Veröffentlichtes Profil

Wolfgang Bartz

Wolfgang Bartz – Rechtsanwalt in Kiel-Holtenau

Zuletzt aktualisiert am 25. September 2026

Rechtsanwalt · BARTZ & FETTING Rechtsanwälte

Kastanienallee 2, 24159 Kiel

Telefon: +49 431 363630

Qualifikation
Rechtsanwaltskammer Schleswig-Holstein
Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
BARTZ & FETTING Rechtsanwälte

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Wolfgang Bartz ist seit 1995 als selbständiger Rechtsanwalt tätig und Gründer der Kanzlei BARTZ & FETTING. Etwa zwei Jahre später entwickelte sich eine Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Jan P Fetting. Kurz darauf entstand die Kanzlei in Kiel-Holtenau. BARTZ & FETTING ist eine Bürogemeinschaft von Rechtsanwälten im Norden Kiels und der APRAXA eG angeschlossen. Zum Mandantenkreis gehören Privat- und Geschäftskunden. Das Büro befindet sich in der Kastanienallee 2 in 24159 Kiel. Für Fragen und Terminwünsche ist Wolfgang Bartz telefonisch erreichbar. Das Büro ist montags bis donnerstags von 9 bis 16 Uhr und freitags von 9 bis 13 Uhr besetzt. Besprechungstermine können bei Bedarf auch außerhalb dieser Zeiten vereinbart werden. Ohne bestehendes Mandat werden keine Rechtsauskünfte per E-Mail gegeben. Die Kanzlei liegt gegenüber der Bushaltestelle „Holtenau Schule“, die mit der Linie 91 erreichbar ist. In der näheren Umgebung gibt es Parkmöglichkeiten.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 24.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: bartz-fetting.de, bartz-fetting.de

Beratung in Kiel – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwalt Wolfgang Bartz ist seit 1995 selbständig tätig und Gründer von BARTZ & FETTING Rechtsanwälte. Sein im Profil ausgewiesener Hauptschwerpunkt ist das Familienrecht. Etwa zwei Jahre nach Beginn seiner selbständigen Tätigkeit entwickelte sich die Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Jan P Fetting; kurz darauf entstand die Kanzlei in Kiel-Holtenau. Die Bürogemeinschaft im Norden Kiels ist der APRAXA eG angeschlossen. Zum Mandantenkreis gehören Privat- und Geschäftskunden. Wolfgang Bartz gehört der Rechtsanwaltskammer Schleswig-Holstein an. Im Familienrecht stehen häufig Veränderungen der persönlichen Lebensverhältnisse im Mittelpunkt. Dazu zählen insbesondere Trennung und Scheidung sowie Fragen des Unterhalts, der elterlichen Sorge und des Umgangs mit gemeinsamen Kindern. Auch die finanziellen Folgen einer Eheauflösung, etwa der Zugewinnausgleich und der Versorgungsausgleich, gehören zu diesem Rechtsgebiet. Ratsuchende erwartet dabei eine Auseinandersetzung mit persönlichen, wirtschaftlichen und rechtlichen Zusammenhängen. Welche Themen tatsächlich zu bearbeiten sind, hängt von der jeweiligen familiären Situation ab. Nicht jede Trennung führt zu Streit über sämtliche Folgen; einzelne Punkte können einvernehmlich geklärt werden, während andere einer gerichtlichen Entscheidung bedürfen. Für eine erste familienrechtliche Besprechung ist es allgemein hilfreich, den bisherigen Verlauf und die offenen Fragen übersichtlich zusammenzustellen. Je nach Anliegen können bereits vorhandene Vereinbarungen, gerichtliche Schreiben oder Unterlagen zu Einkommen und Vermögen von Bedeutung sein. Bei Fragen zu Kindern spielen bestehende Betreuungsregelungen und der Alltag der Familie eine Rolle. Welche Informationen für die Prüfung benötigt werden, lässt sich bei der Terminvereinbarung klären. Eine erste Anfrage und die Übernahme eines Mandats sind dabei voneinander zu unterscheiden; Umfang und Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit sollten ausdrücklich abgestimmt werden. Das Büro befindet sich in der Kastanienallee 2 in 24159 Kiel, im Stadtteil Holtenau. Es liegt gegenüber der Bushaltestelle „Holtenau Schule“, die mit der Linie 91 erreichbar ist; in der näheren Umgebung bestehen Parkmöglichkeiten. Für familiengerichtliche Angelegenheiten kommt am Standort insbesondere das Amtsgericht Kiel in Betracht, sofern die örtlichen Zuständigkeitsregeln dorthin führen. Wer über Anwalt-Seiten.de auf das Profil aufmerksam wird, kann die dort verfügbaren Kontaktangaben für eine telefonische Anfrage nutzen. Das Büro ist montags bis donnerstags von 9 bis 16 Uhr und freitags von 9 bis 13 Uhr besetzt. Besprechungstermine sind bei Bedarf auch außerhalb dieser Zeiten vereinbar. Ohne bestehendes Mandat werden keine Rechtsauskünfte per E-Mail erteilt.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 24.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Kiel

