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- vor Ort · telefonisch
- Kanzlei
- Rechtsanwalt Robert Schmitt
- Profilstand
- 31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 22. September 2026
Schwerpunkte
Kanzleiprofil im Überblick
Rechtsanwalt Robert Schmitt ist Kanzleigründer und steht seinen Mandanten seit 1998 bei gerichtlichen Auseinandersetzungen sowie mit frühzeitiger Beratung in Rechtsfragen zur Verfügung. Seit 2001 ist er zudem Fachanwalt für Arbeitsrecht. Die Kanzlei hat ihren Standort in Aschaffenburg und betreut bundesweit Unternehmen, Privatpersonen, Freiberufler, Verbände und Vereine. Zum beschriebenen Angebot gehören rechtliche Beratung, Hilfe bei Vertragsgestaltungen und die Vertretung bei Konflikten. Diese erfolgt sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht. Die frühzeitige Beratung soll dazu beitragen, den Gang zu den Gerichten oftmals zu vermeiden. Als ausdrücklich genanntes Rechtsgebiet ist Arbeitsrecht ausgewiesen. Die Kanzlei befindet sich in der Stadelmannstraße 45a in Aschaffenburg. Eine Kontaktaufnahme ist telefonisch und per E-Mail möglich. Bürozeiten werden von Montag bis Freitag angeboten; darüber hinaus sind Termine nach telefonischer Vereinbarung möglich.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 22.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Beratung in Aschaffenburg – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Robert Schmitt ist Kanzleigründer der Kanzlei Rechtsanwalt Robert Schmitt in Aschaffenburg. Seit 1998 steht er Mandantinnen und Mandanten bei gerichtlichen Auseinandersetzungen und mit frühzeitiger Beratung in Rechtsfragen zur Verfügung. Seit 2001 ist er Fachanwalt für Arbeitsrecht. Dieses Rechtsgebiet bildet den Hauptschwerpunkt seines Profils; daneben ist Erbrecht aufgeführt. Die Kanzlei betreut bundesweit Unternehmen, Privatpersonen, Freiberufler, Verbände und Vereine. Ihr beschriebenes Angebot umfasst rechtliche Beratung, Unterstützung bei Vertragsgestaltungen sowie die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei Konflikten. Im Arbeitsrecht geht es regelmäßig um die Gestaltung, Durchführung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Typische Anliegen betreffen Arbeitsverträge, Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub, Abmahnungen, Kündigungen oder Arbeitszeugnisse. Auf Unternehmensseite können etwa Fragen zur Vertragsgestaltung und zum Umgang mit personellen Veränderungen entstehen. Beschäftigte suchen häufig Orientierung zu ihren vertraglichen Rechten und Pflichten oder zur Einordnung einer Erklärung des Arbeitgebers. Frühzeitige Beratung kann helfen, rechtliche Streitpunkte zu erkennen und Möglichkeiten einer außergerichtlichen Verständigung zu prüfen. Ob eine Einigung oder ein gerichtliches Verfahren in Betracht kommt, hängt vom jeweiligen Sachverhalt ab. Das ebenfalls im Profil genannte Erbrecht betrifft die rechtlichen Folgen eines Todesfalls und die Gestaltung der Vermögensnachfolge. Häufige Themen sind die gesetzliche Erbfolge, Testamente, Pflichtteilsansprüche und die gemeinschaftliche Verwaltung eines Nachlasses durch mehrere Erben. Dabei unterscheiden sich vorsorgende Gestaltungsfragen deutlich von Auseinandersetzungen nach einem Erbfall. Für eine erste Einordnung sind beispielsweise familiäre Beziehungen, vorhandene letztwillige Verfügungen und die Zusammensetzung des Nachlasses relevant. Diese Themen beschreiben typische erbrechtliche Anliegen, ohne eine bestimmte Vorgehensweise für den Einzelfall vorzugeben. Die Kanzlei befindet sich in der Stadelmannstraße 45a, 63739 Aschaffenburg. Damit besteht ein örtlicher Bezug für Ratsuchende aus der Innenstadt, Damm und Schweinheim sowie aus dem weiteren Stadtgebiet. Am Standort sind das Amtsgericht und das Landgericht Aschaffenburg vorhanden; ihre Bedeutung liegt für dieses Profil insbesondere bei Nachlassangelegenheiten und erbrechtlichen Zivilstreitigkeiten. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören dagegen typischerweise vor die Arbeitsgerichte. Wer über Anwalt-Seiten.de auf das Profil aufmerksam wird, kann für eine Anfrage die dort bereitgestellten Kontaktangaben nutzen. Telefonische Kontaktaufnahme und E-Mail sind möglich. Eine kurze Schilderung des Anliegens und Hinweise auf laufende Fristen erleichtern die erste Zuordnung. Bürozeiten werden montags bis freitags angeboten; weitere Termine sind nach telefonischer Vereinbarung möglich.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 23.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Aschaffenburg
- Amtsgericht Aschaffenburg
- Landgericht Aschaffenburg
