Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) ist ein wichtiges Thema für alle Immobilieneigentümer. Es gibt jedoch oft Unklarheiten darüber, was genau zur Wohnfläche zählt und welche Flächen von der Wohnfläche abgezogen werden müssen. In diesem Blogbeitrag werden wir diese Fragen beantworten und weitere wichtige Aspekte der WoFlV erläutern.
Was ist die Wohnflächenverordnung?
Die WoFlV ist eine gesetzliche Regelung, die die Berechnung der Wohnfläche von Immobilien regelt. Sie definiert, welche Flächen zur Wohnfläche gehören und welche Flächen von der Wohnfläche abgezogen werden müssen. Die WoFlV ist für alle Immobilieneigentümer in Deutschland verbindlich und dient der Schaffung von Transparenz und Klarheit bei der Berechnung der Wohnfläche.
Die WoFlV wird auf Grundlage des § 4 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) angewendet. Sie legt die Berechnung der Wohnfläche für die Ermittlung der angemessenen Kosten für Heizung, Warmwasser, Müllentsorgung und weitere Betriebskosten fest.
Was zählt zur Wohnfläche?
Gemäß der WoFlV zählen zu den Räumen, die zur Wohnfläche gehören, unter anderem alle Wohnräume wie Schlafzimmer, Wohnzimmer, Küche, Bad und auch Gästezimmer. Darüber hinaus gehören auch alle Räume, die ausschließlich für den Bewohner der Wohnung zugänglich sind, zur Wohnfläche. Hierzu zählen auch Balkone und Terrassen, wenn sie ausschließlich für den Bewohner der Wohnung zugänglich sind.
Nicht zur Wohnfläche zählen dagegen Räume, die für die gemeinschaftliche Nutzung aller Bewohner des Gebäudes vorgesehen sind, wie beispielsweise Treppenhäuser, Flure und Keller.
Zusätzlich können weitere Flächen wie Dachschrägen oder Nischen in der Wohnung zur Wohnfläche zählen, sofern sie eine bestimmte Mindesthöhe aufweisen und für eine regelmäßige Nutzung geeignet sind.
Was wird von der Wohnfläche abgezogen?
Nicht alle Flächen innerhalb einer Wohnung zählen zur Wohnfläche. Gemäß der WoFlV müssen bestimmte Flächen von der Wohnfläche abgezogen werden. Hierzu zählen beispielsweise Räume, die nicht der ausschließlichen Nutzung des Bewohners der Wohnung dienen, wie beispielsweise Kellerräume, Waschküchen oder auch Garagen.
Darüber hinaus müssen auch Flächen wie Balkone und Terrassen von der Wohnfläche abgezogen werden, wenn sie nicht ausschließlich für den Bewohner der Wohnung zugänglich sind. Auch Treppenhäuser, Flure und Gemeinschaftsräume zählen nicht zur Wohnfläche.
Schrägen und Dachschrägen können je nach Höhe und Neigung auch von der Wohnfläche abgezogen werden.
Wie wird die Wohnfläche bei der Grundsteuer berechnet?
Neben der Betriebskostenverordnung hat die WoFlV auch Auswirkungen auf die Berechnung der Grundsteuer. Bei der Berechnung der Grundsteuer ist die Wohnfläche ein wichtiger Faktor. Je größer die Wohnfläche, desto höher die Grundsteuer.
Die Berechnung der Wohnfläche für die Grundsteuer erfolgt nach denselben Regeln wie bei der Berechnung der Betriebskosten. Allerdings gibt es je nach Art der Immobilie und Eigentumsverhältnissen unterschiedliche Berechnungsmethoden. Bei Mietwohnungen wird beispielsweise oft die Fläche der Wohnung nach der WoFlV zugrunde gelegt, während bei Eigentumswohnungen die tatsächliche Fläche der Wohnung maßgeblich ist.
Flur als Wohnfläche oder Nutzfläche?
Eine häufige Frage im Zusammenhang mit der WoFlV ist, ob ein Flur als Wohnfläche oder Nutzfläche zählt. Hier kommt es darauf an, wie der Flur gestaltet ist und welche Funktion er hat.
Flure, die ausschließlich der Erschließung der Wohnung dienen und keinen separaten Raumzugang haben, zählen in der Regel nicht zur Wohnfläche. Anders sieht es aus, wenn der Flur auch eine andere Funktion hat, wie beispielsweise ein Durchgangszimmer oder eine Abstellkammer. In diesem Fall kann der Flur zur Wohnfläche gezählt werden.
Fazit
Die WoFlV ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Miet- und Eigentumsrechts. Sie regelt die Berechnung der Wohnfläche und sorgt für Klarheit und Transparenz bei der Bestimmung der Betriebskosten und der Grundsteuer. Immobilieneigentümer sollten sich daher mit den Bestimmungen der WoFlV vertraut machen, um unnötige Kosten zu vermeiden.
In diesem Blogbeitrag haben wir die wichtigsten Aspekte der WoFlV erläutert. Wir haben erläutert, welche Räume zur Wohnfläche zählen, welche Flächen von der Wohnfläche abgezogen werden müssen und wie die Wohnfläche bei der Grundsteuer berechnet wird. Wir hoffen, dass dieser Beitrag dazu beiträgt, dass Sie ein besseres Verständnis für die WoFlV haben.
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