Veröffentlichtes Profil

Ursula Kunert

Ursula Kunert-van Laere: Scheidungsanwältin für einvernehmliche Scheidungen in Köln

Zuletzt aktualisiert am 26. September 2026

Rechtsanwältin · Anwaltskanzlei Ursula Kunert-van Laere

Hohenstaufenring 62, 50674 Köln

Telefon: +49 221 26016375

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Anwaltskanzlei Ursula Kunert-van Laere
Profilstand
31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 21. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Ursula Kunert-van Laere ist Rechtsanwältin und Scheidungsanwältin in Köln. Ihre Kanzlei befindet sich am Hohenstaufenring 62. Sie ist auf einvernehmliche Scheidungen und deutschlandweite Onlinescheidungen spezialisiert. Das Angebot richtet sich an Ehe- oder Lebenspartner, die sich über die Fragen ihrer Scheidung einig sind. Als Themen nennt die Webseite unter anderem Vermögensaufteilung, Versorgungsausgleich, Ehegatten- und Kindesunterhalt, Hausrat, Ehewohnung sowie Sorge- und Umgangsrecht für minderjährige Kinder. Die Abwicklung der Onlinescheidung erfolgt über E-Mail und Telefon; ein Anwaltsbesuch ist dafür nicht erforderlich. Zum Scheidungstermin ist nach den Angaben der Kanzlei grundsätzlich ein persönliches Erscheinen vorgesehen. Kunert-van Laere bleibt von Anfang bis Ende des Scheidungsverfahrens persönliche Ansprechpartnerin. Die Kanzlei bietet Onlinescheidungen seit 2007 an und nennt auch Lebenspartnerschaftsaufhebungen. Über die Webseite können Interessierte eine Kostenanfrage stellen, einen Rückruf anfordern oder das Kontaktformular nutzen. Eine kostenlose Erstberatung wird ausschließlich für die einvernehmliche Onlinescheidung angeboten, nicht für sonstige Rechtsfragen.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: kunert-rechtsberatung.de, kunert-rechtsberatung.de

Beratung in Köln – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwältin Ursula Kunert ist mit der Anwaltskanzlei Ursula Kunert-van Laere am Hohenstaufenring 62 in 50674 Köln tätig. Ihr Hauptschwerpunkt liegt im Familienrecht, insbesondere bei einvernehmlichen Scheidungen und deutschlandweiten Onlinescheidungen. Dieses Angebot richtet sich an Ehe- oder Lebenspartner, die sich über die mit ihrer Trennung verbundenen Fragen verständigt haben. Die Kanzlei nennt außerdem die Aufhebung eingetragener Lebenspartnerschaften als Tätigkeitsfeld. Für Ratsuchende steht damit vor allem die rechtliche Gestaltung des Übergangs von einer gemeinsamen Lebensführung zu getrennten Lebensverhältnissen im Mittelpunkt. Zu den auf der Kanzleiwebseite genannten Themen gehören Vermögensaufteilung, Versorgungsausgleich, Ehegatten- und Kindesunterhalt, Hausrat und Ehewohnung. Bei minderjährigen Kindern kommen Fragen zum Sorge- und Umgangsrecht hinzu. Hinter diesen Begriffen stehen beispielsweise die Zuordnung gemeinsamer Haushaltsgegenstände, die weitere Nutzung der bisherigen Wohnung oder die Organisation des Kontakts zwischen Kindern und getrennt lebenden Eltern. Der Versorgungsausgleich betrifft grundsätzlich die während der Ehe erworbenen Versorgungsanrechte. Auch bei einer einvernehmlichen Trennung können diese Themen unterschiedlich umfangreich sein und eine geordnete Zusammenstellung von Informationen erfordern. Onlinescheidungen bietet die Kanzlei seit 2007 an. Nach ihrer Beschreibung erfolgt die Abwicklung über E-Mail und Telefon, sodass dafür kein Besuch in den Kanzleiräumen erforderlich ist. Zum gerichtlichen Scheidungstermin ist hingegen grundsätzlich ein persönliches Erscheinen vorgesehen. Der Begriff Onlinescheidung bezeichnet somit die Form der Kommunikation und Vorbereitung, nicht ein eigenständiges Scheidungsverfahren ohne Gericht. Ursula Kunert-van Laere bleibt nach den Kanzleiangaben während des gesamten Scheidungsverfahrens persönliche Ansprechpartnerin. Das digitale Angebot ist deutschlandweit ausgerichtet und nicht auf Mandantinnen und Mandanten aus Köln beschränkt. Der Kanzleisitz am Hohenstaufenring liegt im Kölner Innenstadtbereich. Er bildet einen örtlichen Bezugspunkt auch für Ratsuchende aus Ehrenfeld, Lindenthal, Nippes und Rodenkirchen. Für familienrechtliche Verfahren ist am Standort insbesondere das Amtsgericht Köln mit seinem Familiengericht von Bedeutung; die tatsächliche örtliche Zuständigkeit hängt jedoch vom jeweiligen Fall ab. Wer über Anwalt-Seiten.de auf das Profil aufmerksam wird, kann die dort angegebenen Kontaktinformationen als Ausgangspunkt einer Anfrage nutzen. Eine kurze Beschreibung des Anliegens, des bisherigen Verständigungsstands und etwaiger gerichtlicher Schreiben erleichtert die erste Einordnung. Die Kanzleiwebseite nennt daneben eine Kostenanfrage, eine Rückrufanforderung und ein Kontaktformular als Kontaktwege. Welche Unterlagen benötigt werden und wie die weitere Kommunikation erfolgt, lässt sich anschließend abstimmen.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 23.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Köln

