Veröffentlichtes Profil

Wolfgang Reich

Wolfgang Reich – Rechtsanwalt bei Raab・Schneider・Emrich-Ventulett

Zuletzt aktualisiert am 25. September 2026

Rechtsanwalt · Raab・Schneider・Emrich-Ventulett

Burgstraße 39, 67659 Kaiserslautern

Telefon: +49 631 205606 0

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Raab・Schneider・Emrich-Ventulett
Profilstand
35% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 24. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Wolfgang Reich wird auf der Webseite der Kanzlei Raab・Schneider・Emrich-Ventulett unter den Anwälten geführt. Die Kanzlei berät an den Standorten Kaiserslautern und Landstuhl. Der Standort Kaiserslautern befindet sich in der Burgstraße 39. Sechs Rechtsanwälte bieten Beratung in fast allen Bereichen des täglichen Lebens. Als Fachgebiete nennt die Kanzlei Erbrecht, Mietrecht, Baurecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht, Arbeitsrecht, Strafrecht, Medizinrecht und Internetrecht. Das mietrechtliche Angebot richtet sich an Mieter und Vermieter; im Baurecht werden private und gewerbliche Anliegen angesprochen. Persönliche Tätigkeitsschwerpunkte von Wolfgang Reich werden in den vorliegenden Seiteninhalten nicht ausgewiesen. Die Kanzlei ist telefonisch, digital und vor Ort erreichbar und bittet um telefonische Anmeldung. Ob ein persönlicher Termin notwendig ist, wird vorab telefonisch geklärt. Unterlagen zu laufenden Mandaten können per E-Mail, Post oder Fax übermittelt werden. Termine finden nach Vereinbarung statt. Über voraussichtlich entstehende Gebühren gibt die Kanzlei Auskunft. Ständige Fortbildungen gehören nach eigener Darstellung zur Arbeitsweise.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 24.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: raab-schneider.de, raab-schneider.de

Beratung in Kaiserslautern – Einordnung der Redaktion

Wolfgang Reich ist mit einer Kanzleianschrift in der Burgstraße 39, 67659 Kaiserslautern, verzeichnet. Sein Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt. Dieses Rechtsgebiet betrifft die rechtlichen Beziehungen zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern – vom Beginn eines Arbeitsverhältnisses über dessen laufende Gestaltung bis zur Beendigung. Ratsuchende suchen hier häufig eine Einordnung von Vertragsbedingungen, betrieblichen Maßnahmen oder Konflikten am Arbeitsplatz. Welche Unterstützung im Einzelfall in Betracht kommt, hängt insbesondere vom Sachverhalt, den vorhandenen Unterlagen und dem gewünschten Gegenstand der Anfrage ab. Typische arbeitsrechtliche Anliegen sind Fragen zu Arbeitsverträgen, Vergütung, Arbeitszeit und Urlaub. Auch Abmahnungen, Kündigungen, Aufhebungsverträge und Arbeitszeugnisse gehören zu den häufigen Themen. Hinter diesen Begriffen stehen unterschiedliche Prüfungsfragen: Welche Regelungen wurden vereinbart, welche gesetzlichen Vorgaben gelten und welche Bedeutung haben gegebenenfalls Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen? Bei einer ersten Sachverhaltsaufnahme sind deshalb nicht nur einzelne Schreiben wichtig, sondern auch die zeitliche Entwicklung und der Zusammenhang mit dem bestehenden Arbeitsverhältnis. Die allgemeine Beschreibung des Schwerpunkts sagt allerdings noch nichts darüber aus, ob eine bestimmte Angelegenheit übernommen werden kann. Der örtliche Bezug des Profils liegt in Kaiserslautern. Die Burgstraße 39 ist die angegebene Anlaufadresse; eine Zuordnung zu einem bestimmten Stadtteil ist anhand der vorliegenden Angaben nicht gesichert. Für Interessierte aus der Innenstadt, vom Betzenberg oder aus Erfenbach bietet die Anschrift einen Ausgangspunkt für die Planung eines möglichen Termins. Am Standort befinden sich das Amtsgericht Kaiserslautern und das Landgericht Kaiserslautern. Individuelle Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern gehören jedoch typischerweise vor die Arbeitsgerichte und nicht vor diese ordentlichen Zivilgerichte. Welcher Gerichtsstand einschlägig ist, richtet sich nach dem jeweiligen Streitgegenstand und den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln. Bei einer Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de kann eine kurze Beschreibung des Anliegens die erste Einordnung erleichtern. Dazu gehören etwa das betroffene Arbeitsverhältnis, das zentrale Ereignis und bereits bekannte Termine oder Fristen. Anschließend lässt sich klären, ob Wolfgang Reich die Anfrage bearbeiten kann, welche Unterlagen benötigt werden und in welcher Form ein Austausch möglich ist. Eine Anfrage allein bedeutet noch keine bestätigte Mandatsübernahme. Für einen persönlichen Besuch sollten Termin und Anfahrtsmöglichkeiten vorab abgestimmt werden; konkrete Angaben zur Verkehrsanbindung oder zu Parkmöglichkeiten liegen für diese Adresse nicht vor.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 22.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Kaiserslautern

