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- Rechtsanwalt Ulrich B. Thiers
- Profilstand
- 23% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 21. September 2026
Schwerpunkte
Kanzleiprofil im Überblick
Ulrich B. Thiers ist Rechtsanwalt in Bonn sowie Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Außerdem ist er als Mediator tätig. Seine Kanzlei befindet sich am Hofgarten 7 in Bonn. Die Internetseite nennt 35 Jahre Rechtsanwaltskompetenz und beschreibt die Grundregeln seiner Mandatsbetreuung. Am Anfang steht das persönliche Gespräch, in dem der Lebenssachverhalt und die Problemstellung unter Einschluss aller tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte ermittelt werden. Gemeinsam wird anschließend ein Lösungsmodell entwickelt. Dabei werden die persönliche und wirtschaftliche Interessenlage sowie Chancen und Risiken berücksichtigt. Die Umsetzung des Lösungsmodells erfolgt gesprächsbegleitet. Für die Mandatsführung nennt Thiers eine regelmäßige wechselseitige Kommunikation zu allen Fragen, die das Mandat betreffen. Der Austausch findet auch telefonisch und per E-Mail statt. Angaben zu einem näher eingegrenzten Mandantenkreis enthält die Internetseite nicht.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: ra-thiers.de, ra-thiers.de
Beratung in Bonn – Einordnung der Redaktion
Ulrich B. Thiers ist Rechtsanwalt in Bonn und führt die Fachanwaltstitel für Arbeitsrecht und Familienrecht. Das Arbeitsrecht bildet den Hauptschwerpunkt seines Profils. Seine Kanzlei befindet sich Am Hofgarten 7, 53113 Bonn. Daneben ist er als Mediator tätig. Die Verbindung dieser Tätigkeitsfelder betrifft Konflikte, die häufig eng mit der persönlichen Lebensplanung verbunden sind: Veränderungen im Arbeitsverhältnis können ebenso wie eine Trennung rechtliche und wirtschaftliche Fragen aufwerfen. Welche Anliegen im Einzelfall im Vordergrund stehen, wird nach der beschriebenen Arbeitsweise zunächst im persönlichen Gespräch ermittelt. Im Arbeitsrecht gehören Fragen zu Arbeitsverträgen, Kündigungen, Vergütung, Arbeitszeit und Arbeitszeugnissen zu den typischen Beratungsanlässen. Auch Abmahnungen oder vorgeschlagene Aufhebungsverträge können Anlass für eine anwaltliche Prüfung sein. Mandantinnen und Mandanten erwartet in diesem Rechtsgebiet grundsätzlich eine Einordnung der vertraglichen Ausgangslage, der maßgeblichen Unterlagen und möglicher zeitlicher Vorgaben. Bei einem Streit aus einem Arbeitsverhältnis kommt, abhängig von der örtlichen Zuständigkeit, das Arbeitsgericht Bonn als gerichtliche Anlaufstelle in Betracht. Nicht jedes arbeitsrechtliche Anliegen führt jedoch zu einem Gerichtsverfahren; auch außergerichtliche Verständigungen sind möglich. Im Familienrecht stehen häufig Trennung und Scheidung, Unterhalt, Vermögensfragen sowie Sorge- und Umgangsrecht im Mittelpunkt. Hier können persönliche Beziehungen und rechtliche Regelungen besonders eng ineinandergreifen. Familiengerichtliche Verfahren werden bei entsprechender Zuständigkeit vor dem Amtsgericht Bonn geführt. Die zusätzlich genannte Tätigkeit als Mediator steht für ein eigenständiges Verfahren der Konfliktbearbeitung: Eine neutrale Person unterstützt die Beteiligten dabei, selbst eine Verständigung zu entwickeln. Mediation ist dabei von der anwaltlichen Vertretung der Interessen einer Partei zu unterscheiden. Die Adresse am Hofgarten liegt im zentralen Bonner Stadtgebiet und bietet einen örtlichen Bezug für Ratsuchende aus dem Zentrum sowie aus Bad Godesberg, Beuel, Hardtberg und Poppelsdorf. Die Anfahrt lässt sich grundsätzlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw planen; konkrete Verbindungen und Zugangsmöglichkeiten sind vorab zu prüfen. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil angebotene Kontaktmöglichkeit nutzen und ihr Anliegen samt etwaiger Fristen knapp schildern. Nach der belegten Kanzleibeschreibung folgt die Mandatsbetreuung einem persönlichen Gespräch, der gemeinsamen Entwicklung eines Lösungsmodells und dessen gesprächsbegleiteter Umsetzung. Persönliche und wirtschaftliche Interessen sowie Chancen und Risiken werden dabei berücksichtigt. Zum Austausch gehören auch Telefon und E-Mail; eine Anfrage allein bestätigt noch keine Mandatsübernahme.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 28.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Bonn
- Amtsgericht Bonn
- Landgericht Bonn
- Arbeitsgericht Bonn
- Bundesgerichtshof (Dienstgerichtshof-Bezirk Köln)
Die Kanzlei von Ulrich B. Thiers befindet sich Am Hofgarten 7 in 53113 Bonn und damit in zentraler Lage im Umfeld des Hofgartens. Für Ratsuchende aus dem Bonner Zentrum sowie aus Bad Godesberg, Beuel, Hardtberg und Poppelsdorf ist sie räumlich dem innerstädtischen Bereich zuzuordnen. Für die Anfahrt kommen grundsätzlich öffentliche Verkehrsmittel und der Pkw infrage. Welche Verbindung zweckmäßig ist, hängt vom Ausgangspunkt und der aktuellen Verkehrslage ab. Konkrete Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder Angaben zur Barrierefreiheit sind im vorliegenden Profil nicht belegt und sollten bei Bedarf vor einem Besuch geklärt werden. Für den arbeitsrechtlichen Hauptschwerpunkt ist vor allem das Arbeitsgericht Bonn relevant, sofern die örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Dort werden insbesondere erstinstanzliche Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern geführt, etwa über Kündigungen, Vergütungsansprüche oder Arbeitszeugnisse. Im Familienrecht ist das Amtsgericht Bonn mit seinem Familiengericht die typische örtliche Anlaufstelle. Zu den dort behandelten Angelegenheiten gehören unter anderem Scheidungen, Unterhaltsverfahren sowie Sorge- und Umgangssachen. Die konkrete Zuständigkeit richtet sich jeweils nach den gesetzlichen Vorgaben und nicht allein nach der Kanzleiadresse. Das ebenfalls genannte Landgericht Bonn ist für die üblichen arbeitsrechtlichen und familiengerichtlichen Ausgangsverfahren nicht zuständig. Auch der Bundesgerichtshof ist kein örtliches Eingangsgericht für solche Anliegen. In Familiensachen kann er bei gesetzlich eröffneten Rechtsmitteln mit grundsätzlichen Rechtsfragen befasst werden; für arbeitsrechtliche Verfahren besteht hingegen ein eigener Instanzenzug.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 28.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Informationen sind für eine erste Anfrage zu Kündigung oder Aufhebungsvertrag wichtig?
