Als erfahrener Autor im Bereich Familienrecht auf Anwalt-Seiten.de liegt mir das Thema Kindesunterhalt besonders am Herzen. Wussten Sie, dass laut Statistischem Bundesamt fast jede fünfte alleinerziehende Familie in Deutschland von Armut bedroht ist? Ein Grund dafür sind oft unzureichende Unterhaltszahlungen.
Gerade bei einem Nettoeinkommen von 1300 Euro stellt sich für viele die Frage: Wieviel Unterhalt muss ich zahlen? Die Berechnung des Kindesunterhalts kann kompliziert sein, doch mit den richtigen Informationen und Tools lässt sich schnell Klarheit schaffen.
In diesem Artikel erfahren Sie, wie sich der Unterhalt bei einem Nettoeinkommen von 1300 Euro zusammensetzt, welche Faktoren die Höhe beeinflussen und wie Sie ganz einfach online den Kindesunterhalt berechnen können. Lassen Sie uns gemeinsam für faire Unterhaltszahlungen und finanzielle Sicherheit für alle Kinder sorgen!
Düsseldorfer Tabelle 2024: So hoch ist der Kindesunterhalt!
Die Düsseldorfer Tabelle dient als Richtlinie für die Ermittlung des angemessenen Kindesunterhalts. Sie berücksichtigt das Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils und die Altersstufe des Kindes. Die aktuellen Werte der Düsseldorfer Tabelle für 2024 wurden am 11.12.2023 veröffentlicht und traten zum 01.01.2024 in Kraft.
Der Mindestunterhalt für Kinder stieg zum Jahreswechsel 2023/2024 um 9,7 Prozent. Somit muss der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, ab dem 1. Januar 2024 mindestens 480 Euro monatlich zahlen, wenn das Kind unter sechs Jahre alt ist. Für ältere Kinder liegt der Betrag entsprechend höher.
Die Düsseldorfer Tabelle gliedert sich in verschiedene Einkommensgruppen und Altersstufen. Je höher das Einkommen des Unterhaltspflichtigen und je älter das Kind, desto höher fällt der zu zahlende Unterhalt aus. Die Tabelle dient als Orientierungshilfe, um die Zahlungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen zu berücksichtigen und eine angemessene Unterhaltshöhe zu ermitteln.
Altersstufe | Prozentsatz des Mindestunterhalts | Mindestunterhalt 2024 |
---|---|---|
0 bis 5 Jahre | 100% | 480 € |
6 bis 11 Jahre | 117% | 562 € |
12 bis 17 Jahre | 134% | 643 € |
ab 18 Jahre | 151% | 725 € |
Es ist wichtig zu beachten, dass die Düsseldorfer Tabelle lediglich eine Richtlinie darstellt. Im Einzelfall können individuelle Faktoren, wie besondere Bedürfnisse des Kindes oder die wirtschaftliche Situation beider Elternteile, zu Abweichungen führen. Letztendlich entscheidet das zuständige Familiengericht unter Berücksichtigung aller Umstände über die Höhe des Kindesunterhalts.
Wie berechnet man den Kindesunterhalt?
Die Berechnung des Kindesunterhalts erfolgt anhand des Nettoeinkommens des unterhaltspflichtigen Elternteils und orientiert sich an den Werten der Düsseldorfer Tabelle. Diese Tabelle gibt den Bedarf des Kindes in Abhängigkeit von seinem Alter und dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen an.
Berechnungsgrundlage für den Kindesunterhalt
Die Berechnungsgrundlage für den Kindesunterhalt ist das bereinigte Nettoeinkommen des Barunterhaltspflichtigen. Dieses ergibt sich aus dem Bruttoeinkommen abzüglich Steuern, Sozialabgaben und weiterer Abzüge wie beispielsweise berufsbedingte Aufwendungen. Hinzu kommen gegebenenfalls Einkünfte aus Vermietung, Verpachtung oder Kapitalvermögen.
