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Anwalt-Seiten.de > Blog > Themengebiete > Recht-Allgemein > Was steht im erweiterten Führungszeugnis? – Alles, was Sie wissen müssen!
Recht-Allgemein

Was steht im erweiterten Führungszeugnis? – Alles, was Sie wissen müssen!

Anwalt-Seiten 20. April 2023
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Was steht im erweiterten Führungszeugnis? – Alles, was Sie wissen müssen!
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Ein erweitertes Führungszeugnis kann in bestimmten Fällen von Arbeitgebern oder Behörden angefordert werden und bietet einen detaillierteren Einblick in die strafrechtliche Vergangenheit einer Person. In diesem Artikel erklären wir, was im erweiterten Führungszeugnis steht, wie lange Einträge darin bleiben und welche Unterschiede es zum regulären Führungszeugnis gibt. Außerdem gehen wir auf weitere relevante Aspekte rund um das Thema ein.

Inhaltsverzeichnis
Inhalt des erweiterten polizeilichen FührungszeugnissesWie lange sind Einträge im erweiterten Führungszeugnis sichtbar?Erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer BehördeUnterschiede zwischen regulärem und erweitertem FührungszeugnisFür wen ist ein erweitertes Führungszeugnis relevant?Wie beantragt man ein erweitertes Führungszeugnis?Straftaten, die nicht im erweiterten Führungszeugnis erscheinenAuswirkungen eines erweiterten Führungszeugnisses auf die berufliche LaufbahnFazit

Inhalt des erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses

Das erweiterte Führungszeugnis enthält alle Einträge, die auch im regulären Führungszeugnis zu finden sind. Dazu zählen beispielsweise Verurteilungen zu einer Freiheitsstrafe, Geldstrafe oder Strafbefehl. Zusätzlich sind im erweiterten Führungszeugnis auch bestimmte Verurteilungen aufgeführt, die im regulären Führungszeugnis nicht enthalten sind. Dazu gehören:

  • Verurteilungen wegen Sexualstraftaten und anderen Straftaten, die sich gegen die sexuelle Selbstbestimmung richten.
  • Verurteilungen wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen, wenn das Opfer minderjährig war.
  • Verurteilungen wegen Menschenhandels und Zwangsprostitution.

Diese Einträge sollen sicherstellen, dass Arbeitgeber und Behörden, die mit Kindern, Jugendlichen oder besonders schutzbedürftigen Personen zu tun haben, über die erforderlichen Informationen verfügen, um eine fundierte Entscheidung über die Einstellung oder Beauftragung einer Person treffen zu können.

Wie lange sind Einträge im erweiterten Führungszeugnis sichtbar?

Einträge im erweiterten Führungszeugnis unterliegen ähnlichen Tilgungsfristen wie Einträge im regulären Führungszeugnis. Die Fristen variieren je nach Art der Verurteilung und betragen in der Regel:

  • 5 Jahre für Verurteilungen zu einer Geldstrafe von bis zu 90 Tagessätzen.
  • 10 Jahre für Verurteilungen zu einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.
  • 20 Jahre für Verurteilungen zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr.

Wichtig zu beachten ist, dass die Tilgungsfristen erst beginnen, wenn die Verurteilung rechtskräftig ist. Während dieser Fristen sind die Einträge im erweiterten Führungszeugnis sichtbar und können von Arbeitgebern oder Behörden eingesehen werden.

Siehe auch:  Zentralruf der Autoversicherer: Alles, was Sie wissen müssen

Erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde

Ein erweitertes Führungszeugnis kann von einer Behörde angefordert werden, wenn es für die Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben oder für die Entscheidung über die Eignung einer Person in einem bestimmten Bereich erforderlich ist. Dies kann beispielsweise bei der Beantragung einer gewerblichen Erlaubnis, der Erteilung einer Waffenbesitzkarte oder der Entscheidung über die Eignung als Tagesmutter oder Tagesvater der Fall sein.

In diesen Fällen enthält das erweiterte Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde dieselben Informationen wie das erweiterte Führungszeugnis für Arbeitgeber. Es ermöglicht der Behörde, eine fundierte Entscheidung über die Zuverlässigkeit und Eignung einer Person zu treffen, insbesondere wenn es um den Schutz von Kindern, Jugendlichen oder schutzbedürftigen Personen geht.

Unterschiede zwischen regulärem und erweitertem Führungszeugnis

Das reguläre Führungszeugnis gibt Auskunft über Verurteilungen zu Freiheitsstrafen, Geldstrafen und Strafbefehlen, die im Bundeszentralregister gespeichert sind. Dabei werden bestimmte Verurteilungen, wie zum Beispiel solche unterhalb einer festgelegten Geldstrafe oder Freiheitsstrafe, nicht aufgeführt. Das reguläre Führungszeugnis wird in der Regel für allgemeine Beschäftigungsverhältnisse oder zur Vorlage bei Behörden verwendet.

Das erweiterte Führungszeugnis hingegen beinhaltet zusätzlich bestimmte Verurteilungen, die im regulären Führungszeugnis nicht enthalten sind, insbesondere solche, die im Zusammenhang mit Kindern, Jugendlichen oder schutzbedürftigen Personen stehen. Es wird vor allem bei beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeiten angefordert, bei denen der- oder diejenige in direktem Kontakt mit diesen Personengruppen steht.

Für wen ist ein erweitertes Führungszeugnis relevant?

