anspruch auf Pflichtverteidigung. Die Bestellung ist auch nicht gleichbedeutend mit einer generell kostenfreien Vertretung. Ob die Voraussetzungen vorliegen und wie eine Bestellung abläuft, richtet sich nach der konkreten Verfahrenssituation.
Welche Fragen stellen sich nach einer Durchsuchung oder Beschlagnahme?
Nach einer Durchsuchung oder Beschlagnahme besteht häufig Klärungsbedarf zum zugrunde liegenden Tatvorwurf, zur Rechtsgrundlage der Maßnahme und zum weiteren Umgang mit mitgenommenen Gegenständen. Beschlüsse, Protokolle und Verzeichnisse können Auskunft darüber geben, was angeordnet und tatsächlich durchgeführt wurde. Sicherstellung und Beschlagnahme sind rechtlich nicht in jeder Situation gleichzusetzen. Ob eine Überprüfung der Maßnahme oder eine Herausgabe von Gegenständen in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab. Eine strafrechtliche Beratung kann diese Fragen anhand der vorhandenen Unterlagen und des Verfahrensstands einordnen.
Was unterscheidet eine Hauptverhandlung von einem Termin in einer Haftsache?
In einer Hauptverhandlung prüft das Gericht den angeklagten Vorwurf, erhebt Beweise und entscheidet anschließend über die Strafsache. Ein Termin in einer Haftsache kann dagegen die Voraussetzungen und den Fortbestand von Untersuchungshaft betreffen, ohne bereits abschließend über Schuld oder Unschuld zu entscheiden. Untersuchungshaft ist keine vorweggenommene Strafe. Für die Vorbereitung sind deshalb unterschiedliche Unterlagen und Fragen maßgeblich. Die genaue Art eines Termins ergibt sich regelmäßig aus der Ladung oder gerichtlichen Mitteilung; ihre Einordnung ist Teil der strafrechtlichen Beratung.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 23.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Tobias Goldmann

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Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Tobias Goldmann: 4,6 von 5 Sternen bei 14 Bewertungen
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Google-Bewertungen der Kanzlei

4,6 von 5 · 14 Bewertungen

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Kanzlei und Anfahrt

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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: rechtsanwalt-erfurt.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 23.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

Hinweis: Dieses Profil wurde nicht von der betroffenen Person selbst angelegt, sondern redaktionell aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Kanzleiwebseite, Impressum, Google) zusammengestellt. Die Aufnahme ist kostenlos und unabhängig von einer Mitgliedschaft. Sie sind betroffen? Sie können das Profil übernehmen und korrigieren, einen Fehler melden oder der Veröffentlichung widersprechen und die Löschung verlangen.

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