Veröffentlichtes Profil

Andrea Kroth

Andrea Kroth-Decher: Familienrecht und Erbrecht in Aschaffenburg

Zuletzt aktualisiert am 25. September 2026

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht · Rechtsanwaltskanzlei Andrea Kroth-Decher

Frohsinnstr. 1, 63739 Aschaffenburg

Telefon: +49 6021 4525477

Qualifikation
Rechtsanwaltskammer Bamberg
Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwaltskanzlei Andrea Kroth-Decher

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Andrea Kroth-Decher ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht in Aschaffenburg. Ihre Kanzlei hat die Schwerpunkte Familienrecht und Erbrecht. Im Familienrecht ist sie seit Jahrzehnten tätig. Im Erbrecht vertritt sie Menschen, die ein Testament aufsetzen und für den Erbfall vorsorgen möchten, sowie Erbinnen und Erben, die mit anderen Erben in Konflikt geraten. Darüber hinaus übernimmt sie die Vertretung in sonstigen zivilrechtlichen Angelegenheiten. Bei familiären Konflikten und schwierigen Lebenslagen legt sie Wert auf die menschliche Begleitung ihrer Mandantschaft. Neben dem Rechtsfall soll auch der Mensch im Mittelpunkt stehen. In einem ersten Gespräch erarbeitet sie gemeinsam mit den Mandanten die bestehenden Möglichkeiten. Kanzleibesuche erfolgen nach kurzer telefonischer Terminvereinbarung. Die Kanzlei befindet sich in der Frohsinnstraße 1, fünf Gehminuten vom Aschaffenburger Hauptbahnhof entfernt. Termine außerhalb der Bürozeiten sind nach Vereinbarung möglich.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 23.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: kroth-decher.de, kroth-decher.de

Beratung in Aschaffenburg – Einordnung der Redaktion

Andrea Kroth ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht in Aschaffenburg. Ihre Rechtsanwaltskanzlei Andrea Kroth-Decher befindet sich in der Frohsinnstraße 1. Das Familienrecht bildet den Hauptschwerpunkt ihrer Tätigkeit; hinzu kommen das Erbrecht und die Vertretung in sonstigen zivilrechtlichen Angelegenheiten. Im Familienrecht ist sie seit Jahrzehnten tätig. Nach der Kanzleibeschreibung legt sie bei familiären Konflikten und schwierigen Lebenslagen Wert auf die menschliche Begleitung. Neben der rechtlichen Fragestellung sollen deshalb auch die persönliche Situation und die damit verbundenen Belastungen der Mandantinnen und Mandanten berücksichtigt werden. Im Familienrecht geht es häufig um die Folgen einer Trennung oder Scheidung. Typische Themen sind Unterhalt, die Aufteilung von Vermögenswerten, der Versorgungsausgleich sowie Fragen zur elterlichen Sorge und zum Umgang mit Kindern. Welche dieser Bereiche miteinander zusammenhängen, lässt sich meist erst anhand der familiären und wirtschaftlichen Verhältnisse einordnen. Für Ratsuchende steht dabei oft zunächst im Vordergrund, die offenen Fragen zu ordnen und mögliche außergerichtliche oder gerichtliche Wege kennenzulernen. In einem ersten Gespräch erarbeitet Andrea Kroth nach den vorliegenden Angaben gemeinsam mit ihrer Mandantschaft die bestehenden Möglichkeiten. Der erbrechtliche Schwerpunkt umfasst sowohl die Vorsorge für den eigenen Erbfall als auch Konflikte nach einem Todesfall. Andrea Kroth vertritt Menschen, die ein Testament aufsetzen möchten, ebenso wie Erbinnen und Erben, die mit anderen Erben in Streit geraten. Allgemein können dabei die Auslegung letztwilliger Verfügungen, Pflichtteilsansprüche oder der Umgang mit einem gemeinschaftlichen Nachlass eine Rolle spielen. Familienrechtliche und erbrechtliche Fragen berühren sich insbesondere dort, wo familiäre Beziehungen und die Zuordnung von Vermögen zusammentreffen. Eine geordnete Darstellung der Familienverhältnisse und vorhandene Unterlagen bilden häufig die Grundlage für die erste rechtliche Einordnung. Die Kanzlei liegt in der Aschaffenburger Innenstadt und ist nach der Kanzleibeschreibung fünf Gehminuten vom Hauptbahnhof entfernt. Damit bietet der Standort auch für Ratsuchende aus Damm und Schweinheim einen innerstädtischen Anlaufpunkt. Am Ort befinden sich das Amtsgericht und das Landgericht Aschaffenburg; welches Gericht zuständig ist, hängt vom Gegenstand des Verfahrens und den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln ab. Über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende das Profil als Ausgangspunkt nutzen und anhand der dort hinterlegten Kontaktangaben eine Anfrage an die Kanzlei richten. Dabei helfen eine knappe Schilderung des Anliegens und ein Hinweis auf etwaige Fristen. Kanzleibesuche erfolgen nach kurzer telefonischer Terminvereinbarung; Termine außerhalb der Bürozeiten sind nach Vereinbarung möglich.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 23.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Aschaffenburg

