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Anwalt-Seiten.de > Blog > Themengebiete > Recht-Allgemein > Nutzpflanzen im eigenen Garten – Rechtliche Aspekte
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Nutzpflanzen im eigenen Garten – Rechtliche Aspekte

Anwalt-Seiten 16. Januar 2023
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Nutzpflanzen im eigenen Garten - Rechtliche Aspekte
Nutzpflanzen im eigenen Garten - Rechtliche Aspekte
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Gärtnern ist für viele Menschen ein Hobby und eine schöne Abwechslung zu dem sonst so trägen Alltag und möglicherweise Sitzens im Büros. Man ist an der frischen Luft, betätigt sich körperlich und hat am Ende außerdem das zufriedenstellende Ergebnis eines sauberen und schönen Gartens. Überhaupt lässt sich sagen, alles für den Gartenbedarf gibt es auf Samen.de.

Inhaltsverzeichnis
Streng verbotene PflanzenWas darf man einfach anpflanzen?

So macht der Kaffee auf der Terrasse gleich viel mehr Spaß und sorgt für noch mehr Entspannung. Besonders Pflanzen sorgen für ein individuelles Aussehen und dem Kreieren einer schönen Atmosphäre im Garten. Trotzdem gibt es auch bei so einem schönen und unschuldigen Hobby einige Regeln und Gesetze, die man befolgen muss. Es ist in Deutschland nämlich nicht das Pflanzen jeder Blume erlaubt, sondern es gibt Regeln. Wenn man diese nicht befolgt riskiert man nicht nur, dass man die Pflanzen wieder ausgraben muss, sondern möglicherweise auch ein Bußgeld.

Streng verbotene Pflanzen

Allgemein betrachtet ist das Pflanzen von jenen Pflanzen verboten, die in Deutschland unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. Dazu gehören z.B. Nutzhanf, Schlafmohn, Cocoa-Strauch und Aztekensalbei.

Siehe auch:  Kaution Rückzahlung Frist 2024 – Rechtstipps

Hanf im Allgemeinen wird in zwei Gruppen unterteilt und zwar einmal der männlichen Pflanze und einmal der sogenannten weiblichen Pflanze. Der weibliche Teil ist jener, der für die Herstellung von Cannabis-Produkten genutzt wird und darf deshalb nicht angebaut werden, da es in Deutschland illegal ist. Obwohl die männliche Pflanze vergleichsweise harmlos ist, darf auch diese nicht angepflanzt werden.

Wenn man sich ein wenig mit Mohn auskennt, weiß man, dass die Flüssigkeit der Pflanze zur Heroinherstellung gebraucht wird. Da es sich hierbei ebenfalls um eine Droge handelt, die in Deutschland nicht erlaubt ist, da sie sehr gefährlich ist, darf die Pflanze auch im eigenen Garten nicht angebaut werden. Die Samen sind in Deutschland zwar ohnehin nicht legal erhältlich, jedoch dürfen die Samen auch nicht im Ausland gekauft werden und in Deutschland eingepflanzt werden, da man dadurch trotzdem rechtliche Probleme bekommen würde.

Der Cocoa-Strauch besitzt tiefgrüne, kleine Blätter, die in der Arzneiherstellung verwendet werden, jedoch auch zu Rauschmittelherstellung benutzt werden können. Da auch diese in Deutschland nicht erlaubt sind, darf man sie nicht im eigenen Garten pflanzen.
Der Azteken-Salbei selbst kann eine berauschende Wirkung beim Konsumenten auslösen, wenn man die Blätter kaut. Es wird aufgrund seiner halluzinogenen Wirkung auch Wahrsage- oder Götter-Salbei genannt. Der Konsument nimmt beim Eintreten der Wirkung meist helle Lichter, bunte Farben und wirbelnde Gestalten war.

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Wichtig ist hier zu erwähnen, dass der Nutzhanf und auch der Schlafmohn unter bestimmten Umständen angebaut werden dürfen. Hierbei muss man jedoch eine offizielle Erlaubnis haben, da man ansonsten auch hier rechtlich verfolgt werden würde. Die anderen Pflanzen sowie Weitere, die beim Konsumenten eine halluzinogene Wirkung auslösen, sind unter keinen Umständen erlaubt.

Was darf man einfach anpflanzen?

Wenn man nun etwas verwirrt oder vielleicht auch eingeschüchtert ist, was man überhaupt noch anpflanzen darf, so findet man im Internet eine gut ausgearbeitete Liste. Hier findet man eine Ansammlung von verschiedenen Samen, die man im eigenen Garten ruhigen Gewissens pflanzen darf ohne irgendwelche rechtlichen Folgen befürchten zu müssen. Im Allgemeinen hat man, bezogen auf die meisten Pflanzen auch keine Probleme.

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