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Schwerpunkte
Kanzleiprofil im Überblick
Monika Pfarr ist Rechtsanwältin und Partnerin bei ADJULEX in Aschaffenburg. Sie ist seit 1987 zugelassen und verfügt über langjährige Erfahrung im Familienrecht. Auf ihrem Profil werden Eherecht und Familienrecht, Erbrecht und Testamentsvollstreckung sowie Vertragsrecht als ihre Rechtsgebiete genannt. Für Eherecht und Familienrecht ist eine Fachanwaltsqualifikation angegeben. In diesen Bereichen berät und vertritt sie ihre Mandanten persönlich. Ihre Tätigkeit umfasst auch die zusammenhängende Betrachtung familienrechtlicher, erbrechtlicher und betreuungsrechtlicher Sachverhalte und die Entwicklung tragfähiger rechtlicher Lösungen. Das Beratungsangebot richtet sich an Menschen mit familienrechtlichen Fragen, Unterstützungsbedarf bei Erbschaftsvorgängen oder Anliegen zu Verträgen. Im Vertragsrecht nennt die Kanzlei die Gestaltung, Prüfung und Durchsetzung von Verträgen. Pfarr spricht Deutsch und Englisch. Beratung ist auch online per Videocall möglich. Ihr Standort ist der Hauptsitz der Kanzlei in der Friedrichstraße 15 in Aschaffenburg. Sie ist telefonisch und über ihre persönliche E-Mail-Adresse erreichbar.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 23.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: feldmann-klug.de, adjulex.com
Beratung in Aschaffenburg – Einordnung der Redaktion
Monika Pfarr ist mit ihrer Kanzlei in der Friedrichstraße 15, 63739 Aschaffenburg, ansässig. Das Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Erbrecht und Familienrecht als weitere Rechtsgebiete. Diese Bereiche betreffen häufig Veränderungen im beruflichen oder privaten Alltag: das Ende eines Arbeitsverhältnisses, die Regelung eines Nachlasses oder die rechtlichen Folgen einer Trennung. Für Ratsuchende geht es dabei zunächst darum, den Sachverhalt zu ordnen, relevante Unterlagen zusammenzustellen und die rechtlichen Fragen voneinander abzugrenzen. Welche Bearbeitung im Einzelfall erforderlich ist, hängt von den Umständen und dem konkreten Auftrag ab. Im Arbeitsrecht stehen typischerweise Fragen zu Arbeitsverträgen, Kündigungen, Abmahnungen, Vergütung und Arbeitszeugnissen im Mittelpunkt. Auch ein angebotener Aufhebungsvertrag oder Unklarheiten über vertragliche Pflichten können Anlass für eine Anfrage sein. Hinter dem Schwerpunkt steht die rechtliche Einordnung des Verhältnisses zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern. Dabei können Fristen eine wesentliche Rolle spielen. Für eine erste Darstellung des Anliegens sind deshalb neben dem Arbeitsvertrag insbesondere die zeitliche Abfolge und bereits erhaltene Schreiben von Bedeutung. Nicht jede arbeitsrechtliche Auseinandersetzung führt zu einem gerichtlichen Verfahren. Im Erbrecht ergeben sich typische Anliegen rund um Testamente, die gesetzliche Erbfolge, Pflichtteilsansprüche und Erbengemeinschaften. Zu unterscheiden sind dabei vorsorgende Regelungen zu Lebzeiten und Fragen, die erst nach einem Todesfall entstehen. Das Familienrecht umfasst unter anderem Scheidung, Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht sowie vermögensrechtliche Folgen einer Trennung. Beide Rechtsgebiete können sich berühren, etwa wenn familiäre Beziehungen für die Erbfolge bedeutsam sind. Eine geordnete Übersicht über Beteiligte, vorhandene Urkunden und bisherige Vereinbarungen erleichtert die Beschreibung solcher Zusammenhänge. Der örtliche Bezug der Kanzlei liegt in Aschaffenburg; die angegebene Adresse ermöglicht eine konkrete Planung der Anfahrt innerhalb des Stadtgebiets. Innenstadt, Damm und Schweinheim gehören zum städtischen Umfeld, ohne dass daraus eine bestimmte Stadtteilzuordnung der Kanzlei folgt. Am Standort befinden sich das Amtsgericht und das Landgericht Aschaffenburg. Während beim Amtsgericht insbesondere Familien- und Nachlasssachen angesiedelt sind, kann das Landgericht für streitige erbrechtliche Zivilverfahren zuständig sein. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören dagegen regelmäßig vor die Arbeitsgerichte. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de kann das Anliegen zunächst dem passenden Rechtsgebiet zugeordnet und knapp mit wichtigen Daten beschrieben werden. Ob eine Mandatsübernahme möglich ist, welche Unterlagen benötigt werden und wie ein möglicher Termin stattfindet, ist anschließend mit der Kanzlei abzustimmen.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 22.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Aschaffenburg
- Amtsgericht Aschaffenburg
- Landgericht Aschaffenburg
