Die Gestaltung der Außenanlagen zum eigenen Grundstück bringt eine Reihe wichtiger Überlegungen mit sich. Die Annahme, einfach drauflos bauen zu können, lässt sich spätestens beim Blick über die Grundstücksgrenze zum Nachbarn entkräften. Wer einen Zaun bauen möchte, um die Immobilie sicherer zu machen, das Grundstück optisch zu rahmen, Grenzen zu definieren oder sich einen Sichtschutz zu errichten, ist gut beraten, die gesetzlichen Regeln zum Zaunbau zu kennen. Was beim Zaunbau gestattet ist, weiß dieser Ratgeber.
Wo auf dem Grundstück darf ein Zaun überhaupt stehen?
Einer der wichtigsten rechtlichen Aspekte bei der Errichtung von Zäunen ist die Positionierung der Zaunpfosten. Kennen Sie den exakten Verlauf der Grundstücksgrenzen zu Ihren Nachbarn? Um einen Zaun ohne deren Zustimmung bauen zu können, müssen Sie zur Grundstücksgrenze einen Abstand von wenigstens 50 cm einhalten. Ist dem der Fall, können Sie – stets innerhalb der übrigen Bestimmungen des Rechtsrahmens – selbst entscheiden, wie Ihr Zaun aussehen und wo er exakt entlangführen soll.
Im Falle dessen, dass Sie einen Sichtschutzzaun errichten möchten, um sich vor den neugierigen Blicken übergriffiger Nachbarn zu schützen, ist eine solche Vorgehensweise empfehlenswert. Eine Grenzbebauung, wie sie ebenfalls möglich ist, macht vor diesem Hintergrund wenig Sinn.
Zaun als Grenzbebauung
Die Grenzbebauung mit einem Zaun ist ein Sonderfall, bei dem der Grundstücksnachbar automatisch mit im Boot sitzt. Hierbei greift die Abstandspflicht von 50 cm nicht, da der Zaun direkt auf der Grenze zwischen beiden Grundstücken verläuft. Allerdings hat der Nachbar hierbei ein Mitspracherecht, was die Art des Zaunes, Merkmale wie Höhe und Breite sowie spezifische Eigenschaften wie das Design anbelangt. Hingegen muss er sich dann auch an den Kosten für den Zaunbau beteiligen. Die finanziellen Aufwendungen werden hierbei im Verhältnis 50 : 50 gesplittet. Eine Grenzbebauung ist unter Umständen denkbar, wenn Sie sich mit Ihrem Nachbarn gut verstehen, jedoch aus Gründen der Sicherheit für beide Grundstücke einen Zaun errichten möchten. Immerhin ist ein Plus an Sicherheit im beiderseitigen Interesse.
Die Rechte des Nachbarn beim Bau eines Zauns jeglicher Art berücksichtigen
Angenommen, es handelt sich um keinen Zaun, der im Sinne einer Grenzbebauung errichtet wird, so ist es wichtig, dass die Rechte des Nachbarn gewahrt werden. Der Zaun darf beispielsweise nicht so hoch sein, dass das Grundstück des Nachbarn künftig nur noch im Schatten liegt. Hat der Nachbar ein Wegerecht, so darf diese Grunddienstbarkeit durch den neu zu bauenden Zaun nicht beeinträchtigt werden. Die Zufahrt zum Grundstück des Nachbarn oder ein Durchgang per pedes müssen dann nach wie vor sichergestellt sein.
Wann darf der Nachbar den Bau eines Zauns mokieren?
Ist der Nachbar mit dem Zaunbau nicht einverstanden, obwohl Sie sich an alle gesetzlichen Vorgaben gehalten haben, ist dieser in der Nachweispflicht. Er muss gerichtlich belegen können, dass ihn die Errichtung des Zauns so stark beeinträchtigt, dass der Zaunbau unzumutbar ist.
Wie sieht es aus mit einer Baugenehmigung für einen Sichtschutzzaun?
So wie eine Baugenehmigung für Nebengebäude wie ein Gartenhaus ein Thema sein kann, so ist sie es mitunter auch bei einem Zaun. Voraussetzung dafür, dass eine Baugenehmigung obligatorisch wird, ist in erster Linie die Höhe des Zauns. Bis zu einer Höhe von 1,50 m können Sie in aller Regel auch ohne eine behördliche Genehmigung durchstarten. Im Zweifel lohnt es sich, bei der örtlichen Baubehörde nachzufragen, ob einem Zaunbau lokale Regelungen entgegenstehen.
