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Anwalt-Seiten.de > Blog > Internet > Internet-Ratgeber > Pflege in Deutschland: Aktuelle Rechtslage und Bedeutung polnischer Fachkräfte
Internet-Ratgeber

Pflege in Deutschland: Aktuelle Rechtslage und Bedeutung polnischer Fachkräfte

Redaktion 20. Oktober 2025
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Pflege in Deutschland
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Die Zukunft der Pflege in Deutschland sieht aktuell alles andere als rosig aus. Während es an allen Ecken und Enden an qualifiziertem Fachpersonal fehlt, schnellen die Kosten für Pflegeleistungen und die Unterbringung in entsprechenden Einrichtungen in die Höhe. Fachleute gehen davon aus, dass sich die Situation in den kommenden Jahren weiter verschärfen wird, und fordern nicht erst seit gestern nachhaltige, zukunftsfähige Lösungen. In dieser komplexen Gemengelage spielen Fachkräfte aus dem europäischen Ausland, insbesondere aus Polen, eine immer wichtigere Rolle.

Inhaltsverzeichnis
Warum immer mehr Familien auf polnische Pflegekräfte setzen Entsendemodell: Pflege in Deutschland durch entsandte Fachkräfte Selbstständige Pflegekräfte: Flexibles Modell mit Chancen und Risiken Direkte Anstellung: Familie wird zum Arbeitgeber Wie gestaltet sich die aktuelle Rechtssprechung? Ausblick

Welche gesetzlichen Regelungen gelten diesbezüglich aktuell und welche Chancen und Hürden ergeben sich durch den Einsatz polnischer Pflegekräfte?

Warum immer mehr Familien auf polnische Pflegekräfte setzen

Die Eigenanteile, also die monatlichen Kosten, die Pflegebedürftige bzw. ihre Familien monatlich selbst tragen müssen, sind in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen – immer weniger pflegebedürftige Menschen sind in der Lage, diese Belastungen zu tragen. Um dennoch gut versorgt zu werden, suchen zunehmend mehr Menschen nach alltagstauglichen Alternativen. In den letzten Jahren sind vor allem qualifizierte Pflegekräfte aus dem EU-Ausland, vor allem aus Polen und kürzlich auch aus der Ukraine, immer wichtiger geworden.

Siehe auch:  Die Rolle von Anwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern bei Unternehmenskäufen

Die allermeisten in Deutschland tätigen Pflegekräfte kommen mit rund 20 Prozent Gesamtanteil tatsächlich aus Polen, wobei sich die Art und der Umfang der Arbeit zum Teil stark unterscheiden. Die Arbeit von polnischen Pflegekräften bzw. die Zusammenarbeit kann sehr unterschiedlich gestaltet werden. Generell unterscheidet man zwischen drei verschiedenen Modellen:

Entsendemodell: Pflege in Deutschland durch entsandte Fachkräfte

Das sogenannte Entsendemodell ist für Pflegebedürftige bzw. ihre Familien die unkomplizierteste Variante. In diesem Fall sind die qualifizierten Pflegekräfte bei einem in Polen ansässigen Unternehmen angestellt und werden von diesem Unternehmen in Deutschland eingesetzt. Den gesetzlichen Rahmen für dieses Modell setzen die europäische Dienstleistungsfreiheit und die EU-Entsenderichtlinie. Beim Entsendemodell verbleibt die polnische Pflegekraft innerhalb des polnischen Sozialversicherungssystems und Steuern bzw. Abgaben werden in Polen abgeführt. Allerdings gilt das deutsche Arbeitsrecht mit allen Aspekten, vom Mindestlohn bis zur gesetzlichen Arbeitszeitbegrenzung.

Selbstständige Pflegekräfte: Flexibles Modell mit Chancen und Risiken

In diesem Fall gründen qualifizierte Pflegekräfte ein eigenes Unternehmen und arbeiten auf selbstständiger Basis. Daher werden zunächst einmal keine Sozialabgaben fällig, auch Mindestlohn und Arbeitszeitenregelungen gelten nicht. Beim Modell der selbstständigen Tätigkeit schließt der Pflegebedürftige als Kunde bzw. Auftraggeber einen Dienstleistungsvertrag mit dem Unternehmer, was immer auch das Risiko einer Scheinselbstständigkeit beinhaltet. Es ist daher ratsam, eine Statusprüfung bei der deutschen Rentenversicherung durchzuführen.

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Direkte Anstellung: Familie wird zum Arbeitgeber

Die dritte Option besteht darin, dass eine polnische Pflegekraft mit einer pflegebedürftigen Person bzw. deren Familie einen Anstellungsvertrag schließt, wodurch die Familie als Arbeitgeber fungiert. In einem solchen Fall muss die Pflegekraft wie jeder andere Angestellte auch beim Finanzamt, bei einer Krankenversicherung und der gesetzlichen Unfallversicherung angemeldet werden, und – sofern diese Person mehr als drei Monate lang beschäftigt wird, muss auch eine Meldung beim Einwohnermeldeamt erfolgen. Somit haben polnische Pflegekräfte dieselben Rechte wie deutsche Pflegekräfte, also auch Anspruch auf 24 Tage Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Wie gestaltet sich die aktuelle Rechtssprechung?

Mit dem Urteil vom 24. Juni 2021 hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass polnische Pflegekräfte, welche im Rahmen der sogenannten 24-Stunden-Pflege eingesetzt werden und Patienten in Deutschland häuslich versorgen, auch Anspruch auf den Mindestlohn von derzeit 12,82 pro Stunde haben. Allerdings sind die Anforderungen im konkreten Einzelfall, wie die Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden etc., bei verschiedenen Kunden höchst unterschiedlich. Somit ist die Beauftragung oder Anstellung einer polnischen Pflegekraft immer eine höchst individuelle Angelegenheit, bei der zahlreiche rechtliche und arbeitstechnische Aspekte berücksichtigt werden müssen. Spezialisierte Dienstleister können polnische Pflegekräfte nach individuellem Bedarf vermitteln und pflegebedürftige, Angehörige und Fachkräfte zusammenbringen. So wird gewährleistet, dass der individuelle Bedarf abgedeckt und Pflege zu moderaten Preisen in Anspruch genommen werden kann.

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Ausblick

Die demografische Entwicklung und der anhaltende Fachkräftemangel werden in den kommenden Jahren dafür sorgen, dass sich der Engpass in der Pflege weiter verschärfen wird. Um den Pflegenotstand in Deutschland effektiv zu minimieren und nachhaltige Lösungen für die Zukunft zu finden, müssen unterschiedliche Akteure aus Politik, Wirtschaft und Gesundheitswesen gemeinsam an Veränderungen arbeiten. Dazu zählen weiterhin insbesondere eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Pflege, der Ausbau von Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten sowie die Förderung und Anerkennung ausländischer Fachkräfte.

Auf absehbare Zeit werden polnische und andere aus dem europäischen Ausland zuwandernde Fachkräfte unabdingbar sein, um den Herausforderungen des Pflegenotstands zu begegnen.

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