Veröffentlichtes Profil

Barbara Vock

Rechtsanwältin Vock-Weber in Landau: Familienrecht, Strafrecht und Sozialrecht

Zuletzt aktualisiert am 29. September 2026

Rechtsanwältin · Kanzlei Vock-Weber

Ostring 24, 76829 Landau in der Pfalz

Telefon: +49 6341 84085

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Kanzlei Vock-Weber
Profilstand
35% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 29. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Die Kanzlei Vock-Weber in Landau bietet Rechtsberatung in den Schwerpunkten Familienrecht, Strafrecht und Sozialrecht an. Als weiterer Schwerpunkt wird Mediation genannt. Die Webseite führt die Anwältin unter der Bezeichnung Rechtsanwältin Vock-Weber. Die Kanzlei befindet sich am Ostring 24 in 76829 Landau. Für die Kontaktaufnahme stehen eine Telefonnummer und die E-Mail-Adresse barbara@vock-weber.legal zur Verfügung. Außerdem bietet die Webseite eine Online-Terminvereinbarung und ein Kontaktformular für Nachrichten an die Kanzlei. Im Formular sind Name und E-Mail-Adresse als Pflichtfelder gekennzeichnet; weitere Felder betreffen den Betreff und die Nachricht. Die Kanzlei bittet darum, einen Beratungstermin zu vereinbaren, um Wartezeiten zu vermeiden. Die Bürozeiten sind montags bis donnerstags von 9:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 17:00 Uhr. Freitags ist das Büro von 9:00 bis 14:00 Uhr geöffnet.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 29.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: vock-weber.legal, vock-weber.legal

Beratung in Landau in der Pfalz – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwältin Barbara Vock ist im Profil von Anwalt-Seiten.de mit dem Hauptschwerpunkt Familienrecht verzeichnet. Ihre Kanzlei Vock-Weber befindet sich am Ostring 24 in 76829 Landau in der Pfalz. Auf der Kanzleiwebseite wird sie als Rechtsanwältin Vock-Weber geführt. Das Familienrecht betrifft persönliche und wirtschaftliche Fragen innerhalb familiärer Beziehungen, insbesondere bei Trennung und Scheidung. Für Ratsuchende geht es dabei häufig darum, ihre Situation rechtlich einzuordnen, offene Fragen zu strukturieren und die möglichen nächsten Schritte zu verstehen. Typische familienrechtliche Anliegen betreffen Unterhalt, die elterliche Sorge, den Umgang mit Kindern sowie die Vermögensaufteilung zwischen Ehepartnern. Auch Fragen zur Ehewohnung oder zum Versorgungsausgleich können im Zusammenhang mit einer Trennung entstehen. Welche Themen zusammenhängen und welche Unterlagen benötigt werden, richtet sich nach dem jeweiligen Sachverhalt. Eine anwaltliche Besprechung kann dazu dienen, die familiären Verhältnisse, bestehende Vereinbarungen und bereits vorliegende gerichtliche Schreiben zu erfassen. Nicht jede familienrechtliche Auseinandersetzung führt zwangsläufig zu einem streitigen Gerichtsverfahren. Die Kanzleibeschreibung nennt neben dem Familienrecht auch Strafrecht und Sozialrecht sowie Mediation als weitere Schwerpunkte. Daraus folgt jedoch keine nähere Angabe zur persönlichen Aufgabenverteilung innerhalb der Kanzlei. Mediation ist allgemein ein Verfahren, in dem Beteiligte mit Unterstützung einer neutralen Person eigenverantwortlich nach einer Verständigung suchen. Gerade bei familiären Konflikten können dabei Fragen des künftigen Zusammenlebens oder der Kommunikation eine Rolle spielen. Sie ist von der anwaltlichen Vertretung einer einzelnen Partei zu unterscheiden und setzt die Bereitschaft zur Mitwirkung voraus. Der örtliche Bezug liegt in Landau in der Pfalz; ein Stadtteil wird in den vorliegenden Angaben nicht genannt. Für familienrechtliche Verfahren sind grundsätzlich die Familiengerichte bei den Amtsgerichten zuständig, wobei die örtliche Zuständigkeit vom konkreten Verfahren abhängt. Die Anschrift am Ostring ist der Ausgangspunkt für die Planung einer Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw. Konkrete Verkehrsverbindungen oder Parkmöglichkeiten sind nicht belegt. Wer über Anwalt-Seiten.de auf das Profil aufmerksam wird, kann die dortigen Angaben zur Vorbereitung einer Kontaktaufnahme nutzen. Für die anschließende Anfrage nennt die Kanzlei Telefon und die E-Mail-Adresse barbara@vock-weber.legal. Auf ihrer eigenen Webseite stehen außerdem eine Online-Terminvereinbarung und ein Kontaktformular bereit. Die Kanzlei bittet um vorherige Terminvereinbarung, um Wartezeiten zu vermeiden. Für eine erste Nachricht sind eine knappe Beschreibung des Anliegens und Hinweise auf gegebenenfalls laufende Fristen sinnvoll.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 29.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Landau in der Pfalz