Aktueller Mindestunterhalt für minderjährige Kinder
Die Düsseldorfer Tabelle wird regelmäßig angepasst, um die Lebenshaltungskosten und die Einkommensentwicklung zu berücksichtigen. Seit dem 1. Januar 2024 gelten folgende Bedarfssätze für minderjährige Kinder:
Alter des Kindes | Mindestunterhalt 2024 | Mindestunterhalt 2023 |
---|---|---|
bis zum 6. Geburtstag | 480 Euro | 437 Euro |
bis zum 12. Geburtstag | 551 Euro | 502 Euro |
bis zum 18. Geburtstag | 645 Euro | 588 Euro |
Diese Mindestbeträge stellen sicher, dass der Bedarf des Kindes gedeckt ist und eine angemessene Lebensqualität gewährleistet werden kann. Sie dienen als Ausgangspunkt für die individuelle Berechnung des Kindesunterhalts unter Berücksichtigung des konkreten Einkommens des Unterhaltspflichtigen.
Wie viel Unterhalt muss ich bis 1.900 Euro Netto zahlen?
Bei einem Nettoeinkommen von bis zu 1.900 Euro müssen Unterhaltspflichtige den Mindestunterhalt für ihre Kinder zahlen. Die Höhe des Mindestunterhalts richtet sich nach dem Alter des Kindes und wird jährlich angepasst, um die steigenden Lebenshaltungskosten zu berücksichtigen. Der zu zahlende Betrag ergibt sich aus dem Mindestunterhalt abzüglich des hälftigen Kindergeldes.
- Kinder bis 6 Jahre: 312 Euro
- Kinder von 7 bis 12 Jahren: 377 Euro
- Kinder von 13 bis 18 Jahren: 463 Euro
Diese Beträge berücksichtigen bereits die Anrechnung des hälftigen Kindergeldes. Unterhaltspflichtige mit einem Nettoeinkommen von bis zu 1.900 Euro müssen somit sicherstellen, dass sie in der Lage sind, diese Mindestbeträge zu zahlen, um den Lebensunterhalt ihrer Kinder zu sichern. Es ist wichtig zu beachten, dass die tatsächlichen Lebenshaltungskosten je nach individueller Situation und Wohnort variieren können und der Mindestunterhalt lediglich eine gesetzliche Untergrenze darstellt.
Einflussfaktoren auf die Höhe des Unterhalts
Der Unterhaltsanspruch eines Kindes hängt von verschiedenen Faktoren ab, die bei der Berechnung des zu zahlenden Unterhalts berücksichtigt werden müssen. Zwei wesentliche Einflussfaktoren sind die Anzahl der Kinder sowie der Mehrbedarf und Sonderbedarf des Kindes.
Anzahl der Kinder
Die Höhe des Unterhaltsanspruchs wird maßgeblich von der Anzahl der unterhaltspflichtigen Kinder beeinflusst. Die Düsseldorfer Tabelle geht standardmäßig von zwei Kindern aus. Hat der Unterhaltspflichtige mehr oder weniger Kinder, kann dies zu einer Änderung der Einkommensgruppe und somit zu einer Anpassung des zu zahlenden Unterhalts führen.
- Bei nur einem Kind wird der Unterhaltspflichtige in eine höhere Einkommensgruppe eingestuft, was zu einem höheren Unterhaltsanspruch führt.
- Hat der Unterhaltspflichtige mehr als zwei Kinder, wird er in eine niedrigere Einkommensgruppe eingeordnet, wodurch sich der Unterhaltsanspruch pro Kind verringert.
Mehrbedarf und Sonderbedarf
Neben dem regulären Unterhalt können auch zusätzliche Kosten, die nicht in den Tabellenwerten enthalten sind, den Unterhaltsanspruch erhöhen. Hierbei unterscheidet man zwischen Mehrbedarf und Sonderbedarf:
Mehrbedarf | Sonderbedarf |
---|---|
|
|
Der Mehrbedarf und Sonderbedarf müssen individuell ermittelt und zum regulären Unterhaltsanspruch hinzugerechnet werden, um den tatsächlichen Unterhaltsbedarf des Kindes zu decken.
Wieviel Unterhalt muss ich zahlen bei 1300 Netto?
