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- Raab・Schneider・Emrich-Ventulett
- Profilstand
- 35% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 24. September 2026
Schwerpunkte
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Kanzleiprofil im Überblick
Wolfgang Reich wird auf der Webseite der Kanzlei Raab・Schneider・Emrich-Ventulett unter den Anwälten geführt. Die Kanzlei berät an den Standorten Kaiserslautern und Landstuhl. Der Standort Kaiserslautern befindet sich in der Burgstraße 39. Sechs Rechtsanwälte bieten Beratung in fast allen Bereichen des täglichen Lebens. Als Fachgebiete nennt die Kanzlei Erbrecht, Mietrecht, Baurecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht, Arbeitsrecht, Strafrecht, Medizinrecht und Internetrecht. Das mietrechtliche Angebot richtet sich an Mieter und Vermieter; im Baurecht werden private und gewerbliche Anliegen angesprochen. Persönliche Tätigkeitsschwerpunkte von Wolfgang Reich werden in den vorliegenden Seiteninhalten nicht ausgewiesen. Die Kanzlei ist telefonisch, digital und vor Ort erreichbar und bittet um telefonische Anmeldung. Ob ein persönlicher Termin notwendig ist, wird vorab telefonisch geklärt. Unterlagen zu laufenden Mandaten können per E-Mail, Post oder Fax übermittelt werden. Termine finden nach Vereinbarung statt. Über voraussichtlich entstehende Gebühren gibt die Kanzlei Auskunft. Ständige Fortbildungen gehören nach eigener Darstellung zur Arbeitsweise.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 24.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: raab-schneider.de, raab-schneider.de
Beratung in Kaiserslautern – Einordnung der Redaktion
Wolfgang Reich ist mit einer Kanzleianschrift in der Burgstraße 39, 67659 Kaiserslautern, verzeichnet. Sein Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt. Dieses Rechtsgebiet betrifft die rechtlichen Beziehungen zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern – vom Beginn eines Arbeitsverhältnisses über dessen laufende Gestaltung bis zur Beendigung. Ratsuchende suchen hier häufig eine Einordnung von Vertragsbedingungen, betrieblichen Maßnahmen oder Konflikten am Arbeitsplatz. Welche Unterstützung im Einzelfall in Betracht kommt, hängt insbesondere vom Sachverhalt, den vorhandenen Unterlagen und dem gewünschten Gegenstand der Anfrage ab. Typische arbeitsrechtliche Anliegen sind Fragen zu Arbeitsverträgen, Vergütung, Arbeitszeit und Urlaub. Auch Abmahnungen, Kündigungen, Aufhebungsverträge und Arbeitszeugnisse gehören zu den häufigen Themen. Hinter diesen Begriffen stehen unterschiedliche Prüfungsfragen: Welche Regelungen wurden vereinbart, welche gesetzlichen Vorgaben gelten und welche Bedeutung haben gegebenenfalls Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen? Bei einer ersten Sachverhaltsaufnahme sind deshalb nicht nur einzelne Schreiben wichtig, sondern auch die zeitliche Entwicklung und der Zusammenhang mit dem bestehenden Arbeitsverhältnis. Die allgemeine Beschreibung des Schwerpunkts sagt allerdings noch nichts darüber aus, ob eine bestimmte Angelegenheit übernommen werden kann. Der örtliche Bezug des Profils liegt in Kaiserslautern. Die Burgstraße 39 ist die angegebene Anlaufadresse; eine Zuordnung zu einem bestimmten Stadtteil ist anhand der vorliegenden Angaben nicht gesichert. Für Interessierte aus der Innenstadt, vom Betzenberg oder aus Erfenbach bietet die Anschrift einen Ausgangspunkt für die Planung eines möglichen Termins. Am Standort befinden sich das Amtsgericht Kaiserslautern und das Landgericht Kaiserslautern. Individuelle Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern gehören jedoch typischerweise vor die Arbeitsgerichte und nicht vor diese ordentlichen Zivilgerichte. Welcher Gerichtsstand einschlägig ist, richtet sich nach dem jeweiligen Streitgegenstand und den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln. Bei einer Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de kann eine kurze Beschreibung des Anliegens die erste Einordnung erleichtern. Dazu gehören etwa das betroffene Arbeitsverhältnis, das zentrale Ereignis und bereits bekannte Termine oder Fristen. Anschließend lässt sich klären, ob Wolfgang Reich die Anfrage bearbeiten kann, welche Unterlagen benötigt werden und in welcher Form ein Austausch möglich ist. Eine Anfrage allein bedeutet noch keine bestätigte Mandatsübernahme. Für einen persönlichen Besuch sollten Termin und Anfahrtsmöglichkeiten vorab abgestimmt werden; konkrete Angaben zur Verkehrsanbindung oder zu Parkmöglichkeiten liegen für diese Adresse nicht vor.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 22.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Kaiserslautern
- Amtsgericht Kaiserslautern
- Landgericht Kaiserslautern
