Leichte Fahrzeuganhänger bis 750 kg gelten in Deutschland als besonders praktisch – sie sind häufig zulassungsfrei, erfordern kein spezielles Kennzeichen und können von nahezu jedem Pkw gezogen werden. Doch gerade wegen dieser scheinbaren Einfachheit unterschätzen viele Käufer die rechtlichen Aspekte beim Erwerb, insbesondere bei privaten Verkäufen.
Zulassungsfreiheit bedeutet nicht Regellosigkeit
Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 750 kg benötigen keine eigene Zulassung, wenn sie am ziehenden Fahrzeug mitversichert sind. Dennoch unterliegen sie selbstverständlich der Straßenverkehrsordnung (StVO) und müssen technisch einwandfrei sein. Auch eine gültige HU (Hauptuntersuchung) kann erforderlich sein, wenn der Anhänger bereits älter ist. Wer sich für ein gebrauchtes Modell interessiert, findet auf Plattformen wie Truck1 eine große Auswahl und kann technische Daten verschiedener Angebote direkt vergleichen.
Privatkauf – was gilt rechtlich?
Viele Menschen entscheiden sich aus Kostengründen dafür, einen Pkw-Anhänger mit 750 kg zulässigem Gesamtgewicht gebraucht von privat zu kaufen. Solche Käufe sind jedoch rechtlich anders zu bewerten als der Erwerb über gewerbliche Händler. Insbesondere die Gewährleistung entfällt häufig, da private Verkäufer diese wirksam ausschließen dürfen. Das bedeutet: Stellt sich später heraus, dass der Anhänger Mängel aufweist, besteht kein automatischer Anspruch auf Rückgabe oder Nachbesserung.
Schriftlicher Kaufvertrag ist unerlässlich
Auch wenn es sich nur um einen leichten Anhänger handelt, sollte der Kaufvertrag immer schriftlich erfolgen. Darin sollten folgende Punkte enthalten sein:
- vollständige Beschreibung des Anhängers (inkl. Baujahr, Hersteller, Seriennummer),
- aktueller technischer Zustand (inkl. bekannter Mängel),
- Kaufpreis und Zahlungsmodalitäten,
- Ausschluss der Gewährleistung bei Privatverkauf.
Ein formloser Vertrag aus dem Internet oder ein Musterformular reicht in der Regel aus – Hauptsache, beide Parteien unterschreiben ihn.
Technische Sicherheit – Verantwortung des Käufers
Auch bei Anhängern ohne Zulassung muss der Käufer prüfen, ob der technische Zustand den Vorschriften entspricht. Dazu gehören funktionierende Lichter, ein stabiler Rahmen, gültige Reifen sowie eine korrekt funktionierende Kupplung. Wer mit einem verkehrsunsicheren Anhänger unterwegs ist, riskiert Bußgelder – selbst dann, wenn der Mangel bereits beim Kauf bestand.
Versicherung und Steuer
Anhänger bis 750 kg Gesamtgewicht sind meist über das Zugfahrzeug versichert. Dennoch sollte vor dem Kauf geprüft werden, ob dies im individuellen Fall zutrifft. In manchen Fällen kann eine separate Haftpflichtversicherung sinnvoll oder sogar erforderlich sein – etwa bei gewerblicher Nutzung. Eine Kfz-Steuer fällt bei zulassungsfreien Anhängern in der Regel nicht an.