  • Amtsgericht Köln
  • Landgericht Köln
  • Arbeitsgericht Köln
  • Oberlandesgericht Köln

Die Anwaltskanzlei Ursula Kunert-van Laere befindet sich am Hohenstaufenring 62 im Kölner Innenstadtbereich. Die Lage an den Kölner Ringen ordnet den Kanzleisitz dem zentralen Stadtgebiet zu. Für Ratsuchende aus Ehrenfeld, Lindenthal, Nippes oder Rodenkirchen richtet sich die Anfahrt nach dem jeweiligen Ausgangspunkt. Eine Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit dem Pkw kommt grundsätzlich in Betracht; konkrete Verbindungen und Parkmöglichkeiten sollten vor einem Besuch geprüft werden. Aus den vorliegenden Angaben ergeben sich keine bestimmten Haltestellen oder Stellplätze. Für die angebotene Onlinescheidung ist ein Kanzleibesuch nach der Kanzleibeschreibung nicht erforderlich, weil die Kommunikation über E-Mail und Telefon erfolgt. Bei den familienrechtlichen Schwerpunkten des Profils ist unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Köln relevant. Dort werden vor dem Familiengericht unter anderem Scheidungen, Versorgungsausgleichssachen sowie Verfahren zu Unterhalt, Sorge und Umgang geführt, sofern die örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Auch die Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gehört zu den Familiensachen. Der Kanzleisitz allein entscheidet nicht darüber, welches Gericht ein Verfahren führt; je nach Verfahrensart können insbesondere Wohnort und gewöhnlicher Aufenthalt maßgeblich sein. Das Oberlandesgericht Köln ist in Familiensachen typischerweise für Beschwerden gegen anfechtbare Entscheidungen der Familiengerichte seines Bezirks zuständig. Das Landgericht Köln ist dagegen nicht die reguläre Beschwerdeinstanz in diesen Verfahren. Das Arbeitsgericht Köln befasst sich mit arbeitsrechtlichen Streitigkeiten und ist für die hier beschriebenen familienrechtlichen Anliegen grundsätzlich nicht zuständig.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 23.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Für die Anforderung eines Rückrufs zur kostenlosen Erstberatung genügen Name und Telefonnummer; Angaben zum Anliegen sind optional. Für die Kostenanfrage werden Name und E-Mail als Pflichtangaben sowie Telefon, gemeinsames Nettoeinkommen, Anzahl minderjähriger Kinder und Angaben zum Versorgungsausgleich, zur Klärung aller Scheidungsfolgen und zum Wunsch nach einem telefonischen Beratungsgespräch abgefragt.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Die kostenlose Erstberatung gilt ausschließlich für die einvernehmliche Onlinescheidung, nicht für sonstige Rechtsfragen. Die Anwältin ruft persönlich und unverbindlich zurück, meist noch am selben Tag.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Die kostenlose Erstberatung gilt ausschließlich für die einvernehmliche Onlinescheidung, nicht für sonstige Rechtsfragen. Die Anwältin ruft persönlich und unverbindlich zurück, meist noch am selben Tag.

Für den Erstkontakt: Für die Anforderung eines Rückrufs zur kostenlosen Erstberatung genügen Name und Telefonnummer; Angaben zum Anliegen sind optional. Für die Kostenanfrage werden Name und E-Mail als Pflichtangaben sowie Telefon, gemeinsames Nettoeinkommen, Anzahl minderjähriger Kinder und Angaben zum Versorgungsausgleich, zur Klärung aller Scheidungsfolgen und zum Wunsch nach einem telefonischen Beratungsgespräch abgefragt.