Die Höhe des zu zahlenden Unterhalts hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere vom Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen. Bei einem Nettoeinkommen von 1300 Euro befinden Sie sich in der ersten Einkommensstufe der Düsseldorfer Tabelle 2024. In diesem Fall müssen Sie für unterhaltspflichtige Kinder den Mindestunterhalt abzüglich des hälftigen Kindergeldes zahlen.
Beispielrechnung für 1300 Euro Nettoeinkommen
Nehmen wir an, Herr Schmidt hat ein monatliches Nettoeinkommen von 3.500 Euro, während Frau Schmidt 1.300 Euro netto bezieht. Für die Unterhaltsberechnung ist das bereinigte Nettoeinkommen relevant. Das Nettoeinkommen aus Erwerbstätigkeit wird um eine Pauschale für berufsbedingte Aufwände von 5 Prozent (mindestens 50 Euro und höchstens 150 Euro) gemindert. Die sonstigen Einkommen werden addiert und die Aufwände für ehebedingte Schulden subtrahiert.
Bei einem unterhaltsrelevanten Nettoeinkommen von 1.300 Euro müssen Sie für zwei unterhaltspflichtige Kinder den folgenden Mindestunterhalt zahlen:
- Für Kinder bis 6 Jahre: 355 Euro pro Monat
- Für Kinder bis 12 Jahre: 426 Euro pro Monat
- Für Kinder bis 18 Jahre: 520 Euro pro Monat
Von diesen Beträgen wird jeweils das hälftige Kindergeld abgezogen. Die genaue Höhe der Unterhaltspflicht kann jedoch noch durch weitere Faktoren wie Mehrbedarf oder Sonderbedarf beeinflusst werden. Es empfiehlt sich daher, eine individuelle Berechnung vorzunehmen, um die exakte Unterhaltshöhe zu ermitteln.
Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen
Wer für seine schulpflichtigen Kinder bis zu deren 21. Geburtstag Unterhalt zahlen muss, darf seit dem 1. Januar 2024 im Monat 1.450 Euro als Existenzminimum für sich behalten, wenn er arbeitet. Im Vergleich dazu lag der Selbstbehalt im Jahr 2023 noch bei 1.370 Euro. Ist der Unterhaltspflichtige nicht erwerbstätig, sollen ihm mindestens 1.200 Euro monatlich verbleiben. Im Vorjahr betrug dieser Betrag 1.120 Euro. In diesen Selbstbehalten sind bis zu 520 Euro für Unterkunft, Nebenkosten und Heizung enthalten. Die aktuellen Werte für das Existenzminimum sind in der Düsseldorfer Tabelle festgelegt.
Der Selbstbehalt dient dazu, dem Unterhaltspflichtigen ein Mindesteinkommen zu sichern, das ihm ein menschenwürdiges Leben ermöglicht. Dieser Betrag kann nicht für den Kindesunterhalt herangezogen werden, sondern muss dem Zahlenden unbedingt zur Verfügung stehen. Erst wenn das Einkommen des Unterhaltspflichtigen über dem Existenzminimum liegt, kann der übersteigende Betrag anteilig für den Kindesunterhalt verwendet werden.
Die Höhe des Selbstbehalts hängt von verschiedenen Faktoren ab:
- Erwerbstätigkeit des Unterhaltspflichtigen
- Anzahl der Unterhaltsberechtigten
- Einkommenshöhe des Unterhaltspflichtigen
- Alter der unterhaltsberechtigten Kinder
Eine Übersicht über die aktuellen Selbstbehalte für Unterhaltspflichtige:
Situation des Unterhaltspflichtigen | Selbstbehalt 2024 | Selbstbehalt 2023 |
---|---|---|
Erwerbstätig | 1.450 € | 1.370 € |
Nicht erwerbstätig | 1.200 € | 1.120 € |
Bei der Berechnung des zu zahlenden Kindesunterhalts muss der Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen immer berücksichtigt werden. Nur das Einkommen, das über dem Existenzminimum liegt, kann anteilig für den Unterhalt herangezogen werden. So wird sichergestellt, dass sowohl die Bedürfnisse des Kindes als auch die des zahlenden Elternteils angemessen berücksichtigt werden.