Weitere Gründe, die eine Baugenehmigung rechtfertigen können, ist eine Grundstückslage:
- in Landschaftsschutzgebieten
- an öffentlichen Straßen
- an Fußwegen, die von der Öffentlichkeit genutzt werden
Landesrechtliche Vorgaben zur Zaunhöhe
An der Höhe des Zauns scheiden sich häufig die Geister. Umso wichtiger ist es, die gesetzlichen Regelungen der Länder zu kennen. Während der Zaun in einigen Bundesländern 1,20 m nicht übersteigen darf, ist in Sachsen, Bremen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern ein 2 m hoher Zaun denkbar. Sofern Sie planen, einen Zaun zu errichten, der sehr hoch ausfallen soll, ist es ratsam, sich im Vorfeld in dieser Hinsicht mit den Gesetzlichkeiten Ihres Bundeslandes auseinanderzusetzen.
Weiterhin liegt für die jeweilige Gemeinde ein örtlicher Bebauungsplan vor. Neben einer einheitlichen Grundstücksansicht sieht dieser Differenzierungen zwischen Zäunen auf Privatgrundstücken und solchen auf betrieblich genutzten Arealen vor.
Welche weiteren Anforderungen werden an einen neu zu errichtenden Sichtschutzzaun gestellt?
Wer einen Zaun errichtet, ist dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass dieser ausreichend gesichert ist und für andere Personen keine Gefahr darstellt. So muss ein Zaun so tief im Erdreich verankert sein, dass er auch einem starken Sturm standhält, ohne aus den Angeln gehoben zu werden. Von ihm sollte weder für Nachbarn, noch für Passanten eine Gefahr ausgehen. Daher ist es wichtig, einen möglichst massiven Sichtschutzzaun zu wählen. Hierfür ist Massivholz ein geeignetes Material. Da neben der Zaunhöhe auch die Verwendung spezifischer Materialien von den Ländern vorgegeben wird, informieren Sie sich hierzu idealerweise in den örtlichen Regelwerken.
Um sich keinen Ärger einzuhandeln, sollte der Zaun optisch den ortsüblichen Maßstäben entsprechen. Ein Neonanstrich wird ebenso wenig gern gesehen wie ein Zaun, der so bunt ist, dass Passanten permanent vor dem Grundstück stehenbleiben.
Natürliche Zäune – eine echte Option?
Statt eines klassischen Zaunes können Sie sich für einen Zaun entscheiden, der – wie eine Hecke – auf natürlichem Wege entstanden ist. Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass lebende Zäune einen vergleichsweise hohen Pflegeaufwand haben. Bei einem Naturzaun, der nur Ihnen allein gehört und nicht unter eine Grenzbebauung fällt, sind Sie für die Pflege von Hecke & Co. selbst verantwortlich. Sie müssen dann sicherstellen, dass lange Heckentriebe eingekürzt werden und benachbarte Grundstücke nicht beeinträchtigen. Ebenso gilt es, jedwede Art von Beschädigung durch lebende Zäune bei Dritten zu vermeiden. Handelt es sich bei der Hecke um ein Exemplar, das direkt auf der Grundstücksgrenze errichtet werden soll, sind beide Grundstücksnachbarn hinsichtlich Pflege und Verkehrssicherungsmaßnahmen übereinzukommen. Nicht selten birgt das Konfliktpotenzial und ist daher lediglich dann eine gute Idee, wenn Sie sich mit Ihren Nachbarn auch in herausfordernden Situationen bestens verstehen.
Pflicht zum Bau eines Zaunes – Wahrheit oder Mythos?
Der Verpflichtung, einen Zaun zu errichten, müssen Sie sich als Grundstückseigentümer lediglich dann beugen, wenn die Grundstücksgrenze bislang nicht präzisiert worden ist und Ihr Nachbar auf einer solchen besteht. Weiterhin ist die Einzäunung in den Bundesländern Niedersachsen, Brandenburg und Berlin verpflichtend. Als Grundstückseigentümer sind Sie dann für den Zaunbau auf der rechten Seite – mit Blick vom Hauseingang ins Grüne – zuständig.
Fazit
Beim Zaunbau ist derjenige auf der sicheren Seite, der die lokalen Gesetzlichkeiten kennt. Weiterhin ist es ratsam, in jedem Fall mit dem Grundstücksnachbarn eine Übereinkunft zum Zaunbau zu erreichen.
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