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- Kanzlei
- Kornmann Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
- Profilstand
- 31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 29. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Michael Kornmann wird auf der Webseite der Kornmann Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Bereich Kanzlei aufgeführt. Die Kanzlei hat ihren Sitz in der Rheinstraße 30 in Landau und stellt ihr Angebot im Erbrecht vor. Zu den genannten Themen gehören Erbschein, Erbschaftsteuer und Erbengemeinschaft sowie die Gestaltung und Prüfung von Testamenten. Das Angebot zu Testamenten richtet sich an Ehepaare mit und ohne Kinder, nichteheliche Paare, Alleinstehende, Geschiedene und Patchwork-Familien. Weitere Themen sind Geldschenkungen, Immobilienschenkungen und die Überprüfung von Schenkungen. Beim Pflichtteil nennt die Webseite das Einfordern, Reduzieren und Verzichten. Im Bereich Vorsorge behandelt sie Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Für ein Beratungsgespräch nennt die Kanzlei 290 Euro je Anwaltsstunde, unabhängig vom Gegenstandswert; bei Mandatserteilung wird dieser Betrag angerechnet. Für Kontaktanfragen stehen Telefon und E-Mail zur Verfügung. Das Sekretariat ist montags bis donnerstags vormittags und nachmittags sowie freitags vormittags erreichbar.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 29.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: kornmann.de, kornmann.de
Beratung in Landau in der Pfalz – Einordnung der Redaktion
Michael R. Kornmann wird auf der Webseite der Kornmann Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Bereich Kanzlei aufgeführt. Sein Profil auf Anwalt-Seiten.de nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Familienrecht. Die Kanzlei befindet sich in der Rheinstraße 30, 76829 Landau in der Pfalz. Für Ratsuchende sind diese Angaben voneinander zu unterscheiden: Während das Personenprofil arbeitsrechtliche und familienrechtliche Themen ausweist, stellt die vorliegende Kanzleibeschreibung ein Angebot im Erbrecht und zur Vorsorge dar. Daraus lässt sich keine weitergehende persönliche Spezialisierung von Michael R. Kornmann ableiten. Im Arbeitsrecht stehen die rechtlichen Beziehungen zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern im Mittelpunkt. Typische Anliegen betreffen Arbeitsverträge, Vergütung, Arbeitszeit, Abmahnungen oder die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Auch Aufhebungsverträge und Arbeitszeugnisse können Gegenstand einer anwaltlichen Prüfung sein. Mandantinnen und Mandanten können in diesem Rechtsgebiet grundsätzlich eine Einordnung der vorhandenen Unterlagen, möglicher Fristen und der jeweiligen Handlungsoptionen erwarten. Ob eine außergerichtliche Klärung oder ein gerichtliches Verfahren in Betracht kommt, hängt vom einzelnen Sachverhalt ab. Gerade bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen eine Rolle spielen. Im Familienrecht geht es häufig um Trennung und Scheidung, Unterhalt sowie Sorge- und Umgangsfragen. Hinzukommen können vermögensrechtliche Folgen einer Ehe oder Fragen zu familienrechtlichen Vereinbarungen. Für eine erste Einordnung sind neben der familiären Situation oft Einkommensunterlagen, bestehende Vereinbarungen und bereits vorliegende gerichtliche Schreiben wichtig. Das von der Kanzlei beschriebene Angebot zu Testamenten, Schenkungen und Vorsorge berührt teilweise ebenfalls familiäre Lebenssituationen. Diese Themen sind jedoch rechtlich vom Familienrecht zu unterscheiden und sollten bei einer Anfrage ausdrücklich benannt werden. Der örtliche Anknüpfungspunkt ist Landau in der Pfalz; ein bestimmter Stadtteil oder Einzelheiten zur Verkehrsanbindung sind in den Angaben nicht ausgewiesen. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören typischerweise vor die Arbeitsgerichte, Familiensachen vor die Familiengerichte bei den Amtsgerichten. Welches Gericht örtlich zuständig ist, ergibt sich nicht allein aus der Kanzleiadresse. Eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de kann mit einer kurzen Schilderung des Anliegens und dem Hinweis auf laufende Fristen beginnen. Welche Kontaktmöglichkeit das Profil konkret bereitstellt, ist dort zu prüfen. Für Kontaktanfragen an die Kanzlei sind Telefon und E-Mail belegt. Anschließend lässt sich klären, ob das konkrete Anliegen übernommen werden kann und welche Unterlagen benötigt werden.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 29.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Landau in der Pfalz