Mangelfallberechnung bei mehreren Unterhaltsberechtigten
Bei der Berechnung des Kindesunterhalts kann es vorkommen, dass das Einkommen des Unterhaltspflichtigen nicht ausreicht, um den vollen Unterhalt für alle Kinder zu zahlen. In diesem Fall spricht man von einem Mangelfall. Dabei muss das verfügbare Einkommen nach Abzug des Selbstbehalts auf die Unterhaltsberechtigten verteilt werden.
Ein Beispiel: Ein Vater mit einem monatlichen Nettoeinkommen von 2.150 Euro muss für zwei Kinder Unterhalt zahlen. Nach Abzug des hälftigen Kindergeldes ergeben sich 2023 Unterhaltsbeträge von 493 Euro für das 16-jährige Kind und 403 Euro für das 11-jährige Kind. Insgesamt müsste der Vater somit 896 Euro Kindesunterhalt zahlen.
Zieht man diese 896 Euro vom Einkommen ab, würde der Selbstbehalt des Vaters von 1.370 Euro unterschritten. Deshalb muss auf die Verteilungsmasse des Einkommens zurückgegriffen werden, die bei 780 Euro liegt (2.150 € – 1.370 €). Diese Verteilungsmasse wird ins Verhältnis zum vollen Kindesunterhalt gesetzt (780 € / 896 € = 0,87). Mit dieser Quote von 0,87 wird nun der Unterhalt gekürzt: Das ältere Kind erhält 428,91 Euro (493 € * 0,87) und das jüngere Kind 350,61 Euro (403 € * 0,87).
Rangfolge beim Kindesunterhalt
Bei der Verteilung des Unterhalts im Mangelfall spielt auch die Rangfolge der Unterhaltsberechtigten eine Rolle. Grundsätzlich haben minderjährige Kinder Vorrang vor volljährigen Kindern und Ehegatten. Die Rangfolge beim Kindesunterhalt sieht wie folgt aus:
- Minderjährige Kinder
- Privilegierte volljährige Kinder (bis zum 21. Lebensjahr, wenn sie noch im Haushalt eines Elternteils leben und sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden)
- Nicht privilegierte volljährige Kinder
Innerhalb derselben Rangstufe werden die Ansprüche gleichmäßig bedient. Das bedeutet, dass bei mehreren minderjährigen Kindern der verfügbare Unterhalt zu gleichen Teilen aufgeteilt wird, unabhängig vom Alter der Kinder.
Berechnung des Kindesunterhalts für volljährige Kinder
Mit Erreichen der Volljährigkeit ändert sich die Berechnung des Unterhaltsanspruchs für Kinder. Ab diesem Zeitpunkt erhalten volljährige Kinder den Unterhalt direkt ausgezahlt und nicht mehr über den betreuenden Elternteil. In der Rangfolge der Unterhaltsberechtigten befinden sich volljährige Kinder, die nicht privilegiert sind, auf Rang 4.
Zur Veranschaulichung der Berechnung des Kindesunterhalts für volljährige Kinder dient folgendes Beispiel:
- Bedarfssatz des Kindes: 938 Euro (Einkommensgruppe 7 der Düsseldorfer Tabelle)
- Eigenes Einkommen des volljährigen Kindes aus einem Job: 250 Euro
- Ermittlung des Bedarfssatzes anhand der gemeinsamen Einkommensgruppe der Eltern in der Düsseldorfer Tabelle
- Berücksichtigung des eigenen Einkommens des volljährigen Kindes
- Berechnung des Unterhaltsanspruchs durch Subtraktion des eigenen Einkommens vom Bedarfssatz
Für das Beispiel ergibt sich folgende Berechnung:
Bedarfssatz | Eigenes Einkommen | Unterhaltsanspruch |
---|---|---|
938 Euro | 250 Euro | 688 Euro |
Der Unterhaltsanspruch des volljährigen Kindes beträgt somit 688 Euro. Dieser Betrag ist von den unterhaltspflichtigen Eltern anteilig zu zahlen, abhängig von ihren jeweiligen Einkommensverhältnissen und unter Berücksichtigung des Selbstbehalts.