  • Amtsgericht Kiel
  • Landgericht Kiel
  • Arbeitsgericht Kiel
  • Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht (Bezirk)

Die Kanzlei von Wolfgang Bartz liegt in Kiel-Holtenau und damit im nördlichen Stadtgebiet. Die Anschrift Kastanienallee 2, 24159 Kiel, ist nicht der Kieler Innenstadt beziehungsweise dem Stadtteil Mitte zuzuordnen. Auch für Ratsuchende aus Wik, Gaarden oder Elmschenhagen ist damit Holtenau der konkrete Anlaufpunkt. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist die gegenüberliegende Bushaltestelle „Holtenau Schule“ mit der Linie 91 belegt. In der näheren Umgebung gibt es Parkmöglichkeiten. Welche Verbindung oder Fahrtroute geeignet ist, hängt vom Ausgangspunkt und der aktuellen Verkehrssituation ab. Die Büroanschrift ist dabei vom jeweiligen Gerichtsort zu unterscheiden. Für den familienrechtlichen Schwerpunkt ist unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Kiel relevant. Dort werden als Familiengericht unter anderem Scheidungsverfahren sowie Verfahren über Unterhalt, elterliche Sorge und Umgang geführt. Auch Versorgungsausgleich und bestimmte vermögensrechtliche Streitigkeiten zwischen Ehegatten gehören zu den familiengerichtlichen Aufgaben. Ob das Amtsgericht Kiel im Einzelfall örtlich zuständig ist, richtet sich nach gesetzlichen Anknüpfungspunkten, beispielsweise dem gewöhnlichen Aufenthalt der Beteiligten oder der Kinder, und nicht allein nach dem Kanzleisitz. Das Landgericht Kiel ist für typische Familiensachen nicht die erstinstanzliche Anlaufstelle. Das Arbeitsgericht Kiel entscheidet über arbeitsrechtliche Streitigkeiten. Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht gehört zur Verwaltungsgerichtsbarkeit; seine Zuständigkeit im Gerichtsbezirk begründet keine Zuständigkeit für private familienrechtliche Konflikte.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 24.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Werdegang und Engagement