Ein erweitertes Führungszeugnis ist in erster Linie für Personen relevant, die in Berufen oder ehrenamtlichen Tätigkeiten arbeiten oder sich bewerben, bei denen sie regelmäßig Kontakt zu Kindern, Jugendlichen oder schutzbedürftigen Personen haben. Dazu zählen beispielsweise:

  1. Lehrer und Erzieher
  2. Sozialarbeiter
  3. Mitarbeiter in Kinder- und Jugendheimen
  4. Ehrenamtliche Helfer in Jugendorganisationen
  5. Tagesmütter und Tagesväter

Arbeitgeber und Behörden können in diesen Fällen ein erweitertes Führungszeugnis anfordern, um sicherzustellen, dass die betreffende Person keine relevanten Vorstrafen hat, die eine Gefahr für die Betreuten darstellen könnten.

Siehe auch:  Ehevertrag Nachteile für die Frau – Ein Überblick

Wie beantragt man ein erweitertes Führungszeugnis?

Um ein erweitertes Führungszeugnis zu beantragen, müssen Sie persönlich bei der zuständigen Meldebehörde (Einwohnermeldeamt) erscheinen und einen schriftlichen Antrag stellen. Sie benötigen dazu:

  • Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • Eine schriftliche Aufforderung des Arbeitgebers oder der Behörde, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt

Straftaten, die nicht im erweiterten Führungszeugnis erscheinen

Obwohl das erweiterte Führungszeugnis umfangreichere Informationen über die strafrechtliche Vergangenheit einer Person enthält, gibt es dennoch einige Straftaten, die nicht darin vermerkt sind. Hier sind einige Beispiele:

  1. Ordnungswidrigkeiten: Verstöße gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz, wie zum Beispiel Verkehrsverstöße oder Lärmbelästigung, sind keine Straftaten und werden daher nicht im erweiterten Führungszeugnis aufgeführt.
  2. Jugendstrafen: Verurteilungen nach dem Jugendgerichtsgesetz, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres begangen wurden, erscheinen in der Regel nicht im erweiterten Führungszeugnis, es sei denn, es handelt sich um besonders schwere Straftaten.
  3. Verjährte oder getilgte Straftaten: Verurteilungen, deren Tilgungsfristen abgelaufen sind, werden nicht mehr im erweiterten Führungszeugnis angezeigt.

Wichtig zu beachten ist, dass diese Straftaten oder Verstöße unter Umständen dennoch relevant sein können, wenn sie im Zusammenhang mit der angestrebten Tätigkeit stehen. Arbeitgeber und Behörden sollten daher stets eine umfassende Beurteilung der Eignung einer Person vornehmen und nicht ausschließlich auf das erweiterte Führungszeugnis vertrauen.

Auswirkungen eines erweiterten Führungszeugnisses auf die berufliche Laufbahn

Ein erweitertes Führungszeugnis kann erhebliche Auswirkungen auf die berufliche Laufbahn einer Person haben, insbesondere wenn es um Tätigkeiten im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe oder der Betreuung schutzbedürftiger Personen geht. Einige mögliche Konsequenzen sind:

  1. Ablehnung einer Bewerbung: Wenn ein Arbeitgeber oder eine Behörde im erweiterten Führungszeugnis Einträge entdeckt, die auf eine mögliche Gefährdung der betreuten Personen hindeuten, kann dies zur Ablehnung der Bewerbung führen.
  2. Kündigung eines bestehenden Arbeitsverhältnisses: In einigen Fällen kann ein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis kündigen, wenn er später von relevanten Straftaten erfährt, die im erweiterten Führungszeugnis verzeichnet sind.
  3. Einschränkungen bei der Berufswahl: Personen, die im erweiterten Führungszeugnis relevante Einträge haben, können in bestimmten Berufen oder ehrenamtlichen Tätigkeiten, die den Umgang mit Kindern, Jugendlichen oder schutzbedürftigen Personen erfordern, eingeschränkt sein.
Siehe auch:  Mieterhöhung wie oft: Gesetzliche Regelungen

Fazit

Das erweiterte Führungszeugnis ist ein wichtiges Instrument für Arbeitgeber und Behörden, um sicherzustellen, dass Personen, die mit Kindern, Jugendlichen oder schutzbedürftigen

Personen in Kontakt kommen, keine relevanten Vorstrafen haben, die eine Gefahr für diese Personengruppen darstellen könnten. In diesem Artikel haben wir die Unterschiede zwischen dem regulären und dem erweiterten Führungszeugnis, die Inhalte des erweiterten Führungszeugnisses und die Dauer, für die Einträge darin sichtbar sind, erläutert.

Außerdem haben wir besprochen, für wen das erweiterte Führungszeugnis relevant ist, und wie es beantragt werden kann. Wenn Sie in einem Beruf oder einer ehrenamtlichen Tätigkeit arbeiten oder sich bewerben möchten, bei der ein erweitertes Führungszeugnis erforderlich ist, sollten Sie sich frühzeitig darüber informieren und die erforderlichen Schritte einleiten, um es rechtzeitig zu erhalten.

Abschließend ist es wichtig, sich bewusst zu sein, dass das erweiterte Führungszeugnis ein zusätzliches Sicherheitsinstrument ist, das dazu beitragen soll, das Wohl derjenigen zu schützen, die am meisten auf den Schutz durch die Gesellschaft angewiesen sind.

 

 

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