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- Rechtsanwalt Andreas Franz
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- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 22. September 2026
Schwerpunkte
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Kanzleiprofil im Überblick
Andreas Franz ist seit 2001 Rechtsanwalt und seit 2005 Fachanwalt für Strafrecht. Seine Kanzlei in Aschaffenburg hat den Schwerpunkt nationales Strafrecht. Er berät und verteidigt Mandanten in strafrechtlichen Angelegenheiten und steht bundesweit zur Verfügung. Mandate übernimmt er auf sämtlichen Gebieten der Strafverteidigung. Dazu gehören insbesondere Körperverletzungs- und Tötungsdelikte, Betäubungsmittelstrafsachen sowie Delikte aus dem Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht. Weitere genannte Bereiche sind Jugendstrafrecht, Sexualstrafrecht, Verkehrsstrafrecht, Betrugsdelikte, Erpressung und Nebenklage. Franz verteidigt in allen Tatsacheninstanzen und in der Revision. Die Kanzlei betont außerdem die Bedeutung der Verteidigung in der Strafvollstreckung und im Strafvollzug, insbesondere im Maßregelvollzug: Die Tätigkeit des Strafverteidigers endet nicht mit einem Urteil. Strafverfahren werden als individuell gelagert beschrieben und können ihren Ursprung in unterschiedlichen Lebensbereichen haben. Zum Team gehört Katharina Schneider als Rechtsanwaltsfachangestellte und zertifizierte Sachbearbeiterin Strafrecht. Die Kanzlei befindet sich in der Frohsinnstraße 32.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 22.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: franz-recht.de, franz-recht.de
Beratung in Aschaffenburg – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Andreas Franz ist seit 2001 als Rechtsanwalt tätig und seit 2005 Fachanwalt für Strafrecht. Seine Kanzlei in der Frohsinnstraße 32 in Aschaffenburg ist auf nationales Strafrecht ausgerichtet. Er berät und verteidigt in strafrechtlichen Angelegenheiten und steht bundesweit zur Verfügung. Das Profil umfasst sämtliche Gebiete der Strafverteidigung. Für Mandantinnen und Mandanten kann es dabei zunächst darum gehen, einen erhobenen Vorwurf einzuordnen, den Stand eines Ermittlungsverfahrens zu klären und die Bedeutung eingegangener Schreiben zu verstehen. Welche Fragen im Vordergrund stehen, hängt vom jeweiligen Sachverhalt und Verfahrensabschnitt ab. Zu den ausdrücklich genannten Tätigkeitsfeldern gehören Körperverletzungs- und Tötungsdelikte, Betäubungsmittelstrafsachen sowie Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht. Weitere Bereiche sind Jugendstrafrecht, Sexualstrafrecht, Verkehrsstrafrecht, Betrugsdelikte und Erpressung. Typische Anlässe für eine Anfrage sind eine polizeiliche Vorladung, eine Durchsuchung, ein Strafbefehl oder eine Anklage. Je nach Rechtsgebiet können persönliche Auseinandersetzungen, Geschehnisse im Straßenverkehr oder geschäftliche Vorgänge Gegenstand der Ermittlungen sein. Im Jugendstrafrecht kommen besondere Verfahrensregeln und der gesetzliche Erziehungsgedanke hinzu. Neben der Verteidigung nennt das Profil auch die Nebenklage, die unter bestimmten Voraussetzungen eine Beteiligung verletzter Personen am Strafverfahren ermöglicht. Andreas Franz verteidigt in allen Tatsacheninstanzen und in der Revision. Während in Tatsacheninstanzen auch Beweise erhoben und tatsächliche Geschehensabläufe geprüft werden, richtet sich die Revision auf Rechtsfehler. Einen weiteren Bezugspunkt seiner Tätigkeit bilden Strafvollstreckung und Strafvollzug, insbesondere der Maßregelvollzug. Damit erfasst das Profil auch Anliegen nach einem Urteil, etwa Fragen zur Durchführung einer verhängten Sanktion oder zu Entscheidungen während einer Unterbringung. Zum Kanzleiteam gehört Katharina Schneider als Rechtsanwaltsfachangestellte und zertifizierte Sachbearbeiterin Strafrecht. Die Kanzleianschrift Frohsinnstraße 32 liegt in der Aschaffenburger Innenstadt und bietet einen örtlichen Anlaufpunkt auch für Ratsuchende aus Damm und Schweinheim. Am Standort befinden sich das Amtsgericht Aschaffenburg und das Landgericht Aschaffenburg, die je nach Zuständigkeit mit Strafsachen befasst sind. Die Anfahrt lässt sich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw planen; konkrete Verbindungen sollten anhand der Adresse geprüft werden. