In einem Streit können schnell Schimpfwörter fallen, die das Gegenüber als Beleidigung auffassen kann. Und zwangsläufig stellt sich dann die Frage: Kann ich dieses anzeigen und lohnt sich das überhaupt? Grundsätzlich kann man diese Frage gar nicht so einfach beantworten, wie man nachfolgend erfahren kann.
Anzeige wegen Beleidigung ist möglich
Im Grundsatz kann man jederzeit eine Anzeige bei der Polizei wegen Beleidigung erstatten. Mit einer Anzeige sind keine rechtlichen Voraussetzungen verbunden. Man sollte dabei nur eines beachten, die Inhalte der Strafanzeige müssen der Wahrheit entsprechen. Sonst setzt man sich selbst einer Strafverfolgung wegen falscher Verdächtigung aus. Im Zusammenhang mit einer Strafanzeige noch ein Tipp: Heute muss man wegen einer Strafanzeige nicht mehr persönlich zur Polizei. Eine Erstattung ist auch online über die Internetseite der Polizei jederzeit möglich. Unabhängig davon, dass man jederzeit wegen Beleidigung eine Strafanzeige stellen kann, bedeutet dieses nicht automatisch auch eine Strafverfolgung.
Öffentliches Interesse oder nicht?
Ob eine Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige wegen Beleidigung verfolgt, kommt immer auf den Einzelfall an. Bei einer Beleidigung und ob diese von einer Staatsanwaltschaft verfolgt wird, spielen verschiedene Faktoren eine Rolle. So kommt es zum Beispiel darauf an, was für Schimpfwörter Gegenstand der Beleidigung waren. Zudem spielt auch eine Rolle, wer beleidigt wurde. Beide Punkte sind maßgeblich, ob eine Staatsanwaltschaft ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung bejaht oder nicht. Ist das nicht der Fall, wird das Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung eingestellt und der Anzeigenerstatter wird auf den zivilen Klageweg verwiesen.
Auf den Einzelfall kommt es an
Wie schon dargestellt kommt es bei einer Beleidigung auf die Art der Beschimpfung an. Fallen beispielsweise Worte wie Idiot, so wird dieses von einer Staatsanwaltschaft in der Regel nicht verfolgt. Da es am öffentlichen Interesse fehlt. Doch wie schon erwähnt, kommt es auch auf die Person an, die Gegenstand der Beleidigung ist. Fällt zum Beispiel das Wort Idiot gegenüber einem Polizisten im Dienst, einem Kommunalpolitiker wie einem Bürgermeister, so sieht das anders aus. In solchen Fällen wird eine Staatsanwaltschaft in der Regel ein öffentliches Interesse bejahren. Da sich hier immer die Frage stellt, ob die Beleidigung tatsächlich der Person gilt oder dem Staat.
Strafverfolgung einer Beleidigung
Wie man letztlich daran erkennen kann, kann man die Frage nicht einfach beantworten. Zumal man immer sehen muss, selbst wenn eine Staatsanwaltschaft ein öffentliches Interesse bei einer Beleidigung bejaht, bedeutet dieses nicht automatisch auch eine Verurteilung. Vielmehr kommt es dann darauf an, wie die Strafverfolgung erfolgt. Neben einem Strafbefehl mit einer Geldstrafe, ist auch eine ordentliche Hauptverhandlung vor Gericht möglich. Und hier ist dann nach § 185 Strafgesetzbuch von einer Geldstrafe bis hin zu einer Freiheitsstrafe von einem jahr, vieles möglich. Auch eine Einstellung wegen Geringfügigkeit oder ein Freispruch kann nicht ausgeschlossen werden. Ob sich daher eine Anzeige wegen Beleidigung lohnt oder nicht, kann man pauschal nur schwierig beantworten.
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