Bei vielen Produkten die gekauft wurden, steht Ihnen ein Rückgaberecht zur Verfügung. Durch das wichtige Recht eines Käufers, von einem Kaufvertrag zurückzutreten, ist es Ihnen erlaubt, auf eine bestehende Rechtslage einseitig einzuwirken. Ein Kaufgeschäft wird durch eine Erklärung rückabgewickelt. Verkäufer und Käufer bewilligen sich dadurch gegenseitig, die Leistung zurückzugewähren. Hierbei geht es nicht um die Anrechnung von Schadensersatzansprüchen. Bei einem Rücktritt vom Kaufvertrag müssen Sie einiges beachten.
Welche Voraussetzung muss für einen Rücktritt vom Kaufvertrag gewährleistet sein?
Die Juristenweisheit „Pacta sunt servanda“ bedeutet „Vertrag ist Vertrag“ oder „Verträge sind einzuhalten. Das klingt sehr simple und wird im Alltag auch so praktiziert. Aber was können Sie machen, wenn Sie mit einem Produkt nicht zufrieden waren? Dann stehen Ihnen die unterschiedlichsten rechtlichen Mittel zur Verfügung, um vom Kaufvertrag zurückzutreten. In einigen Fällen kann es eine gute Lösung sein, eine Ausbesserung oder Reparatur, einen Austausch des Produktes oder eine Minderung des Kaufpreises zu vereinbaren. Hierbei handelt es sich um gängige Methoden, damit beide Vertragsparteien zufrieden sind. Auch Verkäufer haben das Recht, von einem Kaufvertrag zurückzutreten, wenn beispielsweise der Käufer die Ware nicht gezahlt hat.
Nachbesserungen oder Reparaturen von Waren sind üblich
Damit ein Rücktritt möglich ist, muss ein Kaufvertrag wirksam zustande gekommen sein. Sollte es am Vertrag selbst hapern, gilt nicht das Rücktrittsrecht, sondern es handelt sich um einen unwirksamen Vertrag. Das bedeutet, dass nur ein Rücktritt vom Kaufvertrag in Frage kommt, wenn beide Vertragsparteien einer übereinstimmenden Willenserklärung zugestimmt haben. Sobald eine Einigung beider Parteien erkennbar ist, gilt der Vertrag als wirksam. In den meisten Fällen wird ein Rücktrittsrecht im Kaufvertrag festgelegt. Ansonsten wird häufig auf das gesetzliche Rücktrittsrecht des BGB zurückgegriffen.
Fristen sind einzuhalten
Solange Sie einen Anspruch auf eine Gewährleistung haben, können Sie Ihr Recht in Anspruch nehmen und vom Kaufvertrag zurücktreten. Die Frist beträgt bei Gebrauchtwaren zwölf Monate und bei Neuwaren 24 Monate. Bevor ein Rücktritt von einem Kaufvertrag möglich ist, müssen Sie als Käufer dem Verkäufer erst einmal eine Nachbesserung in einer angemessenen Frist ermöglichen. Nur wenn dem Verkäufer eine Nachbesserung nicht gelingt oder die Frist ungenutzt verstreichen lässt, können Sie wirksam von einem Kaufvertrag zurücktreten. Bei digitalen Produkten und dem Rücktritt oder der Kündigung per E-Mail sieht es mitunter nochmal etwas anders aus.
Wie wird das gesetzliche und vertragliche Rücktrittsrecht geregelt?
Im Bürgerlichen Gesetzbuch wird das gesetzliche Rücktrittsrecht durch den §§346 ff geregelt. Dadurch soll es Ihnen möglich sein, einen wirksam zustande gekommenen Kaufvertrag auch im Nachhinein noch aufzulösen. Hierfür ist eine Rückabwicklung notwendig. Eine Voraussetzung für den Rücktritt ist, dass der Verkäufer seine Vertragspflichten verletzt hat oder er trotz Aufforderung nicht reagiert. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Ist-Zustand stark vom Soll-Zustand abweicht. Auch wenn ein Verkäufer die Leistung nicht vollständig oder pünktlich erbracht hat, ist das Rücktrittsrecht gewährleistet.
Anders als beim gesetzlichen Rücktrittsrecht haben sich Verkäufer und Käufer beim vertraglichen Rücktrittsrecht darauf geeinigt, unter welchen Umständen ein Vertragsrücktritt möglich ist. Sobald eine Rücktrittsklausel im Vertrag vereinbart wurde, wird diese vorrangig vor dem gesetzlichen Rücktrittsrecht behandelt. Ein 14-tägige Widerrufsrecht hat nichts mit dem gesetzlichen Rücktrittsrecht zu tun. Dieses Recht spielt nur bei einigen Online-Käufen eine große Rolle.
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