Die Kornmann Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat ihren Sitz in der Rheinstraße 30 in Landau in der Pfalz. Damit liegt der räumliche Bezug dieses Profils im Stadtgebiet von Landau. Die vorliegenden Angaben erlauben jedoch weder eine Zuordnung zu einem bestimmten Stadtteil noch eine verlässliche Aussage über eine Innenstadtlage. Auch konkrete Verbindungen mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Parkmöglichkeiten oder barrierefreie Zugänge sind nicht belegt. Für einen persönlichen Termin empfiehlt sich deshalb eine vorherige Abstimmung mit der Kanzlei. Die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw lässt sich anhand der vollständigen Adresse und aktueller Fahrplan- beziehungsweise Verkehrsinformationen planen. Konkrete Gerichte werden im Faktenmaterial nicht genannt. Für den Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht sind bei Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern regelmäßig die Arbeitsgerichte zuständig. Dort werden beispielsweise Verfahren über Kündigungen, Vergütungsansprüche oder Arbeitszeugnisse geführt; häufig beginnt die gerichtliche Auseinandersetzung mit einer Güteverhandlung. Familienrechtliche Verfahren werden grundsätzlich vor dem Familiengericht als Abteilung des Amtsgerichts behandelt. Dazu gehören insbesondere Scheidungen, Unterhaltssachen sowie Sorge- und Umgangsverfahren. Die örtliche Zuständigkeit hängt von den gesetzlichen Anknüpfungspunkten des jeweiligen Verfahrens ab, etwa dem Arbeitsort oder dem gewöhnlichen Aufenthalt beteiligter Personen. Aus dem Kanzleisitz in Landau allein lässt sich daher kein für sämtliche Anliegen zuständiges Gericht bestimmen. Bereits erhaltene gerichtliche Schreiben können bei einer Kontaktanfrage wichtige Hinweise auf das laufende Verfahren geben.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 29.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Für das Beratungsgespräch werden 290 € für die Anwaltsstunde unabhängig vom Gegenstandswert genannt. Der Betrag wird bei Mandatserteilung in Anrechnung gebracht.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Für das Beratungsgespräch werden 290 € für die Anwaltsstunde unabhängig vom Gegenstandswert genannt. Der Betrag wird bei Mandatserteilung in Anrechnung gebracht.
Bevorzugter Kontaktweg: phone
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
- Für eine erste Einschätzung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag, spätere Vertragsänderungen und das Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben hilfreich. Hinzukommen können relevante Korrespondenz, Entgeltabrechnungen und eine kurze zeitliche Übersicht. Bei einer Kündigung ist auch wichtig, wann und auf welchem Weg das Schreiben zugegangen ist, weil gesetzliche Fristen eine erhebliche Rolle spielen können. Eine Anfrage sollte deshalb auf die Kündigung und das Zugangsdatum hinweisen. Welche weiteren Unterlagen benötigt werden, richtet sich nach dem konkreten Konflikt und wird üblicherweise im Zuge der Kontaktaufnahme geklärt.
- Worin unterscheiden sich ein Aufhebungsvertrag und eine Kündigung?
- Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung, mit der eine Vertragspartei das Arbeitsverhältnis beenden möchte. Ein Aufhebungsvertrag beruht dagegen auf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und beschäftigter Person. Darin können neben dem Beendigungszeitpunkt beispielsweise eine Freistellung, das Arbeitszeugnis oder eine Abfindung geregelt sein. Beide Wege können unterschiedliche rechtliche und sozialrechtliche Folgen haben. Für eine allgemeine Einordnung sind deshalb der genaue Wortlaut, die zeitlichen Umstände und vorhandene Begleitunterlagen wichtig. Eine anwaltliche Prüfung vor einer Unterzeichnung kann dazu dienen, die Tragweite der vorgesehenen Regelungen zu verstehen.
- Welche Informationen werden bei einer ersten Anfrage zu Trennung, Scheidung oder Unterhalt benötigt?
- Hilfreich ist zunächst eine kurze Darstellung der familiären Situation: Besteht eine Ehe, seit wann leben die Beteiligten getrennt und sind gemeinsame Kinder betroffen? Für Unterhaltsfragen können Angaben zu Einkommen, laufenden Verpflichtungen und bereits bestehenden Vereinbarungen oder Entscheidungen relevant sein. Bei einer Scheidung können außerdem Fragen zum Vermögen und zur Altersversorgung hinzukommen. Nicht sämtliche Unterlagen müssen bereits mit der ersten Nachricht übersandt werden. Zunächst lässt sich abstimmen, welche Dokumente für das konkrete Anliegen benötigt werden und über welchen Weg sensible Informationen übermittelt werden sollen.
- Müssen Sorge- und Umgangsfragen immer vor Gericht geklärt werden?
- Sorge- und Umgangsfragen führen nicht zwangsläufig zu einem gerichtlichen Verfahren. Eltern können in vielen Situationen gemeinsame Regelungen entwickeln; Beratungsstellen und das Jugendamt können dabei Unterstützung anbieten. Eine anwaltliche Einordnung kann helfen, rechtliche Fragen und unterschiedliche Vorstellungen voneinander abzugrenzen. Wenn keine tragfähige Einigung gelingt oder eine gerichtliche Entscheidung erforderlich ist, kommt ein Verfahren vor dem Familiengericht in Betracht. Maßgeblich ist dabei das Kindeswohl. Welche Vorgehensweise geeignet ist, hängt unter anderem von der bisherigen Betreuungssituation, vorhandenen Entscheidungen und der Dringlichkeit des Anliegens ab.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 29.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Michael R. Kornmann
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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4,4 von 5 · 32 Bewertungen
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Kanzlei und Anfahrt
Rheinstraße 30, 76829 Landau in der Pfalz
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Kontaktdaten geprüft am 29.9.2026 · Quelle: kornmann.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 29.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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