Die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland steigt kontinuierlich an. Laut Statistischem Bundesamt waren im Dezember 2023 knapp 5,7 Millionen Menschen pflegebedürftig. Viele von ihnen wünschen sich, in ihrer vertrauten Umgebung betreut zu werden.
Die 24-Stunden-Pflege bietet hierfür eine Lösung, die familiäre Nähe mit individueller Unterstützung verbindet – allerdings unterliegt sie klaren rechtlichen Bedingungen, die es zu beachten gilt.
Was versteht man unter 24-Stunden-Pflege?
Im Zentrum steht die Idee der Betreuung im eigenen Zuhause: Die Betreuungskraft lebt über einen längeren Zeitraum im Haushalt der pflegebedürftigen Person – in der Regel für mehrere Monate. Sie begleitet den Alltag, gibt Struktur, leistet praktische Hilfe und sorgt für soziale Anbindung.
Typische Aufgabenbereiche der Betreuungskraft
Die Leistungen der Pflegekraft orientieren sich an den individuellen Bedürfnissen der betreuten Person.
• Haushaltsführung: Typische Aufgaben sind Kochen, Wäschewaschen, Putzen oder das Einkaufen von Lebensmitteln.
• Grundpflege: Auch bei der Körperpflege, beim An- und Auskleiden oder beim Toilettengang leistet die Betreuungskraft Hilfestellung.
• Unterstützung bei der Ernährung: Mahlzeiten werden zubereitet, gereicht und – wenn nötig – die Nahrungsaufnahme begleitet.
• Soziale Betreuung: Gespräche, Spaziergänge oder die Begleitung zu Terminen außer Haus gehören ebenso zum Alltag wie eine angemessene emotionale Unterstützung.
Rechtliche Rahmenbedingungen der 24-Stunden-Pflege
Damit die Betreuung rechtskonform und fair erfolgt, ist die Beachtung gesetzlicher Vorgaben unerlässlich.
Abgrenzung zur Rundum-Betreuung
Die Bezeichnung „24-Stunden-Pflege“ führt oft auf die falsche Fährte: Betreuungskräfte dürfen keineswegs durchgehend arbeiten oder permanent verfügbar sein. Es handelt sich also nicht um eine Betreuung rund um die Uhr, sondern es gelten klare Regelungen für Pausen, Ruhezeiten und Überstunden.
Arbeitsrechtliche Bestimmungen
Eine rechtlich saubere Gestaltung der Arbeitszeiten schützt sowohl die Betreuungskraft als auch die betreute Person.
• Arbeitszeiten und Ruhezeiten: Zulässig sind in der Regel acht Stunden Arbeit pro Tag. Nach dem Gesetz stehen der Betreuungskraft mindestens elf Stunden ununterbrochene Ruhezeit zu. Auch an freien Tagen und Urlauben darf es keine Einschränkungen geben.
• Bereitschaftsdienste: Sollte eine Bereitschaft notwendig sein, muss sie konkret geregelt, begrenzt und vergütet werden. Eine dauerhafte Rufbereitschaft ist nicht erlaubt. Auch Überstunden dürfen nicht zur Regel werden, sondern sind nur in Ausnahmefällen möglich.
Beschäftigungsmodelle
Je nach Organisationsform ergeben sich unterschiedliche Pflichten für Auftraggeber oder Angehörige.
• Entsendemodell über eine Agentur: Die häufigste Variante: Die Betreuungskraft ist bei einem ausländischen Unternehmen angestellt und wird nach Deutschland entsandt. Sie bleibt dort sozialversichert, was durch die sogenannte A1-Bescheinigung nachgewiesen wird. Eine Vermittlungsagentur wie beispielsweise Pflegehilfe-Senioren übernimmt hierzulande Organisation und Vertragswesen.
• Direkte Anstellung: Hier wird die zu betreuende Familie selbst zum Arbeitgeber. Das bedeutet: Anmeldung bei Sozialversicherungsträgern, Lohnabrechnung, Urlaub, Arbeitszeiterfassung und Haftungspflichten. Diese Lösung ist aufwändig und rechtlich risikobehaftet.
Sozialversicherungsrechtliche Aspekte
Unabhängig vom gewählten Modell gilt: Betreuungskräfte müssen sozial abgesichert sein. Bei Direktanstellung müssen Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung gezahlt werden. Beim Entsendemodell bleibt das entsendende Unternehmen im Heimatland zuständig. Fehlt diese Absicherung, kann dies Bußgelder oder sogar strafrechtliche Folgen nach sich ziehen – spätestens bei der nächsten Krankmeldung wird das deutlich.
Vorteile der Agenturlösung
Die Zusammenarbeit mit einer spezialisierten Agentur bringt viele Vorteile – insbesondere für Familien ohne juristisches oder pflegerisches Fachwissen.
Eine gute Agentur kennt sich mit nationalem und europäischem Arbeitsrecht aus. Sie sorgt dafür, dass gesetzliche Vorschriften eingehalten und Betreuungskräfte korrekt sozialversichert werden. Von der Auswahl der Betreuungskraft bis zur Vertragsabwicklung übernimmt sie sämtliche organisatorischen Aufgaben – auch bei kurzfristigem Wechsel oder einer Krankmeldung. Seriöse Vermittler achten auf Ausbildung, Sprachkenntnisse und persönliche Eignung. Bei Problemen gibt es Ersatzlösungen – ohne, dass Familien im Regen stehen.
Fazit
Die 24-Stunden-Pflege bietet pflegebedürftigen Menschen ein selbstbestimmtes Leben im gewohnten Umfeld. Damit dieses Modell rechtskonform umgesetzt werden kann, braucht es klare vertragliche Regelungen und die Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorgaben.
Die Agenturlösung stellt hier eine besonders sichere, zuverlässige und praktikable Option dar – sowohl für Pflegebedürftige als auch für deren Angehörige. Wer sich für diese Form der Betreuung entscheidet, sollte daher bewusst auf eine seriöse Agentur mit geprüften Standards setzen – damit Betreuung zu Hause keine Grauzone bleibt, sondern rechtlich wie menschlich überzeugt.
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