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können die beim Profil verfügbaren Kontaktmöglichkeiten genutzt werden. Eine erste Anfrage kann das betroffene Rechtsgebiet, den Anlass, den Verfahrensstand und etwaige Termine benennen. Ob eine Mandatsübernahme möglich ist und welche Unterlagen benötigt werden, ist anschließend mit der Kanzlei zu klären.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 24.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Aschaffenburg
- Amtsgericht Aschaffenburg
- Landgericht Aschaffenburg
Für das strafrechtliche Profil von Andreas Franz sind am Standort insbesondere das Amtsgericht Aschaffenburg und das Landgericht Aschaffenburg von Bedeutung. Beim Amtsgericht werden Strafverfahren je nach gesetzlicher Zuständigkeit vor dem Strafrichter oder dem Schöffengericht geführt. Auch Jugendstrafsachen können dort verhandelt werden. Das Landgericht befasst sich erstinstanzlich mit bestimmten schwerwiegenden Strafvorwürfen; dazu gehören insbesondere Verfahren wegen Tötungsdelikten vor der Schwurgerichtskammer. Zudem entscheidet es über Berufungen gegen strafrechtliche Urteile des Amtsgerichts. Für bestimmte Wirtschaftsstrafsachen bestehen besondere gesetzliche Zuständigkeitsregeln. Welches Gericht einen konkreten Fall behandelt, hängt unter anderem vom Tatvorwurf, der zu erwartenden Rechtsfolge und dem Verfahrensstand ab. Auch der örtliche Bezug des Falls ist maßgeblich, nicht allein die Anschrift der Kanzlei. Die im Profil ebenfalls genannten Bereiche Strafvollstreckung und Strafvollzug betreffen Fragen nach einer gerichtlichen Entscheidung. Hier können Strafvollstreckungskammern beim Landgericht zuständig sein, beispielsweise bei bestimmten Entscheidungen über die weitere Vollstreckung einer Freiheitsstrafe oder einer freiheitsentziehenden Maßregel. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich dabei nach eigenen gesetzlichen Regeln. Die Kanzlei selbst befindet sich in der Frohsinnstraße 32 in der Aschaffenburger Innenstadt. Für Menschen aus Damm, Schweinheim und anderen Teilen der Stadt ist diese Adresse ein innerstädtisches Ziel. Eine Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw lässt sich anhand der konkreten Anschrift planen. Aktuelle Verbindungen, Verkehrsbedingungen und Parkmöglichkeiten sollten vor einem vereinbarten Besuch geprüft werden; bestimmte Haltestellen oder Stellplätze sind hier nicht belegt.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 24.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Angaben sind für eine erste Anfrage wegen eines strafrechtlichen Vorwurfs hilfreich?
- Für eine erste Anfrage sind vor allem der bezeichnete Tatvorwurf, die ermittelnde Behörde und der bisherige Verfahrensstand hilfreich. Aus einer Vorladung, einem Anhörungsbogen, einem Strafbefehl oder einer Anklageschrift ergeben sich häufig Aktenzeichen und wichtige Termine. Auch bereits angesetzte Verhandlungen oder erkennbare Fristen sind für die zeitliche Einordnung relevant. Eine kurze, sachliche Beschreibung des Anlasses erleichtert die Zuordnung. Welche weiteren Informationen und Unterlagen erforderlich sind und auf welchem Weg sie übermittelt werden sollen, lässt sich bei der Kontaktaufnahme klären. Eine Anfrage allein bedeutet noch keine bestätigte Mandatsübernahme.