Die Kanzlei Monika Pfarr ist unter der Adresse Friedrichstraße 15 in 63739 Aschaffenburg verzeichnet. Zum genannten städtischen Umfeld zählen die Innenstadt sowie Damm und Schweinheim. Eine genaue Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile ist den vorliegenden Angaben nicht zu entnehmen. Für die Anfahrt aus dem Stadtgebiet oder dem Umland bildet daher die vollständige Anschrift den verlässlichen Ausgangspunkt. Verbindungen mit öffentlichen Verkehrsmitteln und die Anreise mit dem Pkw lassen sich anhand aktueller Fahrplan- beziehungsweise Kartendaten prüfen. Konkrete Aussagen zu Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder einem barrierefreien Zugang sind mit den vorhandenen Informationen nicht möglich. Für die Rechtsgebiete des Profils haben die Gerichte vor Ort unterschiedliche Aufgaben. Beim Amtsgericht Aschaffenburg werden als Familiengericht insbesondere Scheidungsverfahren sowie Verfahren zu Unterhalt, elterlicher Sorge und Umgang geführt, soweit die örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Als Nachlassgericht befasst sich das Amtsgericht unter anderem mit Testamentseröffnungen und Erbscheinsverfahren. Streitigkeiten über erbrechtliche Zahlungsansprüche, etwa Pflichtteilsansprüche, gehören dagegen zur streitigen Zivilgerichtsbarkeit. Hier können je nach sachlicher und örtlicher Zuständigkeit das Amtsgericht oder das Landgericht Aschaffenburg zuständig sein. Für den Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist eine andere Gerichtsbarkeit maßgeblich: Kündigungsschutzverfahren sowie typische Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern über Vergütung oder Zeugnisse werden regelmäßig vor Arbeitsgerichten geführt. Der Kanzleisitz allein bestimmt somit nicht, welches Gericht einen konkreten Fall behandelt.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 22.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse und eine Nachricht als Pflichtfelder angegeben.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Die Kanzlei bietet ein unverbindliches Erstgespräch und eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung an. Für eine schnelle Ersteinschätzung empfiehlt sie den Anruf im Hauptbüro. Beratung ist auch online per Videocall möglich.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Die Kanzlei bietet ein unverbindliches Erstgespräch und eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung an. Für eine schnelle Ersteinschätzung empfiehlt sie den Anruf im Hauptbüro. Beratung ist auch online per Videocall möglich.
Für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse und eine Nachricht als Pflichtfelder angegeben.
Bevorzugter Kontaktweg: phone
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
- Für die erste Einordnung sind üblicherweise der Arbeitsvertrag, gegebenenfalls ergänzende Vereinbarungen und das betreffende Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben hilfreich. Wichtig ist außerdem, wann und auf welchem Weg das Schreiben zugegangen ist. Je nach Thema können Entgeltabrechnungen, Arbeitszeitaufzeichnungen und bisheriger Schriftverkehr hinzukommen. Eine kurze chronologische Darstellung erleichtert den Überblick. Da im Arbeitsrecht kurze Fristen gelten können, sollte eine Anfrage den Zugangstag und etwaige bereits mitgeteilte Termine erkennen lassen. Welche Unterlagen tatsächlich erforderlich sind, richtet sich nach dem konkreten Anliegen.
- Worin unterscheiden sich Erbscheinsverfahren und ein Streit um den Pflichtteil?
- Ein Erbscheinsverfahren dient grundsätzlich dazu, die Erbenstellung und gegebenenfalls die Erbquoten durch ein gerichtliches Zeugnis nachzuweisen. Es wird beim zuständigen Nachlassgericht geführt. Ein Pflichtteilsstreit betrifft dagegen regelmäßig einen Geldanspruch gegen Erben und gehört bei gerichtlicher Auseinandersetzung zur streitigen Zivilgerichtsbarkeit. Für eine erste Anfrage können vorhandene Testamente, gerichtliche Schreiben und Angaben zu den familiären Beziehungen wichtig sein. Ob ein Erbschein benötigt wird oder ein Pflichtteilsanspruch in Betracht kommt, lässt sich nicht allein aus dem Verwandtschaftsverhältnis ableiten.
- Welche Themen sollten vor einer Anfrage zu Trennung und Scheidung geordnet werden?
- Eine Trennung kann mehrere rechtlich eigenständige Fragen auslösen. Dazu zählen die Voraussetzungen einer Scheidung, Unterhalt, die Nutzung der gemeinsamen Wohnung und die Aufteilung vermögensrechtlicher Positionen. Bei gemeinsamen Kindern kommen Fragen zur elterlichen Sorge und zum Umgang hinzu. Für eine erste Schilderung hilft es, diese Themen getrennt aufzulisten und bereits bestehende Vereinbarungen oder gerichtliche Entscheidungen zu benennen. Angaben zu wichtigen Zeitpunkten und laufenden Verfahren schaffen zusätzlichen Überblick. Nicht alle Folgen einer Trennung werden automatisch zusammen mit der Scheidung gerichtlich geregelt.
- Wie lässt sich eine Mandatsanfrage bei gleichzeitig arbeitsrechtlichen und familiären Fragen vorbereiten?
- Wenn beispielsweise eine berufliche Veränderung mit einer Trennung oder einem Erbfall zusammentrifft, ist eine nach Rechtsgebieten gegliederte Übersicht hilfreich. Sie kann für jedes Thema die Beteiligten, wichtige Daten, vorhandene Schreiben und das gewünschte Klärungsziel enthalten. Mögliche Verbindungen, etwa zwischen Einkommen und Unterhalt, sollten dabei erkennbar bleiben. Für die erste Anfrage genügt zunächst eine sachliche Zusammenfassung ohne unnötige persönliche Details. Umfangreiche oder sensible Unterlagen sollten erst nach Abstimmung über den Übermittlungsweg versandt werden. Eine Anfrage allein bedeutet noch keine bestätigte Mandatsübernahme.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 22.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Monika Pfarr
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Kanzlei und Anfahrt
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Kontaktdaten geprüft am 23.9.2026 · Quelle: adjulex.com
Letzte redaktionelle Prüfung: 23.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 39 %
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