Es ist wichtig zu beachten, dass bei volljährigen Kindern zusätzliche Faktoren wie die Ausbildungssituation, eigene Einkünfte und die Leistungsfähigkeit der Eltern eine Rolle spielen können. Eine individuelle Betrachtung ist daher in jedem Fall erforderlich, um den tatsächlichen Unterhaltsanspruch zu ermitteln.
Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt
Der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder richtet sich nach der für 2024 geltenden Sechsten Verordnung zum Mindestunterhalt in der Düsseldorfer Tabelle. Ab dem kommenden Jahr gilt für Kinder bis 6 Jahren ein Mindestunterhalt von 480 Euro, für Kinder bis 12 Jahren 551 Euro und für Kinder bis unter 18 Jahren 645 Euro. Von diesen Beträgen wird jeweils das halbe Kindergeld abgezogen.
Sollte der Unterhaltspflichtige nicht in der Lage sein, den Mindestunterhalt zu zahlen und somit das Existenzminimum des Kindes nicht sicherstellen können, gibt es die Möglichkeit einer staatlichen Unterstützung in Form des Unterhaltsvorschusses. Dieser Vorschuss kann von der Person beantragt werden, bei der die Kinder überwiegend wohnen. Zuständig für die Beantragung und Auszahlung des Unterhaltsvorschusses ist das Jugendamt am Wohnort des Kindes.
Der Unterhaltsvorschuss soll sicherstellen, dass das Existenzminimum des Kindes gedeckt ist, auch wenn der unterhaltspflichtige Elternteil seiner Zahlungspflicht nicht nachkommt. Die Höhe des Unterhaltsvorschusses orientiert sich am Mindestunterhalt und wird ebenfalls nach Altersgruppen gestaffelt. Für Kinder unter 6 Jahren beträgt der Vorschuss bis zu 187 Euro, für Kinder von 6 bis unter 12 Jahren bis zu 252 Euro und für Kinder von 12 bis unter 18 Jahren bis zu 314 Euro monatlich.
Es ist wichtig zu beachten, dass der Unterhaltsvorschuss eine vorübergehende Unterstützung darstellt und der unterhaltspflichtige Elternteil weiterhin zur Zahlung des Kindesunterhalts verpflichtet bleibt. Das Jugendamt wird versuchen, den gezahlten Vorschuss vom Unterhaltspflichtigen zurückzufordern. Der Unterhaltsvorschuss stellt somit eine wichtige Absicherung für Kinder dar, deren Existenzminimum aufgrund fehlender oder unzureichender Unterhaltszahlungen gefährdet ist.
Geplante Unterhaltsreform: Auswirkungen auf die Unterhaltspflicht
Das Bundesjustizministerium hat im August 2023 ein Eckpunktepapier zur geplanten Unterhaltsreform vorgelegt. Die Reform soll die Berechnung des Kindesunterhalts an die gesellschaftlichen Veränderungen anpassen und insbesondere das sogenannte Wechselmodell berücksichtigen.
- Berücksichtigung der Betreuungsanteile beider Eltern bei der Unterhaltsberechnung
- Reduzierung der Unterhaltspflicht für den Elternteil, der zwischen 30% und 49% der Betreuung übernimmt
- Keine Änderungen für Familien, die sich für das Residenzmodell entscheiden
Berücksichtigung der Betreuungsanteile beider Eltern
Ein zentraler Aspekt der geplanten Unterhaltsreform ist die stärkere Berücksichtigung der Betreuungsanteile beider Eltern. Für die Berechnung des Unterhalts soll künftig entscheidend sein, an wie vielen Nächten die Kinder bei welchem Elternteil übernachten.
Betreuungsanteil | Auswirkung auf Unterhaltspflicht |
---|---|
30% – 49% | Reduzierung der Unterhaltspflicht |
Unter 30% | Keine Änderung |
Ab 50% | Entfall der Unterhaltspflicht |
Wer mehr an Betreuung übernimmt (zwischen 30 Prozent und 49 Prozent Mitbetreuung), soll demnach weniger Unterhalt zahlen müssen. Für Familien, die sich für das Residenzmodell entscheiden, weil ein Elternteil zum Beispiel in einer anderen Stadt lebt, soll sich hingegen nichts ändern.