Werdegang und Engagement

Auszeichnungen

  • Topanwältin 2026, F.A.Z.-Institut
  • Topanwältin 2027, F.A.Z.-Institut

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Was bedeutet eine einvernehmliche Scheidung, und können beide Ehepartner dieselbe anwaltliche Vertretung nutzen?
Bei einer einvernehmlichen Scheidung wollen beide Ehepartner die Ehe beenden und haben sich idealerweise auch über die wesentlichen Folgen verständigt. Dazu können Unterhalt, Wohnung, Hausrat und Vermögensfragen gehören. Eine gemeinsame anwaltliche Vertretung beider Seiten ist damit nicht verbunden: Eine Rechtsanwältin vertritt grundsätzlich die Interessen ihres eigenen Mandanten. Für den Scheidungsantrag besteht Anwaltszwang. Die andere Seite kann einer Scheidung unter bestimmten Voraussetzungen ohne eigene anwaltliche Vertretung zustimmen. Ob darüber hinaus eigene Anträge oder eine gesonderte Beratung erforderlich sind, hängt vom jeweiligen Anliegen ab.
Findet bei einer Onlinescheidung auch der Gerichtstermin online statt?
Eine Onlinescheidung ist kein besonderes gerichtliches Verfahren. Der Begriff beschreibt üblicherweise, dass Informationen und Unterlagen digital oder telefonisch mit der anwaltlichen Vertretung ausgetauscht werden. Die gesetzlichen Voraussetzungen einer Scheidung bleiben unverändert. Auch die persönliche Anhörung der Ehepartner durch das Familiengericht entfällt dadurch nicht automatisch. Grundsätzlich ist ein persönliches Erscheinen zum Scheidungstermin vorgesehen; über mögliche Ausnahmen entscheidet das Gericht. Vor einer Mandatsanfrage lässt sich deshalb zunächst klären, welche Schritte aus der Ferne vorbereitet werden können und welche Termine voraussichtlich persönlich wahrzunehmen sind.
Welche Informationen sind für eine erste Anfrage zu Scheidung und Scheidungsfolgen hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind üblicherweise Angaben zur Eheschließung, zum Zeitpunkt der Trennung, zu den Wohnorten und zu gemeinsamen minderjährigen Kindern hilfreich. Ebenso wichtig ist, ob bereits Einigkeit über Unterhalt, Ehewohnung, Hausrat oder Vermögensfragen besteht. Vorhandene Vereinbarungen und gerichtliche Schreiben können ebenfalls relevant sein. Beim Versorgungsausgleich geht es um Versorgungsanrechte, weshalb später entsprechende Angaben benötigt werden können. Für die erste Kontaktaufnahme genügt häufig eine übersichtliche Schilderung. Welche Nachweise tatsächlich erforderlich sind und wie sensible Unterlagen übermittelt werden sollen, sollte anschließend abgestimmt werden.
Werden Sorge- und Umgangsrecht bei einer Scheidung automatisch neu geregelt?
Eine Scheidung führt nicht automatisch dazu, dass das bisherige gemeinsame Sorgerecht endet. Sorge und Umgang sind eigenständige familienrechtliche Themen. Das Sorgerecht betrifft unter anderem wesentliche Entscheidungen für das Kind; beim Umgang geht es um den persönlichen Kontakt des Kindes zu seinen Eltern. Getrennt lebende Eltern können viele Alltagsfragen einvernehmlich organisieren. Besteht Streit, können Beratung und gegebenenfalls ein familiengerichtliches Verfahren eine Rolle spielen. Maßgeblicher Orientierungspunkt ist das Kindeswohl. Für eine Mandatsanfrage ist hilfreich zu benennen, ob es um Entscheidungsbefugnisse, Betreuungszeiten oder konkrete Schwierigkeiten beim Kontakt geht.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 23.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Ursula Kunert

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Ursula Kunert: 4,9 von 5 Sternen bei 64 Bewertungen
4,9 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von Anwaltskanzlei Ursula Kunert-van Laere aus 64 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Google-Bewertungen der Kanzlei

4,9 von 5 · 64 Bewertungen

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Anwaltskanzlei Ursula Kunert-van Laere insgesamt und nicht auf Ursula Kunert persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

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Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.

Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: kunert-rechtsberatung.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 23.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %

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