Wenn auf der Autobahn bemerkt wird, dass sich der Sprit langsam dem Ende neigt und das Fahrzeug immer langsamer wird, hilft nur noch das sichere Abstellen auf dem Standstreifen. Viele Autofahrer rufen in diesem Fall einen Freund oder ein Familienmitglied an, um das Fahrzeug zur nächsten Autobahnraststätte abzuschleppen. Wer bei dieser Aktion erwischt wird, muss mit Punkten in Flensburg und einem saftigen Bußgeld rechnen. Wer im Vorfeld nicht darauf achtet, dass für eine Strecke ausreichend Sprit getankt wurde, hat unterwegs ausreichend Gelegenheit zum Nachtanken.
Wird das Risiko eingegangen und das Fahrzeug auf Reserve für eine Fahrt über die Autobahn genutzt, geht den Tatbestand einer vermeidbaren Verkehrsbehinderung ein. Wenn Sie durch zu wenig Benzin im Tank liegenbleiben, darf das Fahrzeug nicht abgeschleppt werden. Liegengebliebene Fahrzeughalter sollten einen Pannendienst wie ADAC um Hilfe bitten, die einen vollen Tankkanister mitbringen.
Fahrschulfrage: „Was ist beim Abschleppen zu beachten?“ (2.2.15-109)
Sollten Sie die Antwort auf die Fahrschulfrage „Was ist beim Abschleppen zu beachten?“ suchen, dann lautet die Antwort:
Abschleppseil/Abschleppstange muss deutlich gekennzeichnet sein
Dies ist notwendig, damit dies vom übrigen Verkehr wahrgenommen werden kann.
Der Abstand zwischen den Fahrzeugen darf nicht größer als 5 m sein
Das ist der Maximalabstand, der zwischen den Fahrzeugen bestehen darf.
Privates Abschleppen nur im Notfall
Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass das Abschleppen im privaten Bereich nur im Notfall erlaubt ist. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn ein Motorschaden vorliegt. Was ist beim Abschleppen zu beachten? Ein leerer Benzintank ist kein Grund, um Ihr Fahrzeug von einem anderen privaten PKW vom Standstreifen ziehen zu lassen. Der Abschlepper würde sich ebenfalls strafbar machen. Erlaubt ist dagegen das Abschleppen eines Fahrzeugs bis zum nächsten Schrottplatz. Hierbei muss darauf geachtet werden, dass das Fahrzeug noch versichert und angemeldet ist.
Abgemeldete Fahrzeuge dürfen noch auf einem Hänger stehend und gesichert transportiert werden. Ein Fahrzeug muss technisch in einem verkehrstüchtigen Zustand sein. Das bedeutet, dass die Bremsen, Warnblinkanlage und die Lenkung funktionieren müssen. Ansonsten wäre das Abschleppen viel zu gefährlich. Das Pannenfahrzeug muss ein Fahrzeug mit vier Rädern sein. Es darf sich um kein Motorrad handeln.
Was ist beim Abschleppen erlaubt?
Das Abschleppen eines Fahrzeugs sollte immer gut geplant werden. Es ist nicht ratsam, einen defekten Land Rover durch einen kleinen Golf abschleppen zu lassen. Das könnte für den Golf im Nachhinein einige Folgen haben. Das Abschleppfahrzeug sollte eine geeignete Anhängelast gewährleisten. Die zulässige Anhängelast eines Fahrzeugs kann durch die Fahrzeugpapiere überprüft werden. Im Notfall sollte sich ein größeres Zugfahrzeug organisiert werden. Das Abschleppen eines Fahrzeugs ist erlaubt, wenn der Weg in zum nächsten Schrottplatz oder einer nahegelegenen Werkstatt führt.
Richtig Abschleppen
Das Zugfahrzeug sollte so nah wie möglich vor dem defekten Fahrzeug geparkt werden. Das Abschleppseil oder die Abschleppstange sollten erst am defekten Fahrzeug und dann am Zugfahrzeug angebracht werden. Zum Anbringen sollten die entsprechenden Haken am Fahrzeug verwendet werden. Vor der Fahrt müssen Sie das Pannenfahrzeug auskuppeln und die Handbremse lösen. Der Zündschlüssel sollte auf der ersten Stufe stehen. Dadurch können Sie verhindern, dass Ihr Lenkradschloss versehentlich einrastet. Die Servolenkung muss beim Abschleppvorgang funktionieren.
Um andere Verkehrsteilnehmer zu warnen, müssen an beiden Fahrzeugen die Warnlichtbeleuchtungen eingeschaltet werden. Nach einem vorsichtigen Anfahren sollten Sie vorsichtig Ihre Fahrt fortsetzen. Die Höchstgeschwindigkeit sollte 40 km/h nicht überschreiten. Noch besser wäre eine Geschwindigkeit von 20 km/h. Dadurch können Sie sich vor einem Auffahrunfall schützen. Geben Sie sich bei einer Richtungsänderung gegenseitig Handzeichen. Damit werden Missverständnisse beim Abbiegen vermieden.
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