Ein konkreter Gesetzentwurf zur Umsetzung der Unterhaltsreform liegt derzeit noch nicht vor. Es bleibt abzuwarten, wie die genauen Regelungen ausgestaltet sein werden und wann die Reform in Kraft treten wird.
Kindesunterhalt einfach online berechnen
Mit unserem präzisen Unterhaltsrechner können Sie schnell und unkompliziert den Kindesunterhalt berechnen. Darüber hinaus ermöglicht Ihnen der Rechner auch die Ermittlung weiterer Unterhaltsarten wie Ehegattenunterhalt oder die Kombination von Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt. So erhalten Sie einen umfassenden Überblick über Ihre individuelle Unterhaltssituation.
Bei der Berechnung des Unterhalts sind verschiedene Faktoren zu berücksichtigen, wie beispielsweise die Rangfolge, die unterschiedlichen Selbstbehalte und die Mangelfallberechnung. Unser Unterhaltsrechner bezieht all diese Werte automatisch in die Kalkulation ein, sodass Sie sich auf das Ergebnis verlassen können. Die Berechnungen basieren auf der aktuellen Düsseldorfer Tabelle 2024, die als Richtlinie für Familiengerichte dient und somit eine zuverlässige Grundlage bietet.
Mit nur wenigen Eingaben liefert Ihnen der Unterhaltsrechner eine detaillierte Aufschlüssung der Unterhaltshöhe. Folgende Schritte sind dafür notwendig:
- Geben Sie Ihr Nettoeinkommen ein.
- Wählen Sie die Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder aus.
- Geben Sie das Alter der Kinder an.
- Klicken Sie auf „Berechnen“.
Der Unterhaltsrechner ermittelt dann auf Basis Ihrer Angaben die exakte Unterhaltshöhe für jedes Kind. Zusätzlich erhalten Sie eine Übersicht über den Selbstbehalt und eventuell anfallende Mangelbeträge. Mit diesen Informationen sind Sie bestens vorbereitet, um faire Unterhaltsvereinbarungen zu treffen oder bestehende Arrangements zu überprüfen.
Nutzen Sie unseren Unterhaltsrechner, um schnell Klarheit über Ihre Unterhaltsverpflichtungen zu gewinnen und eine solide Basis für weitere Schritte zu schaffen. Die einfache Bedienung und die zuverlässigen Ergebnisse machen den Rechner zu einem wertvollen Werkzeug für alle, die sich mit dem Thema Kindesunterhalt auseinandersetzen müssen.
Fazit
Die Berechnung des Kindesunterhalts ist von verschiedenen Faktoren abhängig, die die Unterhaltshöhe beeinflussen. Dazu zählen das Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen, das Alter und die Anzahl der Kinder sowie mögliche Mehrbedarfe. Mit Hilfe der Düsseldorfer Tabelle als Richtlinie und einem Unterhaltsrechner lässt sich der individuelle Unterhaltsanspruch einfach ermitteln. Dabei sind die Rangfolge, der Mindestunterhalt, der Selbstbehalt und eine mögliche Mangelfallberechnung zu berücksichtigen.
Bei einem Nettoeinkommen von 1.300 Euro befindet man sich in der niedrigsten Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle. In diesem Fall ist der Mindestunterhalt abzüglich des hälftigen Kindergeldes zu zahlen. Für das Jahr 2024 bedeutet das 355 Euro für Kinder bis 6 Jahre, 426 Euro bis 12 Jahre und 520 Euro bis zum 18. Geburtstag. Sollte der Unterhaltspflichtige seiner Zahlungspflicht nicht nachkommen können, besteht die Möglichkeit eines staatlichen Unterhaltsvorschusses.
Eine geplante Unterhaltsreform soll künftig die Betreuungsanteile beider Eltern stärker berücksichtigen. Bei einer Betreuung zwischen 30 und 49 Prozent kann dies zu einer Verringerung der Unterhaltspflicht führen. Insgesamt bleibt die Berechnung des Kindesunterhalts komplex und hängt von der individuellen Situation ab. Eine sorgfältige Prüfung aller relevanten Faktoren ist unerlässlich, um den korrekten Unterhaltsanspruch zu ermitteln und der Unterhaltspflicht gerecht zu werden.
