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Anwalt-Seiten.de > Blog > Immobilien > Immobilien-Ratgeber > Notartermin beim Immobilienkauf: Ablauf, Unterlagen und Fallstricke
Immobilien-Ratgeber

Notartermin beim Immobilienkauf: Ablauf, Unterlagen und Fallstricke

Redaktion 22. Oktober 2025
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Immobilienkauf
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Der Weg zur eigenen Immobilie führt unweigerlich über den Notartermin – ein Moment, der bei vielen Käufern für Nervosität sorgt. Schließlich geht es um erhebliche Summen und rechtlich bindende Unterschriften. Doch mit der richtigen Vorbereitung wird aus dem vermeintlich trockenen Verwaltungsakt ein strukturierter Prozess, der allen Beteiligten Rechtssicherheit bietet.

Inhaltsverzeichnis
Warum der Notartermin unverzichtbar istDie richtige Vorbereitung macht den UnterschiedWas tatsächlich am Notartermin passiertUnterlagen: Die Checkliste für den Tag XTypische Fallstricke und wie man sie umgehtNach dem Termin ist vor dem Einzug

Warum der Notartermin unverzichtbar ist

In Deutschland gilt beim Immobilienkauf das Prinzip der notariellen Beurkundung. Anders als etwa beim Autokauf kann man keine Eigentumswohnung oder kein Haus durch einen einfachen Handschlag erwerben. Der Gesetzgeber schreibt die notarielle Form zwingend vor – und das aus gutem Grund. Die neutrale Instanz des Notars schützt beide Seiten vor übereilten Entscheidungen und juristischen Fallstricken.

Die richtige Vorbereitung macht den Unterschied

Wer gut vorbereitet zum Termin erscheint, spart Zeit und vermeidet unangenehme Überraschungen. Der Kaufvertragsentwurf sollte idealerweise zwei Wochen vor dem eigentlichen Termin vorliegen. Diese Frist ist keineswegs Luxus, sondern notwendig, um den oft 20 bis 30 Seiten umfassenden Text in Ruhe durchzugehen. Eine erfahrene Notarin in München versendet die Unterlagen rechtzeitig und steht für Rückfragen zur Verfügung – ein Service, der gerade bei komplexen Sachverhalten Gold wert ist.

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Besonders wichtig: Den Entwurf nicht nur überfliegen, sondern tatsächlich lesen. Viele Details wie Gewährleistungsausschlüsse, Vereinbarungen zur Kaufpreiszahlung oder Regelungen zu Schönheitsreparaturen können später nicht mehr ohne Weiteres geändert werden. Wer Unklarheiten entdeckt, sollte diese bereits vor dem Termin ansprechen.

Was tatsächlich am Notartermin passiert

Der Ablauf folgt einem klaren Muster, das Käufer kennen sollten. Nach der Begrüßung verliest der Notar den gesamten Kaufvertrag – Wort für Wort. Das mag zunächst umständlich erscheinen, dient aber dem Verständnis und gibt Gelegenheit, bei Unklarheiten nachzufragen. Der Notar ist dabei nicht Partei des Verkäufers oder Käufers, sondern verpflichtet, beide Seiten umfassend aufzuklären.

Ein typischer Termin dauert etwa 60 bis 90 Minuten. Dabei werden auch scheinbare Nebensächlichkeiten besprochen: Sind Küche oder Einbauschränke im Kaufpreis enthalten? Wer trägt die Kosten für die Löschung alter Grundschulden? Solche Details sollten vorab geklärt sein, um Verzögerungen zu vermeiden.

Nach der Verlesung und Beantwortung aller Fragen erfolgt die Unterschrift. Erst in diesem Moment wird der Vertrag rechtlich bindend. Bis dahin können beide Seiten theoretisch noch zurücktreten – danach nicht mehr ohne erhebliche Konsequenzen.

Unterlagen: Die Checkliste für den Tag X

Zur Identifikation genügt der Personalausweis oder Reisepass. Wer verheiratet ist und die Immobilie im Alleineigentum erwirbt, benötigt unter Umständen die Zustimmung des Ehepartners. Bei Finanzierung über ein Darlehen müssen die Bankdaten vorliegen, damit der Notar die Kaufpreiszahlung korrekt regeln kann.

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Verkäufer sollten die Grundbuchauszüge griffbereit haben, auch wenn diese dem Notar bereits vorliegen. Wichtig sind auch eventuelle Bauunterlagen, Grundrisse oder Teilungserklärungen bei Eigentumswohnungen. Wer auf Nummer sicher gehen will, erstellt eine Woche vor dem Termin eine Liste und hakt ab, was bereits vorhanden ist.

Typische Fallstricke und wie man sie umgeht

Eine häufige Stolperfalle sind unklare Regelungen zu den Kosten für Grunderwerbsteuer, Notar und Grundbucheintrag. Grundsätzlich trägt der Käufer diese Nebenkosten, die je nach Bundesland zwischen 10 und 15 Prozent des Kaufpreises ausmachen können. Wer hier nicht vorplant, erlebt beim Notartermin eine böse Überraschung.

Ein weiterer Klassiker: Die Auflassungsvormerkung wird übersehen. Dieses sperrige Wort bezeichnet die Sicherung des Käufers im Grundbuch. Sie verhindert, dass der Verkäufer die Immobilie zwischen Vertragsschluss und Kaufpreiszahlung anderweitig belastet oder gar doppelt verkauft. Seriöse Notare weisen darauf hin, doch Käufer sollten aktiv nachfragen, wann die Vormerkung eingetragen wird.

Gerade bei älteren Immobilien lauern Überraschungen in Form von Altlasten oder Wegerechten. Ein genauer Blick ins Grundbuch ist Pflicht – idealerweise schon vor dem Notartermin. Wer sich bei Immobilien unsicher fühlt, sollte zusätzlich anwaltlichen Rat einholen. Die Kosten dafür sind überschaubar im Vergleich zu den möglichen Risiken.

Siehe auch:  Rechtliche Anforderungen beim Immobilienkauf

Nach dem Termin ist vor dem Einzug

Mit der Unterschrift ist die Arbeit nicht getan. Der Notar kümmert sich um die Grundbuchumschreibung und informiert die Beteiligten über jeden Schritt. Die Kaufpreiszahlung erfolgt erst, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind – meist nach Eintragung der Auflassungsvormerkung und Löschung alter Lasten. Bis zum endgültigen Eigentumsübergang vergehen oft mehrere Wochen.

Der Notartermin beim Immobilienkauf ist weniger kompliziert als sein Ruf. Mit sorgfältiger Vorbereitung, rechtzeitiger Durchsicht aller Unterlagen und der Bereitschaft, Fragen zu stellen, wird er zum routinierten Schritt auf dem Weg ins Eigenheim. Wer die genannten Punkte beachtet, kann dem Termin entspannt entgegensehen.

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