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Anwalt-Seiten.de > Blog > Verbraucher > Verbraucher-Ratgeber > Gewährleistung Handwerker: Was Sie wissen müssen
Verbraucher-Ratgeber

Gewährleistung Handwerker: Was Sie wissen müssen

Anwalt-Seiten 5. Februar 2023
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Gewährleistung Handwerker: Was Sie wissen müssen
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Wer Handwerksleistungen wie eine Entrümpelung in Auftrag gibt, muss sich darauf verlassen können, dass die Arbeit richtig gemacht wird. Zum Glück gibt es in Deutschland eine gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren, die den Kunden diese Sicherheit gibt. Diese Frist beginnt mit der Übergabe und besagt, dass alle Mängel, die auf eine mangelhafte Arbeit des Handwerkers zurückzuführen sind, innerhalb dieser Zeitspanne von diesem kostenlos behoben werden müssen.

Inhaltsverzeichnis
Wie kann man Gewährleistungsansprüche geltend machen?Wie lange gilt die Gewährleistung bei Handwerkern?Wann kann die Gewährleistung ausgeschlossen werden?Wann kann man eine längere Gewährleistung vereinbaren?Fazit

Wie kann man Gewährleistungsansprüche geltend machen?

Gewährleistungsansprüche können nur geltend gemacht werden, wenn der Mangel innerhalb angemessener Zeit nach Feststellung dem Handwerker angezeigt wurde. Außerdem ist es ratsam, eine schriftliche Gewährleistungsvereinbarung mit dem Handwerker zu treffen, um den Umfang und die Dauer der Gewährleistung genau zu definieren.

Wie lange gilt die Gewährleistung bei Handwerkern?

In Deutschland gilt für alle handwerklichen Leistungen eine gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren. Diese Frist beginnt in dem Moment, in dem das Eigentum an der Leistung auf Sie, den Kunden, übergeht. Innerhalb dieser Zeitspanne müssen alle Mängel, die durch fehlerhafte Ausführung entstanden sind, vom Handwerker kostenlos behoben werden, andernfalls haben Sie das Recht, von ihm eine angemessene Entschädigung oder Nacherfüllung zu verlangen!

Dennoch ist es von größter Wichtigkeit, dass etwaige Mängel dem Handwerker rechtzeitig gemeldet werden, wenn man seine Garantie in Anspruch nehmen möchte.

Um Missverständnissen über die gegenseitigen Verpflichtungen vorzubeugen, ist es unerlässlich, dass Auftraggeber und Handwerker eine detaillierte schriftliche Gewährleistungsvereinbarung treffen. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist kann zwar nicht verkürzt, wohl aber durch einen Zusatzvertrag zwischen beiden Parteien verlängert werden. Auf diese Weise sichern Sie sich ein Höchstmaß an Sicherheit für den Fall, dass mit Ihrem Produkt oder Ihrer Dienstleistung später einmal etwas schief geht.

Wann kann die Gewährleistung ausgeschlossen werden?

Die Gewährleistung kann ausgeschlossen werden, wenn Mängel durch unsachgemäße Behandlung, normalen Verschleiß oder äußere Einflüsse verursacht werden. Auch wenn der Handwerker ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass es sich bei einer bestimmten Leistung um eine unverbindliche Beratung handelt, kann die Gewährleistung ausgeschlossen sein. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass ein Ausschluss der Gewährleistung eindeutig vereinbart und schriftlich fixiert werden muss.

Wann kann man eine längere Gewährleistung vereinbaren?

Eine längere Gewährleistung kann man vereinbaren, wenn man eine höhere Sicherheit bezüglich der Qualität der Handwerksleistungen wünscht. Es ist jedoch zu beachten, dass die gesetzliche Gewährleistungsfrist nicht ausgeschlossen, sondern lediglich erweitert werden kann. Außerdem kann eine längere Gewährleistung nur vereinbart werden, wenn beide Parteien damit einverstanden sind. Es ist wichtig, die Gewährleistungsvereinbarung schriftlich zu fixieren, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Fazit

Kunden brauchen die Gewissheit, dass ihre handwerklichen Leistungen auf hohem Niveau erbracht werden. Eine schriftliche Gewährleistungsvereinbarung bietet diese Sicherheit und beugt zudem möglichen Konflikten bei der Bewertung der Ausführungsqualität vor. Bei festgestellten Mängeln hat der Kunde einen Rechtsschutz in Form von Nacherfüllung oder einer angemessenen Minderung des Kaufpreises.

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