  • Amtsgericht Kaiserslautern
  • Landgericht Kaiserslautern

Die Kanzleianschrift von Wolfgang Reich lautet Burgstraße 39 in 67659 Kaiserslautern. Eine gesicherte Zuordnung der Adresse zur Innenstadt oder zu einem anderen Stadtteil ergibt sich aus den vorliegenden Angaben nicht. Innenstadt, Betzenberg und Erfenbach sind als Stadtteile am Standort genannt und bilden unterschiedliche Ausgangspunkte für eine Anfahrt innerhalb Kaiserslauterns. Für die Planung eines Besuchs ist daher die konkrete Straßenanschrift maßgeblich. Ob die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw zweckmäßiger ist, hängt vom jeweiligen Startpunkt ab. Aktuelle Verbindungen und die örtlichen Möglichkeiten zum Abstellen eines Fahrzeugs sollten vor einem vereinbarten Termin geprüft werden. Für den im Profil genannten Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist die Unterscheidung der Gerichtsbarkeiten wesentlich. Das Amtsgericht Kaiserslautern und das Landgericht Kaiserslautern gehören zur ordentlichen Gerichtsbarkeit. Sie führen unter anderem Zivilverfahren nach den jeweils geltenden Zuständigkeitsregeln; das Landgericht entscheidet außerdem über bestimmte Rechtsmittel gegen amtsgerichtliche Entscheidungen. Klassische arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, beispielsweise über Kündigungen, Arbeitsentgelt oder Zeugnisse, werden dagegen regelmäßig vor den Arbeitsgerichten geführt. Keines der beiden genannten Gerichte ist deshalb allein aufgrund seines Standorts das typische Eingangsgericht für solche Konflikte. Arbeitsgerichtliche Urteilsverfahren beginnen üblicherweise mit einer Güteverhandlung, in der eine einvernehmliche Lösung erörtert wird. Die konkrete örtliche und sachliche Zuständigkeit lässt sich erst anhand der Beteiligten und des Streitgegenstands bestimmen.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 22.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Falls es bei Telefonaten zu Engpässen kommt, bittet die Kanzlei darum, das Anliegen zunächst per E-Mail an info@raab-schneider.de zu senden, gegebenenfalls mit Telefonangabe.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Die Kanzlei bittet um telefonische Anmeldung und klärt vorab telefonisch, ob ein persönlicher Termin notwendig ist. Termine finden nach Vereinbarung statt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Die Kanzlei bittet um telefonische Anmeldung und klärt vorab telefonisch, ob ein persönlicher Termin notwendig ist. Termine finden nach Vereinbarung statt.

Für den Erstkontakt: Falls es bei Telefonaten zu Engpässen kommt, bittet die Kanzlei darum, das Anliegen zunächst per E-Mail an info@raab-schneider.de zu senden, gegebenenfalls mit Telefonangabe.