Die Kanzlei Vock-Weber hat ihre Anschrift am Ostring 24 in 76829 Landau in der Pfalz. Ein bestimmter Stadtteil oder eine nähere Beschreibung der Lage innerhalb des Stadtgebiets ist in den vorliegenden Angaben nicht enthalten. Deshalb lässt sich daraus weder eine unmittelbare Innenstadtlage noch eine bestimmte Nähe zu Gerichtsgebäuden ableiten. Für die Planung eines Besuchs ist die vollständige Adresse maßgeblich. Wer mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw anreist, sollte die aktuelle Verbindung beziehungsweise Zufahrt vorab prüfen; konkrete Haltestellen, Parkmöglichkeiten und barrierefreie Zugänge sind nicht dokumentiert. Konkrete Gerichte werden in den Angaben nicht benannt. Für den persönlichen Hauptschwerpunkt Familienrecht sind typischerweise die Familiengerichte als Abteilungen der Amtsgerichte zuständig. Dort werden unter anderem Scheidungen, Unterhaltsverfahren sowie Verfahren zur elterlichen Sorge und zum Umgang geführt. Welches Gericht örtlich zuständig ist, hängt insbesondere von der Verfahrensart und den maßgeblichen Aufenthaltsverhältnissen ab; der Kanzleisitz allein entscheidet darüber nicht. Für die zusätzlich auf Kanzleiebene genannten strafrechtlichen Angelegenheiten kommen je nach Fall Amtsgerichte oder Landgerichte in Betracht. Sozialrechtliche Streitigkeiten werden häufig vor Sozialgerichten geführt. Mediation ist dagegen kein gerichtliches Entscheidungsverfahren. Für einen persönlichen Besuch bittet die Kanzlei um Terminvereinbarung. Die angegebenen Bürozeiten liegen montags bis donnerstags zwischen 9:00 und 12:00 Uhr sowie zwischen 13:00 und 17:00 Uhr, freitags zwischen 9:00 und 14:00 Uhr. Eine vorherige Abstimmung hilft, die Anfahrt mit dem vereinbarten Gesprächstermin zu koordinieren.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 29.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Ihr Name und Ihre E-Mail-Adresse als Pflichtfelder ausgewiesen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Bitte vereinbaren Sie einen Beratungstermin, um keine Wartezeiten in Kauf nehmen zu müssen.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Bitte vereinbaren Sie einen Beratungstermin, um keine Wartezeiten in Kauf nehmen zu müssen.

Für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Ihr Name und Ihre E-Mail-Adresse als Pflichtfelder ausgewiesen.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für ein erstes Gespräch zu Trennung oder Scheidung hilfreich?
Welche Unterlagen benötigt werden, hängt von den offenen Fragen ab. Hilfreich können eine Übersicht zur familiären Situation, Heiratsurkunde, vorhandene Vereinbarungen sowie Schreiben der anderen Seite oder eines Gerichts sein. Geht es um Unterhalt oder Vermögen, können Einkommensnachweise und Informationen zu laufenden Verpflichtungen hinzukommen. Für den Einstieg ist auch eine kurze zeitliche Zusammenfassung wichtiger Ereignisse nützlich. Welche Dokumente tatsächlich eingereicht werden sollen und auf welchem Weg, lässt sich bei der Terminabstimmung klären. Laufende Fristen sollten bereits bei der ersten Anfrage erwähnt werden.
Was ist der Unterschied zwischen Sorgerecht und Umgangsrecht?
Das Sorgerecht umfasst die Verantwortung für ein minderjähriges Kind, etwa Entscheidungen über Gesundheit, Erziehung und weitere wesentliche Lebensbereiche. Das Umgangsrecht betrifft dagegen den persönlichen Kontakt des Kindes zu seinen Eltern und unter bestimmten Voraussetzungen zu weiteren Bezugspersonen. Beide Bereiche hängen zusammen, sind rechtlich aber zu unterscheiden. Eine Trennung beendet eine bestehende gemeinsame elterliche Sorge nicht automatisch. Bei Auseinandersetzungen steht das Kindeswohl im Mittelpunkt. Für eine erste Besprechung sind Informationen zu bisherigen Betreuungsabläufen, bestehenden Absprachen und etwaigen gerichtlichen Entscheidungen hilfreich.
Welche Fragen werden bei einer ersten Einordnung von Unterhalt geklärt?
Zunächst ist zu unterscheiden, ob es beispielsweise um Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt oder nachehelichen Unterhalt geht. Diese Ansprüche haben unterschiedliche Voraussetzungen. Häufig sind Einkommen, Betreuungsverhältnisse, weitere Unterhaltspflichten und bereits bestehende Vereinbarungen oder Titel von Bedeutung. Ein Unterhaltstitel ist eine rechtlich verbindliche Grundlage, aus der unter bestimmten Voraussetzungen vollstreckt werden kann. Für eine erste Einordnung hilft es, vorhandene Unterlagen und bisherige Zahlungen nachvollziehbar zusammenzustellen. Ob ein Anspruch besteht und wie er zu bemessen ist, lässt sich nicht allein aus der Bezeichnung der familiären Situation ableiten.
Worin unterscheidet sich Mediation von anwaltlicher Vertretung im Familienrecht?
Bei einer Mediation unterstützt eine neutrale Person die Beteiligten dabei, selbst eine tragfähige Verständigung zu entwickeln. Sie entscheidet den Konflikt nicht und vertritt nicht einseitig die Interessen einer Partei. Anwaltliche Vertretung dient dagegen der rechtlichen Beratung und Interessenwahrnehmung der jeweils vertretenen Person. Beide Ansätze können unterschiedliche Aufgaben erfüllen. Ob Mediation in Betracht kommt, hängt unter anderem von der freiwilligen Mitwirkung und der Möglichkeit ab, eigenständig zu verhandeln. Eine rechtliche Prüfung geplanter Vereinbarungen kann zusätzlich erforderlich sein; bestimmte Regelungen unterliegen besonderen Formvorgaben.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 29.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Barbara Vock

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Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Barbara Vock: 4,1 von 5 Sternen bei 20 Bewertungen
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Kontaktdaten geprüft am 29.9.2026 · Quelle: vock-weber.legal

Letzte redaktionelle Prüfung: 29.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %

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