Mitgliedschaften

  • APRAXA eG

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für ein erstes Gespräch über Trennung oder Scheidung hilfreich?
Für ein erstes Gespräch können eine kurze zeitliche Übersicht zur Ehe und Trennung sowie eine Zusammenstellung der wichtigsten offenen Fragen hilfreich sein. Je nach Anliegen kommen vorhandene Eheverträge, Vereinbarungen, gerichtliche Schreiben und Unterlagen zu Einkommen, Vermögen oder Verbindlichkeiten hinzu. Bei gemeinsamen Kindern können Informationen zur bisherigen Betreuung wichtig werden. Nicht jedes Dokument wird in jedem Fall benötigt. Welche Unterlagen vorab zusammengestellt oder zum Termin mitgebracht werden sollten, lässt sich bei der Kontaktaufnahme erfragen.
Können sich Eheleute bei einer einvernehmlichen Scheidung gemeinsam anwaltlich vertreten lassen?
Auch bei einer einvernehmlichen Scheidung vertritt eine beauftragte Rechtsanwältin oder ein beauftragter Rechtsanwalt grundsätzlich nur eine Seite. Ein gemeinsames Mandat zur Vertretung beider Eheleute in der Scheidung ist wegen der möglichen widerstreitenden Interessen nicht mit einer einseitigen Vertretung gleichzusetzen. Für den Scheidungsantrag besteht Anwaltszwang. Die andere Person kann einer Scheidung grundsätzlich ohne eigene anwaltliche Vertretung zustimmen. Für eigene Anträge kann hingegen eine Vertretung erforderlich sein. Ob zusätzlicher Beratungsbedarf besteht, hängt insbesondere von den offenen Scheidungsfolgen ab.
Worin unterscheiden sich elterliche Sorge und Umgangsrecht nach einer Trennung?
Die elterliche Sorge betrifft die Verantwortung für ein Kind, etwa wesentliche Entscheidungen zu Gesundheit, Schule und Aufenthalt. Das Umgangsrecht betrifft dagegen den persönlichen Kontakt des Kindes zu seinen Eltern und gegebenenfalls weiteren Bezugspersonen. Eine Trennung beendet eine bestehende gemeinsame Sorge nicht automatisch. Bei beiden Themen steht das Kindeswohl im Mittelpunkt. Unterschiedliche Vorstellungen über Betreuung oder Entscheidungsbefugnisse sind deshalb getrennt zu betrachten. Neben einer gerichtlichen Klärung kommen je nach Situation auch einvernehmliche Regelungen und Unterstützung durch das Jugendamt in Betracht.
Welche finanziellen Fragen können bei Trennung und Scheidung eine Rolle spielen?
Zu den typischen finanziellen Themen gehören Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt und möglicher Unterhalt nach der Scheidung. Daneben können der Ausgleich des während der Ehe erzielten Vermögenszuwachses und die Aufteilung ehezeitlich erworbener Versorgungsanrechte relevant sein. Diese Fragen folgen unterschiedlichen Voraussetzungen und werden nicht zwangsläufig alle gemeinsam entschieden. Für eine rechtliche Einordnung können Angaben zu Einkommen, Vermögen, Schulden, Ehedauer und Betreuung gemeinsamer Kinder bedeutsam sein. Bestehende vertragliche Vereinbarungen können ebenfalls Einfluss haben und gehören deshalb zur Prüfung der Ausgangslage.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 24.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Wolfgang Bartz

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Wolfgang Bartz: 4,5 von 5 Sternen bei 22 Bewertungen
4,5 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von BARTZ & FETTING Rechtsanwälte aus 22 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Google-Bewertungen der Kanzlei

4,5 von 5 · 22 Bewertungen

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf BARTZ & FETTING Rechtsanwälte insgesamt und nicht auf Wolfgang Bartz persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Google veröffentlicht zu diesen 22 Bewertungen nur die Gesamtnote und die Anzahl, keine Aufschlüsselung nach Sternen und höchstens 0 einzelne Bewertungstexte. Eine Sterneverteilung wäre deshalb nicht belegbar. Die vollständige Verteilung sehen Sie direkt bei Google.

Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Beleidigende, anonyme Schmähkritik und Beiträge ohne erkennbaren Mandatsbezug werden nicht veröffentlicht.

Positive Stimmen

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Kritische Stimmen

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Kanzlei und Anfahrt

Kastanienallee 2, 24159 Kiel

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Donnerstag
09:00–16:00
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Angabenstatus

Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.

Kontaktdaten geprüft am 24.9.2026 · Quelle: bartz-fetting.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 24.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

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