Pinterest hat in seiner Trendstudie 2023 “Free Spirits” als Top-Trends aufgezeigt, unter anderem sollen die Suchen nach “Fancy non alcoholic drinks” um 220% steigen.
Bei Google Trends geht die Kurve für “Alkoholfreier Gin” in den letzten 5 Jahren steil nach oben und überhaupt heißt es über die heute jungen Menschen, dass diese immer weniger Alkohol trinken. Es gibt mittlerweile eine große Auswahl an alkoholfreien Alternativen, vor allem in gut sortierten Onlineshops.
Aber warum soll “alkoholfreier Gin” nun illegal sein?
In rechtlicher Hinsicht gibt es bestimmte Anforderungen, die ein Getränk erfüllen muss, um als Gin bezeichnet werden zu können. Diese Anforderungen können je nach Land und Region variieren, aber im Allgemeinen müssen Gins folgende Merkmale aufweisen:
- Basisalkohol: Gin wird aus einer neutralen Basisalkohol hergestellt, der aus Getreide, Melasse oder anderen landwirtschaftlichen Produkten stammt.
- Wacholder: Gin muss einen deutlichen Wacholdergeschmack haben, der durch das Destillieren von Wacholderbeeren mit der Basisalkohol erreicht wird.
- Aromen: Gin kann zusätzlich zu Wacholderbeeren auch andere pflanzliche Aromen und Gewürze enthalten. Es gibt jedoch keine spezifische Liste von Aromen, die ein Gin enthalten muss, um als solcher zu gelten.
- Alkoholgehalt: Der Alkoholgehalt von Gin muss mindestens 37,5 % vol. betragen.
Es ist wichtig zu beachten, dass diese Anforderungen je nach Land unterschiedlich sein können. Beispielsweise kann in einigen Ländern der Anteil von Wacholder oder der Alkoholgehalt von Gin unterschiedlich sein. Es ist daher ratsam, die spezifischen Vorschriften für Gin in der jeweiligen Region zu überprüfen, um sicherzustellen, dass ein Produkt als Gin bezeichnet werden darf.
Warum ist Gin so beliebt? Die Antwort liegt in seiner simplen Rezeptur: man benötigt lediglich geschmacksneutralen Alkohol und Wacholderbeeren. Durch Zugabe verschiedener exotischer und exklusiver Botanicals entsteht ein einzigartiger und authentischer Lifestyle-Drink, bei dem der Geschmack des Alkohols nie im Vordergrund steht. Der individuelle Geschmack entsteht durch die Kombination des Wacholders mit anderen destillierten Botanicals. Diese Kombination kann auch ohne Alkohol genossen werden, allerdings darf das Getränk dann nicht als Gin bezeichnet werden, da dieser laut Gesetz einen Mindestalkoholgehalt von 37,5% aufweisen muss. Aus diesem Grund empfiehlt sich rechtlich die Bezeichnung „Alkoholfreie Alternative zu Gin“.
Was können die Konsequenzen für den Begriff “alkoholfreier Gin” sein?
Trotz des Wunsches nach einem alkoholfreien Gin und der Verfügbarkeit von alkoholfreien Alternativen auf dem Markt, kann die Bezeichnung „alkoholfreier Gin“ tatsächlich zu rechtlichen Konsequenzen führen. Gemäß den Vorschriften muss Gin einen bestimmten Alkoholgehalt aufweisen, um als solcher bezeichnet werden zu dürfen. Aus diesem Grund haben sich einige Behörden und Gerichte darauf geeinigt, dass die Bezeichnung „alkoholfreier Gin“ irreführend sein könnte und somit abgemahnt werden könnte. Anstelle davon wird teilweise empfohlen, eine andere Bezeichnung wie „alkoholfreies Gin-ähnliches Getränk“ oder „alkoholfreies Destillat mit Wacholder- und Botanical-Noten“ zu verwenden, um Verwirrung bei Verbrauchern zu vermeiden und rechtlichen Konflikten aus dem Weg zu gehen.
