Ob über Branchenforen, Fachartikel oder Gespräche im Vertrieb: Der Name Leadbase fällt immer häufiger, wenn es um persönliche B2B-Daten geht. Die Plattform wirbt damit, die besten direkten Handynummern und E-Mail-Adressen von Geschäftsführern und Entscheidungsträgern im gesamten DACH-Raum zu liefern. Doch könnte ein so mächtiges Werkzeug in Zeiten von DSGVO und zunehmendem Datenschutzbewusstsein überhaupt legal sein?
Diese Frage stellen sich viele, und das mit gutem Grund. In diesem Artikel werfen wir einen fundierten Blick hinter die Kulissen.
Table of Context
Die Datenschutzfrage: Woher kommen die Daten?
Aus rechtlicher Sicht ist insbesondere Art. 14 DSGVO relevant, da viele der gespeicherten Daten nicht direkt beim Betroffenen erhoben werden. Leadbase erfüllt hier seine Informationspflichten nach Maßgabe von Art. 14 Abs. 5 DSGVO.
Gerade US-amerikanische Anbieter standen mehrfach in der Kritik, etwa durch zahlreiche Klagen der Datenschutzbehörden (ebenfalls gegenüber deutschen Kunden der Plattform) oder auch die LinkedIn-Sperrungen im März 2025 wegen illegaler automatisierter Datenerfassung. Auch die automatisierte Einspeisung von Kontaktdaten aus Nutzer-Postfächern ist rechtlich höchst problematisch.
Leadbase hingegen verfolgt einen anderen Ansatz. Als europäisches Unternehmen speichert Leadbase alle Daten ausschließlich in ISO-27001-zertifizierten Rechenzentren in Deutschland. Auch rechtlich steht das Angebot auf solider Basis:
- Ein Großteil der Daten stammt aus geprüften, DSGVO-konformen Datenquellen – darunter sowohl öffentlich zugängliche Geschäftsquellen als auch Partnernetzwerke mit über 2 Millionen professionellen Datenprovidern
- Es handelt sich ausschließlich um berufliche Kontaktdaten, nicht um private
- Es besteht jederzeit ein Recht auf Widerspruch und Löschung
| Merkmal | Leadbase | US-Anbieter |
| Datenstandort | Deutschland | USA |
| DSGVO-Konformität | Ja | Eingeschränkt |
| ISO-27001-Zertifizierung | Ja | Teils vorhanden |
| Nutzung öffentlicher Quellen | Ja | Häufig unklar |
| Transparente Datenverarbeitung | Ja | Oft intransparent |
Telefonische Kaltaquise in Deutschland: Doch illegal?
Ein häufiger Irrglaube lautet: „Ist Kaltakquise im B2B-Bereich nicht verboten?“ Die Antwort lautet: Nein, zumindest nicht grundsätzlich.
Laut § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG ist die telefonische Kontaktaufnahme im B2B-Umfeld erlaubt, wenn ein mutmaßliches Interesse des kontaktierten Unternehmens besteht. Das ist z. B. der Fall, wenn:
- das Produkt oder die Dienstleistung für die Zielbranche relevant ist
- es sich um Entscheider mit typischer Budgetverantwortung handelt
- keine vorherigen Widersprüche zur Kontaktaufnahme vorliegen
Gerade in der B2B-Welt ist dieser Spielraum bewusst offen gehalten, um Innovation und Marktzugang zu fördern. Viele haben sich in der Vergangenheit bereits über diese sehr vage Gesetzeslage beschwert.
DSGVO-Datenqualität: Können europäische Anbieter mithalten?
Viele Nutzer vermuten: Was aus den USA kommt, hat mehr Daten. Doch ein Blick in die Praxis zeigt: Größe ist nicht gleich Qualität.
Leadbase punktet im Vergleich zu bekannten US-Anbietern mit:
- höherer Trefferquote bei Direktdurchwahlen (besonders in DACH)
- besser gepflegten Datenfeldern (Position, Abteilung, Branche etc.)
- klarerem Fokus auf rechtssichere Nutzung
Die Plattform setzt auf intelligente Verknüpfungen und regelmäßige Aktualisierungen statt auf bloßes Masse-Scraping und kann so – unter Einhaltung sämtlicher datenschutzrechtlicher Vorgaben gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO sowie technischer Schutzpflichten nach Art. 32 DSGVO – die Handynummern und geschäftlichen E-Mail-Adressen von bis zu 70 % aller Entscheider in der DACH-Region liefern. Ergänzend kann in bestimmten Fällen auch § 26 BDSG Anwendung finden, etwa wenn Daten im Zusammenhang mit Beschäftigtenverhältnissen verarbeitet werden.
- Zugeschnitten auf den DACH-Markt: Daten sind relevanter und kontextnäher
- Rechtskonforme Nutzung durch DSGVO-Ausrichtung, AVV und gesetzlich normierte Informationspflichten gemäß Art. 13 und 14 DSGVO
- Höchste Serverstandards: Hosting in Deutschland, zertifiziert und gesichert
Rechtliche Gesamtbewertung und Einordnung
Gerade im Bereich der datengestützten Geschäftsanbahnung ist rechtliche Sorgfalt essenziell. Das gilt insbesondere für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Sinne von Art. 4 Nr. 1 DSGVO in Verbindung mit dem berechtigten Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.
Während bei vielen US-Anbietern ein hohes Risiko besteht, durch intransparente Datenquellen oder fehlende Rechtsgrundlagen mit Datenschutzbehörden in Konflikt zu geraten, bietet Leadbase eine rechtskonforme und dokumentierte Lösung für den DACH-Markt.
Dank Hosting in Deutschland, nachweisbarer ISO-27001-Zertifizierung und klarer vertraglicher Regelungen zur Datenverarbeitung (inkl. AVV und Widerspruchsmöglichkeit) ist Leadbase insbesondere für Unternehmen attraktiv, die sich nicht nur auf Effizienz, die sich nicht nur auf Effizienz, sondern auch auf rechtliche Stabilität verlassen wollen, insbesondere bei der Kaltakquise im B2B-Bereich.
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