Bevorzugter Kontaktweg: phone

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage zu einem arbeitsrechtlichen Anliegen hilfreich?
Welche Unterlagen relevant sind, richtet sich nach dem Thema. Häufig bilden der Arbeitsvertrag und spätere Ergänzungen die Grundlage. Je nach Anliegen können Entgeltabrechnungen, Arbeitszeitaufzeichnungen, eine Abmahnung, ein Kündigungsschreiben oder ein Zeugnis hinzukommen. Auch einschlägige Korrespondenz und eine kurze zeitliche Übersicht können die Einordnung erleichtern. Für die erste Kontaktaufnahme genügt häufig zunächst eine sachliche Zusammenfassung. Welche Dokumente anschließend benötigt werden und auf welchem Weg sie übermittelt werden sollen, lässt sich im weiteren Austausch klären.
Warum spielt bei einer Kündigung der Zeitpunkt des Zugangs eine Rolle?
Im Arbeitsrecht können kurze gesetzliche Fristen gelten. Bei einer schriftlichen Kündigung ist insbesondere der Zugang bedeutsam, weil daran regelmäßig die dreiwöchige Frist für eine Kündigungsschutzklage anknüpft. Daneben können weitere Fristen und Termine relevant sein. Für die Sachverhaltsaufnahme sind deshalb das Kündigungsschreiben, die Umstände seiner Übermittlung und das Zugangsdatum wichtige Informationen. Eine bloße Kontaktanfrage wahrt keine gerichtliche Frist. Ob und welche Schritte im konkreten Fall erforderlich sind, bedarf einer individuellen rechtlichen Prüfung.
Was unterscheidet einen Aufhebungsvertrag von einer Kündigung?
Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung, mit der eine Vertragspartei das Arbeitsverhältnis beenden will. Ein Aufhebungsvertrag beruht dagegen auf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Darin können neben dem Beendigungszeitpunkt beispielsweise Freistellung, Resturlaub, Zeugnis und eine mögliche Abfindung geregelt werden. Eine Abfindung ist jedoch nicht automatisch Bestandteil jeder Beendigung. Aufhebungsverträge können außerdem sozialrechtliche Folgen haben, etwa beim Arbeitslosengeld. Welche Bedeutung einzelne Regelungen haben, hängt vom Vertragstext und der persönlichen Situation ab.
Werden arbeitsrechtliche Streitigkeiten vor dem Amtsgericht oder dem Landgericht Kaiserslautern verhandelt?
Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern aus dem Arbeitsverhältnis fallen typischerweise in die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte. Dazu zählen insbesondere Verfahren über Kündigungen, ausstehende Vergütung oder Arbeitszeugnisse. Das Amtsgericht Kaiserslautern und das Landgericht Kaiserslautern sind als Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit dafür regelmäßig nicht zuständig. Allerdings ist nicht jede beruflich veranlasste Auseinandersetzung automatisch eine arbeitsgerichtliche Sache. Maßgeblich sind unter anderem die rechtliche Stellung der Beteiligten und der geltend gemachte Anspruch. Die örtliche Zuständigkeit folgt zusätzlichen gesetzlichen Regeln.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 22.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Wolfgang Reich

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Wolfgang Reich: 4,2 von 5 Sternen bei 5 Bewertungen
4,2 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von Raab・Schneider・Emrich-Ventulett aus 5 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

Für Wolfgang Reich liegen hier noch keine geprüften Bewertungen vor.

Google-Bewertungen der Kanzlei

4,2 von 5 · 5 Bewertungen

Bei Google ansehen

Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Raab・Schneider・Emrich-Ventulett insgesamt und nicht auf Wolfgang Reich persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

5 Sterne0
4 Sterne0
3 Sterne0
2 Sterne0
1 Sterne0

Hier liegen noch keine eigenen Bewertungen vor. Die Balken füllen sich, sobald die erste geprüfte Bewertung veröffentlicht ist.

Gesamtbild bei Google (Kanzlei)

Ø 4,25

Google veröffentlicht zu diesen 5 Bewertungen nur die Gesamtnote und die Anzahl, keine Aufschlüsselung nach Sternen und höchstens 0 einzelne Bewertungstexte. Eine Sterneverteilung wäre deshalb nicht belegbar. Die vollständige Verteilung sehen Sie direkt bei Google.

Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Beleidigende, anonyme Schmähkritik und Beiträge ohne erkennbaren Mandatsbezug werden nicht veröffentlicht.

Positive Stimmen

Noch keine positiven Bewertungen veröffentlicht.

Kritische Stimmen

Bislang liegen keine kritischen Bewertungen vor.

Kanzlei und Anfahrt

Burgstraße 39, 67659 Kaiserslautern

Mo–Fr
8–18 Uhr

Standortkarte anzeigen

Mit Ihrer Einwilligung wird Google Maps geladen. Dabei können Daten an Google übertragen werden.

Hinweise zum Datenschutz
Kanzleistandort von Wolfgang Reich. Kartendaten: Google.

Weiterführende Informationen

Ratgeber zu diesen Rechtsgebieten

Weitere Anwältinnen und Anwälte in Kaiserslautern

Alle Profile in Kaiserslautern vergleichen
Angabenstatus

Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.

Kontaktdaten geprüft am 24.9.2026 · Quelle: raab-schneider.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 24.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %

Hinweis: Dieses Profil wurde nicht von der betroffenen Person selbst angelegt, sondern redaktionell aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Kanzleiwebseite, Impressum, Google) zusammengestellt. Die Aufnahme ist kostenlos und unabhängig von einer Mitgliedschaft. Sie sind betroffen? Sie können das Profil übernehmen und korrigieren, einen Fehler melden oder der Veröffentlichung widersprechen und die Löschung verlangen.

Angaben stammen von der Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen. Betroffene können der Veröffentlichung jederzeit widersprechen (Datenschutz). Fehler melden · Profil übernehmen