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- Rechtsanwaltskanzlei und Steuerbüro Annette Bühnen
- Profilstand
- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 24. September 2026
Schwerpunkte
- FamilienrechtHauptschwerpunktFamilienrecht in Oberhausen vergleichen
Kanzleiprofil im Überblick
Die Rechtsanwaltskanzlei und Steuerbüro Annette Bühnen in Oberhausen vertritt steuerliche Interessen von Privatpersonen und Unternehmen. Annette Bühnen steht Mandanten seit 1997 zur Seite. Die Kanzlei legt Wert auf persönliche Betreuung, fachkundige Durchführung und eine persönliche Kommunikation auf Augenhöhe. Sechs Mitarbeiter setzen das Leistungsportfolio um. Zu den genannten Leistungen gehören Buchführung und Bilanzrecht, die Unterstützung bei Gewinn- und Verlustrechnungen sowie Lohnbuchhaltung einschließlich Lohnsteuerrecht. Dabei werden Einzelunternehmer und alle Gesellschaftsformen unterstützt. Die Kanzlei erstellt Einkommenssteuererklärungen und alle betrieblich notwendigen Steuererklärungen. Weitere Angebote sind die Beratung im Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht sowie die Durchführung und Begleitung von Rechtsbehelfsverfahren gegen Entscheidungen des Finanzamts. Bei Firmengründungen berät sie zur passenden Rechtsform und zu steuerlichen Belangen; auch Firmenübernahmen werden begleitet. Bei Betriebsprüfungen reicht die Unterstützung von der Sichtung und Aufbereitung der Unterlagen bis zur Schlussbesprechung. Termine sind nach telefonischer Vereinbarung auch außerhalb der angegebenen telefonischen Erreichbarkeit möglich.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 24.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: xn--rechtsanwltin-bhnen-owb42c.de, xn--rechtsanwltin-bhnen-owb42c.de
Beratung in Oberhausen – Einordnung der Redaktion
Annette Bühnen ist mit der Rechtsanwaltskanzlei und Steuerbüro Annette Bühnen an der Bergstraße 22 in 46117 Oberhausen ansässig. Das Profil nennt Familienrecht als Hauptschwerpunkt. Dieses Rechtsgebiet umfasst insbesondere rechtliche Fragen rund um Ehe, Trennung und Scheidung sowie Unterhalt, elterliche Sorge und den Umgang mit Kindern. Für Mandantinnen und Mandanten geht es dabei häufig darum, persönliche Veränderungen rechtlich einzuordnen und die damit verbundenen finanziellen und familiären Fragen zu strukturieren. Welche Unterstützung im konkreten Anliegen übernommen werden kann, lässt sich im persönlichen Kontakt klären. Typische familienrechtliche Anliegen betreffen die Voraussetzungen und den Ablauf einer Scheidung, die wirtschaftlichen Folgen einer Trennung oder die Betreuung gemeinsamer Kinder. Auch Fragen zum Zugewinnausgleich und zum Versorgungsausgleich können eine Rolle spielen. Bei der Vorbereitung einer Anfrage ist es hilfreich, zwischen bereits bestehenden Vereinbarungen, offenen Fragen und laufenden gerichtlichen Verfahren zu unterscheiden. Familienrechtliche Angelegenheiten können zudem steuerliche Berührungspunkte haben, etwa bei Veränderungen der familiären Lebenssituation oder bei Vermögensübertragungen. Diese Zusammenhänge erfordern eine Betrachtung der jeweiligen persönlichen und wirtschaftlichen Umstände. Die belegte Kanzleibeschreibung hebt neben dem familienrechtlichen Profil die Vertretung steuerlicher Interessen von Privatpersonen und Unternehmen hervor. Annette Bühnen steht Mandanten seit 1997 zur Seite; sechs Mitarbeiter setzen das Leistungsportfolio um. Genannt werden Buchführung und Bilanzrecht, Gewinn- und Verlustrechnungen, Lohnbuchhaltung einschließlich Lohnsteuerrecht sowie Einkommensteuererklärungen und betriebliche Steuererklärungen. Hinzu kommen Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht, Rechtsbehelfsverfahren gegen Entscheidungen des Finanzamts sowie die Begleitung von Firmengründungen, Firmenübernahmen und Betriebsprüfungen. Die Kanzlei legt nach ihrer Beschreibung Wert auf persönliche Betreuung und Kommunikation auf Augenhöhe. Der örtliche Bezug liegt in Oberhausen mit den Stadtteilen Alt-Oberhausen, Sterkrade und Osterfeld. Für familienrechtliche Verfahren kommt insbesondere das Amtsgericht Oberhausen mit seinem Familiengericht in Betracht; die tatsächliche Zuständigkeit richtet sich nach dem jeweiligen Verfahren und den gesetzlichen Anknüpfungspunkten. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil verfügbaren Kontaktangaben nutzen und ihr Anliegen zunächst knapp schildern. Sinnvoll sind Hinweise auf vorhandene gerichtliche Schreiben und bereits gesetzte Fristen. Welche Unterlagen benötigt werden und ob ein Mandat übernommen wird, ist anschließend mit der Kanzlei abzustimmen. Termine sind nach telefonischer Vereinbarung auch außerhalb der angegebenen telefonischen Erreichbarkeit möglich.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 24.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Oberhausen
- Amtsgericht Oberhausen