Gemäß Art. 10 Abs. 7 der neuen Spirituosen-Grundverordnung ist der Schutz von Bezeichnungen, die im Anhang I aufgeführt sind, absolut. Eine Fehlvorstellung des Verbrauchers spielt keine Rolle. Es bleibt unberührt, wenn das Produkt mit Hinweisen wie „This is not Gin“ oder „alkoholfrei“ versehen ist.
Die Anforderungen an die Verwendung von geschützten Bezeichnungen wie „Gin“ müssen erfüllt sein, um diese verwenden zu dürfen. Die Einhaltung dieser Anforderungen stellt für viele derzeit auf dem Markt erhältlichen alkoholfreien „Spirituosen“ ein Problem dar. Es ist wichtig zu beachten, dass die Spirituosen-Grundverordnung nicht nur die direkte Verwendung einer geschützten Bezeichnung verbietet, sondern auch die Verwendung von Wörtern wie „Art“, „Typ“, „à la“, „Fasson“, „Stil“, „Marke“, „-Geschmack“ oder Ähnlichem in Verbindung mit der gesetzlich vorgeschriebenen Bezeichnung.
Die EU-Kommission hat Leitlinien zur Erleichterung der Handhabung der in der Spirituosen-Grundverordnung geregelten Kennzeichnungsvorschriften veröffentlicht. Diese Leitlinien sind jedoch nicht rechtlich bindend für Behörden oder Gerichte. Mit Blick auf alkoholfreie „Spirituosen“ ist die Kommission in den Leitlinien jedoch sehr deutlich. Auch Fantasiebezeichnungen wie „Ginfaction“ oder Hinweise wie „no Gin“ oder „für Gin-Liebhaber“ sind unzulässig, wenn das entsprechend gekennzeichnete Erzeugnis nicht den Anforderungen der Spirituosenkategorie in Anhang I entspricht. Dies ist bei alkoholfreien oder alkoholreduzierten „Spirituosen“ in der Regel der Fall, da bereits der Mindestalkoholgehalt unterschritten wird.
Durch die Spirituosen-Grundverordnung und die Leitlinien ist zu erwarten, dass alkoholfreie oder alkoholreduzierte „Spirituosen“, die sich in ihrer Aufmachung oder Werbung auf eine geschützte Spirituosenkategorie beziehen, rechtlich nicht mehr zulässig sind, wenn der entsprechende Mindestalkoholgehalt nicht vorhanden ist.
Beispielsweise sind Fantasiebezeichnungen wie „VirGin“ oder „Ginfaction“ unzulässig. Diese Produkte dürfen nicht mehr in dieser Form auf dem europäischen Markt vertrieben werden.
Ja, der Begriff „alkoholfreier Gin“ kann in bestimmten Fällen abgemahnt werden. Eine weitere mögliche rechtliche Grundlage hierfür ergibt sich aus dem deutschen Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB), insbesondere aus § 11 Absatz 1 Nr. 1 LFGB.
Gemäß § 11 Absatz 1 Nr. 1 LFGB dürfen Lebensmittel nicht irreführend bezeichnet werden. Eine Bezeichnung ist insbesondere dann irreführend, wenn sie falsche Erwartungen hervorruft, den Verbraucher über bestimmte Eigenschaften täuscht oder eine unzutreffende Vorstellung von dem Produkt vermittelt.
In Bezug auf alkoholfreien Gin könnte die Bezeichnung „alkoholfrei“ irreführend sein, da sie suggeriert, dass das Getränk alle wesentlichen Eigenschaften eines Gin aufweist, außer dem Alkoholgehalt. Dies ist jedoch nicht der Fall, da der Alkoholgehalt ein wesentliches Merkmal von Gin ist, das durch das EU-Lebensmittelrecht geschützt ist. Aus diesem Grund besteht das Risiko, dass Verbraucher durch die Bezeichnung „alkoholfreier Gin“ irregeführt werden.