Für das Profil von Robert Schmitt haben die in Aschaffenburg genannten Gerichte vor allem im Erbrecht Bedeutung. Das Amtsgericht Aschaffenburg nimmt als Nachlassgericht bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit Aufgaben wie die Eröffnung von Testamenten und die Durchführung von Erbscheinsverfahren wahr. Davon zu unterscheiden sind streitige Verfahren, etwa über Pflichtteilszahlungen oder andere Ansprüche im Zusammenhang mit einem Nachlass. Solche Zivilprozesse können je nach sachlicher und örtlicher Zuständigkeit vor dem Amtsgericht oder dem Landgericht Aschaffenburg geführt werden. Das Landgericht entscheidet zudem über bestimmte Rechtsmittel gegen amtsgerichtliche Entscheidungen; der Rechtsmittelweg hängt von der Verfahrensart ab. Für typische Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, beispielsweise über Kündigungen oder Arbeitsentgelt, sind hingegen die Arbeitsgerichte zuständig, nicht die beiden genannten ordentlichen Gerichte. Der Kanzleisitz liegt in der Stadelmannstraße 45a im Aschaffenburger Stadtgebiet. Eine konkrete Zuordnung der Adresse zur Innenstadt, zu Damm oder Schweinheim lässt sich aus den vorliegenden Angaben nicht ableiten. Die genannten Stadtteile bilden jedoch einen örtlichen Bezug für Ratsuchende in Aschaffenburg. Für die Planung eines persönlichen Termins ist die vollständige Anschrift maßgeblich. Bei einer Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw empfiehlt sich eine Prüfung der aktuellen Verbindung beziehungsweise Verkehrsführung. Konkrete Angaben zu Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder barrierefreiem Zugang liegen nicht vor. Organisatorische Fragen zur Anfahrt und zum Termin können bei der telefonischen oder schriftlichen Kontaktaufnahme geklärt werden.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 23.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Name, E-Mail-Adresse und Nachricht als Pflichtfelder gekennzeichnet.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Name, E-Mail-Adresse und Nachricht als Pflichtfelder gekennzeichnet.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen einer Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
- Für die erste Einordnung sind in der Regel der Arbeitsvertrag, spätere Vertragsänderungen und das Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben wichtig. Ergänzend können einschlägige Korrespondenz, Entgeltabrechnungen und eine kurze zeitliche Übersicht der Ereignisse hilfreich sein. Bei einer Kündigung spielt insbesondere der Zeitpunkt des Zugangs eine Rolle, weil für gerichtliche Schritte kurze gesetzliche Fristen gelten können. Eine Kontaktanfrage allein wahrt solche Fristen nicht. Welche weiteren Unterlagen benötigt werden und ob eine Vertretung übernommen wird, sollte im Rahmen der Anfrage geklärt werden.
- Worin unterscheiden sich die Prüfung eines Arbeitsvertrags und die eines Aufhebungsvertrags?
- Ein Arbeitsvertrag regelt die Grundlagen eines Arbeitsverhältnisses, etwa Tätigkeit, Vergütung und Arbeitszeit. Ein Aufhebungsvertrag zielt dagegen auf dessen einvernehmliche Beendigung. Dabei können beispielsweise das Beendigungsdatum, eine Freistellung, ein Zeugnis und mögliche Ausgleichsregelungen eine Rolle spielen. Auch Auswirkungen außerhalb des Arbeitsverhältnisses, insbesondere auf Sozialleistungen, können relevant sein. Für eine Anfrage ist deshalb wichtig, ob bereits etwas unterschrieben wurde oder noch ein Entwurf vorliegt. Die rechtliche Einordnung hängt vom vollständigen Vertragstext und den Umständen des Arbeitsverhältnisses ab.
- Was ist der Unterschied zwischen einem Erbschein und der Klärung eines Pflichtteilsanspruchs?
- Ein Erbschein dient als amtlicher Nachweis darüber, wer Erbe ist und gegebenenfalls mit welchem Anteil. Das entsprechende Verfahren wird beim zuständigen Nachlassgericht geführt. Ein Pflichtteilsanspruch ist dagegen grundsätzlich ein Geldanspruch bestimmter naher Angehöriger, die von der Erbfolge ausgeschlossen wurden. Ein Streit über eine solche Zahlung wird nicht im Erbscheinsverfahren entschieden, sondern kann Gegenstand eines Zivilprozesses sein. Für die erste Anfrage helfen Angaben zum Verwandtschaftsverhältnis, vorhandene Testamente und Informationen darüber, welche Schreiben oder gerichtlichen Mitteilungen bereits vorliegen.
- Welche Informationen werden bei Fragen zu einem Testament oder einer Erbengemeinschaft benötigt?
- Hilfreich ist zunächst die Unterscheidung, ob eine Nachfolge zu Lebzeiten gestaltet werden soll oder bereits ein Erbfall eingetreten ist. Bei bestehenden Testamenten kommt es auf deren vollständigen Inhalt und mögliche weitere Verfügungen an. Bei einer Erbengemeinschaft sind außerdem die beteiligten Personen, bekannte Nachlasswerte, Verbindlichkeiten und bereits getroffene Vereinbarungen von Bedeutung. Eine knappe Übersicht kann das Anliegen strukturieren. Sensible Unterlagen sollten über einen zuvor abgestimmten Übermittlungsweg bereitgestellt werden. Welche Dokumente tatsächlich erforderlich sind, richtet sich nach der konkreten Fragestellung.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 23.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Schmitt Robert
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Kanzlei und Anfahrt
Stadelmannstraße 45a, 63739 Aschaffenburg
- Montag
- 08:30-12:30, 13:30-17:00
- Dienstag
- 08:30-12:30, 13:30-17:00
- Mittwoch
- 08:30-12:30, 13:30-17:00
- Donnerstag
- 08:30-12:30, 13:30-17:00
- Freitag
- 08:30-13:30
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Kontaktdaten geprüft am 22.9.2026 · Quelle: rechtsanwalt-schmitt.com
Letzte redaktionelle Prüfung: 26.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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