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Anwalt-Seiten.de > Blog > Internet > Internet-Ratgeber > Rechte und Pflichten von Taxipassagieren – aktuelle Rechtslage in Deutschland
Internet-Ratgeber

Rechte und Pflichten von Taxipassagieren – aktuelle Rechtslage in Deutschland

Redaktion 11. Juni 2025
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Rechte und Pflichten von Taxipassagieren
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In Deutschland fahren immer noch viele Menschen mit dem Taxi, da aufgrund der strengen Personenbeförderungsgesetze ausschließlich zertifizierte Fahrer zugelassen sind. Was einerseits eine Einschränkung ist, geht auch mit einem großen Vorteil einher. Fahrgäste haben schließlich klare Rechte, die sie vor einer unangenehmen Erfahrung bewahren sollen. Zwar unterscheiden sich die jeweiligen Taxiordnungen von Stadt zu Stadt, aber die Grundlagen sind weitgehend dieselben.

Inhaltsverzeichnis
Taxifahrer haben eine BeförderungspflichtKindersitze im Taxi sind PflichtIn München sind Fahrten zum Festpreis bei Vorbestellung möglich Kürzeste Strecke ist rechtlich vorgeschrieben Jeder Fahrgast kann eine Quittung oder Rechnung verlangen Bei Gepäck kommt es stark auf Gewicht und Größe an

Taxifahrer haben eine Beförderungspflicht

Absagen durch Taxifahrer sind nicht rechtens, da sie eine Beförderungspflicht haben und grundsätzlich jeden Fahrgast mitnehmen müssen. Das gilt selbst dann, wenn die jeweilige Person betrunken ist und nur eine kurze Strecke fahren möchte. Die Mitnahme von Haustieren ist ebenfalls möglich, wobei in einigen Städten – mit Ausnahme von Blindenhunden – ein Zuschlag verlangt werden darf. Selbst dann, wenn der Taxifahrer auf ein anderes Taxi am Stand verweist, müssen wir das nicht akzeptieren. Eine Ablehnung ist nur dann möglich, wenn sich der Fahrgast aggressiv verhält, ständig herumschreit oder ein anderweitiges Fehlverhalten an den Tag legt.

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Kindersitze im Taxi sind Pflicht

Taxifahrer müssen Kindersitze im Auto haben, damit auch die Beförderung von Kindern sicher möglich ist. Allerdings sind nur zwei Kindersitze für Kinder ab 9 kg gesetzlich vorgeschrieben. Mindestens einer dieser Kindersitze muss für Kinder mit einem Gewicht von 9 bis 18 kg geeignet sein. Im Gegensatz zu Kindersitzen gibt es keine Pflicht zur Mitnahme von Babyschalen. Passagiere haben jedoch die Möglichkeit, selbst eine Babyschale mitzubringen.

In München sind Fahrten zum Festpreis bei Vorbestellung möglich

An sich werden Taxifahrten immer per Taxameter geregelt, da dies eine transparente Preisberechnung ermöglicht. Ausnahmen sind grundsätzlich nur außerhalb des Pflichtfahrgebiets erlaubt. Hier ist es üblich, einen individuell vereinbarten Festpreis festzulegen. Innerhalb des Pflichtfahrgebiets sind Festpreise bisweilen nur in München möglich, wobei auch andere Städte bereits ähnliche Modelle testen. In München ist es üblich, bei Vorbestellungen eine feste Pauschale zu vereinbaren. Diese darf bis zu 20 % nach oben und 5 % nach unten vom geltenden Taxitarif abweichen. Wird das Taxi spontan auf der Straße angehalten, bestimmt der Taxameter nach wie vor den Preis.

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Kürzeste Strecke ist rechtlich vorgeschrieben

Der Taxifahrer kann sich die gewünschte Strecke nicht einfach aussuchen. Er muss immer die kürzeste Strecke wählen. Die Wahl einer alternativen Strecke ist höchstens dann möglich, wenn die Wunschstrecke – zum Beispiel wegen Bauarbeiten – nicht befahren werden kann oder eine andere Strecke im Voraus vereinbart wurde.

Jeder Fahrgast kann eine Quittung oder Rechnung verlangen

Sofern es der Passagier möchte, muss der Taxifahrer eine Quittung oder Rechnung ausstellen. Diese sollte neben dem Start- und Zielort auch den Preis und die Ordnungsnummer des jeweiligen Taxis enthalten. Beim Wechselgeld gibt es ebenfalls klare Regelungen. Zumindest kleinere Summen müssen unabhängig von der Taxiordnung immer herausgegeben werden können.

Bei Gepäck kommt es stark auf Gewicht und Größe an

Ob Taxifahrer bei der Verladung des Gepäcks helfen müssen, bestimmt die Taxiordnung der jeweiligen Stadt. In einigen Städten ist die Unterstützung beim Ein- und Ausladen verpflichtend, in anderen bleibt es dem Fahrer überlassen. Beim Gewicht gibt es hingegen klare Regelungen. Jeder Taxifahrer muss mindestens 50 kg befördern können. Zu schwere oder sperrige Gepäckstücke muss er hingegen nicht transportieren. Dasselbe gilt für gefährliche Stoffe.

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