Im Einzelfall kann es jedoch auch darauf ankommen, wie der Begriff „alkoholfreier Gin“ konkret verwendet wird. Bei einer sachgerechten Verwendung, die den Umständen des Einzelfalls gerecht wird, ist eine Abmahnung eher unwahrscheinlich. Es empfiehlt sich jedoch, eine alternative Bezeichnung zu wählen, um Verwirrung bei Verbrauchern und rechtliche Konflikte zu vermeiden.
Neben dem Begriff Gin, kann bei einigen Produkten auch die Bezeichnung “alkoholfrei” irreführend sein!
Der Trend zu alkoholfreien Getränken, auch bekannt als „NoLos“, hat die Frage aufgeworfen, wie ein Getränk als „alkoholfrei“ bezeichnet werden kann und ob dies mit einem Restalkoholgehalt vereinbar ist. Während es für Bier und Wein eine klare Regelung gibt, sind Spirituosen und andere Getränke nicht eindeutig definiert. Die EU-Kommission vertritt die Ansicht, dass ein Getränk nur dann als „alkoholfrei“ bezeichnet werden kann, wenn es tatsächlich frei von Alkohol ist. Es ist entscheidend, wie der Verbraucher die Auslobung „alkoholfrei“ versteht, und Verkehrsbefragungen können hilfreich sein, um dies zu ermitteln. Wenn der Verbraucher die Vorstellung hat, dass ein Getränk tatsächlich frei von Alkohol ist, obwohl es Restalkohol enthält, könnte die Verwendung des Begriffs als irreführend angesehen werden. Mit der wachsenden Anzahl von tatsächlich alkoholfreien Alternativgetränken ist es möglich, dass es in Zukunft zu Beanstandungen kommt, wenn ein Getränk als „alkoholfrei“ ausgelobt wird, aber tatsächlich noch Restalkohol enthält.
Wie nennen Onlineshops alkoholfreie Gin Alternativen?
Hier sind einige mögliche Bezeichnungen für alkoholfreien Gin, die rechtlich unbedenklich sein sollten:
- Alkoholfreies Destillat mit Wacholder- und Botanical-Noten
- Alkoholfreies Gin-ähnliches Getränk
- Wacholder- und Botanical-Drink ohne Alkohol
- Aromatisiertes, alkoholfreies Destillat
- Gin-freies Destillat mit Wacholder- und Botanical-Noten
- Alkoholfreie Gin-Alternative
- Wacholder- und Botanical-Spirituose ohne Alkohol
- Destillat mit Wacholder- und Botanical-Geschmack, alkoholfrei
- Alkoholfreies Getränk mit Gin-Noten
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Verwendung dieser Bezeichnungen in jedem Fall von den rechtlichen Anforderungen in der jeweiligen Region abhängt. Es empfiehlt sich daher, die spezifischen Vorschriften für die Vermarktung von alkoholfreien Getränken in der jeweiligen Region zu überprüfen, bevor eine Bezeichnung gewählt wird.
Selber probieren? Unsere liebsten alkoholfreien Gin-Alternativen
Warum stellen Brennereien überhaupt alkoholfreie Getränke her? Die Nachfrage nach alkoholfreien Produkten, die das Bar-Erlebnis ohne Alkohol im Glas vermitteln, steigt ständig. „Low ABV“ Drinks, also Getränke mit einem niedrigen Alkoholgehalt, werden immer beliebter. Es muss nicht immer eine Cola oder Saftschorle sein – warum nicht einen hausgemachten alkoholfreien Wacholder-Eistee probieren?
Hier sind einige Beispiele für alkoholfreie Gin-Alternativen:
- Tanqueray ohne Alkohol
- Humboldt Freigeist
- GinSin 12 Botanics
- Berliner Brandstifter alkoholfrei
- Ritual Zero Proof Gin Alternative
- Monday Zero Alcohol Gin
- Lyre’s Non-Alcoholic Dry London Spirit
- Stryyk Not Gin
- Siegfried Wonderleaf
- Three Spirit Livener Spirit
- Seedlip Garden 108
- Gordons Alkoholfrei
Es gibt mittlerweile viele verschiedene alkoholfreie Gin-Alternativen auf dem Markt, die sich durch ihre Geschmacksnoten, Aromen und Texturen unterscheiden können. Es lohnt sich also, verschiedene Produkte auszuprobieren und zu sehen, welcher am besten zum eigenen Geschmack passt.