  • Amtsgericht Aschaffenburg
  • Landgericht Aschaffenburg

Der Kanzleistandort Frohsinnstraße 1 liegt in der Innenstadt von Aschaffenburg. Für familienrechtliche Verfahren ist unter den genannten Gerichten typischerweise das Amtsgericht Aschaffenburg als Familiengericht der maßgebliche Bezugspunkt, sofern die örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Dort werden beispielsweise Scheidungsverfahren, Unterhaltssachen sowie Verfahren zur elterlichen Sorge und zum Umgang geführt. Auch der Versorgungsausgleich gehört zu den Aufgaben des Familiengerichts. Nicht allein der Sitz der beauftragten Kanzlei entscheidet darüber, welches Gericht einen Fall bearbeitet; ausschlaggebend sind die jeweils geltenden gesetzlichen Zuständigkeitsregeln. Im Erbrecht sind gerichtliche Aufgaben zu unterscheiden: Nachlassangelegenheiten wie die Testamentseröffnung oder Erbscheinsverfahren werden beim zuständigen Amtsgericht als Nachlassgericht bearbeitet. Für einen entsprechenden örtlichen Bezug kommt das Amtsgericht Aschaffenburg in Betracht. Streitige erbrechtliche Ansprüche, etwa auf Zahlung eines Pflichtteils, werden dagegen in zivilgerichtlichen Verfahren verfolgt. Dafür können abhängig von Streitwert und Verfahrensgegenstand das Amtsgericht oder das Landgericht Aschaffenburg zuständig sein. Das Landgericht ist hingegen nicht die reguläre erste Anlaufstelle für Scheidungs- oder Sorgeverfahren. Die Innenstadtlage ordnet die Kanzlei auch für Menschen aus den Aschaffenburger Stadtteilen Damm und Schweinheim räumlich ein. Nach den belegten Angaben beträgt der Fußweg vom Hauptbahnhof zur Kanzlei fünf Minuten. Eine Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln lässt sich daher grundsätzlich mit einem anschließenden Fußweg verbinden. Bei einer Anfahrt mit dem Pkw sind die innerstädtische Verkehrsführung und die jeweils verfügbaren Parkmöglichkeiten zu berücksichtigen. Konkrete Stellplätze sind nicht belegt. Vor einem Besuch ist eine telefonische Terminvereinbarung vorgesehen.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 23.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Nach einer kurzen telefonischen Terminvereinbarung können Sie die Kanzlei aufsuchen. Nach einem ersten Gespräch erarbeitet Andrea Kroth-Decher gemeinsam mit Ihnen, welche Möglichkeiten Ihnen offen stehen.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Nach einer kurzen telefonischen Terminvereinbarung können Sie die Kanzlei aufsuchen. Nach einem ersten Gespräch erarbeitet Andrea Kroth-Decher gemeinsam mit Ihnen, welche Möglichkeiten Ihnen offen stehen.