FAQ
Was ist die Düsseldorfer Tabelle?
Die Düsseldorfer Tabelle ist eine Richtlinie der Familiengerichte zur Bemessung des Kindesunterhalts. Sie zeigt, wie viel Unterhalt Eltern nach einer Trennung oder Scheidung für ihre Kinder zahlen müssen. Die Höhe richtet sich nach dem Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen und dem Alter des Kindes.
Wie berechnet man den Kindesunterhalt?
Der Kindesunterhalt wird auf Basis des Nettoeinkommens des Unterhaltspflichtigen sowie den Werten der Düsseldorfer Tabelle errechnet, die nach Alter des Kindes gestaffelt sind. Weitere Faktoren sind die Anzahl der unterhaltspflichtigen Kinder, mögliche Mehrbedarfe und der Selbstbehalt des Zahlenden.
Wie viel Unterhalt muss man bei 1.300 Euro Nettoeinkommen zahlen?
Bei einem unterhaltsrelevanten Nettoeinkommen von 1.300 Euro befindet man sich in der niedrigsten Einkommensstufe der Düsseldorfer Tabelle. Für zwei unterhaltsberechtigte Kinder muss man in diesem Fall den Mindestunterhalt abzüglich des hälftigen Kindergeldes zahlen. Das sind im Jahr 2024 für Kinder bis 6 Jahre 355 Euro, bis 12 Jahre 426 Euro und bis 18 Jahre 520 Euro pro Monat.
Was ist der Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen?
Der Selbstbehalt ist der Betrag, der dem Unterhaltspflichtigen für den eigenen Lebensunterhalt verbleiben muss. Wer für schulpflichtige Kinder bis zu deren 21. Geburtstag Unterhalt zahlen muss, darf seit 1. Januar 2024 im Monat 1.450 Euro als Existenzminimum behalten, wenn er arbeitet. Ist man nicht erwerbstätig, sollen einem mindestens 1.200 Euro monatlich verbleiben.
Was ist ein Mangelfall beim Kindesunterhalt?
Ein Mangelfall tritt ein, wenn das Einkommen des Unterhaltspflichtigen nicht ausreicht, um den vollen Unterhaltsbedarf aller Unterhaltsberechtigten zu decken. In diesem Fall wird der Unterhalt anteilig gekürzt. Dabei ist die gesetzliche Rangfolge zu beachten, nach der minderjährige Kinder bis 21 Jahre privilegiert sind.
Wann erhält man Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt?
Wenn der unterhaltspflichtige Elternteil keinen oder zu wenig Unterhalt zahlt, springt der Staat mit dem Unterhaltsvorschuss ein. Beantragen kann den Vorschuss die Person, bei der die Kinder überwiegend leben. Zuständig ist das Jugendamt am Wohnort.
Wie wirkt sich die geplante Unterhaltsreform auf die Unterhaltspflicht aus?
Nach den Plänen des Bundesjustizministeriums soll künftig bei der Berechnung des Kindesunterhalts entscheidend sein, an wie vielen Nächten die Kinder bei welchem Elternteil übernachten. Wer mehr an Betreuung übernimmt (zwischen 30 und 49 Prozent Mitbetreuung), soll weniger Unterhalt zahlen müssen.
Wo kann man den Kindesunterhalt berechnen lassen?
Den Kindesunterhalt kann man einfach online mit einem Unterhaltsrechner berechnen lassen. Dabei werden alle relevanten Faktoren wie das Nettoeinkommen, das Alter und die Anzahl der Kinder, die Rangfolge, der Mindestunterhalt, der Selbstbehalt und eine mögliche Mangelfallberechnung berücksichtigt. Die Berechnung basiert auf der aktuellen Düsseldorfer Tabelle.
Quellenverweise
- https://www.smart-rechner.de/kindesunterhalt/rechner.php
- https://www.unterhalt.net/unterhaltsrechner/
- https://www.finanztip.de/duesseldorfer-tabelle/
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