- Platz 1: Tanqueray
Tanqueray 0,0% Alkoholfrei ist ein alkoholfreies Wacholder-Destillat, das von der Geschmacksprofil der Tanqueray Gin-Reihe inspiriert ist. Es eignet sich perfekt als Basis für nicht-alkoholische Cocktails und Longdrinks. Der einzigartige Geschmack des klassischen Tanqueray ist erhalten geblieben, jedoch ohne Alkohol. Das nicht-alkoholische Destillat ist mit vier Botanicals in perfekter Balance destilliert worden und bietet ein umwerfend köstliches Geschmackserlebnis. Tanqueray 0,0% Alkoholfrei wurde mit einer Kombination aus Wacholder, klaren Zitrusnoten und feinen, komplexen Kräuteraromen destilliert, um das vollständige, klassische Tanqueray-Erlebnis zu bieten – nur ohne den Alkohol.
- Platz 2: Humboldt Freigeist
Der Humboldt Freigeist ist ein zurückhaltend wacholderiger Gin, dessen Aromen ausschließlich aus Kräutermazeraten gewonnen werden. Besonders gut entfalten sich diese Aromen in einem Gimlet, einem Cocktail, der ursprünglich aus Gin und gesüßtem Limettensaft besteht. Hier kommen die differenzierten Botanicals des Humboldt Freigeist besonders gut zur Geltung, während sie in einem Gin Tonic möglicherweise durch das zu dominante Tonic Water übertönt werden könnten. - Platz 3: GinSin Botanics 12 ist ein Gin ohne Alkohol, der aus 12 verschiedenen Botanicals destilliert wird, darunter Koriander, Orangenblüten, Hibiskus, Zitrone, Zimt und Lavendel. Mit seinen Zitrusaromen und einem lebhaften Geschmack lässt sich dieser alkoholfreie Gin perfekt mit Tonic Water kombinieren oder als Zutat für Gin-Cocktails verwenden.
Unser Team-Event: Gin-Tasting in Berlin
Wie kamen wir eigentlich auf dieses Thema? Ein Teil unseres Teams war letztes Jahr bei einem Gin-Tasting in Berlin und ja dort haben wir vor allem echten Gin getrunken, kamen dann aber auch auf das Thema “alkoholfreie Gin Alternativen” und die rechtliche Dimension dieses Trends zu sprechen, die Idee zu diesem Artikel war geboren … und natürlich ein Grund für die ein oder andere Bestellung, um für diesen Artikel zu recherchieren.
Abmahnung wegen “alkoholfreiem Gin”?
Es ist möglich, eine Abmahnung zu erhalten, wenn der Begriff „alkoholfreier Gin“ verwendet wird, da dies möglicherweise nicht mit EU-Recht vereinbar ist.. Gin wird üblicherweise als alkoholisches Getränk hergestellt und in einigen Ländern gibt es gesetzliche Anforderungen an den Alkoholgehalt, die für das Produkt erfüllt werden müssen, damit es als Gin bezeichnet werden darf.
Wenn ein Getränk als „alkoholfreier Gin“ bezeichnet wird, könnte dies Verbraucher irreführen, da sie davon ausgehen könnten, dass es sich um ein alkoholisches Getränk handelt, das durch den Entzug des Alkohols alkoholfrei gemacht wurde. Tatsächlich handelt es sich jedoch um ein anderes Getränk, das den Geschmack und das Aroma von Gin hat, aber keinen Alkohol enthält.
Es ist weniger kritisch, bekannte Spirituosenmarken auf alkoholfreien Getränken zu verwenden, als direkt auf eine Spirituosenkategorie Bezug zu nehmen oder auf diese anzuspielen. Wenn ein Hersteller es geschafft hat, eine bekannte Marke für eine bestimmte Spirituose aufzubauen, spricht nichts dagegen, diese Marke im Rahmen einer Markenerweiterung auf alkoholfreie Alternativgetränke zu übertragen. Es ist jedoch wichtig, dass weder in der Ausstattung noch in der Werbung eine geschützte Spirituosenkategorie genannt oder darauf angespielt wird.