Bevorzugter Kontaktweg: phone

Werdegang und Engagement

Mitgliedschaften

  • Deutscher AnwaltVerein
  • Deutsche Anwalt-Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e.V.
  • Anwaltsverein Aschaffenburg
  • Arbeitsgemeinschaften Familienrecht und Erbrecht (DAV)
  • Rechtsanwaltskammer Bamberg

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen können für ein erstes Gespräch über Trennung oder Scheidung hilfreich sein?
Für eine erste Orientierung sind häufig eine kurze Übersicht zur familiären Situation und zu den offenen Fragen sowie bereits vorhandene Schreiben der anderen Seite hilfreich. Je nach Thema können Heiratsurkunde, Angaben zu gemeinsamen Kindern, Einkommensnachweise, Unterlagen zu Vermögen und Verbindlichkeiten oder bestehende Vereinbarungen Bedeutung haben. Nicht jedes Dokument wird in jedem Fall benötigt. Welche Unterlagen für das Gespräch tatsächlich erforderlich sind, kann bei der Terminvereinbarung erfragt werden. Bereits laufende gerichtliche Verfahren und zugestellte Schreiben mit Fristen sollten bei der Anfrage ausdrücklich erwähnt werden.
Werden Sorge, Umgang und Unterhalt bei einer Trennung gemeinsam geregelt?
Sorge, Umgang und Unterhalt betreffen unterschiedliche rechtliche Fragen, auch wenn sie im Familienalltag eng miteinander verbunden sind. Das Sorgerecht betrifft insbesondere die Verantwortung für Entscheidungen zum Kind. Beim Umgang geht es um den Kontakt des Kindes zu seinen Bezugspersonen. Unterhaltsfragen betreffen dagegen die finanzielle Versorgung. Ob diese Themen außergerichtlich geklärt oder Gegenstand gerichtlicher Verfahren werden, hängt von der jeweiligen Situation ab. Bei einer ersten Anfrage ist es hilfreich, die einzelnen Streitpunkte getrennt zu benennen und vorhandene Vereinbarungen oder gerichtliche Entscheidungen anzugeben.
Worum geht es bei einer anwaltlichen Beratung zur Errichtung eines Testaments?
Eine Beratung zur testamentarischen Vorsorge kann zunächst klären, wie die gesetzliche Erbfolge ohne Testament aussehen würde und welche Vorstellungen zur späteren Vermögensverteilung bestehen. Weitere Themen sind die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten, Formanforderungen und mögliche Pflichtteilsrechte naher Angehöriger. Bedeutung haben außerdem bereits vorhandene Testamente oder Erbverträge, weil diese die Gestaltung beeinflussen können. Zur Vorbereitung sind eine Übersicht der familiären Verhältnisse und eine grobe Zusammenstellung des Vermögens häufig nützlich. Welche Gestaltung zur persönlichen Situation passt, erfordert eine individuelle Prüfung; allgemeine Muster können diese Einordnung nicht ersetzen.
Welche Informationen sind bei Streit innerhalb einer Erbengemeinschaft für die Mandatsanfrage wichtig?
Für die erste Einordnung hilft eine Beschreibung, wer am Nachlass beteiligt ist und worüber Uneinigkeit besteht. Typische Konflikte betreffen die Verwaltung von Nachlassgegenständen, Auskünfte über Vermögenswerte oder die spätere Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft. Vorhandene Testamente, ein Erbschein, ein Nachlassverzeichnis und der bisherige Schriftwechsel können je nach Streitpunkt relevant sein. Dabei ist zwischen nachlassgerichtlichen Fragen und streitigen Ansprüchen unter Beteiligten zu unterscheiden. Eine Anfrage sollte außerdem erkennen lassen, ob bereits ein gerichtliches Verfahren läuft oder Schreiben mit Fristen vorliegen.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 23.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Andrea Kroth

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

Für Andrea Kroth liegen hier noch keine geprüften Bewertungen vor.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

5 Sterne0
4 Sterne0
3 Sterne0
2 Sterne0
1 Sterne0

Hier liegen noch keine eigenen Bewertungen vor. Die Balken füllen sich, sobald die erste geprüfte Bewertung veröffentlicht ist.

Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Beleidigende, anonyme Schmähkritik und Beiträge ohne erkennbaren Mandatsbezug werden nicht veröffentlicht.

Positive Stimmen

Noch keine positiven Bewertungen veröffentlicht.

Kritische Stimmen

Bislang liegen keine kritischen Bewertungen vor.

Kanzlei und Anfahrt

Frohsinnstr. 1, 63739 Aschaffenburg

Mo - Fr
8:00 - 17:00
Sa - So
Geschlossen

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Weiterführende Informationen

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Angabenstatus

Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.

Kontaktdaten geprüft am 23.9.2026 · Quelle: kroth-decher.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 23.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %

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