- Was unterscheidet Jugendstrafrecht von allgemeinem Strafrecht?
- Das Jugendstrafrecht berücksichtigt Alter und Entwicklungsstand der beschuldigten Person und ist besonders vom Erziehungsgedanken geprägt. Es gilt für Jugendliche, die zur Tatzeit mindestens 14, aber noch nicht 18 Jahre alt waren. Bei Heranwachsenden zwischen 18 und unter 21 Jahren kann es unter gesetzlichen Voraussetzungen ebenfalls angewendet werden. Neben besonderen Rechtsfolgen bestehen eigene Verfahrensregeln und Beteiligungsformen, etwa die Mitwirkung der Jugendgerichtshilfe. Für eine erste Anfrage sind deshalb das Alter zur Tatzeit, der Vorwurf und der Verfahrensstand bedeutsam. Welche Regelungen im Einzelfall greifen, bedarf einer individuellen Prüfung.
- Welche Besonderheiten können Steuerstrafverfahren und Wirtschaftsstrafverfahren aufweisen?
- In Steuerstrafverfahren und Wirtschaftsstrafverfahren spielen häufig umfangreiche Unterlagen und länger zurückliegende Abläufe eine Rolle. Gegenstand können beispielsweise steuerliche Erklärungen, Buchhaltungsvorgänge, Vertragsbeziehungen oder Vermögensverfügungen sein. Neben strafrechtlichen Fragen können steuerliche, zivilrechtliche oder berufsbezogene Folgen berührt sein, die rechtlich voneinander zu unterscheiden sind. Nicht jede wirtschaftliche Unregelmäßigkeit begründet bereits eine Straftat. Für die Einordnung einer Anfrage sind der konkrete Vorwurf, die beteiligten Behörden und die Rolle der betroffenen Person wichtig. Umfang und Richtung einer Verteidigung lassen sich regelmäßig erst anhand des Sachverhalts und des Ermittlungsstands beurteilen.
- Worin unterscheiden sich Berufung, Revision und Fragen der Strafvollstreckung?
- Berufung und Revision sind unterschiedliche Rechtsmittel gegen gerichtliche Urteile. Bei einer Berufung kann ein Fall im angefochtenen Umfang erneut in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht geprüft werden. Eine Revision dient dagegen der Überprüfung auf Rechtsfehler und ist grundsätzlich keine neue Beweisaufnahme. Welches Rechtsmittel zulässig ist, hängt insbesondere vom angegriffenen Urteil ab. Strafvollstreckung betrifft demgegenüber die Umsetzung rechtskräftig verhängter Sanktionen, während Strafvollzug deren konkrete Durchführung bezeichnet. Auch nach einem Urteil können daher rechtliche Fragen entstehen. Für eine Anfrage sind die Entscheidung, ihr Zustellungszeitpunkt und der aktuelle Stand des Verfahrens wichtige Ausgangspunkte.
- Was bedeutet Nebenklage für Personen, die durch eine Straftat verletzt wurden?
- Die Nebenklage ermöglicht verletzten Personen bei bestimmten Straftaten eine eigene Beteiligung am Strafverfahren. Sie ist nicht bei jedem Delikt und nicht für jede betroffene Person zulässig. Nebenklageberechtigte können im gesetzlichen Rahmen eigene Verfahrensrechte ausüben, etwa an der Hauptverhandlung teilnehmen, Fragen stellen und Anträge stellen. Die Nebenklage ist von einer zivilrechtlichen Forderung auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld zu unterscheiden. Für eine erste Anfrage sind das betroffene Geschehen, die eigene Beziehung dazu und der Stand des Strafverfahrens relevant. Ob die Voraussetzungen vorliegen, lässt sich nur anhand der konkreten Umstände beurteilen.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 24.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
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Frohsinnstraße 32, 63739 Aschaffenburg
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Kontaktdaten geprüft am 22.9.2026 · Quelle: franz-recht.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 26.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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