Die Rechtsanwaltskanzlei und Steuerbüro Annette Bühnen befindet sich an der Bergstraße 22 in 46117 Oberhausen. Zum örtlichen Umfeld gehören Alt-Oberhausen, Sterkrade und Osterfeld. Eine eindeutige Zuordnung der Kanzleianschrift zu einem dieser Stadtteile oder eine gesicherte Aussage über eine Innenstadtlage ergibt sich aus den vorliegenden Angaben nicht. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw empfiehlt sich deshalb eine aktuelle Routenplanung anhand der vollständigen Adresse. Konkrete Angaben zu Haltestellen, Fahrtzeiten, Parkmöglichkeiten oder einem barrierefreien Zugang liegen nicht vor; entsprechende organisatorische Fragen lassen sich vor einem Termin klären. Für den ausgewiesenen Hauptschwerpunkt Familienrecht ist unter den genannten Gerichten das Amtsgericht Oberhausen relevant. Familiengerichte sind Abteilungen der Amtsgerichte und bearbeiten unter anderem Scheidungen, Versorgungsausgleich, Unterhaltssachen sowie Verfahren zur elterlichen Sorge und zum Umgang. Ob ein bestimmtes Verfahren in Oberhausen geführt wird, hängt von den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln ab, etwa vom gewöhnlichen Aufenthalt der Beteiligten oder der betroffenen Kinder. Der Kanzleisitz allein begründet keine gerichtliche Zuständigkeit. Die ebenfalls beschriebenen steuerlichen Tätigkeiten sind davon zu unterscheiden. Steuererklärungen, Betriebsprüfungen und Einsprüche gegen Steuerbescheide betreffen zunächst die Finanzverwaltung. Für gerichtliche Streitigkeiten über Steuersachen ist regelmäßig die Finanzgerichtsbarkeit vorgesehen, nicht das Familiengericht beim Amtsgericht Oberhausen. Treffen in einer Trennungs- oder Vermögensangelegenheit familienrechtliche und steuerliche Fragen zusammen, können daher unterschiedliche Behörden und gerichtliche Verfahrenswege berührt sein.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 24.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Angaben und Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen Trennung oder Scheidung hilfreich?
- Für eine erste Anfrage genügt meist eine übersichtliche Schilderung der Situation: Besteht bereits eine Trennung, gibt es gemeinsame Kinder und welche Fragen sind derzeit offen? Hilfreich können Angaben zu bestehenden Vereinbarungen, Einkommen und Vermögen sowie Hinweise auf gerichtliche Schreiben sein. Je nach Anliegen kommen Heiratsurkunde, Einkommensnachweise oder Unterlagen zur Altersversorgung hinzu. Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden, sollte vorab abgestimmt werden. Bestehende Fristen sollten bereits bei der Kontaktaufnahme genannt werden; umfangreiche persönliche Unterlagen müssen nicht ungefragt übermittelt werden.
- Wie unterscheiden sich Fragen zum Kindesunterhalt, zur elterlichen Sorge und zum Umgang?
- Diese Themen betreffen unterschiedliche rechtliche Aspekte des Familienlebens. Kindesunterhalt dient der Sicherung des Lebensbedarfs eines Kindes. Die elterliche Sorge umfasst insbesondere Verantwortung und Entscheidungen für dessen persönliche und wirtschaftliche Angelegenheiten. Beim Umgang geht es um den Kontakt des Kindes zu Elternteilen und gegebenenfalls weiteren Bezugspersonen. Auch wenn diese Fragen im Alltag zusammenhängen, werden sie rechtlich jeweils eigenständig betrachtet. Für eine erste Besprechung ist daher eine getrennte Darstellung der finanziellen Situation, der Betreuung und der konkreten offenen Entscheidungen hilfreich.
- Ist für eine Scheidung immer das Amtsgericht am Sitz der beauftragten Kanzlei zuständig?
- Nein. Die örtliche Zuständigkeit des Familiengerichts richtet sich nach gesetzlichen Regeln und nicht nach dem Kanzleisitz. Dabei können insbesondere der gewöhnliche Aufenthalt gemeinsamer minderjähriger Kinder und die Aufenthaltsorte der Ehegatten maßgeblich sein. Das Amtsgericht Oberhausen kommt deshalb nicht allein dadurch als zuständiges Gericht in Betracht, dass eine Kanzlei in Oberhausen beauftragt wird. Zur Klärung werden Angaben zur familiären Situation und zu den Wohnorten benötigt. Auch bereits anhängige Verfahren sollten bei einer Anfrage angesprochen werden, damit der Verfahrensstand eingeordnet werden kann.
- Welche steuerlichen Fragen können bei einer Trennung oder Vermögensübertragung zusätzlich entstehen?
- Eine Trennung kann neben familienrechtlichen auch steuerliche Fragen auslösen. Dazu gehören etwa die Voraussetzungen einer gemeinsamen steuerlichen Veranlagung, Änderungen bei den Lohnsteuermerkmalen und die steuerliche Behandlung bestimmter Unterhaltsleistungen. Bei der Übertragung von Vermögen können abhängig von der Gestaltung weitere Steuerarten berührt sein, beispielsweise die Schenkungsteuer. Die familienrechtliche und die steuerliche Bewertung sind dabei nicht deckungsgleich. Für eine allgemeine Bestandsaufnahme sind Informationen zu Einkommen, Vermögenswerten, bestehenden Verpflichtungen und geplanten Übertragungen hilfreich. Die konkrete Einordnung setzt eine Prüfung der individuellen Umstände voraus.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 24.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Annette Bühnen
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4,2 von 5 · 9 Bewertungen
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Kanzlei und Anfahrt
Bergstraße 22, 46117 Oberhausen
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- 8:00 – 14:30 Uhr (telefonisch)
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Kontaktdaten geprüft am 24.9.2026 · Quelle: xn--rechtsanwltin-bhnen-owb42c.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 24.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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