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- 23% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 21. September 2026
Schwerpunkte
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Kanzleiprofil im Überblick
Die Kanzlei Stiller in Bonn konzentriert sich auf das Arbeitsrecht und vertritt bundesweit sowohl Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Ihre Beratung und Vertretung umfasst das individuelle und kollektive Arbeitsrecht. Zu den genannten Schwerpunkten gehören Kündigungen, die Vertretung in Kündigungsschutzprozessen sowie Abwicklungsverträge, Arbeitsverträge und Aufhebungsverträge. Weitere Themen sind Vergütung und Bonuszahlungen, Abmahnungen, Arbeitszeugnisse, Tarifrecht, Betriebsvereinbarungen und betriebliche Mitbestimmung. Einen besonderen Stellenwert haben arbeitsrechtliche Trennungsszenarien und die damit verbundenen Fragen zu Kündigung, Kündigungsschutz und Aufhebungsvertrag. Die Kanzlei berücksichtigt die persönliche Situation ihrer Mandantschaft und richtet ihre Lösungen an individuellen Bedürfnissen aus. Durch die Vertretung beider Seiten des Arbeitsrechts sollen Konflikte frühzeitig erkannt werden. Zur beschriebenen Arbeitsweise gehören Informationen über alle Schritte und Kosten sowie der Dialog und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Der Kanzleisitz befindet sich in der Adenauerallee 45 in Bonn.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: arbeitsrecht-stiller.de
Beratung in Bonn – Einordnung der Redaktion
Viola Stiller ist mit der Kanzlei Stiller an der Adenauerallee 45, 53113 Bonn, verzeichnet. Bei der fachlichen Einordnung unterscheiden sich die vorliegenden Angaben: Das persönliche Profil nennt Familienrecht als Hauptschwerpunkt, während die belegte Kanzleibeschreibung eine Konzentration auf Arbeitsrecht ausweist. Ratsuchende sollten deshalb bei der Kontaktaufnahme ausdrücklich angeben, welchem Rechtsgebiet ihr Anliegen zuzuordnen ist, und die Übernahme eines entsprechenden Mandats klären. Für arbeitsrechtliche Angelegenheiten beschreibt die Kanzlei eine bundesweite Vertretung sowohl von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern als auch von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern. Zum Familienrecht gehören insbesondere Fragen rund um Trennung und Scheidung, Unterhalt, elterliche Sorge und den Umgang mit Kindern. Mandantinnen und Mandanten suchen hier häufig eine Einordnung ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Situation sowie Orientierung zu möglichen außergerichtlichen und gerichtlichen Abläufen. Welche Unterlagen benötigt werden, hängt vom Thema ab: Bei finanziellen Fragen können Einkommensnachweise wichtig sein, bei Sorge- oder Umgangsfragen bisherige Vereinbarungen und gerichtliche Entscheidungen. Diese allgemeine Beschreibung des Rechtsgebiets ist von den ausdrücklich belegten arbeitsrechtlichen Leistungen der Kanzlei zu unterscheiden. Im Arbeitsrecht nennt die Kanzlei Stiller Kündigungen, Kündigungsschutzprozesse sowie Arbeits-, Aufhebungs- und Abwicklungsverträge. Hinzu kommen Vergütung und Bonuszahlungen, Abmahnungen und Arbeitszeugnisse. Das kollektive Arbeitsrecht umfasst laut Kanzleibeschreibung außerdem Tarifrecht, Betriebsvereinbarungen und betriebliche Mitbestimmung. Einen besonderen Stellenwert haben Trennungssituationen im Arbeitsverhältnis. Die beschriebene Arbeitsweise sieht vor, die persönliche Situation einzubeziehen, über Schritte und Kosten zu informieren und im Dialog mit der Mandantschaft zu bleiben. Daraus ergibt sich jedoch keine Aussage über den Ausgang eines einzelnen Verfahrens. Der Kanzleisitz an der Adenauerallee liegt im innenstadtnahen Bereich Bonns. Damit besteht ein örtlicher Bezug sowohl zum Zentrum als auch für Ratsuchende aus Poppelsdorf, Beuel, Bad Godesberg und Hardtberg. Familiengerichtliche Angelegenheiten werden bei entsprechender Zuständigkeit am Amtsgericht Bonn behandelt; für arbeitsrechtliche Streitigkeiten kommt das Arbeitsgericht Bonn in Betracht. Eine Anfrage über Anwalt-Seiten.de kann zunächst das Rechtsgebiet, eine kurze Schilderung, wichtige Daten und bereits laufende Fristen enthalten. Über die im Profileintrag bereitgestellte Kontaktmöglichkeit lässt sich klären, ob eine Mandatsübernahme möglich ist, welche Unterlagen benötigt werden und wie ein erster Austausch stattfinden kann.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 28.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Bonn
- Amtsgericht Bonn
- Landgericht Bonn
- Arbeitsgericht Bonn
- Bundesgerichtshof (Dienstgerichtshof-Bezirk Köln)