- Für eine erste Einordnung sind insbesondere der Arbeitsvertrag, das Kündigungsschreiben oder der Entwurf des Aufhebungsvertrags und relevante Korrespondenz hilfreich. Wichtig sind außerdem Angaben dazu, wann ein Schreiben zugegangen ist, seit wann das Arbeitsverhältnis besteht und ob bereits Gespräche oder Vereinbarungen stattgefunden haben. Im Arbeitsrecht können kurze gesetzliche Fristen eine Rolle spielen. Eine Kontaktanfrage sollte deshalb erkennbare Fristen und Termine deutlich benennen. Das Absenden einer Anfrage bedeutet noch nicht, dass ein Mandat übernommen oder eine Frist überwacht wird.
- Kann eine arbeitsrechtliche Auseinandersetzung ohne Gerichtsverfahren geklärt werden?
- Arbeitsrechtliche Konflikte können je nach Sachlage durch Gespräche, schriftliche Verhandlungen oder eine Vereinbarung geklärt werden. Das betrifft beispielsweise Fragen zur Vergütung, zur Gestaltung eines Arbeitszeugnisses oder zu den Bedingungen einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ob eine außergerichtliche Verständigung in Betracht kommt, hängt unter anderem von den Positionen der Beteiligten und den rechtlichen Rahmenbedingungen ab. Auch vor dem Arbeitsgericht ist eine gütliche Einigung vorgesehen. Eine außergerichtliche Klärung ersetzt allerdings nicht die Beachtung laufender gesetzlicher oder vertraglicher Fristen.
- Welche Unterlagen helfen bei einer ersten Besprechung zu Trennung, Scheidung und Unterhalt?
- Welche Unterlagen benötigt werden, hängt vom konkreten Anliegen ab. Häufig sind Angaben zum Zeitpunkt der Trennung, zu gemeinsamen Kindern, zu Einkommen und Vermögen sowie zu bestehenden Vereinbarungen relevant. Bei Unterhaltsfragen können Einkommensnachweise und Informationen über laufende Verpflichtungen zur Einordnung beitragen. Bereits vorhandene gerichtliche Beschlüsse oder anwaltliche Schreiben sind ebenfalls wichtig. Für eine erste Anfrage genügt meist eine übersichtliche Schilderung der Situation. Welche zusätzlichen Dokumente erforderlich sind und wie sensible Informationen übermittelt werden sollen, lässt sich anschließend abstimmen.
- Was unterscheidet Mediation von anwaltlicher Vertretung im Familienrecht?
- Bei einer anwaltlichen Vertretung werden die rechtlichen Interessen der jeweiligen Mandantin oder des jeweiligen Mandanten wahrgenommen. Eine Mediatorin oder ein Mediator ist dagegen neutral und unterstützt alle Beteiligten bei der Suche nach einer selbstbestimmten Verständigung. Mediation setzt grundsätzlich freiwillige Mitwirkung voraus und führt nicht automatisch zu einer Einigung. Gerade bei familiären Konflikten ist eine klare Trennung dieser Rollen wichtig. Ob eine gefundene Lösung zusätzlich rechtlich geprüft, beurkundet oder gerichtlich umgesetzt werden muss, hängt von ihrem Inhalt ab.
- Ist für mein Anliegen automatisch ein Gericht in Bonn zuständig?
- Die Kanzleiadresse allein bestimmt nicht, welches Gericht zuständig ist. Bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten können beispielsweise der Arbeitsort und der Sitz der beklagten Partei eine Rolle spielen. In Familiensachen hängt die örtliche Zuständigkeit von der Verfahrensart und den jeweiligen Lebensverhältnissen ab; dabei kann insbesondere der gewöhnliche Aufenthalt von Beteiligten oder Kindern relevant sein. Das Arbeitsgericht Bonn und das Familiengericht beim Amtsgericht Bonn sind daher mögliche, aber nicht automatisch zuständige Gerichte. Für eine Einordnung werden die konkreten Angaben zum Sachverhalt benötigt.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 28.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Ulrich B. Thiers
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4,6 von 5 · 36 Bewertungen
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Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.
Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: ra-thiers.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 28.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %
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