Die Kanzleianschrift von Wolfgang Reich lautet Burgstraße 39 in 67659 Kaiserslautern. Eine gesicherte Zuordnung der Adresse zur Innenstadt oder zu einem anderen Stadtteil ergibt sich aus den vorliegenden Angaben nicht. Innenstadt, Betzenberg und Erfenbach sind als Stadtteile am Standort genannt und bilden unterschiedliche Ausgangspunkte für eine Anfahrt innerhalb Kaiserslauterns. Für die Planung eines Besuchs ist daher die konkrete Straßenanschrift maßgeblich. Ob die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw zweckmäßiger ist, hängt vom jeweiligen Startpunkt ab. Aktuelle Verbindungen und die örtlichen Möglichkeiten zum Abstellen eines Fahrzeugs sollten vor einem vereinbarten Termin geprüft werden. Für den im Profil genannten Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist die Unterscheidung der Gerichtsbarkeiten wesentlich. Das Amtsgericht Kaiserslautern und das Landgericht Kaiserslautern gehören zur ordentlichen Gerichtsbarkeit. Sie führen unter anderem Zivilverfahren nach den jeweils geltenden Zuständigkeitsregeln; das Landgericht entscheidet außerdem über bestimmte Rechtsmittel gegen amtsgerichtliche Entscheidungen. Klassische arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, beispielsweise über Kündigungen, Arbeitsentgelt oder Zeugnisse, werden dagegen regelmäßig vor den Arbeitsgerichten geführt. Keines der beiden genannten Gerichte ist deshalb allein aufgrund seines Standorts das typische Eingangsgericht für solche Konflikte. Arbeitsgerichtliche Urteilsverfahren beginnen üblicherweise mit einer Güteverhandlung, in der eine einvernehmliche Lösung erörtert wird. Die konkrete örtliche und sachliche Zuständigkeit lässt sich erst anhand der Beteiligten und des Streitgegenstands bestimmen.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 22.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Falls es bei Telefonaten zu Engpässen kommt, bittet die Kanzlei darum, das Anliegen zunächst per E-Mail an info@raab-schneider.de zu senden, gegebenenfalls mit Telefonangabe.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Die Kanzlei bittet um telefonische Anmeldung und klärt vorab telefonisch, ob ein persönlicher Termin notwendig ist. Termine finden nach Vereinbarung statt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Die Kanzlei bittet um telefonische Anmeldung und klärt vorab telefonisch, ob ein persönlicher Termin notwendig ist. Termine finden nach Vereinbarung statt.
Für den Erstkontakt: Falls es bei Telefonaten zu Engpässen kommt, bittet die Kanzlei darum, das Anliegen zunächst per E-Mail an info@raab-schneider.de zu senden, gegebenenfalls mit Telefonangabe.
Bevorzugter Kontaktweg: phone
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage zu einem arbeitsrechtlichen Anliegen hilfreich?
- Welche Unterlagen relevant sind, richtet sich nach dem Thema. Häufig bilden der Arbeitsvertrag und spätere Ergänzungen die Grundlage. Je nach Anliegen können Entgeltabrechnungen, Arbeitszeitaufzeichnungen, eine Abmahnung, ein Kündigungsschreiben oder ein Zeugnis hinzukommen. Auch einschlägige Korrespondenz und eine kurze zeitliche Übersicht können die Einordnung erleichtern. Für die erste Kontaktaufnahme genügt häufig zunächst eine sachliche Zusammenfassung. Welche Dokumente anschließend benötigt werden und auf welchem Weg sie übermittelt werden sollen, lässt sich im weiteren Austausch klären.
- Warum spielt bei einer Kündigung der Zeitpunkt des Zugangs eine Rolle?
- Im Arbeitsrecht können kurze gesetzliche Fristen gelten. Bei einer schriftlichen Kündigung ist insbesondere der Zugang bedeutsam, weil daran regelmäßig die dreiwöchige Frist für eine Kündigungsschutzklage anknüpft. Daneben können weitere Fristen und Termine relevant sein. Für die Sachverhaltsaufnahme sind deshalb das Kündigungsschreiben, die Umstände seiner Übermittlung und das Zugangsdatum wichtige Informationen. Eine bloße Kontaktanfrage wahrt keine gerichtliche Frist. Ob und welche Schritte im konkreten Fall erforderlich sind, bedarf einer individuellen rechtlichen Prüfung.
- Was unterscheidet einen Aufhebungsvertrag von einer Kündigung?
- Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung, mit der eine Vertragspartei das Arbeitsverhältnis beenden will. Ein Aufhebungsvertrag beruht dagegen auf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Darin können neben dem Beendigungszeitpunkt beispielsweise Freistellung, Resturlaub, Zeugnis und eine mögliche Abfindung geregelt werden. Eine Abfindung ist jedoch nicht automatisch Bestandteil jeder Beendigung. Aufhebungsverträge können außerdem sozialrechtliche Folgen haben, etwa beim Arbeitslosengeld. Welche Bedeutung einzelne Regelungen haben, hängt vom Vertragstext und der persönlichen Situation ab.
- Werden arbeitsrechtliche Streitigkeiten vor dem Amtsgericht oder dem Landgericht Kaiserslautern verhandelt?
- Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern aus dem Arbeitsverhältnis fallen typischerweise in die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte. Dazu zählen insbesondere Verfahren über Kündigungen, ausstehende Vergütung oder Arbeitszeugnisse. Das Amtsgericht Kaiserslautern und das Landgericht Kaiserslautern sind als Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit dafür regelmäßig nicht zuständig. Allerdings ist nicht jede beruflich veranlasste Auseinandersetzung automatisch eine arbeitsgerichtliche Sache. Maßgeblich sind unter anderem die rechtliche Stellung der Beteiligten und der geltend gemachte Anspruch. Die örtliche Zuständigkeit folgt zusätzlichen gesetzlichen Regeln.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 22.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Wolfgang Reich
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4,2 von 5 · 5 Bewertungen
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Kanzlei und Anfahrt
Burgstraße 39, 67659 Kaiserslautern
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Kontaktdaten geprüft am 24.9.2026 · Quelle: raab-schneider.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 24.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %
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