Für familienrechtliche Anliegen in Bonn ist unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Bonn relevant. Dort werden beim Familiengericht unter anderem Scheidungsverfahren, Unterhaltssachen sowie Verfahren zur elterlichen Sorge und zum Umgang geführt, sofern die örtliche und sachliche Zuständigkeit gegeben ist. Für die in der Kanzleibeschreibung hervorgehobenen arbeitsrechtlichen Themen ist typischerweise das Arbeitsgericht Bonn die erste gerichtliche Anlaufstelle. Dort können etwa Kündigungsschutzklagen, Vergütungsstreitigkeiten oder Streitigkeiten über Arbeitszeugnisse verhandelt werden. Auch bestimmte betriebsverfassungsrechtliche Konflikte werden vor Arbeitsgerichten behandelt. Der Kanzleisitz allein bestimmt allerdings nicht, welches Gericht im konkreten Fall zuständig ist. Das ebenfalls genannte Landgericht Bonn ist für die beschriebenen familien- und arbeitsrechtlichen Standardverfahren regelmäßig nicht das erstinstanzliche Gericht. Der Bundesgerichtshof ist kein örtliches Bonner Eingangsgericht; in Familiensachen kann er unter gesetzlichen Voraussetzungen in einer späteren Instanz befasst werden. Arbeitsrechtliche Verfahren folgen einem eigenen Instanzenzug. Die Gerichtsangaben sollten daher nicht als einheitlicher Zuständigkeitsbereich verstanden werden. Die Kanzlei Stiller befindet sich an der Adenauerallee 45 im innenstadtnahen Bonner Stadtgebiet. Der Standort lässt sich räumlich zum Zentrum einordnen und ist auch für Anfragen aus Beuel, Poppelsdorf, Bad Godesberg oder Hardtberg relevant. Für einen Besuch kommen grundsätzlich öffentliche Verkehrsmittel oder eine Anfahrt mit dem Pkw in Betracht. Konkrete Verbindungen, Zugangsbedingungen und Parkmöglichkeiten sollten vorab anhand aktueller Informationen geprüft werden; hierzu liegen keine näheren Kanzleiangaben vor.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 28.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Kann ich wegen einer Scheidung anfragen, obwohl die Kanzleibeschreibung Arbeitsrecht nennt?
- Die vorliegenden Angaben unterscheiden sich: Im persönlichen Profil steht Familienrecht als Hauptschwerpunkt, während die Kanzleibeschreibung arbeitsrechtliche Leistungen erläutert. Deshalb sollte eine Anfrage klar benennen, dass es um eine Scheidung oder eine andere familienrechtliche Angelegenheit geht. Ob die Kanzlei hierfür ein Mandat übernimmt, muss unmittelbar geklärt werden. Für eine erste Einordnung sind meist eine kurze Beschreibung der Situation, Angaben zu bereits laufenden Verfahren und Hinweise auf bestehende Fristen hilfreich. Eine Anfrage allein ersetzt noch keine bestätigte Mandatsübernahme.
- Welche Unterlagen sind bei Fragen zu Trennung, Unterhalt oder Kindern grundsätzlich hilfreich?
- Welche Unterlagen relevant sind, richtet sich nach dem Gegenstand der Anfrage. Bei Unterhaltsfragen können Einkommensnachweise, Angaben zu laufenden Verpflichtungen und vorhandene Unterhaltsvereinbarungen eine Rolle spielen. Bei Sorge- und Umgangsfragen sind bestehende gerichtliche Beschlüsse, Vereinbarungen und eine sachliche Darstellung der bisherigen Betreuung häufig hilfreich. Für Scheidungsfragen können zusätzlich Angaben zur Eheschließung und zum Trennungszeitpunkt wichtig sein. Sensible Unterlagen sollten erst über einen abgestimmten Übermittlungsweg versandt werden. Welche Nachweise tatsächlich erforderlich sind, lässt sich im ersten Austausch klären.
- Worin unterscheiden sich Kündigung, Aufhebungsvertrag und Abwicklungsvertrag?
- Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ein Aufhebungsvertrag beruht dagegen auf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite über die Beendigung. Ein Abwicklungsvertrag regelt typischerweise die Folgen einer bereits ausgesprochenen Kündigung, beispielsweise Fragen zum Zeugnis oder zur Abwicklung offener Ansprüche. Die rechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen können sich unterscheiden. Bei Kündigungen und Vertragsangeboten können kurze Fristen oder zeitlicher Entscheidungsdruck eine Rolle spielen. Für eine anwaltliche Einordnung sind insbesondere die Dokumente, relevante Daten und der bisherige Schriftwechsel wichtig.
- Welches Gericht behandelt Streitigkeiten über Vergütung, Arbeitszeugnisse oder betriebliche Mitbestimmung?
- Für Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern über Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis sind grundsätzlich die Arbeitsgerichte zuständig. Dazu zählen etwa Vergütungsforderungen, Kündigungsschutz und Zeugnisstreitigkeiten. Bestimmte Auseinandersetzungen über betriebliche Mitbestimmung werden ebenfalls dort behandelt, allerdings in einem anderen Verfahren als individuelle Zahlungsklagen. Ob das Arbeitsgericht Bonn örtlich zuständig ist, hängt unter anderem vom Arbeitsort und weiteren gesetzlichen Anknüpfungspunkten ab. Dass eine beauftragte Kanzlei in Bonn sitzt, genügt dafür allein nicht. Streitigkeiten aus einem Beamtenverhältnis unterliegen regelmäßig anderen Zuständigkeitsregeln.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 28.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Viola Stiller
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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: arbeitsrecht-stiller.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 28.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %
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