Um rechtliche Konflikte zu vermeiden, wird empfohlen, alternative Bezeichnungen für alkoholfreien Gin zu verwenden, wie z.B. „alkoholfreies Botanical Getränk“ oder „alkoholfreies Destillat mit Wacholder-Noten“. Wenn eine solche Bezeichnung sachlich und korrekt ist, ist es unwahrscheinlicher, dass eine Abmahnung erfolgt.
Bisher scheint das ganze aber trotzdem eine theoretische Gefahr zu sein, bisher ist uns kein Fall bekannt geworden, in dem die Bezeichnung wirklich zu einem Problem wurde.
Wie zuvor schon erwähnt, kommt es auf den Kontext an und die zukünftige Rechtsprechung.
Fazit
Mega Trend aber umgangssprachlich noch ohne echte Kategoriebezeichnung
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass alkoholfreie Spirituosen, einschließlich alkoholfreier Gins, derzeit ein Mega-Trend sind. Immer mehr Menschen suchen nach alternativen Getränkeoptionen, die den Geschmack und das Erlebnis von alkoholhaltigen Getränken bieten, aber ohne die negativen Auswirkungen von Alkohol. Während sich der Markt für alkoholfreie Spirituosen schnell entwickelt und wächst, gibt es derzeit noch keine klare Kategoriebezeichnung in der Umgangssprache. Es bleibt abzuwarten, ob sich hier in Zukunft eine prägnante Bezeichnung etablieren wird. In jedem Fall ist jedoch zu erkennen, dass die Nachfrage nach alkoholfreien Getränken weiterhin steigen wird und die Hersteller von Spirituosen und Getränken auf diese Entwicklung reagieren werden.
Es stellt sich also weiterhin die Frage, wie man alkoholfreie oder alkoholreduzierte Alternativgetränke korrekt bezeichnen sollte, da es keine speziellen rechtlichen Vorgaben gibt. Es gelten die allgemeinen Vorschriften der Lebensmittelinformationsverordnung (VO (EU) Nr. 1169/2011), wonach ein Lebensmittel mit der vorgeschriebenen Bezeichnung zu kennzeichnen ist. Wenn keine vorgeschriebene Bezeichnung vorhanden ist, kann eine verkehrsübliche oder eine beschreibende Bezeichnung gewählt werden, wie beispielsweise „aromatisiertes Getränk zum Mischen von alkoholfreien Cocktails“ oder „alkoholfreies Destillat“. Es ist jedoch zu beachten, dass bei der Verwendung des Begriffs „alkoholfrei“ Vorsicht geboten ist, um mögliche Missverständnisse zu vermeiden.
Der Trend, dass sich alkoholfreie oder alkoholreduzierte „Spirituosen“ an geschützten Spirituosenkategorien orientieren, wird durch die neue Verordnung voraussichtlich beendet.
Das Thema der rechtlichen Klarstellung bezüglich alkoholfreier Gins und anderer alkoholfreier Spirituosen ist komplex und könnte möglicherweise Anwälte beschäftigen. Da es derzeit keine einheitlichen Vorschriften oder Standards für die Herstellung und den Verkauf von alkoholfreien Gins gibt, könnte es in Zukunft zu rechtlichen Herausforderungen kommen, insbesondere wenn es um die Bezeichnung und Vermarktung dieser Produkte geht. Ob es jedoch zu einer rechtlichen Klärung kommen wird und inwieweit sie ausfallen wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab und bleibt abzuwarten. In jedem Fall werden Hersteller von alkoholfreien Gins und anderen alkoholfreien Spirituosen bestrebt sein, ihre Produkte im Einklang mit den geltenden Vorschriften und Verordnungen herzustellen und zu vermarkten, um sicherzustellen, dass ihre Produkte den Kunden als sicher und legal erscheinen.
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